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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-07-12 · Heft 28 (12.7.1907) · p. Seite 329

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
Seite 329 (sequence 5)
Language
German
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In einen solchen Konflikt kann der orthodoxeste Jude, der an einem unter Zugrundelegung des neuen badischen Gebetbuches stattfindenden Gottesdienste teilnimmt, gar nicht kommen. Denn in diesem Gebetbuche kommt auch nicht ein einziger Satz vor, der das empfindlichste, konservativste Gewissen verletzen oder beunruhigen könnte. Nicht mit einem Worte wird der Opferdienst als eine niedrigere Stufe der Gottesverehrung im Vergleich mit der jetzt üblichen bezeichnet; nirgends wird der Glaube an den persönlichen Messias, an die Auferstehung der Toten als ein überwundener Standpunkt, als eine rückständige Auffassung dargestellt. Der Herausgeber ist so zartfühlend und rücksichtsvoll, daß er nicht einmal die Vorbemerkungen, welche über die bei der Bearbeitung des Gebetbuches beobachteten Normen Aufschluß geben, dem Buche selbst einverleibt hat, „damit in ihm keinerlei Gegensätzlichkeit zu dem umgeänderten alten Gebetbuche zutage trete". Der konservative Besucher des Gotteshmises, dem es selbstverständlich nicht verwehrt ist, in der stillen Andacht die Opfergebete nsw. zu verrichten, vernimmt sie nur nicht aus dem Munde des Vorbeters, und deshalb soll es ihm verboten sein, „selbst an den heiligsten Feiertagen des Jahres, auch wenn ihm keine andere Andachtsstütte zu Gebote steht" (Gutachten des Herrn Dr. Hoffmann), an einem öffentlichen Gottesdienste teilzunehmen, bei dem das badische Gebetbuch eingeführt ist. Würde die Gemeinde aber aus Rücksicht auf einen einzigen Orthodoxen in ihrer Mitte das alte Gebetbuch beibehalten, obwohl alle übrigen Gemeindemitglieder das Verlangen nach Wiederherstellung der Opfer sowie den Glauben an den persönlichen Messias und die Auferstehung der Toten nicht teilen, würde sie also wissentlich eine Unwahrheit feierlichst zum Ausdruck bringen lassen, so bliebe dies nach der Meinung der Gutachter — es ist geradezu monströs — ein echt jüdischer, auf strenggläubiger Grundlage sich vollziehender Gottesdienst. Und doch sagen unsere Weisen: „Wahrheit ist das Siegel der Gottheit." Nicht minder monströs sind die in einem andern Gutachten, dem des Herrn Rabbiner Dr. Baneth, Dozent an der „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin", mit Zuhilfenahme der Ethik und Psychologie ausgestellten Behauptungen, daß „der Auferstehnngsglaube höher stehe als der Unsterblichkeitsgedanke", „denn dieser ist im letzten Grunde egoistisch, jener dagegen überwiegend altruistisch" und „daß das Opfer als Zeichen unserer Hingabe an Gott die Aufgabe uns zu läutern und zu heiligen, im Gottvertrauen uns zu stärken und unfern Willen aus das Gute hinzulenken um so viel wirksamer und nachhaltiger (seil, als das Gebet» löst, als »ach psychologischem Gesetz die Tat einen tieferen Eindruck zurückläßt als das Wort". Wer also den Auferstehungsglauben hat, der denkt dabei, sagt Baneth, vorzugsweise an andere — als ob er nicht auch selbst mit aufzuerstehen hoffte — wer aber von dem Unsterblichkeitsgedanken erfüllt ist, der denkt, sagt derselbe Gelehrte, nur an sich — als ob er nicht auch die Seelen anderer für unsterblich hielte. Fürwahr! Anders als sonst malt sich in diesem Kopfe die Welt! Das sieht man ja auch bei seinen tiefsinnigen Bemerkungen über die Opfer. Man kann es allenalls verstehen, — wenn man die Ansicht auch nicht teilt, — daß ein Orthodoxer das Opfer, weil für dasselbe in der Bibel eine zeitliche