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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-06-21 · Heft 25 (21.6.1907) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 25 (21.6.1907)
Date
1907-06-21
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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existieren. Zwei Männer sind auch der Wodznicka gegenüber gestellt worden, sie hat aber keinen als jenen Juden erkannt, der auf dem Heumarkt die Säcke abgeladen haben soll. — Vorsitzender: Sie waren auch bei der Gegenüberstellung selbst zugegen? — Zeuge: Jawohl. Ich habe auch die Zeugin Wodznicka eindringend ermahnt, die Wahrheit zu sagen und ihrer Phantasie nicht die Zügel schießen zu lassen. Sie blieb aber dabei, daß alles, was sie gesagt habe, die Wahrheit und diese Personen nicht identisch seien mit dem Juden, der die Säcke abgeladen habe. — In der nächsten Sitzung wurde der Kreisarzt Sanitätsrat Dr. Laroche über den Geisteszustand der Zeugin Wodznicka vernommen, die 'die sensationellen Bekundungen über das Abladen der Säcke gemacht hat. Er erklärt, es sei ihm geradezu rätselhaft, wie diese Frau zu derartigen offenbar unwahren Bekundungen gekommen sei. Es müßte hier tatsächlich eine Jdeenbildung vorliegen, wie wir sie häufig bei einem krankhaft veranlagten Nervensystem konstatieren können. mo. Hamburg, 13. Juni. Das Israelitische Mädchenwaisenhaus „Paulinenstift" versendet dieser Tage anläßlich seines 50jährigen Bestehens eine Denkschrift, die Ausschluß über seine Wirksamkeit gibt. Am 14. Juni 1857 eröffnet, wirkt die Anstalt seitdem in stiller segensreicher Weise. Die finanziellen Verhältnisse des Waisenhauses sind aber leider nicht günstig. Die Einnahmen bestehen zu einem erheblichen Teile aus freiwilligen Jahresbeiträgen,Legaten und Gelegenheitsgeschenken. Zu den lausenden Ausgaben ist ein Zuschuß der Deutsch- Israelitischen Gemeinde bewilligt. Seit dem Bestehen der Anstalt sind 156 Mädchen ausgenommen worden. Im Jahre 1906 betrug die Zahl der Zöglinge 28, von denen im Laufe des Jahres acht entlassen wurden und in berufliche Stellung traten, fünf wurden neu ausgenommen. Bei der Beschränktheit der Mittel mußte immer mit größter Oekonomie verfahren werden. Die Verpflegung kostete 1906 pro Kopf rund 69 Pfennig. Die Zahl der kontribuierenden Mitglieder beträgt 465, wahrlich in Anbetracht des hervorragenden Zweckes sehr gering; es wäre wünschenswert, daß die Anzahl sich mehre, überhaupt, daß dem Ausrufe der Verwaltung, sei es durch Zuwendung von Legaten oder einmaligen Spenden die Zwecke der Anstalt zu fördern, recht ausgiebig Folge gegeben werde. — Der Prediger der Tempelgemeinde, Herr Dr. Paul Rieger, hat seine Stelle infolge von Differenzen mit der Direktion des Tempels gekündigt. Hoffentlich lassen sich diese Differenzen noch beilegen. --- Köln, 14. Juni. Ein jüdischer Bürger aus der Gegend von Aachen war auf Freitag, den 20. Oktober 1905 als Zeuge vor die Strafkammer in Bonn geladen und wurde so spät entlassen, daß er vor Beginn des Sabbats bei Benutzung der frühesten Reisegelegenieit nicht zu Hause sein konnte. Am 21. und 22. Oktober waren die Schlußtage des Laubhüttenfestes. Die Strafkammer des Königl. Landgerichts Bonn hat den Anspruch des Zeugen auf Erstattung der vurch den Aufenthalt in Bonn am 21. und 22. Oktober entstandenen kosten — die der Ziffer nach erheblich waren — als begründet anrkannt. Nach längerer Zeit legte die Königl. Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluß Beschwerde ein, und darauf hob die Strafammer, und zwar dieselbe Strafkammer, ihren Beschluß auf und ordnete die Rückzahlung des empfangenen Betrages seitens des Zeugen an die Staatskasse an. Sie führte aus, der Zeuge könne rur Entschädigung für die Zeit verlangen, während welcher er durch )ie Erfüllung seiner Zeugenpflicht seinem Berufe entzogen war und ich außerhalb seines Aufenthaltsortes aufhalten mußte. Die Bechwerde des Zeugen gegen diesen Beschluß wurde durch einen Beschluß >es Königl. Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen. Es heißt )arln: „Ebensowenig wie religiöse Vorschriften jemanden von der Verpflichtung, der Ladung als Zeuge zu folgen, entbinden, ebensovenig können auch derartige Vorschriften, möchte auch ihre Nichtbeachtung mit einer Gewissensbelastung des Zeugen verbunden sein, ine Erhöhung der nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ^rechnenden Entschädigung begründen; der entgegengesetzte Standunkt war mit der im Gesetze begründeten bürgerlichen Pflicht, der Ladung als Zeuge zu folgen, nicht vereinbar." r. Worms, 12. Juni. Der Israelitische Unterstützungserein, der in unserer alten Gemeinde seit 46 Jahren gedeihlich virkt, hat auch im abgelaufenen Jahre eine segensreiche Tätigkeit entfaltet. Neben der großen Zahl heimatloser Fremder, die unsere Stadt durchwandern, fanden auch viele hilfsbedürftige verschämte Arme ansehnliche Unterstützung. Die Mitglieder des Vereins werden durch denselben vor dem unwürdigen Haus- und Straßenbettel, vor unliebsamer Belästigung geschützt. Im vergangenen Jahr wurden an 1907 Bittsteller, von denen 1044 Ausländer waren, 4091,7,0 Mark verabfolgt. Die Einnahmen des Vereins betrugen 8751,7Q Mark, die Ausgaben 4813,95 Mark, das Gesamtvermögen 38 873,7*) Mark. Der Verein zählt 168 Mitglieder in unserer Gemeinde. Die Verwaltung besteht aus den Herren: Rabbiner Dr. Stein, R. Dosenheimer und Hermann Herz. i. München, 17. Juni. Das neue Ortsstatut über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe wurde nun doch von der oberbayrischen Regierung nach den Beschlüssen der städtischen Kollegien zunächst auf die Dauer von drei Jahren genehmigt. Es lautet § 3 der Bestimmungen: „Denjenigen Geschäftsinhabern jüdischer Konfession, welche nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb am Sabbat und an israelitischen Feiertagen ruhen lassen, ist es gestattet, ihre Angestellten jüdischen Glaubens an Sonntagen während der Stunden von 10 bis 12 Uhr vormittags zu beschäftigen, mit der Maßgabe, daß die Geschäftslokale für den allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben und keinerlei Lärm oder Aergernis erregende Arbeiten in denselben ausgeführt werden." Die Rechtsgrundlage dieses Statuts bildet ein Gutachten des verstorbenen Staatsrechtslehrers Professor Dr. Sehdel, das schon im Jahre 1900 erstattet wurde, das aber durch das in München beschlossene Ortsstatut zum ersten Male praktische legislatorische Anerkennung gefunden hat. Es kam dazu, daß die bayrische Staatsregierung die Sache förderte, die auf Grund einer Eingabe der bayrischen Rabbiner dem Magistrat empfohlen hatte, die Interessen der den Sabbat feiernden Juden bei der Neugestaltung des Ortsstatuts tunlichst zu berücksichtigen. Gesterretch-Nngar». n Wien, 17. Juni. Mit banger Sorge sehen wir den kommenden Dingen entgegen. Die herrschenden Parteien antisemitischer Couleur beginnen schon die Staatsämter untereinander zu verteilen. Jeder Tag bringt eine neue Hiobspost. Jetzt heißt es gar, daß anstatt des amtsmüden Dr. Marchet, der deutsch-fortschrittlich war, der christlich-soziale Führer Hofrat Geßmann Unterrichtsminister werden soll. Der Mann war noch vor wenigen Jahren Skriptor an der Universitätsbibliothek. Aber er hat seine Zeit verstanden — er wurde Antisemit, und nun geht seine Lebensbahn immer höher, bis zur Ministerkandidatur. In der Tat, wir haben allen Grund, der nächsten Zukunft mit Bangen entgegenzusehen! — Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Stadtgemeinde gegen das von demselben aufgehobene Schächtverbot einfach abgewiesen. Aus die Frage, ob das Schächten sich als Tierquälerei darstellt, ist der Verwaltungsgerichtshof nicht eingegangen. Sicher sei, daß die rituell verbindliche Vorschrift des Schächtens schon zur Zeit bestand, als die mosaische Religion die staatliche Anerkennung in Oesterreich erlangte. Es müsse daher der Gemeinde das Recht aberkannt werden, eine dieser Einrichtungen, welche durch die staatliche Anerkennung des Glaubens anerkannt wurden, als ungesetzlich zu erklären, für ihren Bereich zu negieren oder zu korrigieren. — Bei dem jüngsten Pairsschub sind auch zwei Juden zu lebenslänglichen Mitgliedern des Herrenhauses 'ernannt worden: Der Universitäts- Professor Hofrat Dr. Joses Schey von Koromla aus der bekannten alten Familie Schey und der Gutsbesitzer Hermann Braß in Olmütz. — Ein vor kurzem in Debreczin erschienenes Buch, dessen Verfasser sich Koloman Veszprömy nennt,enthält einige bemerkenswerte Angaben über die Bedeutung der Juden in Ungarn. Ungefähr ein Drittel der ungarischen Juden lebt in den verschiedenen Städten, die andern zwei Drittel leben unter der Landbevölkerung. In Pest wohnen 167974 Juden, also 23,4 v. H. der Bevölkerung. In den Handelsschulen sind 40—50, in den höheren Mädchenschulen 30—40, in den Gewerbeschulen und Bürgerschulen 30, in den Gymnasien und Realschulen 22,74 v. H. der Schüler jüdischen Glaubens. Von den Hochschulen zählen die Veterinärakademie 60, die medizinischen Fakultäten 47,8, die technische Hochschule 44,23, die Apotheker-Hochschule 31,93, die juristischen Fakultäten aber 27,72 v. H. Juden unter

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