Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1907)
- Date
- 1907-07-26
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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in einer gepunzten Ledermappe, die aus der Außenseite das Hamburger Wappen aufweist; dieselbe stammt aus dem Kunstatelier von Georg Hulbe. i, Hamburg, 24. Juli. Kürzlich fand eine gemeinsame Sitzung des Vorsteher- und des Repräsentanten-Kollegiums statt. Auf der Tagesordnung stand § 2 der neu einzuführenden Gemeindestatnten. wonach neben den zwei bereits vorhandenen Kultusverbänden (Synagogen- und Tempelverband) die Bildung noch weiterer Kultusverbände gestattet werden soll. Der Vorstand, dem in dieser Angelegenheit vorbehaltlich der Genehmigung des Senats die Entscheidung zusteht, wünschte in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache die Meinung des Repräsentanten-Kollegiums auch in seiner neuen Zusammensetzung zu hören, und hier wurden fo gewichtige Gründe gegen den 8 2 geltend gemacht, daß, rvenn auch der Gemeindevorstand denselben beibehalten sollte — was ja immerhin noch ziemlich zweifelhaft erscheint — doch der Senat wohl kaum die Bestätigung erteilen wird. Die beiden bestehenden Verbände berufen sich nämlich durch ihren Vorstand auf ein vertragsmäßig erworbenes Recht, welches den Ausschluß weiterer Verbände gewährleiste, und sie sind entschlossen, gegebenenfalls dieses Recht bis zur höchsten gerichtlichen Instanz zu verfechten. X Koblenz, 17. Juli. Der Verband israelitischer Gemeinden im Regierungsbezirk Koblenz hielt unter der Leitung seines Vorsitzenden, Herrn Dr. Lichtenstein-Neuwied, eine AussÄußsitzung im Zentral-Hotel in Koblenz ab. Der Verband bezweckt vorzugsweise: Austausch von Erfahrungen in der Gemeindeverwaltung, bestehende Mißstände in kleinen Gemeinden zu beseitigen und Differenzen zu schlichten, das Gemeindewesen zu organisieren, Pflege und Förderung des Religionsunterrichtes, Heranziehung der Jugend zu anderen Erwerbszweigen als zum Viehhandel, Hebung geistiger Kultur. Die diesmaligen Beratungen des Ausschusses bezogen sich auf die Einrichtung und Förderung des Religionsunterrichtes in mehreren Gemeinden des Bezirks. Für den Religionsunterricht gibt es in den zum Bezirke gehörenden Teilen des Westerwaldes, der Eifel und des Hunsrück noch vieles zu tun. Leider findet das Streben des Verbandes nicht überall Verständnis und Unterstützung. Der Verband wird es an notwendiger Arbeit und Aufklärung nicht fehlen lassen. Am 28. d. M. soll in Rheinböllen eine abermalige Ausschuhsitzung und allgemeine Versammlung zy.r Besprechung über Religions-Schulaugelegenheiten stattsinden. Zum Verbandstage des Verbandes deutscher Juden, der im Herbst in Frankfurt tagen soll, wird der Vorsitzende delegiert. Es darf als Ehrensache gelten, daß alle Gemeinden des Bezirks dem Bezirksverbande angehören. o. München, 19. Juli. Leider ist es in unserer sonst so friedlichen Kultus gemeinde zu Differenzen gekommen. Die Verwaltung der Gemeinde hat nämlich anläßlich eines Präzedenzfalles das Ersuchen des Vorstandes der orthodoxen Synagoge Ohel Jakob, daß deren Rabbiner Dr. Heinrich Ehrentreu jederzeit berechtigt sein soll, die rabbinischen Funktionen bei Trauungen und Beerdigungen in Verhinderung des Rabbiners auf Wunsch der Beteiligten auszuüben, a limine abgelehnt; desgleichen wurde der Antrag, das Gesuch dem Rabbinat zur gutachtlichen Aeußerung hinüberzugeben, abgelehnt; auch der von einem Mitglied der Verwaltung gestellte Antrag, das Gesuch der Orthodoxen einer Kommission zur Beratung zu. überweisen, wurde abgelehnt. Infolgedessen sahen die Vertreter der Orthodoxie sich veranlaßt, die Sache an die Oeffentlichkeit zu bringen. Es ist dazu zu bemerken, daß die Ablehnung mit der notwendigen Einheitlichkeit der Gemeindeverwaltung motiviert wurde. Hoffentlich lassen sich die Differenzen aber doch noch beilegen. Zweihpüskerr, im Juli. Die Verhältnisse in unserer Gemeinde spitzen sich immer mehr zu. Der Synagogenausschuß glaubte sich berechtigt, dem Rabbiner Dr. E. Mayer die Ausübung seiner Funktion in der Synagoge zu untersagen; er tut auch alles, um ihn an der Ausübung seines Amtes zu verhindern. Es wurde sogar der Amtsplatz aus der Synagoge entfernt. Vor dem 12. März d. I. — Prinzregentengeburtstag — teilte der Rabbiner mit, er werde an diesem Tage Festgvttesdienst abhalten. Als er sich nun an dem erwähnten Tage in die Synagoge begeben wollte, fand er die Tür verschlossen. Dieses Vorkommnis gab dem Lehrer der israelitischen Gemeinde, Bachenheimer, Anlaß