Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1907)
- Date
- 1907-07-19
- Page
- Seite 339 (sequence 3)
- Language
- German
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sättige Organe zur Bearbeitung der Einzelgebiete geschaffen werden, die ohne Gefährdung der Zentralisation jedem einzelnen gestatten, sich in einer seiner Begabung und seinem Beruf entsprechenden Weise im Dienste der Vereinigung zu betätigen. Es darf dann keineswegs durch den prinzipiellen Ausschluß bestimmter Kategorien von Mitgliedern aus einem offiziellen Organe der Vereinigung die Arbeitsfreudigkeit und das Zusammengehörigkeitsgefühl gelähmt werden. 6. Wer durch seinen Beitritt zur „Freien Vereinigung" die Grundsätze, die sie vertritt, als fördernswert erachtet, muß wie bisher ohne hochnotpeinliche Prüfung willkommen sein. Demgegenüber aber gilt es, Sicherung zu treffen, daß nicht die Leitung der Vereinigung in der Zukunft unter dem Einfluß zweifelhafter Elemente die Grundsätze verläßt, die ihre Existenzberechtigung bedingen. 7. Soll die „Freie Vereinigung" die wahrhafte Vertretung der gesetzestreuen Judenheit sein, so muß sie in enger Fühlung mit den auf gleichem Boden stehenden größeren Vereinen bleiben können und über ein Organ verfügen, das diese enge und stetige Fühlung ermöglicht. Gegen diese Leitsätze wird man im großen und ganzen > nch von entgegengesetztem Standpunkte nur eines einwenden nüssen: Wie erfreulich es auch ist, daß die verbündete deutsche Orthodoxie fortan sogar auch mit den „neologen" Verbänden zur Lösung „praktischer Einzelzwecke" zu arbeiten bereit ist — > >omit sie freilich den Standpunkt Saulson Raphael Hirschs rusdrücklich aufgibt — so schwierig wird es tatsächlich sein, cm solches Zusammenwirken praktisch durchzuführen. Die „Freie Vereinigung" ist und bleibt ein Konkurrenzrder, wenn man will, ein gegnerisches Unternehmen des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" und des „Verbandes ter Deutschen Juden"/ Es ist sehr fraglich, ob es angehen wird, daß sich der „neologe" und der orthodoxe Gemeindeland etwa in der Schächtangelegenheit zu gemeinsamer Aktion rwbünden, während in anderen Angelegenheiten — man denke na das preußische Schulgesetz! — die „Freie Vereinigung" die Aktion des „Verbandes Deutscher Juden" und des i emeindebnndes in der heftigsten Weise bekämpft. Wir vermögen nicht abzusehen, wo da ein Ausweg gefunden werden s >ll. Aber wir würden uns freuen, wenn kluge Leute einen solchen finden sollten, zumal, wenn die geeinigte deutsche Orthodoxie auch das Versprechen ihres Leitsatzes halten wird, f r ihre Interessen „mit Ruhe und Würde" einzutreten. * Auf die geradezu traurige Lage, in der sich die große Olehrzahl der israelitischen Religionslehrer Bayerns l findet, lenkt ein durch die Presse gehender Artikel der , Zayrischen Lehrerzeitung" neuerdings die Aufmerksamkeit. , l ganz Bayern gibt es nur etwa 80 israelitische Volksschulen; d e an diesen angestellten Lehrer sind ihren christlichen Kollegen!' eichgestellt. Die weitaus meisten jüdischen Gemeinden aber, dar- > ater die größten, wie Nürnberg, München, Augsburg, Bamberg, s ficken ihre schulpflichtige Jugend in die wenigen Simultan- 1 'et christlichen Konfessionsschulen und lassen den Religions- > nterricht in den von den Kultusgemeinden eigens dazu c richteten Religionsschulen erteilen. Die an diesen Schulen wirkenden Lehrer werden von den 1 ultusgemeinden angestellt und besoldet. Ihre Lage ist im Vergleich 3 t der der Volksschullehrer eine geradezu trostlose. Obwohl alle i miriaristische Vorbildung genossen, viele selbst das zweite Staatsl amen abgelegt haben, können sie infolge des Mangels an jüdischen olksschulen keine Verwendung finden und werden auch, bei der znr- 3ttt in Bayern herrschenden Strömung, an Siniultanschulen nicht ^gelassen. Diese vom Staate fast gänzlich ignorierten Religionshrer