Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1907)
- Date
- 1907-07-12
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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gemeinden zur Förderung der gemeinsamen Interessen, insbesondere auf dem Gebiete der Verwaltung und sozialen Fürsorge, erstrebenswert." Zahlreiche kleine Gemeinden erhielten Unterstützungen zur Ermöglichung des Religionsunterrichts. Die Einrichtung von Wanderlehrern hat sich bewährt. Als Merkwürdigkeit wird das kleine Ereignis verzeichnet, daß die Königliche Regierung in Minden den Verbands-Wanderlehrer Heilbrunn in Borgholz der Inspektion eines demnächst dort eintreffenden katholischen Pfarrers unterstellte, aus die Vorstellungen des Verbandes hin aber diese Verfügung „als auf irrigen Voraussetzungen beruhend" alsbald wieder aufhob. Der Vorstand erklärt, darauf halten zu müssen, daß seine eigene Inspektion als vollgültig gewürdigt werde. Neu beigetreten sind dem Verbände die Gemeinden Hattingen und Merden, wodurch die Zahl der Verbandsgemeinden auf 54 gestiegen ist. Ferner wird Hallenberg- Medebach noch hinzutreten. Sein Augenmerk richtete der Verband auch auf die Lage des Wanderbettels im nordöstlichen Westfalen, die sich durch die zunehmende Rückwanderung russischer Glaubensgenossen wesentlich verschlechtert hat. Ferner will sich der Verband' des Werkes des Gesamtarchivs der deutschen Juden annehmen. Die Einnahmen im Jahre 1906/1907 ergeben annähernd 3400 Mark, die Ausgaben erforderten 3165 Mark. Der Haushaltsentwurf für 1907/1908 schließt mit 3136 Mark ab. i. Frankfurt a. M, 5. Juli. In der Frankfurt-Loge wurde gestern abend von hiesigen Mitgliedern des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine Ortsgruppe gegründet. In den Vorstand wurden gewählt: die Herren Dr. Ludwig Wertheimer, Direktor Dr. Adler, Professor Dr. Fink, Richard Kahn, Jaques Oppenheimer, Willy Th. Stern, Dr. med. Mainzer, Dr. Ernst Auerbach, Dr. Rudolf Geiger, Mayer Stern, Professor Apolant und Julius Haymann. Der Konstitution der Ortsgruppe ging ein Vortrag von Dr. med. Pariser-Homburg über Entstehung, Zweck und Tätigkeit des Zentralvereins voraus. Der Zentralverein, dem gegenwärtig etwa 20000 Einzelmitglieder und korporativ 120 Synagogengemeinden und andere Verbände angehören, hat sich die Aufgabe gestellt, nach dem Grundsatz: „Selbsthilfe im Lichte der Oeffentlichkeit!" durch Rechtsschutz und Aufklärung überall einzugreifen, wo die durch die Verfassung garantierten staatsbürgerlichen Rechte der Juden willkürlich angetastet werden. Der Name des Vereins bringt zum Ausdruck, daß seine Mitglieder sich als Bürger des deutschen Reiches fühlen; aus dem Bewußtsein dieser Staatszugehörigkeit leiten sie die Berechtigung ab, für sich die tatsächliche Gleichstellung mit den übrigen Bürgern zu fordern. Der Zentralverein ist, wie politisch, so auch religiös neutral, tritt aber, wenn Lehren oder Einrichtungen des Judentums gehässig angegriffen werden, apologetisch für dessen Bekenner ein. Die ganze praktische Wirksamkeit des Vereins ist von dem ethischen Bestreben getragen, die deutschen Juden aus ihrem schwächlichen Kleinmut aufzurütteln und zu charakterstarkem Selbstbewußtsein zu erziehen. Mit der Aufforderung zum Beitritt schloß der Redner sein durch Wärme und Eindringlichkeit ausgezeichnetes Referat. Der Beifall war laut und aufrichtig. 1. München, 2. Juli. Wie wir vor längerer Zeit berichtet, war die Nummer 15 des „Grobian", eines hiesigen sogenannten Witzblattes, wegen ihres Titelbildes „Wenn Juden Christen morden", das einen sogenannten Nitualmord darstellt, konfisziert und gegen den Herausgeber des Blattes, Leib, ein Strafbefehl wegen groben Unfugs, lautend aus eine Geldstrafe von 100 Mark, erlassen worden, gegen den Leib Einspruch erhob. In der dieser Tage stattgehabten Gerichtsverhandlung wurde auf Antrag des Angeklagten der bekannte Antisemitensührer Eymnasialprosessor a. D. Heinrich Schnepper als Zeuge vernommen, der zunächst bekundete, Leib gehöre seit etwa fünf Jahren der christlichsozialen Partei an und sei ein überzeugter Antisemit. Er wärmte dann alle längst tausendfach widerlegten antisemitischen Mätzchen auf, wonach „abergläubische, fanatische Juden, vielleicht sogar eine geheime Sekte solcher, derartige Ritualmorde trieben". Als Beweis führte er Stetten aus antisemitischen Broschüren an. Dies war dem Gerichtsvorsitzenden doch zu bunt; er bemerkte, daß es doch bedenklich sei, solche Kampfschriften als zuverlässige