Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1907)
- Date
- 1907-07-26
- Page
- Seite 352 (sequence 4)
- Language
- German
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352 So habe ich versucht, meine Herren, im Fluge die Hauptpunkte unserer Bestrebungen zu beleuchten. Es blieben nur noch interessante Beobachtungen, die ich Ihnen darüber vermitteln könnte, was wir in den 27 Elementar- und den zwei Handwerkerschulen in Rumänien für die Erziehung der Kinder tun. Diese Schulen zählten am Schluß des Jahres 5275 Schüler. Auf 7100 belief sich die Zahl der Schüler, die in 57 Elementarschulen in Rußland unterrichtet wurden, während 40 Fachschulen daselbst, die gegründet waren, um einer großen Zahl von jungen Leuten die Kenntnis eines Handwerks zu vermitteln, 1540 Lehrlinge ausbildeten. Weiter gab es sieben landwirtschaftliche Schulen in Kleinasien, Galizien, Rußland. Wir sind ernst beschäftigt mit der Zukunft einer Jugend, die nicht nur zu kämpfen haben wird mit den alltäglichen Schwierigkeiten des Lebens, sondern auch gegen die, die von einer verbitternden Regieruruz ausgehen, wie sie auf den rumänischen Juden lastet. Und dabei soll die Emanzipation der Inden in Rumänien erst in 50, die in Rußland in 40 Jahren beendet sein. Wenn diese Herrschaft sich nicht ändert, werden dann die Kinder von heute im Lande bleiben können? Wenn sie dableiben, muß man ihnen eine besondere Ausdauer geben, wenn sie fortgehen, muß man sie unerschrocken machen, die Zufälle eines ungekannten Lebens in neuen Ländern auszuhalten. Wir werden es erreichen. Fassen wir alle unsere Einrichtungen noch einmal prüfenden Blickes zusammen, so können wir sagen, daß sie in blühendem Leben stehen. Was wir erreicht haben, verdanken wir aufmerksamer Beobachtung bei unseren Versuchen, dem Werte unserer nunmehr schon lang erprobten Methoden, dem Eifer, der Hingebung unserer Mitarbeiter, der großen wie der kleinen, hier und draußen; wir fassen alles zusammen mit dem gleichen Ausdruck unserer Dankbarkeit. Die Versammlung dankte dem Präsidenten für seinen interessanten Bericht, auf den wir selbstverständlich noch zurückkommen werden, um verschiedene Einzelheiten ausführlicher zu erörtern und bezüglich anderer Punkte unsere abweichenden Ansichten zu motivieren. rckZMk Bit Mache. Berlin, 23. Juli. inen interessanten Beitrag zu dem vielerörterten Thema von der Stellung der deutschen Juden im Heere liefert eine Liste, die Oberlehrer Dr. E. Wölbe in der Zeitschrift „Im deutschen Reich" über die jüdischen Offiziere und Offiziersaspiranten im Kriege von 1870,1871 veröffentlicht. In dieser Liste sind 93 Offiziere und Aspiranten namentlich aufgeführt; sie ist aber noch keineswegs vollständig und bedarf — namentlich aus Süddeutschland — noch sehr der Ergänzung. Gleichviel ist schon jetzt festgestellt, daß die Behauptung, daß etwa hundert Offiziere jüdischen Glaubens den Krieg 1870 71 mitgemacht haben — eine Behauptung, die man früher als „nicht unglaubwürdig" bezeichnete — rtimmefjr bewiesen ist. In diese Zahl sind die jüdischen Militärärzte nicht mit einbegriffen. Ihre Namen, Regimentszugehörigkeit und Auszeichnungen dürften unschwer festzustellen sein. Jedenfalls ist hier die Zahl 100 eher zu niedrig, als zu hoch gegriffen. Zu den als Kriegsteilnehmer zuweilen genannten jüdischen Offizieren gehören u. a. der Chef der bayerischen Gendarmerie, der Königlich Bayerische Gendarmerie-Ober-Brigadier 1. Klasse Salomon Steinhart (geb. 1831, gest. 1893), Inhaber der Silbernen und Goldenen Verdienstmedaille der Bayerischen Krone und des Silbernen Ehrenzeichens für vierzigjährige treue Dienste. Wölbe führt ihn seiner — für einen Juden — eigenartigen Stellung