Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1907)
- Date
- 1907-07-12
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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werden fortgesetzt. — Der bisherige Vorstand wurde wiedergewählt und dem Schatzmeister Entlastung erteilt. L2 Berlin, 8. Juli. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund berichtet: „Wie aus den unserem Bureau zugegangenen Zuschriften einer ganzen Anzahl beachtenswerter Gemeinden hervorging, macht sich überall das Bedürfnis nach einer den veränderten Verhältnissen angepaßten Friedhossordnung bemerkbar. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes hat geglaubt, dem Wunsche betreffs Ausarbeitung einer Normal-Friedhofsordnung entsprechen zu sollen. Rechtsanwalt Lebrecht in Leipzig, der als langjähriger Sekretär der dortigen Israelitischen Religionsgemeinde mit der Aufgabe wohl vertraut ist, hat auf der Grundlage des ihm von unserem Bureau zur Verfügung gestellten Materials eine Normal-Friedhofs' ordnung ausgearbeitet. Diese liegt zurzeit den Hauptgemeinden zur Prüfung vor. Deren Wünsche, sowie die Meinungen unserer Ausschußmitglieder sollen vor der Publikation durch eine für diesen Zweck einznsetzende besondere Kommission tunlich berücksichtigt werden. Um den richtigen Maßstab für die Beurteilung zu geben, möchten wir nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß es nicht Zweck der Normal-Friedhofsordnung ist, eine von dem Verfasser bevorzugte Regelung irgend einer Frage als autoritatives Muster aufzustellen, wodurch vielleicht den religiösen Anschauungen oder dem örtlichen Bedürfnisse widersprochen würde, sondern nur den mit der Ausarbeitung einer Friedhofsordnung beauftragten Kommissionen eine Vorlage zu bieten, die, aus der Praxis hervorgegangen, alle in Betracht kommenden Fragen sachkundig zusammenstellt, im übrigen aber es dem Benutzer überläßt, sich im einzelnen das ihm richtig Scheinende anzueignen, das übrige nach Wunsch auszuscheiden oder zu modifizieren." Kp. Aus der Provinz Posen, im Juli. Herr S. Grass in Schönau, welcher bereits im 81. Lebensjahre steht, und seine 75jährige Ehefrau feierten neulich das Fest der goldenen Hochzeit. Dem Jubelpaar ist die Ehejubiläums-Medaille, die der Amtsvorsteher, Kommerzienrat Bieber, überreichte, verliehen worden. Die Einsegnung vollzog Rabbiner Dr. Nordheimer-Schwetz in der Grafischen Behausung. Der Vorsteher Freimann gratulierte im Namen der Gemeinde. — Um die vakante Rabbinerstelle in Ostrowo haben sich 15 Herren beworben. Zu Probepredigten sind zunächst die Herren Rabbiner Dr. Holzer-Schwedt und Dr. Goitein-Burgkunstadt berufen worden. — Für die im Juli in Ostrowo stattfindende Schwurgerichtsperiode sind die Herren Baumeister Alfred Peyser-Pleschen, Kaufmann Leo Baß-Kempen, Kaufmann Hermann Weiß-Sulmierzhce und Kaufmann Joseph Bergmann-Ostrowo als Geschworene ausgelost worden. — Fabrikbesitzer London in Mogilno ist in Anerkennung seiner reichen Verdienste um das dortige Kommunalwesen zum Stadtältesten ernannt worden. n. Görlitz, 5. Juli. Die hiesige Synagogen-Gemeinde geht daran, sich eine neue Synagoge zu erbauen und hat dazu einen der schönsten Plätze in unserem prachtvollen Stadtpark an einer neilangelegten Villenstraße erworben. Den Kaufpreis mit 70 500 Mark hat der Kommerzienrat Herr Emanuel Alexander Katz ihr in hochherziger Munifizenz, wie er es in ähnlicher Weise schon öfter getan, so an seinem 70. Geburtstage mit 30 000 Mark, als Geschenk zur Verfügung gestellt und hat damit einen neuen Beweis seiner Anhänglichkeit am Judentum und ein nachahmenswertes Beispiel gegeben. Bei Christen und Inden gleich beliebt und geschätzt, Stadtverordneter, Mitglied der Handelskammer, im Vorstand zahlreicher gemeinnütziger Vereine, hält ihn dies nicht ab, seines Ehrenamtes als erster Vorsitzender der Synagogen-Gemeinde mit der größten Pflichttreue in ebenso ilmsichtiger wie humaner und gerechter Weise zu walten und die Gemeinde dankt es ihm, indem sie ihn seit dem Jahre 1884 immer wieder als ersten Vorsitzenden des Vorstandes an ihre Spitze stellt. Möge er noch viele Jahre zu eigner Befriedigung, zum Heile der Gemeinde, die Früchte seines gottgefälligen Tuns genießen. Dresden, 8. Juli. Der Verwaltungs bericht der Israelitischen Religionsgemeinde für das Jahr 1906konstatiert daß dieses insofern von besonderer Bedeutung war, als das neue Gemeindestatut in demselben die Bestätigung der Regierung gesunden hat. Durch dieses