sind den Vorstehern der Kultusgemeinden ausgeliefert und haben.den Gemeinden gegenüber nicht das mindeste Recht. Es steht z. B. im Belieben der Gemeinde, ob sie einen solchen Lehrer definitiv anstellen will. Häufig besteht nur ein Vertragsverhältnis aus ein oder mehrere Jahre. Nach Ablaus dieser Frist kann die Gemeinde mit Genehmigung der Regierung den Lehrer entlassen. Die meisten Religionslehrer beziehen ein durchschnittliches jährliches Fixum von 600 bis 800 Mark. Dazu kommt noch ein nicht garantiertes, in seiner Höhe wechselndes Nebeneinkommen, das nicht selten nach Almosen schmeckt und den Empfänger tatsächlich zum abhängigsten Manne innerhalb der Kultusgemeinde degradiert. Nur die Religionslehrer der wenigen Großgemeinden erhalten Alterszulagen, alle übrigen — und das sind wohl mehr als 90 Prozent — entbehren sie. Der 50- und 60 jährige, im Dienste ergraute Lehrer bezieht die gleiche „hohe" Besoldung, wie der srisch aus dem Seminar entlassene junge Kandidat. Auf Pension hat ein solcher Lehrer, die paar Großstädte wiederum ausgenommen, keinen Anspruch; wird er krank oder dienstunfähig, kann er gehen — der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Auch Reliktenversorgung gibt es für ihn nicht; stirbt er und hinterläßt Frau und Kinder, so sind sie oft der Barmherzigkeit und öffentlichen Wohltätigkeit überantwortet. Der Artikel verweist weiter darauf, daß infolge des Wegzugs namentlich wohlhabender Familien in die Städte diese kaum glaublichen Verhältnisse noch fortgesetzt sich verschlimmern und fordert, daß Staat und Gemeinden zusammenwirken, um hier eine Besserung herbeizuführen. Der Religionsunterricht bildet einen integrierenden Bestandteil des Volksschulunterrichts, die Lehrer, die ihn erteilen, sollten daher auch entsprechenden staatlichen Schutz sowohl in ideeller als materieller Hinsicht genießen. Das bayerische Budget dotiert den „israelitischen Kultus" mit 14 000 Mark, aber selbst diese an sich geringe Summe wird nicht einmal ganz ihrem Zwecke zugeführt; zirka 5000 Mark werden eingespart und nur 2000 Mark kommen den Religionslehrern auf dem Umwege einer Subvention durch den israelitischen Lehrerverein zu. Das Budget sowohl des katholischen als des protestantischen Kultus ist im Laufe der Jahre bedeutend angewachsen; nur der Posten für den „israelitischen Kultus" scheint in seiner Höhe für alle Zeiten festgelegt zu sein. Es wäre ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit und es stünden jedenfalls keine staatlichen Bevenken entgegen, wenn er verdreifacht und namentlich für Zwecke der Alters- und Reliktenversorgung verwendet werden würde. Eine Summe von 40 bis 50 000 Mark brächte das bayerische Budget nicht aus dem Gleichgewicht; würde aber hinreichen, die schwergeprüften Lehrer aus der dringendsten Not zu befreien. Andrerseits erwächst auch für die jüdischen Gemeinderi die Pflicht, bei der Beseitigung der erwähnten unwürdigen Zustände nach Kräften mitzuarbeiten durch Herbeiführung einer geordneten Anstellungsweise und durch zeitgemäße Besoldung. Als Muster könnte die in Württemberg und Baden bestehende israelitische Zentralkasse empfohlen werden, nach welcher die von den Kultusgemeinden angestellten Lehrer einheitlich zu bezahlen wären. Es bedeutet eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn die kleine Kultusgemeinde von zehn Mitgliedern die Lasten einer Religionsschule allein zu tragen hat, während die nach Tausenden zählende Großgemeinde nur für die Kosten der eigenen zwei bis drei Religionslehrer auskommt. Wir hoffen zuversichtlich, daß der Landesverein der bayerischen Kultusgemeinden, der schon bisher eine so segensreiche Tätigkeit entfaltet hat, sich auch dieser Angelegenheit nunmehr mit allem Eifer annehmen wird. * Der auf die Gleichberechtigung der Juden in Finnland bezügliche Antrag der sozialdemokratischen Fraktion des finn