Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1907)
- Date
- 1907-07-19
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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dagegen beendeten 9 ihre Lehrzeit und 2 die Fachschulzeit. Am 1. April 1907 war ein Bestand von 20 Lehrlingen unter der Obhut des Vereins. Im Jahresbericht des Vereins wird sodann bemerkt: Die finanziellen Verhältnisse des Vereins haben sich durch Zuwendungen in etwas gebessert; die Erträge aus den regelmäßigen Milgliederbeiträgen dagegen sind im Rückgänge begriffen. Die erhöhten Ansprüche an den Verein, die in der Hauptsache durch die gesteigerten Lebensverhältnisse bedingt werden, lassen es dringend wünschenswert erscheinen, daß ein größerer Fundus ihn der Sorge .entheben würde, die schwankenden Einnahmen mit den feststehenden, sür drei Jahre festgelegten Ausgaben in Einklang zu bringen. Der Bericht schließt mit Worten des Dankes an alle, die bisher durch Beiträge und werktätige Arbeit die Bestrebungen des Vereins unterstützten. Der Ausschuß des Vereins bestand bisher aus den Herren A. Freundlich, Düsseldorf, Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr. Levison, Düsseldorf, stellvertretender Vorsitzender, Jos. Levison, Düsseldorf, Schriftführer, M. Amram, Düsseldorf, Dr. B. Auerbach, Köln, Rabbiner Dr. Auerbach, Elberfeld, Rechtsanwalt Lndw. Cahen, Köln. Friedrich Drucker, Köln, B. Feilchenfeld, Köln, Jak. Gotischalk, Köln, G. Herzfeld, Düsseldorf, Ehrenmitglied des Vereins, Rabbiner Dr. Hochfeld, Düsseldorf, Kommerzienrat I. S. Hirschland, Essen, Rabbiner Dr. Jaulus, Aachen, Sanitätsrat Dr. Levison, Siegburg, Jacob Lippmann, Aachen, Jos. Metz, Düsseldorf, I. Oppenheimer, Düsseldorf. Louis Sternau, Dortmund, Leonh. Tietz. Köln. Bad Ems, 2. Juli. Der „Hilssverein für unbemittelte jüdische Nerven- und Geisteskranke" versendet seinen Bericht über das letzte Jahr. Die große Zahl der Aufnahmegesuche — was bei fast 4000 jüdischen Geisteskranken in Deutschland begreiflich ist — wird zunächst heroorgehoben. Der erhebliche Prozentsatz der Heilungen und Besserungen unter den Patienten erweist unwiderleglich die Vorzüge einer Behandlung in jüdischen Anstalten. Erfreulich ist die Steigerung der Einnahmen, welche sich (einschließlich eines Kassenbestandes) auf 35 409 Mark beliefen. Nur hierdurch war der Verein in den Stand gefetzt, im letzten Jahre achtundzwanzig Kranke (16 Männer und 12 Frauen) aus den verschiedensten Teilen Deutschlands in der jüdischen Anstalt zu Sayn unterzubringen, von denen vier geheilt, zwei gebessert entlassen wurden. Trotzdem bleiben die Mittel gegenüber den gewaltigen Anforderungen, die unausgesetzt an den Verein herantreten, gering. Es ist deshalb zu wünschen, daß;eder nach seinen Kräften dieses Werk edelster Nächstenliebe unterstütze, durch tätige Beihilfe es ermöglichen helfen möge, einer immer größeren Zahl von armen Kranken die Segnungen einer zweckentsprechenden Behandlung zuteil werden zu lassen, sie ihrer Familie, ihrem Berufe, dem Leben wiederzugeben. Den Vorstand bilden die Herren Bezirksrabbiner Dr. Weingarten-Ems, Vorsitzender, Dr. med. Carl Landau-Coblenz, Stellvertreter, Benni Jacoby-Sayn, Schriftführer, Gustav Abraham-Coblenz, Kassierer, Dr. med. Heinrich Beer-München, Dr. med. Samuel Fränkel-Berlin (Uhlandstraße 156). Dr. med. Laquer-Ems, Hermann Lehmann-Franksurt a. M., Dr. med. Lichtenstein-Neuwied, Rabbiner Dr. Rosenak-Bremen, Dr. med. Samter- Ems und Louis Schloß-Coblenz. — München, 12. Juli. Das Staatsministerium des Innern für Kirchen- und andere Schulangelegenheiten hat in seiner Entschließung vom 20. Mai d. I. anläßlich eines Streitfalles einen Punkt in der Ministerial-Entschließung vom 29. Juni 1863, die Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden betreffend, auf eine Weise interpretiert, welche sür manche kleine Kultusgemeinde in Bayern von größtem Interesse sein dürste. Die Interpretation lautet: „Nach Absatz 1 und 2 der Ministerial-Entschließung vom 29. Juni 1863 soll den Nachteilen, die sich aus der Verkleinerung israelitischer Kultusgemeinden infolge Wegzugs von Mitgliedern und anderen Ursachen ergeben, durch entsprechende Handhabung des staatlichen Oberaufsichtsrechtes entgegengewirkt werden, um den israelitischen Einwohnern die Gelegenheit zur Ausbildung ihres Kultus zu wahren und zu sichern. Zu dem Zweck ist die Vereinigung benachbarter Kultusgemeinden zu einer Kultusgemeinde dann zu verfügen, wenn die Mitglieder einer Kultnsgemeinde die Mittel zur Bestreitung ihrer Kultusbedürfnisse nicht mehr aufzubringen vermögen, und