Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1907)
- Date
- 1907-08-16
- Page
- Seite 386 (sequence 2)
- Language
- German
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jüdische Volksschulen! Lassen wir diese dafür nie so günstig gewesene Zeit nicht erfolglos verstreichen!" Wo diese Absicht besteht, sind die einleitenden Schritte schnell zu tun und die Anträge umgehend zu stellen. Für diejenigen Gemeinden, die eine Volksschule nicht besitzen, seien darum die hauptsächlichsten finanziellen Vorteile kurz zusammengestellt. 1. Jede Gemeinde mit einer jüdischen Volksschule erhält vom Staate eine jährliche Beihilfe von 500 Mark (demnächst voraussichtlich 700 Mark). 2. Beim Vorhandensein einer eigenen jüdischen Volksschule erhält die jüdische Gemeinde einen Beitrag von der Kommune (vergleiche Beispiel Hildesheim und N.). 3. Das Gehalt des Lehrers erhöht sich ohne Belastung der Gemeinde; letztere hat nur einen unbedeutenden Beitrag an die staatliche Alterszulagenkasse zu leisten. 4. Die Kosten der Lehrer- und Witwenpension wie Waisenversorgung trägt ebenfalls der Staat. Die Gemeinde leistet auch hier im Verhältnis einen niedrigen Beitrag an die Kassen. Dir Woche. 3 Berlin, 12. August 1907. n der Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Laudesamts wird, wie schon kurz berichtet, die Ehescheidungs-Bewegung in Preußen in den Jahren 1895 bis 1905 von Professor Dr. Kühnert besprochen. An dieser Stelle seien nur einige Zahlen hervorgehoben, die das Religionsbekenntnis der Geschiedenen betreffen, doch muß hervorgehoben werden, daß sich die Angaben über das Religionsbekenntnis auf die Zeit der Eheschließung beziehen. Die Gesamtzahl der geschiedenen Eheleute betrug im Jahre 1905 in Preußen 13 712. Vom Hundert der 1905 geschiedenen Eheleute waren jüdisch 1,8 in Preußen, 4,5 im Stadtkreise Berlin, im Regierungsbezirk Posen 4, im Regierungsbezirk Oppeln 4,5 und im Regierungsbezirk Aachen 6,3. Vom Hundert der Bevölkerung nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 waren jüdisch in ganz Preußen 1,1, im Stadtkreis Berlin 4,8, im Regierungsbezirk Posen 4,5, im Regierungsbezirk Oppeln 1,0 und im Regierungsbezirk Aachen 0,7. Von besonderer Bedeutung sind aber folgende Ziffern: Auf je 10 0 0 jüdische Eheschließende kamen — wir heben wie oben nur die wichtigsten Zahlen hervor — in Berlin 83,8 Geschiedene, im Regierungsbezirk Allenstein in den Städten 100, auf dem Lande 250 Geschiedene, im Regierungsbezirk Köslin in den Städten 26,3, auf dein Lande 500 Geschiedene, in Magdeburg 94,3, im ganzen Staate 42,4, und zwar in den Städten 47, aus dem Lande 14,7 Geschiedene. Der genannte Bericht hebt die sehr hohen Scheidungsziffern hervor, die regierungsbezirksweise bei den Juden hervortreten, besonders, daß im ländlichen Gebiete des Regierungsbezirks Köslin auf jede zweite, im Bezirk Allenstein auf jede vierte eheschließende eine geschiedene jüdische Person entfällt. Doch muß hier, um Trugschlüsse zu vermeiden, doch hervorgehoben werden, daß diese prozentualen Ziffern kein klares Bild der Sachlage geben, da die absoluten Zahlen außerordentlich klein sein müssen. Wie groß sie für die beiden Regierungsbezirke sind, ist aus dem Aufsatze nicht ersichtlich. Doch sind in ganz Pommern nur fünf, in "ganz Ostpreußen nur zwei jüdische Personen geschieden worden. Von den Geschiedenen waren im ganzen 246 Juden, und zwar waren hiervon 34 — 18 Männer und 16 Frauen — an Mischehen beteiligt. In Berlin betrug die Zahl der geschiedenen jüdischen Ehen 55, außerdem waren 9 Männer und 7 Frauen jüdischen Glaubens an geschiedenen Mischehen beteiligt. * Die Fehde, die zwischen den beiden englischen Parlamenten herrscht und bei der es sich darum