Statut hat hauptsächlich das Besteuerungsverfahren eine durchgreifende neue Ordnung erhalten, indem die Kultussteuer auf einen gleichmäßigen Prozentsatz von der Einkommensteuer erhoben wird. Die Zahl der Steuerpflichtigen und stimmberechtigten Mitglieder wird sich dadurch wesentlich vermehren. Die Religionsschule wurde im abgelaufenen Jahre von 185 Knaben und 168 Mädchen besucht. An dieser unterrichteten außer dem Direktor Rabbiner Dr. Winter die Herren Auerbach, Rabbiner Dr. Stein, Wolfsohn, Levi, sowie Frau Wolssohn. Der Gemeindevorstand besteht aus den Herren Vorstehern Adolf Salzburg, Max Elb und Oskar Lesser, sowie aus acht Deputierten. Von besonderem Interesse sind die Mitteilungen über den Verband der israelitischen Religionsgemeinden im Königreich Sachsen, der am 31. Oktober 1906 begründet und seinen Sitz in Dresden hat. Vorsitzender ist der Gemeindevorsteher Max Elb. Der Zweck dieses Verbandes ist ein sehr nützlicher und die neue Institution wird unzweifelhaft sehr segensreich für das religiöse Leben in unserem Lande werden. Aus zwölf Stiftungen unserer Gemeinde siud in diesem Jahre über 40 000 Mark an Hilfsbedürftige verschiedener Art verteilt worden. Auch in Freiberg und Meißen hat die hiesige Gemeinde Religionsunterricht erteilen und Gottesdienst an den Feiertagen abhalten lassen. Ter Jahresabschluß verzeichnet eine Einnahme von 77 139,80 Mk. und eine Ausgabe von 72 945,30 Mk. Der Kassenbestaud beträgt 39 913,45 Mk. Hamburg, 2. Juli. Der Israelitische Stellenvermittlungsverein hielt seine diesjährige Generalversammlung m „Logenheim" ab. Der Vorsitzende erstattete zunächst den Geschäftsbericht. Bezüglich des Antrages Kumpel, betr. vollständige Sonntagsruhe in den Kontoren, der einem Ausschuß überwiesen worden ist, hat der Verein eine ausführlich begründete Eingabe an die betreffende Kommission gerichtet, deren Resultat noch aussteht. Auf mehrfach ausgesprochenen Wunsch des Verbandes der Sabbatfreunde haben einige Herren die Vorarbeiten zur Begründung einer Ortsgruppe in die Hand genommen. Es waren im Vorjahre gemeldet 318 Vakanzen, und zwar 225 Kommis, 88 Lehrlinge und 5 junge Mädchen. Dagegen 124 Bewerber, nämlich 106 Kommis, 14 Lehrlinge und 4 junge Mädchen. Davon wurden 54 placiert, nämlich 39 Kommis, 11 Lehrlinge und 4 junge Mädchen. Wie bereits in früheren Jahren konstatiert werden konnte, war auch diesmal ein steter Mangel an guten Bewerbern vorhanden; es fanden tüchtige junge Leute fast immer sofort Stellung. Als Punkt 2 der Tagesordnung stand ein Antrag des Vorstandes zur Beratung, den Vorstand in einen Verwaltungsrat umzuwandeln, von dem drei Mitglieder als gesetzlicher Vorstand fungieren sollen. Der Antrag wurde nebst den dadurch bedingten Statutenänderungen ohne Debatte angenommen. i. Dortmund, 3. Juli. Der 17. ordentliche Gemeindetag des Verbandes der Synagogengenreinden Westfalens, zugleich auch die Generalversammlung des Vereins „Israelitisches Alters heim in Westfalen" fand am 23. Juni d. I. im „Rosenthal" zu Minden statt. In denr aus diesem Anlässe herausgegebenen Bericht gedenkt der Vorstand zunächst des Heimganges des Herrn Moritz Katzenstein, der den Verband geschaffen und zwölf Jahre hindurch geleitet hat. Zum Andenken an ihn stifteten seine Hinterbliebenen für das Verbandskinderheim in Bad Sassendorf 1000 Mark. Seitdem die Pläne für den Bau dieses Heims allseitig genehmigt worden sind, wurde einem Aktionskomitee die Befugnis zum Ankauf des in Aussicht genommenen Grundstücks erteilt. Letzteres ist inzwischen angekaust und bezahlt worden. Vielfach beschäftigte sich der Verband mit Schulangelegenheiten. Hinsichtlich der Organisation der Juden faßte der Verband folgenden Beschluß: „Die religiösen Gegensätze innerhalb der preußischen Judenheit sind so groß, daß sie die Einheit in der Religionsübung ausschließen. Der Rostusche Gesetzentwurf aber sieht die Schaffung religiöser Ober-Instanzen vor, die nach einheitlichen kirchlichen Satzungen die jüdische Religionsverfasfung ausbauen und die Beobachtung der Religionsgesetze in den unteren Verbänden überwachen sollen. Diese.Einrichtungen müssen beiden vorhandenen Gegensätzen notwendig zu Gewissenszwang führen. Der Ausschuß des Verbandes der Shnagogengemeinden Westfalens lehnt deshalb den Rosinschen „Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft in Preußen" einstimmig unbedingt ab. Dagegen hält er eine Gesamtorganisation der preußischen Judenheit unter völliger Wahrung der Autonomie der Synagogen-