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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-08-09 · Heft 32 (9.8.1907) · p. Seite 375

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 32 (9.8.1907)
Date
1907-08-09
Page
Seite 375 (sequence 3)
Language
German
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lander aus einem Staate auszuweisen. Es ist ferner nicht zulässig, die Angehörigen eines bestimmten Fremdstaates aus dem Inlands zu vertreiben. Und es ist schließlich ebenso ungehörig, eine ganze Klasse von Ausländern des Landes zu verweisen. Der Grundsatz der allgemeinen Verkehrspflicht der Kulturstaaten kann nur zum Schaden der einzelnen Individuen durchbrochen werden, nicht aber zum Nacheile einzelner Länder oder bestimmter Personenkategorien. Es ist ( n Verstoß gegen das Völkerrecht, wenn ein Staat allen im Lande lefindlichen Ausländern, wenn er allen Franzosen, wenn er allen uden den Zutritt und die Niederlassung im Inlande versagt. Das Ausweisungsrecht des Staates hat aber auch den einzelnen ^ndividllen gegenüber bestimmte Schranken. Zwar ist es weder bei i ns noch in den meisten außereuropäischen Staaten gesetzlich fest* gelegt, in welchen Fällen die Regierung zur Ausweisung eines tciatsfremden berechtigt ist; die Ausweisung bedeutet vielmehr eine iüne Verwaltungsmaßnahme, liegt also im freien Ermessen der ausi eisenden Behörde. Aber dieses freie Ermessen darf nicht in Willkür > nsschlagen. Bei der Rüssen-Interpellation im preußischen Abgeordi etenhause am 12. Mai 190(5 erklärte der Abgeordnete Traeger, daß i ei allen Ausweisungen die allgemeinen Normen der. Billigkeit, der < Gerechtigkeit und der Humanität walten müßten. „Das ist ein Satz, Iur ich in dieser Allgemeinheit vollkommen unterschreibe," antwortete i unals der interpellierte Minister des Inneren, Herr v. Bethmann- 1 ollweg, dem freisinnigen Abgeordneten. Wie patzt — so fragen wir , tzt zu dieser Erklärung des Ministers die in den Grenzbezirken >. 'handhabte Praxis? Ist es in Wirklichkeit billig, gerecht und! :unan, Ausländer um ihres Glaubens wegen vom preußischen Staate fernzuhalten? . . . Bei der Anschneidung der Ausweisungsfrage im Parlament wird! on liberaler Seite aus wieder von neuem die Forderung nach einer l esetzlichen Festlegung des Ausweisungsrechts erhoben werden müssen, ereits im Jahre 1849 hatte der preußische Minister Manteuffel eine > fietzliche Regelung des Fremdenverkehrs zugesagt, ohne daß bis rm heutigen Tage eine solche erfolgt wäre. Alle Mahnungen, die ' der Folgezeit seitens der verschiedensten liberalen Parlamentarier i-;i die Regierung gerichtet wurden — so zuletzt die Worte der Ab- : ^ordneten Traeger, Broemel und Friedberg im Jahre 1906 —, find; -sher vergebens gewesen. Vielleicht werden die Liberalen im Zeichen .'er konservativ-liberalen Blockpolitik mit ihrer Forderung bezüglich £ r Ausländerfrage bei der Regierung ein willigeres Gehör finden. aß die Kodifikation des Answeifungsrechts und überhaupt des l esamten Fremdenrechts dringend notwendig ist, zeigt uns wieder a* Evidenz der Oppelner Vorgang." $ Die panslawistischen Kreise in Rußland waren mit dem ' üheren Wahlrecht zur Duma nicht zufrieden, weil es den ationalrussen in den Grenzprovinzen, nämlich in erster Linie i den Ostseeprovinzen und Polen, zu wenig Mandate ein-?bracht hat. Auch das jetzige Wahlrecht, das doch jedenfalls ie Demokratie znrückdrängt, ist diesen Kreisen keineswegs cht, denn es wird ebensowenig den Russen als solchen in n Grenzlanden viel Vorteil bringen. Man fürchtet besonders, aß in den polnischen und litauischen Landesteilen der Einnß der Polen und Juden zu sehr wachsen wird. Man führt abei an, daß das frühere Wahlrecht den Kleingrundbesitzern, ie zum Teil wenigstens sich aus Russen znsammensetzen, das Wahlrecht gestattete, und sie hätten infolgedessen häufig den Ausschlag für die russische Sache geben können. Jetzt aber ■d dies nicht mehr der Fall. In den