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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-07-12 · Heft 28 (12.7.1907) · p. Seite 333

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
Seite 333 (sequence 9)
Language
German
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ihn auch dadurch unterstützen müssen, daß wir die noch Lässigen ihm gewinnen und jedes uns zugefügte Unrecht zu seiner Kenntnis bringen. Auch seine zahlreichen Erfolge sprechen zu seinen Gunsten, und wenn er einen Teil seiner Arbeit dem „Verband deutscher Juden" überlassen hat. so geschah das nur, weil dieser als Vertreter der gesamten deutschen Judenheit viel besser in der Lage ist, im Namen der Gesamtheit zu sprechen. Wir dürfen keinen Augenblick ruhen, denn zahlreich und mächtig sind unsere Gegner, und wenn wir bestrebt sind, uns würdig und ehrlich zu schützen, daun brauchen wir auch nicht zu verzagen, denn uns geleitet das Wort, das unser hochverehrter Kaiser zu Beginn seiner Regierung gesprochen hat: „Dem Vorbilde meiner erhabenen Ahnherren folgend, werde Ich es jederzeit als eine Pflicht erachten, allen religiösen Bekenntnissen in meinem Lande bei der freien Ausübung ihres Glaubens meinen königlichen Schutz angedeihen zu lassen." 6. Die Abwehr unserer Gegner im eigenen Lager, also die Kampfesweise zwischen Liberalen und Konservativen, zwischen Zionisten und Nichtzionisten, verdient eine besondere Auseinandersetzung, die ich mir noch Vorbehalte. Die drei rrlten GrunLerwrrbsvkrluchk der Juden in Lromberg unter der preuhilchen Negierung. Won Rabbiner Dr. Walter in Bromberg. n. ^ür lange Zeit war die ganze Angelegenheit damit ins Stocken gekommen. Dann hatte Saloinon aber die Genugtuung, daß gerade der Magistrat wieder die Sache betrieb, „da durch die Nichterrichtuug dieses Kaufgeschäftes sowohl Verkäufern, als Käufern Schaden erwachsen könnten". „Durch die jezzige", so wurde am 25. Juni 1796 von dem Magistrat ansgeführt, „häufige Versezzung angeseßner Officianten nach Süd-Preußen, denen verschiedene Bürger hiesigen Ortes gefolgt, sind die Häuser bei weitem nicht niehr in einem so hohen Preise". Das Unterkommen der Bürger sei auch erleichtert durch die inzwischen erfolgte Errichtung einiger neuer Häuser in der Stadt und Vorstadt. Würde Salomon jetzt aus dem Ettnerschen Hause ausziehen müssen, das er, wie schon erwähnt, längst bezahlt hatte, so würde er durch Ausnneten andere Bürgerfamilien verdrängen und noch mehr Schädigungen verursachen. Solange Salomon dieses Haus besitze, habe er, wovon es früher befreit gewesen war, alle bürgerlichen Lasten für dasselbe getragen. Er wolle außerdem 130 Taler zum städtischen Baufonds geben. Vor allem aber sei dadurch ein unhaltbarer Zustand geschaffen, daß einerseits Ettner nicht mehr wirklicher Besitzer des Hauses sei, da er es doch verkauft hätte, andererseits auch Salomon nicht, da ihm die Konzession fehle. Der letztere nehme deshalb keine Reparaturen vor, die „um so notwendiger find, da vor dessen Thüre die Rohre der Wasserleitung ist und daher einer beständigen Vorsicht wegen des Fundamentes bedarf, die jetzt aber bei diesen Uniständen von niemandem angewandt wird, wodurch das Hauß mit der Länge der Zeit gänzlich ruiniert wird". Bedingung müsse es allerdings bleiben, daß Salomon dieses Haus ohne Genehmigung des Magistrats nicht vertauschen und nur sein erster und jetzt als extraordinärer Schutzjude angesetzte Sohn Abraham David erben darf, „damit den hiesigen städtischen Rechten ohnbeschadet sich hier nicht mehr als nur drei Judenfamilien aufhalten". Die Kammer- Deputation äußerte sich hierzu, soweit es sich um Salonrons Interessen handelte, kurz und sachlich dahin: „Unserer pflichtgeuräßen