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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-08-09 · Heft 32 (9.8.1907) · p. Seite 374

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 32 (9.8.1907)
Date
1907-08-09
Page
Seite 374 (sequence 2)
Language
German
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gute Predigt aus das Publikum wirkt, haben wir oft zu bemerken Gelegenheit gehabt. Für uns Juden braucht es nicht erst gesagt zu fein, daß die Predigt einen großen Inhalt haben müßte. In diese/ Beziehung hat das Judentum unstreitig einen großen Vorzug. Unsere Religionsgeschichte spielt sich nicht in einem kurzen Zeitraum von etwa fünfzig bis hundert Jahren ab, und unser religiöses Schrifttum von autorativer Bedeutung beschränkt sich nicht auf wenige Bücher und Episteln, von denen die meisten den Wunderglauben atmen und deshalb dem modernen Menschen ganz fremd sind. Die jüdische Religionsgeschichte umfaßt einen Zeitraum von Jahrtausenden und umspannt die entferntesten Länder und Weltteile; unser religiöses Schrifttum ist umfangreich und mannigfaltig. Der jüdische Prediger schöpft aus einer Quelle, die nie versiegt. Es ist nicht richtig, wenn man glaubt, eine Religion könne modernisiert werden, um ihr so neue Lebenskraft zu verleihen. Solche Versuche sind im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts oft genug gemacht worden; sie sind manches Mal von Männern unternommen worden, die wirklich von einem religiösen Gedanken beherrscht und durchglüht waren. Etwas Dauerndes haben sie doch nicht geschaffen. Das liegt daran, daß eine Religion ohne eine geschichtliche Vergangenheit nicht denkbar ist. Gibt man eine geschichtliche Grundlage auf, so nützt auch alles Modernisieren nicht mehr. Im Judentum aber handelt es sich nie darum, das Alte aufznheben, sondern auf ihm fußend weiter zu bauen. Der jüdische Prediger, wenn er das Judentum und dessen Entwicklungsphasen kennt, ist in der glücklichen Lage, das moderne Leben berühren zu können, ohne den Boden der Geschichte verlassen zu müssen. Der Ausdruck „Predigt" ist bei uns vielleicht unpassend gewählt; viel richtiger und zutreffender ist gewiß die von Zunz geschaffene Bezeichnung „Gottesdienstliche Vorträge". Und nicht nur diese Bezeichnung ist beachtenswert — denn auf den Namen kommt es schließlich doch nicht an — sondern auch, und zwar das am meisten, die geschichtliche Darstellung, die uns der große Forscher über das Wesen der synagogalen Vorträge gibt. Im jüdischen Volk ist es stets üblich gewesen, daß seine Lehrer und Weisen, seine Propheten und Dichter zu der versammelten Gemeinde über das Judentum, aber auch über alle den Menschen interessierende Fragen, über Gott und Natur, über die bürgerliche Gesellschaft und über die Moral gesprochen haben. Sie waren an kein Thema und an keine Form gebunden. Die synagogale Poesie, die nicht inuner bloß Gebete und Dankhymnen an Gott enthielt, sondern oft auch geschichtliche Betrachtungen über die Vergangenheit Israels und trostreiche Ausblicke in dessen Zukunft, auch diese Poesie war eine Art gottesdienstlicher Vorträge. Diese Predigt hatte den Vorzug, daß sie nicht bloß eine örtliche und zeitliche Wirkung erzielte, sondern Jahrhunderte hindurch zu der gesamten Judenheit sprach und noch jetzt durch ihren hohen Gedankenflug, durch ihren Inhalt und durch ihre Form alle Kenner dieser Poesie entzückt. Dasselbe war ja auch mit der palästinensischen Agada der Fall, mit diesen wunderbaren Homilien, die für alle Zeiten und für alle Verhältnisse galten. Es ist vielleicht bei uns der große Fehlergewesen, daß, als die Predigt in der Synagoge in einem modernen Gewände üblich wurde, wir allzu sehr der Modernität folgten. Es war gut, mit der alten Derascha zu brechen, die in den letzten Jahrhunderten in scholastische Purzelbäume ausgeartet war. Aber