handelt, daß das Unterhaus den Einfluß des Oberhauses auf die Gesetzgebung einzuschränken sucht, erregt auch unser Interesse. Den unmittelbaren Anlaß hat ja die vorjährige Schulvorlage gegeben, welche nach langwierigen Debatten im Unterhause endlich zur Annahme gelangte, im Oberhause aber durch Veränderungen, Zusätze und Auslassungen derart unkenntlich gemacht wurde, daß die Regierung die ganze Vorlage einfach zurückzog. Es erschien ihr eine Anomalie, daß die soeben gewählte starke Regierungspartei nicht imstande sein sollte, dem in so entschiedener Weise ausgesprochenen Willen der großen Majorität des Volkes zur Geltung zu bringen, weil es der zumeist aus erblichen und unverantwortlichen Mitgliedern bestehenden Lordkannner beliebte, dem Wunsche der Nation sich zu widersetzen. Nun handelt es sich zwar bei dem folgenschweren Streit nicht um Fragen, die die Juden als Juden besonders angehen. Aber nichtsdestoweniger ist es von Interesse, sich zu erinnern, daß cs das Oberhaus, dessen Uebermacht jetzt eingedämmt werden soll, gewesen ist, das sich der vollen Gleichberechtigung der Juden, gegen den Willen des Volkes, fünfundzwanzig Jahre lang, von 1833 bis 1858, hartnäckig widersetzt hat, wie dies aus folgender, dem „Jewish Chronicle" entnommenen historischen Skizze ersichtlich ist: Im Jahre 1833 stellte Robert Grant im Unterhause den Antrag auf Beseitigung aller für die Juden geltenden Beschränkungen mit Ausnahme derjenigen, welche noch in der katholischen Emanzipations- Akte vom Jahre 1829 den römisch-katholischen Untertanen gegenüber aufrecht erhalten blieben. Die betreffende Vorlage passierte die dritte Lesung im Unterhause, wurde an das Oberhaus zur Beratung weiter gegeben, aber hier bei der zweiten Lesung abgelehnt. Zu den Gegnern gehörten u. a. die Herzöge von Gloncester und Wellington. welche ihre Opposition damit begründeten, daß Leute, die das Christentum nicht anerkennen, kein Recht hätten, in den gesetzgebenden Körper ausgenommen zu werden. Eine im folgenden Jahre und dann zwei Jahre später wiederholte Vorlage fand das gleiche Schicksal. Im Jahre 1841 genehniigte das Unterhaus ein Gesetz, das den Juden die Bekleidung städtischer Aemter gestattete. Dieses Gesetz wurde im Oberhails erst ein Jahr später angenommen. Aber' die Juden waren noch immer von den Parlamenten ausgeschlossen, und hierüber entbrannte nun jener denkwürdige Kampf, der mit den Namen David Salomons und Lionel Rothschild für alle Zukunft verknüpft bleiben wird. Im Jahre 1847 wurde Baron Lionel Rothschild von der Londoner City in das Parlament gewählt; aber die damals noch für alle neuen Mitglieder obligatorische Eidesformel machte es ihm unmöglich, seinen Sitz einzunehmen. Zur Beseitigung dieser Anomalie brachte Lord John Rüssel seine berühmte Gesetzesvorlage betreffend die politische und religiöse Gleichberechtigung der Juden im Unter- Hause ein; wiederum scheiterte dieselbe an dem Widerstand des Oberhauses. Da ereignete sich im Jahre 1851 ein dramatischer Vorfall: David Salomons, der für Greenwich zum Parlamentsmitglied gewählt worden war, nahm seinen Sitz im Hause ein und beteiligte sich an der Abstimmung, wofür er mit einer Strafe von 500 Lstr. belegt wurde. Zur Beseitigung dieses ungeheuerlichen Zustandes wurde eine Eidesvorlage nach der anderen im Unterhause eingebracht, regelmäßig angenommen, aber ebenso regelmäßig vom Oberhause verworfen. In den Jahren 1853, 1856 und 1857 widerstand das Hans der Peeres erfolgreich der „Verjudung" der Gesetzgebung. Im Jahre 1858 beschloß das Unterhaus abermals eine Vorlage über die Eidesleistung, während das Haus der Lords eine Resolution annahm, in welcher der auf die Juden bezugnehmende Paragraph unterdrückt wurde.