Begrenzung nicht angegeben ist, als notwendig für den dereinstigen Kultus der Israeliten in dem Zentraltempel zu Jerusalem bezeichnet und deshalb für die Beibehaltung der auf die Wiederherstellung des Opferdienstes bezüglichen Gebetstellen eine Lanze bricht. Aber daß 760 Jahre nach Maimonides ein Mann mit moderner Bildung, der sich mit Psychologie und Ethik befaßt, das Tieropfer höher bewertet als das Gebet, das würde man nicht für möglich halten, hätte man es nicht mit eigenen Augen gelesen. Es muß doch recht schlecht um diese von den orthodoxen Gutachtern als fundamental bezeichneten Glaubenssätze bestellt sein, wenn man sie mit solchen Mätzchen zu verteidigen gezwungen ist. Allein nicht nur die in den Gutachten zur Motivierung des Verdammungsurteils vorgebrachten Gründe muten uns gar seltsam an, sondern auch die Namen einzelner Gutachter erregen unser höchstes Befremden. Daß Schüler Zacharias Frankels mit der Rabbinerkommission der freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, in deren Leibblatt erst jüngst das Andenken dieses unvergeßlichen großen Lehrers geschmäht wurde, geineinsame Sache machen und die in dem badischen Gebetbuche vorgenommenen Aenderungen und Streichungen alseinen Abfall von den Worten der schriftlichen und mündlichen Lehre zu bezeichnen den traurigen Mut haben, da ihnen doch nicht unbekannt ist, daß eine große Anzahl von Rabbinern der Frankelschen Schule in Gemeinden amtieren, in denen die nach denselben Grundsätzen bearbeiteten, dieselben oder ähnliche Veränderungen und Streichungen enthaltenden Gebetbücher von Joel u. a. eingeführt sind, ist an sich schon bedauerlicb. Einen ganz eigenartigen Eindruck — um kein schärferes Wort zu gebrauchen — macht cs aber, daß unter den Gutachtern sich auch solche Rabbiner der Breslauer Schule befinden, in deren eigenen Gemeinden Reformen mancherlei Art, Orgel, gemischter Chor (Herren und Damen, Juden und Christen), abgekürzte Thoravorlesungen eingeführt und Gebetbücher im Gebrauche sind, die mancherlei Kürzungen sowie tendenziöse Auslassirngeu der deutschen Uebersetzung usw. enthalten, deren Synagogen daher von den Orthodoxen ebenso gemieden und als unheilig erklärt werden wie die von ihnen selbst versehinten badischen, die sich des neuen Gebetbuches bedienen. „Die grundsätzlichen Ausscheidungen von Stellen, ivelche der Thora wie den Propheten entnommen sirid, beweisen" — so behauptet Herr Kirchenrat Dr. Krön er-Stuttgart — „daß die hierdurch bekundeten Auffassungen mit den Lehren der Thora wie der Propheten nicht zu vereinbaren sind." Was würde er erwidern, wenn urair ihm unter Bezugnahme ans das Strittgarter Gebetbuch und die in seiner Gemeinde geltende Synagogenordnung entgegenhält: Die grundsätzlichen Ausscheidungen von Stellen, welche der Mischna sowie der Geinara entnommen sind, beweisen, daß die hierdurch bekundeten Auffassungen mit der mündlichen Lehre nicht zu vereinbaren sind? Die Tatsache, daß in sämtlichen Mussafgebeten die Opferbestimmungeu unübersetzt gelassen sind, ivährend alles andere in dem Gebetbuchc ausnahmslos deutsch wiedergegeben ist, beweist, daß man die biblischen Opfergesetze für veraltet und mit unserm modernen religiösen Bewußtsein nicht vereinbar hält und sie deshalb den au Sabbaten und Festtagen das Gotteshaus Besuchenden nicht verständlich zu machen wagt? Die Anordnung, daß abgesehen Vvir den Beamten und den mit einer Ehrenfunktion Betrauten niemand in der Synagoge einen Gebetmantel tragen darf, beweist, daß man eine biblische Satzung, die im täglichen Morgen- und Abendgebet rezitiert wird, als unverbindlich bezeichnet? ~.-

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