wir hatten es nicht nötig, zu jener Form zu greifen, welche der Predigt in der prvtestantischen Kirche gegeben wurde. Das Judentum uuißte auch darin seinen eigenen Weg gehen. Aber dies ist auch noch jetzt möglich und verspricht uns großen Erfolg. Die Anziehungskraft des Judentums ist nicht gebrochen. Die meisten gebildeten Juden und die breiten Massen sind noch für Belehrung über das Judentum, wenn sie in die Tiefe dringt und nicht bloß die Oberfläche streift, sehr empfänglich. Wir brauchten nicht erst das moderne Leben an das Judentum zn knüpfen, in die jüdische Lehre hineinzuziehen, denn das Leben war niemals vom Judentum losgelöst. Aber wir müssen alle unsere Quellen erschließen und das Leben pulsieren lassen. Die moderne jüdische Predigt braucht nicht dem Formalismus zu huldigen, sie soll nicht einem Modegedanken nachhinken, sondern vielmehr das behandeln, was Geschichte geworden ist und sich geschichtlich bewährt hat. Sie soll sich nicht in die Tagesdiskussion über Politik und Kunst begeben und aus diese Weise eine Art Leitartikel oder Feuilleton werden, vielmehr die Zeitfragen vom Gesichtspunkt der Unvergänglichkeit und der Ewigkeit behandeln, wie es in den besten Erzeugnissen der synagogalen Poesie in der Agada geschieht. Der gottesdienstliche Vortrag in der Synagoge wird stets von großer Wirkung sein, wenn dessen Grundlagen eine tief eindringende Kenntnis des Judentums und dessen geschichtlicher Entwicklung und eine feste Ueberzengung von der ewigen Fortdauer Israels und seiner geschichtlichen Bedeutung sein werden. Die Mache. Berlin, 6. August, ie wir jüngst berichteten, werden im Regierungsbezirk Oppeln Ausländer israelitischer Konfession grundsätzlich nicht zu dauerndem Aufenthalte zugelassen; desgleichen soll auch für andere preußische Grenzbezirke eine behördliche Verfügung des nämlichen Inhaltes bestehen. Es liegt auf der Hand, daß derartige Vorschriften nicht der Initiative der einzelnen Regierungspräsidenten entsprungen sind, sondern daß man sie auf eine allgemeine Anweisung zurückzuführen hat. An der tatsächlichen Existenz derselben wird nicht gezweifelt werden können; wäre doch sonst sicherlich die Regierung — zumindest offiziös — dem erwähnten Gerüchte entgegengetreteu. Es ist aber dabei zweierlei übersehen worden. Einmal: daß es unzulässig ist, einer ganzen Klasse von Ausländern prinzipiell die Einwanderung und Niederlassung im Julande zu verbieten. Zum anderen: daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession keinen genügenden Grund darstellt, um einen Ausländer vom Jnlande fernzuhalten, beziehungsweise ihn des Landes zu verweisen. Hören wir, was ein angesehenes liberales Blatt darüber schreibt: „Es ist einer der wesentlichsten Grundsätze unseres modernen Völkerrechts, daß unter den Staaten der Zivilisation, d. h. unter den Staaten der „Völkerrechtsgemeinschaft", das Prinzip der offenen Tür herrscht: jeder Staat muß den Angehörigen des anderen Staates Einfluß gewähren. Mit anderen Worten, es besteht für die Kulturstaaton eine grundsätzliche Verkehrspflicht. Hiermit ist natürlich nicht gesagt, daß jeder einzelne Staatsangehörige auf eine jederzeitige willige Aufnahme im Auslande zu rechnen hat. So weit kann sich ein Staat niemals seiner Gebietshoheit begeben, daß er jedem, auch dem mißliebigsten Staatsfremden, in seinem Territorium ewige Aufnahme zu gewähren verpflichtet wäre. Dem einzelnen Ausländer droht daher, besonders wenn er sich staatsgefährdende Handlungen zuschulden kommen läßt, jederzeit die Ausweisung — „jenes Damoklesschwert, das über dem gesamten internationalen Verkehr schwebt", wie der Berliner Staatsrechtslehrer v. Martitz sich ausdrückte. Aber nur die einzelnen Individuen können von der Ausweisung getroffen werden. Es ist nicht angängig, sämtliche Aus-

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