zur Veröffentlichung eines Artikels in den hiesigen Zeitungen, der dann auch '.in verschiedene auswärtige Blätter übernommen wurde: „Das Königliche Bezirksamt hat laut Beschlusses vom 28. Februar d. I. dem Bezirksrabbiner jegliche Ausübung seiner Funktion in der Synagoge untersagt, auch die Regierungsentschließung vom 6. März 1907 hob auf eine diesbezügliche Beschwerde hin den bezirksamtlichen Beschluß nicht auf. Trotzdem versuchte der Rabbiner in dem am gestrigen Tage angesetzten Festgottesdienst die Predigt zu halten. Um Ruhestörungen vorzubeugen und zu vermeiden, wurde die Synagoge nicht geöffnet, und als der Rabbiner im Talar erschien, fand er dann geschlossene Türen. Hoffentlich wird jetzt die Behörde diesen Zuständen ein Ende bereiten." Der Rabbiner erblickte hierin, da die Darstellung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspreche, eine Beleidigung und erhob gegen den Verfasser des Artikels, den Lehrer Bachenheimer, Privatklage, die nun vor dem Schöffengericht dahier zur Verhandlung gelangte. Wie sich in der Verhandlung heraus stellte, hat der Bezirksrabbiner bereits im März vorigen Jahres bei der Königlichen Regierung darum nachgesucht, daß in der Synagoge sein Amtsstuhl, der vom Synagogenausschuß entfernt worden war, wieder angebracht werde. Die Negierung hat auch diesem Nachsuchen stattgegeben. Trotzdem weigerte sich der Synagogenausschuß, der Weisung nachzukomrnen. Dr. Mayer wandte sich dann im Februar 1907 an das königliche Bezirksamt hier, damit dieses mit Zwangsmaßregeln gegen den Synagogenausschuß vorgehe und der Amtsstuhl wieder angebracht werde, da er beabsichtige, am 12. März Gottesdienst zu halten. Das Bezirksamt wies dieses Ansuchen zurück mit der Begründung, daß, da zurzeit wieder Ruhe in der israelitischen Kultusgemeinde sei, diese nicht gestört werde« solle, also aus Zweckmäßigkeitsgründen. Die von Dr. Mayer gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde mit Entscheidung vom 6. März 1907 von der Königlichen Regierung gleichfalls zurückgewiesen, da das Gesetz keine Anhaltspunkte dafür gebe, gegen den Synagogenausschuß mit Zwangsmitteln vorzugeheu; allein von einer Untersagung der Verrichtung der Funktion seitens des Rabbiners enthält keine der Entscheidungen etwas. — Der Angeklagte Bachenheimer bestreitet heute, eine beleidigende Absicht gehabt zu haben; er macht geltend, er habe sich für berechtigt gehalten, als Religionslehrer die Sache der Oeffentlichkeit bezw. Kultusgemeinde mitzuteilen, insbesondere auch, da er Berichterstatter der betreffenden Zeitung sei. Er beruft sich auch auf Wahrung berechtigter Interessen und will in gutem Glauben gehandelt haben, da von dem Synagogenausschuß immer gesagt worden sei, die Regierung habe entschieden, daß dem Rabbiner die Ausübung seiner Funktion untersagt worden sei seitens der Negierung. Die betreffende Entscheidung will er nur oberflächlich gelesen haben. Die Synagogenausschußmitglieder sprachen sich auch dahin aus als Zeugen, daß sie mit dem Passus, der in der Entscheidung enthalten sei, „daß dem Rabbiner die Ausübung seines Amtes zu ermöglichen sei", gemeint hätten, es sei ihnen überlassen, dem Rabbiner sein Amt ausüben zu lassen oder nicht. Der Rechtsbeistand des Privatklägers, Rechtsanwalt Dr. Rau, beantragte Bestrafung des Angeklagten, der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt König, plädierte aus Freisprechung. Das Urteil lautete auf Freisprechung des Angeklagten. In den Gründen wurde ausgeführt, es liege zwar eine objektive Beleidigung vor, es hätten jedoch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, daß dieselbe wider besseres Wissen gemacht worden sei, dem Angeklagten müsse auch der Schutz des § 192 St.-G.-B. — Wahrung berechtigter Interessen — zugebilligt werden, da Bachenheimer als Religionslehrer die Befugnis hatte, über den Grund des Ausfallens des Gottesdienstes der Gemeinde Mitteilung zu machen, auch weder in den Umständen, noch in der Form des Artikels zu weit gegangen sei. — Das sind doch geradezu unerhörte Zustände in einer jüdischen Gemeinde! — Bruchsal, 17. Juli. Wir entnehmen dem Jahresberichte des Badischen Landesvereins zur Erziehung israelitischer Waisen folgendes: „Der Verein ist in der glücklichen Lage, seinen Mitgliedern, Freunden und Gönnern durch Veröffentlichung des neunzehnten Jahresberichts den Nachweis erbringen zu können, daß sich die Tätigkeit desselben immer umfang- und segensreicher gestaltet. Im Berichtsjahre sind 15 Kinder aus seiner Fürsorge entlassen und