Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1907)
- Date
- 1907-07-12
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Artikel von einem Herrn Prosoroff, dessen Gedanken sich ganz kurz folgendermaßen zusammenfassen lassen: Die Lage der Juden im Zarenreiche sei eine entsetzliche; die Folge ist: „Die Juden sind Hauptträger des anarchistischen Gedankens." Also als Anarchisten stehen sie noch links von der Sozialdemokratie und den Sozialrevolutionären. Und die Wirkung? Herr Prosoroff sagt: „So ganz ungerechtfertigt ist es deshalb nicht, wenn schon jetzt die Reaktion sich gegen die Inden in erster Linie richtet, in dem Bestreben, der Revolution entgegenzuarbeiten." Er stützt sich auf die „statistischen Angaben betreffend die wegen Staatsverbrechen angeklagten Personen" von E. N. Tarnowsky im Journal des russischen Justizministeriums. Dieser Artikel erfährt nun von Herrn Dr. Paul Nathan eine gründliche und sachkundige Abfertigung, in der es heißt: Schon die Ueberschrist sagt, daß es sich um „Angeklagte" handelt, und zwar um solche, gegen die nur die Voruntersuchung eröffnet ist. Tarnowsky hebt das immer erneut hervor; im „Tag" aber schreibt Herr Prosoroff: Die Juden „stellen 29,1 v. H. der politischen Straftäter". Der Unterschied zwischen Angeklagter und Straftäter ist selbst Laien klar genug. Tarnowsky führt schließlich noch besonders aus: „In Analogie mit der allgemeinen Zahl der Angeklagten ist anzunehmen, daß die eine Hälfte der im Stadium der Voruntersuchung schwebenden Verfahren aus verschiedenen Gründen ganz eingestellt wird; von den übrigen wird ein Teil sreigesprocheu, und nur ein Drittel von den zur Voruntersuchung Herangezogenen dürfte schuldig erkannt werden." Damit ändert sich das Bild schon wesentlich, und überdies muß man in Betracht ziehen, mit welcher Leichtherzigkeit die russische Verwaltung gerade gegen Juden, die zu den schutzlosesten Elementen der Bevölkerung gehören, wenigstens eine Voruntersuchung einleitet. Aber es ist noch ein Grundsatz festzuhalten, der jedem bekannt ist, der sich mit Kriminalstatistik beschäftigt, und den erst kürzlich in einem hier gehaltenen Vortrag Geheimer Rat Professor v. Liszt, eine Autorität aus diesem Gebiet, als ein unverrückbares Fundament für Untersuchungen dieser Art bezeichnet hat. Man kann nicht mechanisch Juden und Katholiken, Juden und Griechisch - Katholische einander gegenüberstellen, sondern es müssen beachtet werden die sozialen Verhältnisse, unter denen die betreffenden Volksgruppen leben, oder mit anderen Worten: Das Verbrechen — auch das politische — ist im hohen Grade bedingt durch soziale Voraussetzungen. Man muß sonnt Juden und Nichtjuden mit verwandtem sozialem Typus vergleichen. Nun sind die politischen Vergehen und Verbrechen überwiegend solche der städtischen Bevölkerung; auch Tarnowsky hebt das hervor; den Anteil der Dorfbewohner beziffert Tarnowsky auf 9 v. H. Die Juden sind aber durch die Gesetzgebung des Zarenreiches gezwungen worden, die Städte zu bewohnen. Da die gesamte städtische Bevölkerung Rußlands etwa 15 v. H. oder rund 18 750 000 Seelen bei 5 200 000 Juden beträgt, so machen die Juden 27,7 der städtischen Bevölkerung aus. Da ferner die Anteilnahme der Juden an politischen Voruntersuchungen 29,1 v. H. beträgt, so ist das Märchen verschwunden, als gäbe es „sieben- bis achtmal mehr als die übrige Bevölkerung jüdische politische Straftäter". Weiter. Tarnowsky hebt ausdrücklich hervor, daß die überwiegende Zahl der Anklagen wegen Anteilnahme an revolutionären Vereinigungen oder ungesetzlichen Vereinigungen erhoben wird (Art. 250 und 318). Eine Anklage wegen revolutionärer Vereinigung erfolgt aber auf den leisesten' Verbucht hin, ohne jedes greifbare Beweismaterial und dann bereits bei Auffindung verbotener Schriften, und als eine ungesetzliche Vereinigung galt es ferner, wenn sich Arbeiter zum Zwecke eines Streiks verbanden, oder die Zionisten wurden auch zeitweilig als Angehörige einer ungesetzlichen Verbindung