Quellen zu zitieren. Amtsanwalt Assessor Zetlmeier führte aus, Gegenstand der Anklage sei nur das Bild, nicht der auf der zweiten Seite der gleichen Nummer abgedruckte Artikel, der sich mit der Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Könitz befaßte. Es sei für die Beurteilung dieses Falles die Frage des Nitualmordes auch belanglos. Das inkriminierte Bild sei für die ungebildete Masse bestimmt, die es aufreize. Es hätten an der Darstellung nicht nur Juden, sondern auch Christen Anstoß genommen, und es sei außer allem Zweifel, daß hier alle Tatbestandsmerkmale des groben Unfugs gegeben seien, weshalb er beantrage, wieder auf die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe zu erkennen. Das Urteil lautete, in Bestätigung. der seinerzeit getroffenen Strafverfügung, auf eine Geldstrafe von 100 Mark, eventuell 10 Tage Hast und Vernichtung der eingezogenen Exemplare der unter Anklage gestellten Nummer, sowie der zurHerstellung des Bildes bestimmten Platten. Aus der Urteilsbegründung sei nur hervorgehoben, daß das Gericht annahm, daß das Bild, weil es für die ungebildete Masse bestimmt war, eine große Gefahr für den Volksfrieden bedeute, und daß nur deshalb von einer Freiheitsstrafe abgesehen wurde, weil der Angeklagte ein Fanatiker ist, der überzeugt sein mag, daß derartige Ritualmorde Vorkommen. 8. Buseudorf, 7. Juli. Die hiesige israelitische Kultusgemeinde feierte am 21. Juni die Einweihung ihrer neu er bauten Synagoge. Vom herrlichsten Wetter begünstigt, waren zahlreiche Glaubensgenossen und Andersgläubige erschienen, um dieser Feier beizuwohnen. Mit dem Nachmittagszuge trafen einige Vertreter der Negierung und des israelitischen Konsistoriums ein. Von den hiesigen Ehrengästen waren erschienen Bürgermeister Bourger mit einer Abordnung des Gemeinderates, der evangelische Pfarrer Ruve u. a. Um 5 Uhr setzte sich der Festzng unter Vorantritt der Musikkapelle in Bewegung. Als der Zug im geräumigen Synagogenhofe angelangt war, wurde ein vom Kantor M. Paglin dirigiertes Ge sangstück unter Chormitwirkung und Musikbegleitung meisterhaft vorgetragen. Alsdann wurde auf seidenem Kissen dem Herrn Oberrabbiner durch den Herrn Kreisdirektor von Bolchen der Schlüssel überreicht. In der Synagoge wurden mehrere Stücke, in dem das Solo des Herrn Paglin und der Chor mit Harmoniumbegleitung abwechselte, gesungen. Hierauf bestieg Oberrabbiner Dr. Netter aus Metz die Kanzel. In geistvoller Weise schilderte er die Bestimmung und die Bedeutung des neuen Gotteshauses, das immer nur der Liebe und dem Frieden dienen solle. Der Eindruck der Rede war ein ganz außerordentlicher; die Zuhörer waren von den zu Herzen gehenden Worten tief ergriffen. Mit erneut Gebet für den Kaiser und einem schön gesungenen Liede: „Wem Gott der Herr das Haus nicht baut" usw. schloß die würdevoll verlaufene Feier. Gesterreich-Mngsrn. U Wien, 4. Juli. Einen Vorgeschmack dessen, was uns der neue Reichs rat bieten wird, gab das Geplänkel zwischen den Abgeordneten Löwenstein und Stand in der Sitzung vom 4. d. Mts. Man braucht weder Zionist noch Assimilant zu sein, um derartige Unterhaltungen über innerjüdische Angelegenheiten im Reichsrat völlig deplaziert zu finden. Politisch stehen wir auf Seite des Abg. Stand jüdisch auf der des Abg. Löwenstein — aber was hat das alles mit den Verhandlungen des Neichsrats zu tun? Dr. Löwenstein-Lemberg erwies sich schon nach seinem ersten Debüt als vorzüglicher Redner — er ist eben der Sohn seines Vaters! Ich will ans seiner Rede und den daran sich schließenden Debatten Ihnen hier Einzelnes mitteilen. L. sagt u. a.: „Die Herren Zionisten stellen sich als die einzigen Verfechter der jüdischen Demokratie hin. Sie glauben, sie besitzen das Monopol. Allein wir sind ebenso berechtigt, als die Vertreter der Freiheit hier anfzutreten, wie sie es sind. Wenn sie auf dem Standpunkt stehen, daß sie nationale Juden sind, kann ich nichts dagegen einwenden, daß sie sich als solche fühlen. Wenn sie werter verlangen, daß wir die jüdische Individualität schützen und ihr Gelegenheit geben, sich zu entfalten, wird auch dagegen niemand etwas haben. Denn je mehr Individualität in der Menschheit, desto mehr Bedingungen für den Fortschritt. Aber wenn man oen Grundsatz ausstellt, die Juden seien eine selbständige Nation, dann muß man auch die Konsequenzen ziehen. Dann muß mau auch verlangen, daß der Jargon als Gerichtssprache, daß separate Schulen errichtet werden, dann muß man auch zugeben, daß man die Gegensätze