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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-07-19 · Heft 29 (19.7.1907) · p. Seite 346

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 29 (19.7.1907)
Date
1907-07-19
Page
Seite 346 (sequence 10)
Language
German
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ich mir Ruhe vor seinen Nucken und Nörgeleien, ich habe in ihm den unsichersten Genossen und er stänkert mich in Feindschaften hinein, die mich gar nichts angehen und kalkulier^ auf Absatz durch Skandale, die ich gern vermieden. Ich habe hier keinen Menschen, der mir eine Silbe nur erzählt von dem, was vorgeht in der Makulaturwelt, und ich habe dort auch nicht das geringste Organ zu meiner Verfügung. Früher konnte ich einigermaßen mich der „Allgemeinen Zeitung" bedienen, aber sie steckt jetzt ganz zusammen mit der infamen Clique zu München. Und wie Sie aus meinem Buch ersehen haben, ich muß mit diesem Menschen endlich bestimmt brechen." Tie drei ersten GrunLerwerbsversuche der Juden in Lromderg unter der preuhilchen Kegierung. Von Rabbiner Dr. Walter in Bromberg. III. kostete denn Aaron Levin mit seiner Wohnung vorerst * weiter die Leiden des Mietszustandes. Manches Haus mußte er räumen, weil es weiter verkauft wurde. Da ist es denn überaus verständlich, daß Levin im „herannahenden Alter" noch einmal Grundbesitzer zu werden versuchte, um endlich zur Ruhe kornmen zu können. Am 4. Januar 1803 wurde er um die Erlaubnis zum Kauf des dem „Hofgerichts-Salarien-Cassen- Rendanten Teschendorff zugehörigen, sub Nr. 197 in der Posener Straße belegenen" Grundstücks vorstellig, in dem er gerade wohnte. Er fußte jetzt vor allem darauf, daß er doch nicht schlechter, als David Salomon behandelt werden dürfe. „Ich besizze auch das Recht des ersterr Kindes von Ew. Königlichen Majestät Gnade ein Ordinaires Schutz Privilegium, welches mir, da ich eine ansehnliche Quantitaet Porcellan und Eisen außerhalb Landes debitiren müssen, eine Summe von über 300 Thalern gekostet hat, und daher glaube, wenn nicht ein Vorzugs-, so doch ein gleiches Recht auf Allerhöchst dero Gnade mit dem David Salomon der nur ans das Recht des zweiten Kindes sein Privilegium erhalten, zum Besitz eines Grundstücks zil haben." Er bringt außerdem seine patriotische Gesinnungs¬ und Handlungsweise in empfehlende Erinnerung. Nach dem Zeugnis der Kriegs- und Domänen-Kammer-Deputation habe er seit mehreren 20 Jahren bei Fouragelieferungen die Verbindlichkeiten seines Kontraktes nicht nur auf das treulichste erfüllt, sondern auch „zum öfteren bey Mangel an Fourage durch Beschaffung derselben, durch unermüdete Reisen Rath geschafft". Und im Jahre 1794 habe er bei der Polnischen Insurrektion wichtige Spionagedienste unterhalten?) die öffentlichen Kassen und Akten in Sicherheit bringen helfen, ohne dafür irgend eine besondere Belohnung für sich selbst in Anspruch genommen zu haben. So wenig der König, nunmehr Friedrich Wilhelm III., dieses Gesuch auch an und für sich für zulässig hielt, da bei fünf Juden doch nur einer einmal ein Haus haben solle, und Salomon eben schon eines besaß, so schienen ihm „besondere Umstünde" es doch zu rechtfertigen, den „Kriegs- und Steller-Rat" Grisanowski mit der näheren Beleuchtung dieser Materie zu betrauen. Dessen „unmaßgebliches Sensirnent hierbei)" ging dahin, daß er an dem einmal vorhandenen Prinzip nicht rütteln dürfe, die Gnade des Königs Levin aber doch für seine patriotischen Dienste belohnen könne. Die Gnade des Königs sah indessen gar keinen Anlaß, wenn Levin sich auch „einigermaßen verdient gemacht hat", eine 0 Er hatte sich dazu zwei Juden aus Fordon gesichert: Aron Joseph Neschen und Wolff David. Ausnahme von der Regel ftattfinbcn zu