polnischen Provinzen sei er Grundbesitz fast ausschließlich in polnischen Händen, und eshalb sei es undenkbar, daß andere als Polen oder Juden, wischen denen sich eine Annäherung vorbereite, aus der Wahlurne als Sieger hervorgehen würden. Was über ein in der 'ildnng begriffenes polnisch-jüdisches Wahlbündnis geschrieben wird, verdient Beachtung. Die Juden haben erfreulicherweise ■de günstige Konstellation erkannt und einen Aufruf veröffent-! licht, worin sie zum Zusammengehen mit den Polen bei den bevorstehenden Wahlen auffordern. Sie wollen dabei vor allem die Wahl von rechtsstehenden Abgeordneten, die gegen jede Verbesserung ihrer Lage sind, verhindern. In den polnischen Blättern hat dieser Aufruf Widerhall gefunden, und die Volksgenossen werden dementsprechend zum Bündnis mit den Juden aufgefordert. Es wird dabei angeführt, weder Polen noch Juden hätten irgend etwas Gemeinsames mit den russischen nationalen Bestrebungen, beide müßten sich vielmehr zum Schutz gegen die russische Bewegung zusammenschließen! Wenn das geplante Bündnis zustande kommt, wird eine Anzahl jüdischer Abgeordneter gewählt werden, während sonst keine Aussicht hierfür vorhanden ist. Dies ist aber um so notwendiger, als der „Verband des russischen Volkes" wieder eifrig am Werk ist, um die Juden womöglich ganz vom Wahlrecht auszuschließen. Allerdings herrscht unter ihnen selbst Uneinigkeit. Sie beschuldigen einander, Gelder, die dein Verbände gehörten, für persönliche Zwecke verwendet zu haben. Krnschewan erklärt, Dr. Dubrowin habe an 200 000 Rubel vergeudet. Mit den Geldmitteln hapert es jetzt überhaupt im Verbände. Aber den Juden gegenüber sind sie einig und sie arbeiten gegen diese mit allen unerlaubten Mitteln, so daß eine Parallele zwischen den Revolutionären und den Reaktionären nicht von der Hand zu weisen ist. Die Revolutionäre begehen ja terroristische Morde, sie verüben sie aber selten und tragen ihre Haut zu Markte. Die Reaktionäre verfahren aber erfahrungsgemäß ganz anders: sie gebrauchen entweder gedungene Mörder (wie gegen Herzenstein und Jollos) oder sie suchen sich Revolutionäre dienstbar zu machen. Ein sehr charakteristischer Unterschied! Und diesen Leuten hat der Zar telegraphiert: „Bald wird die Sonne der Wahrheit über der russischen Erde erglänzen!" * In Rumänien sind die Sozialdemokraten die einzige Partei, die es noch wagt, für die Juden einzutreten. Auf der letzten Parteikonferenz wies Rechtsanwalt Cvcca in seinem Referat darauf hin, daß die Judenfrage in letzter Reihe eine ökonomische Frage ist. Er ging dann näher ein auf die Ausweisungen jüdischer Arbeiter, besonders auf den Fall eines Brailaer Arbeiters namens Lupu Grünberg. Dieser wurde verhaftet und noch in derselben Nacht zur österreichischen Grenze gebracht. Dort schmuggelte ihn der ihn begleitende Gendarm über die Grenze und ließ ihn dann mitten im Feld stehen, nachdem er ihm verschiedene Stege gezeigt hatte, auf welchen er sich durchschleichen könnte, ohne von der Wache ertappt zu werden. Der Redner schlug schließlich vor, daß die jüdischen Arbeiter, da den einheimischen jüdischen und den fremden Arbeitern das Versammlungsrecht verweigert wird, eine geheime Organisation bilden sollen, welche unter dem Schutz der rumänischen Organisationen stehen soll. Am letzten Tag der Konferenz saird eine große öffentliche Versammlung statt. Die Redner — zumeist Arbeiter — griffen die Regierung in heftiger Weise an und brachten die verschiedenen Ungesetzlichkeiten und Akte administrativer Willkür gegen die Inder: vor. Namentlich wurde gegen die ungesetzliche Ausweisung derjenigen jüdischen Rumänen, denen das Bürgerrecht verweigert wird, protestiert. Der Kongreß hat durch seine ungewohnt offene und heftige Sprache großen Eindruck gemacht und seine Besprechung steht im Vordergrund der öffentlichen Diskussion. Den rumänischen Juden kann das freilich wenig nützen.

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