wegen an. Für uns hat aber die Sache noch eine andere Bedeutung. Heute wird selbst aus Bayern die Beförderung eines Juden zum Reserveleutnant als bemerkenswert mitgeteilt. Und in Preußen? O ja, wir haben es herrlich weit gebracht seit 1870! * Die Klage über den Ausschluß der Juden bei der Wahl zu Schöffen und Geschworenen ist eine alte. Nun ist der „Verband der deutschen Juden", da namentlich aus Sachsen am meistengeklagt wurde, beim sächsischen Justizministerium gegen diese Gepflogenheit vorstellig geworden. Auf diese Eingabe vom 13. Juni d. I. hat das Königlich Sächsische Justizministerium dem „Verbände der deutschen Juden" mitgeteilt, daß folgender Erlaß am 21. Juni an die Königlich Sächsischen Amts- und Landgerichte ergangen ist: In der letzten Zeit sind verschiedene Stände und Bevölkerungsklassen bei dem Justizministerium dagegen vorstellig geworden, daß sie bei der Wahl zu Schöffen und Geschworenen grundsätzlich nicht berücksichtigt würden. Wie schon in der Verordnung vom 7. Oktober 1905 (I. M. Bl. S. 139) ausgesprochen worden ist, würde es mit dem Geiste des Gesetzes nicht im Einklang stehen, wenn weite Kreise der Bevölkerung von dem Ehrenamt eines Schöffen oder Geschworenen ganz oder fast ganz ausgeschlossen bleiben. Maßgebend für die Auswahl ist die Bildung, die Urteilsfähigkeit, die Ehrenhaftigkeit und der Wert der einzelnen Persönlichkeit. Liegen diese an die Schöffen und Geschworenen zu stellenden Erfordernisse vor, so dürfen — abgesehen von den gesetzlichen Ausschließungsgründen — keine Erwägungen Platz greifen,, welche ganze Stände und Bevölkerungsklassen grundsätzlich von dem Amte ausschalten. Wenn daher, wie geltend gemacht und von einem Amtsgerichte bestätigt worden ist, die mittleren Postbeamten lediglich deshalb, um sie nicht ihren dienstlichen Obliegenheiten zu entziehen, von dem Arnte eines Schöffen oder Geschworenen ausgeschlossen worden sind, so würde dies in dem Gesetze keine Stütze finden. Trifft weiter die Behauptung zu, daß in einigen Bezirken ausnahmslos oder doch in der Regel keine Juden zum Schöffen- oder Geschworenen dienst berufen oder Juden zwar zu Geschworenen, niemals aber zu Schöffen erwählt worden seien, obwohl dort in größerer Zahl Juden vorhanden seien, die sich nach ihrem Bildungsgrad und sonst zu Schöffen und Geschworenen eigneten, so würde auch dies ]bem Gese tze zu w iverlaufen. Die Auswahl der Schöffen und Geschworenen steht zwar im freien Ermessen des Ausschusses und des Landgerichts lGVG. §8 42, 98). Das Justizministerium glaube jedoch, die Gerichte auf die mehrfach ausgesprochenen Wünsche beteiligter Kreise aufmerksam machen zu sollen. Ministerium der Justiz. Dr. v. Otto. Man wird erwarten dürfen, daß die sächsischen Behörden diesem Erlasse des Jttstizministeriums in Zukunft die gebührende Nachachtung schenken werden. Aber dieser Erfolg wird den „Verband der deutschen Juden" hoffentlich veranlassen, auch in anderen Ländern, in denen die gleiche Klage erhoben wird, die höheren Instanzen zur Aufrechterhaltung der verfassungsgemäß garantierten staatsbürgerlichen Rechte anzurusen. Das Treiben des von hoher und höchster Stelle protegierten „Schwarzen Hundert" wird in Rußland immer toller. Bei dem Prozeß in Schrtomir wurde abermals gerichtlich festgestellt, daß die Polizei zusammen mit der schwarzen Bande den Pogrom inszeniert hatte. Bisher wurden bereits 200 Zeugen verhört, welche Einzelheiten mitteilen, die deutlich zeigen, daß der Pogrom sogar ohne Waffengewalt hätte inhibiert werden können. Zeuge Offizier Matern erklärt, der Pogrom sei nicht aufgehalten worden, weil die Anordnung des Gouverneurs kein Einschreiten mit Ragaiken gestattete. Zeuge Major