Ueberzeuguug zur Folge wird weder das Allgemeine, noch irgend ein Einzelner darunter leiden, wenn der David Salomon die Concession erhält." Desto eingehender befaßte sich diese Behörde mit der veränderten Stellungnahme des Magistrats und den Gründen, die er dafür ins Feld führte. Derselbe behaupte, daß der früher einmal erhobene Einwand wegen des Fortznges von Familien aus Mangel an Wohnungen jetzt schwände, „ein Umstand, den wir in dem Umfange, den ihm der Magistrat beilegt und der ihn hauptsächlich zu seiner Sinnesänderung vermocht haben soll, nicht zugeben können, allein eben dadurch will er sein verderbliches Prinzipium aufrecht erhalten und behält cs sich stillschweigend vor, wenn ähnliche, seiner Meinung nach nachteilige Umstände eintreten, wiederum danach zu verfahren". Es müsse dem König anheim gestellt werden, „dem Magistrat, der zu allerlei) Emancipationen nicht abgeneigt ist, sowohl diesen Irrtum als auch den, daß er zu glauben scheint, die Bewilligung der Concession hänge bloß von seiner Einwilligung, oder von j seinem Widerspruche ab ... zu benehmen". Der König zögerte nicht, diesem Ansuchen in jeder Weise zu entsprechen. Er verfügte einmal, dem Magistrat zu bedeuten, „daß auf seine uuj zulässigen Bedingungen und Vorbehalte von vermeintlichen Rechten . . . keine Rücksicht zu nehmen . . sey", und sodann, die Konzession an David Salomon zu erteilen, gegen Erlegung von 130 Talern zum Banfonds, „nicht minder gegen Entrichtung des vupli der im Chargen-Casscn-Reglement vom 30. Mai 1765, Tit. 12 Nr. 12 bestimmten Gebühren". Salomon erlegte diese Gebühren mit 45 Talern und erhielt daraus endlich von der Kammer-Deputation am 1. Dezember 1796 die für den Kauf des Ettnerschen Hauses nachgesrichte Konzession in dein Maße, „daß er solches eigentümlich besitzen und auf seine Kinder und Nachkommen vererben, darin auch alle den Juden freistehenden Gewerbe treiben könne, wobei sich aber von selbst versteht, daß alle auf diesem Hause bestehenden Lasten und Abgaben von ihm getragen werden müssen". Am 22. Juli 1791 hatte David Salomon den ersten Federstrich all seiner eben geschilderten Bemühungen getan. Schon am 29. November desselben Jahres petitionierte auch ein ziveiter, in Bromberg damals lebender Schntzjude, Aaron Levin, der Schwager Salomons — Salomon hatte nämlich Levins Schwester zur Frau') — um die Konzession zum Ankauf eines Hauses. Dieselben Motive, denen wir bei David Salomon begegnen, kommen auch in dieser Petition zunächst zum Ausdruck. „Nicht nur die zunehmende Theuerung der Miethen! allein erschweret mein Unterkommen sehr, sondern da ich auch! wegen meines Gewerbes in einer ecmvenablcn Gegend wohnen muß, und eiir jedesmaliger Wirth daher weiß, wie sehr mir an der Beybehaltung meines Logis gelegen sein muß, werde h Das Verhältnis der Salomonschen Eheleute blieb übrigens kein ungetrübtes. Im Jahre 1795 klagte Salomons Frau aus Scheidung. Damit >oar dann der Grund zu den Zwistigkeiten zwischen Salomon und Levin gelegt. Sie hatten sich beide einmal dahin verglichen, daß die Schule, d. h. die Shnagoge, bei jeden, zwei Jahre im Hause sein sollte. Von 1795 -1797 war sie bei Saloiuo». Er wollte sie dann aber nicht ausgeben, und die Kammer-Tepntation stellte sich in ihrer Verfügung vom 16. April 1798 ans seine Seite. Es kann also keine Rede davon sein, das; Levin Eebetsversammluugen in Privathänsern ansocht. Bei ihm selber >var ja die Shnagoge im Privathause gewesen. Hiernach erledigt sich Herzbergs Darstellung, Geschichte der Juden in Bromberg, Frankfurt a. M. 1903, S. 10., insonders auch das Fragezeichen, das er der von der Kannner-Deputation getroffenen Versügung anhangt.

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