behandelt. Da unter den Juden die Zahl der Analphabeten eine unvergleichlich geringere ist als unter den Nichtjuden, und da die Juden zu einem sehr erheblichen Teil Industriearbeiter und Handwerker sind, so ergibt sich ein neues Moment, das die Folgerungen Prosoroffs jeder wissenschaftlichen Begründung entkleidet. Wer lesen kann, bei dem findet man in Rußland natürlich leicht ein verbotenes Buch oder Zeitungsblatt — und wer Industriearbeiter ist, der wird natürlich auch einmal in einen Streik verwickelt sein. Tarnowsky sagt überdies — vorsichtig und zutreffend — das Folgende ausdrücklich: „Es ist sehr wahrscheinlich, daß die resolutesten Taten, die terroristischen Akte meistenteils nicht von Juden ausgeführt werden." An allen bedeutenden Attentaten seit der Ermordung des Ministers Bogoljepoff ist denn auch meines Wissens nur ein einziger Jude beteiligt gewesen, und zwar Sikorski. Die politische Gesinnung der russischen Juden kommt mit völliger Klarheit schließlich in der Tatsache zum Ausdruck, daß von den zwölf Juden, die der ersten Duma an gehörten, zehn zu den Kadetten und zwei zu den Trndowiki und nicht einer zu den eigentlichen revolutionären Parteien gehörte, und von den vier Juden der zweiten Duma sind wiederum drei Kadetten, und nur ein einziger ist Sozialdemokrat. Es wird nicht nötig sein, auch noch nachzuweisen, daß die An- , gaben von Prosoroff über den Besitz der Juden an Grund und j Boden grundfalsch sind. Der Besitz der Juden an Grund und Boden in Rußland ist, wie das nach Lage der Gesetzgebung nicht anders sein konnte, nicht gestiegen, sondern natürlich sehr stark zurückgegangen. Die Anschauungen, die Herr Prosoroff vertritt, entsprechen jener Behauptung, die dahin ging, die Revolutiou von 1848 sei in Deutschland von Polen, Juden und Franzosen gemacht worden. Diese Behauptung reaktionärer Kreise findet heute jeder ernsthafte Historiker, gleichviel wie er sich zu den Ereignissen des tollen Jahres stellt, lächerlich. Und ebensowenig ernst zu nehmen ist es, wenn die gewaltige Erschütterung, die Rußland jetzt erlebt, im wesentlichen oder auch nur zu überwiegendem Teil auf die Tätigkeit der Juden zurückgeführt wird; es braucht nur auf die finnische Revolution, auf die Bewegung der Esten, Letten, der Polen, der Armenier, der rechtgläubigen Bauern hingewiesen zu werden, bei der von jüdischeul Einfluß keine Rede sein kann. Was Herr Prosoroff sagt, ist, objektiv betrachtet, nicht geschichtliche Wahrheit, aber wohl geeignet, neue abscheuliche Gewalttaten gegen die Juden bei Unwissenden in mildem Licht erscheinen zu lassen. Das neue badische Gebetbuch und leine Gegner. Von Rabbiner Dr. Vogelstein - Stettin. in gewaltiger Sturm hat sich im Lager der Orthodoxie und der mit ihr Liebäugelnden aus Anlaß des von dem Großherzoglich Badischen Oberrat der Israeliten herausgegebenen Gebetbuches erhoben. Wer das Manifest des „Vereins zur Wahrung des gesetzestreuen Judentums in Baden" und die Gutachten liest, die über das neue Gebetbuch das Verdammungsurteil fällen und vor dem Besuche eines Gottesdienstes warnen, dem dieses Buch zugrunde gelegt wird, j der müßte glauben, es sei in der Tat etwas Unerhörtes in! Israel geschehen, es sei ein Eingriff in die althergebrachte Gebetordnung vorgenommen worden, wie er bisher noch nirgends versucht ist, es sei ein Frevel am Heiligtmn verübt, daß einem jeden, der davon hört, die beiden Ohren gellen werden. So er aber sich das Buch genauer ansieht und namentlich die inkriminierten Stellen sorgfältig prüft, findet er alsbald, daß auch nicht eine einzige prinzipielle Aenderung darin enthalten ist, die nicht schon die seit längerer Zeit, zum Teil seit inehr als einem halben Jahrhundert, in den Hauptsynagogen zu Berlin, Breslau, Frankfurt, Nürnberg, Leipzig und anderen Orten benutzten Gebetbücher sowie das westfälische und Glogauer Gebetbuch aufweisen. Auch die Münchener Liturgie und die vieler anderer größerer und kleinerer Gemeinden Deutschlands haben durch Umformung