lassen, „indem die Bemühungen, welche er bey spionirung angewendet hat, ihm von denjenigen zu bezahlen sind, der ihn gebraucht hat. Uebrigens aber setzen sie kein Verdienst voraus, das auf Kosten der Gesetze und anderer Bürger belohnt werden könnte. Es würden sich aber auch, wenn solche Begünstigungen nach Verlauf von zehn Jahren erteilt würden, bald mehrere finden, die zu der Zeit spioniert hatten. Indes soll ihm erlaubt sein, sich auf einer wüsten, noch urrbebauten Stelle ein Haus zu bauen." Noch -in demselben Jahre kaufte Levin, da er doch mehr eben nicht erreichen konnte, eine sogenannte wüste Baustelle, die dem Fleischermeister Johann George König gehörte und in der Posenerstraße lag?) Der Platz, der von dem bisherigen Eigentümer am 5. Mai 1785 für 33 Taler erworben worden war, mußte jetzt von Levin mit 460 Talern bezahlt werden. Am 20. April 1805 erhielt Levin von der Kammer- Deputation die Genehmigung mit der Bedingung, daß die Stelle binnen Jahresfrist massiv bebaut werden müsse. Und am 1. Oktober 1806 zeigte Grisanowski dem Könige an, daß „das Haus mehrenteils fertig ist und auf Ostern 1807 bezogen werden wird". Der dritte Versuch zu einem Hauskauf unter den Juden der preußischen Stadt Bromberg ging nicht von einem Kaust mann, sondern von einem Akademiker aus. Es war der Arzt Dr. Sobernheim, der am 27. Juli 1804 die betreffende Erlaubnis für das ihm um den Preis von 2100 Talern angetragene Grundstück Pfarrkirchenstraße 125 und 126 zu erwirken unternahm. Das Schreiben des Antragstellers ist durch die darin enthaltene Schilderung seines Werdeganges ein so außerordentlich interessantes, daß ich es am besten im Wortlaut hier möglichst folgen lasse: „Wenn die polizeiliche Verordnung auf individuelle Umstände, auf Moralität des supplieirten Subjekts rücksicht nehmen und in dieser Hinsicht vielleicht eine Ausnahme gestatten dürfte, so wage ich es Ew. Königl. Majestät eine sehr kurz gefaßte Stütze meines Betragens seitdem ich vor: Universität abgegangen und als cutiver Bürger aufgetreten bin, allergehorsamst vorzutragen. Ich ging im Jahre 1793 von Königsberg i. Pr. ab, wo ich in doctorem promoviert habe und kam nach Posen. Da zu damaliger Zeit noch keine Physici angestellt waren, so versah ich diesen Posten interennstisch und nahm mich der Stadt- und Rathhnußlichen Kranken an. Ich ward hierauf im Jahre 1797 wirklicher Stadtphyfikus und bekleidete diesen Posten bis im May 1798, wo ich zum Kreisphysikus des Wrongrowitzschen Kreises befördert worden bin. Ich blieb in dieser Qualität bis im November a. p., wo ich um meinen Abschied nachsuchte. Seit Dezember a. p. bin ich nun hier ansässig, und verfehle auch da nicht, meinen Mitmenschen, was nur in meinen'Kräften stehet, zu dienen, welches ich mit Attesten dokumentieren könnte, wenn ich es nicht für unverdienstlich hielte, Pflichten, die jeder moralische Arzt auszuüben schuldig ist, mir als Verdienst auzureckmen." Der Kammer-Deputation war dieses Gesuch außerordentlich sympathisch. Sie begleitet es mit der folgenden, ganz besonderen Empfehlung: „Da nach dem auf unfern ad instantiam des jüdischen Arztes Dr. Beverm zu Jnowrazlaw wegen eines von ihm wwndü'ten Haus- Kaufs gemachte Anfrage erlassenen Reskript vom 5. Bept. a. p. die Aerzte jüdischer Nation in'Rücksicht des Besitzes von Grundstücken mit den andern Juden in eine und dieselbe Categorie gehören sollen, so würden wir das Gesuch des Supplicanten mit Rücksicht aus die bestehenden Vorschriften . . . geradehin zurückgewiesen haben . . . der Suppiicant steht jedoch als praktischer Arzt in einem vorzüglich i) Sub Nr. 230. Das Ettnersche Haus, welches Salomon gekauft hatte, ist sub Nr. 141 eingetragen.

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