wenn die Anzahl der in der Gemeinde vorhandenen, religiös selbständigen — d. i. über 13 Jahre alten — männlichen Gemeindeangehörigen nicht mehr mindestens 10 beträgt. Letztere Voraussetzung ist in die Ministerial-Entschließung mit Rücksicht auf die rituelle Vorschrift ausgenommen worden, nach welcher zur Abhaltung des gemeinschaftlichen öffentlichen Gottesdienstes mindestens 10 religiös selbständige Männer erforderlich sind. Mit der oben erwähnten Absicht der Ministerial-Entschließung vom 29. Juni 1863 ist es keineswegs unvereinbar, daß der Fortbestand einer Kultusgemeinde staatsaufsichtlich unbeanstandet bleibt, die zwar nicht mehr 10 religiös selbständige männliche Angehörigen zählt, aber noch die Mittel zur Bestreitung ihrer Kultusbedürfnisse aufznbringen vermag und sich die erforderliche Anzahl von religiös selbständigen männlichen Teilnehmern an ihren Gottesdiensten 31t sichern in der Lage ist. Steht in einem solchen Falle überdies fest, daß durch die Vereinigung der betreffenden Kultusgemeinde mit einer benachbarten Kultusgemeinde für die Mitglieder der ersteren oder nur einen: Teil derselben die Gelegenheit zur Ausübung ihres Kultus und insbesondere zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Gottesdienste ausgehoben oder beschränkt würde, so widerspräche es der Absicht der angeführten Ministerial-Entschließung, wenn gleichwohl die Vereinigung der betreffenden Kultnsgemeinde mit einer anderen verfügt werden wollte. Es ist daher die Aufstellung, daß eine Kultusgemeinde, die nicht n:ehr 10 religiös selbständige männliche Angehörige zählt, ohne weiteres mit einer benachbarten Kultusgemeinde vereinigt werden müsse, nicht zu billigen. Zn einer solchen Auffassung zwingt auch der Wortlaut der angeführten Ministerial-Entschließung nicht, denn es sind darin die beiden Voraussetzungen für die staatsaufsichtliche Verfügung der Vereinigung von Kultusgemeinden nicht alternativ, sondern kopulativ nebeneinander gestellt." 1. Stuttgart, 12. Juli. In der vorigen Woche ist der ehemalige Lehrer und Prediger L. Levi-Kocherthaler im 58. Lebensjahre nach längerem Leiden in der medizinischen Klinik zu Tübingen gestorben. Derselbe war 25 Jahre lang Lehrer und Prediger in Hechingen und erfreute sich dort großer Beliebtheit. Seit einigen Jahren lebte er hier als Privatmann. Levi war ein langjähriger und treuer Mitarbeiter der „Allg. Z. d. I." Er kämpfte sein Leben lang mit Eifer und Begabung sür den Fortschritt im Judentum. Auch sür politische und belletristische Blätter hat er viel geschrieben. In seinen letzten Lebensjahren erlebte er durch seine beiden Söhne, die in Madrid als Vertreter der A. E.-G. zu großer Stellung und hohem Ansehen gelangt sind, große Freude. Er war auch wiederholt in Spanien und hat diese Reisen in der «Allg. Z. d. I." sehr interessant geschildert. Die Trauerfeier fand auf Wunsch des Verstorbenen im hiesigen Krematorium unter zahlreicher Beteiligung statt. Die Trauerrede hielt Rechtsanwalt Dr. Levi, ein Neffe des Vorstorbenen. Er schilderte mit warmen Worten das Wirken und Streben des Dahingeschiedenen, der sich onus engen Verhältnissen und Anschauungen zu einer freien Höhe emporgearbeitet habe, der kein Freigeist gewesen, aber ein freier Geist, der sich seine Weltanschauung selbst erbaute, so daß sich die Lebenslinie des Verstorbenen in ihrem schönen Aufwärtsstreben wie ein Kunstwerk ansehe. Ein Vorstandsmitglied der jüdischen Gemeinde in Hechingen, Fabrikant Levi, bekannte sich mit Stolz als Schüler des Verstorbenen und feierte diesen als Lehrer und Mensch. Zuletzt legte im Namen des Württembergs chen Journalisten- und Schriftsteller-Vereins Dr. Karl Liebrich mit herzlichen Worten des Nachrufs ein Palmgebinde mit Schleife am Sarge des Mannes nieder, dessen Andenken fortleben wird. Gesternt ch-Angarn. □ Wien, 15. Juli. Es ist sehr wichtig, daß der Fall Hilsner nicht zur Ruhe komme, bevor das Recht sonnenklar zutage tritt. Jeder Menschenfreund wird daher den folgenden Aufruf der Oesterreichisch-Israelitischen Union" mit Genugtuung begrüßen: „Am 1. April 1899 ist im Brezinawalde bei Polna die Agnes Hruza aus Klein-Veznitz tot aufgefunden worden. Weiter wurde am 27. Oktober 1898 die Marie Klima aus Ober-Veznitz im „Herrschaftlichen Walde" bei Polna als Leiche aufgefunden. In beiden Fällen wurde behördlicherseits ein Mord konstatiert. Wegen dieser beiden Morde wurde Leopold Hilsner ans Polna als Mitschuldiger vom Schwurgerichte schuldig erkannt. Er beteuert aber bisher unausgesetzt eine Unschuld. Die Oesterreichisch-Jsraelitische Union sichert der-