Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1907)
- Date
- 1907-06-21
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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2 nunmehr gelungen, deutscher Untertan zu werden und sind ihm die diesbezüglichen Papiere zugegangen. Durch ein Ständchen, von Herrn Bürgermeister Schneider veranlaßt und von der hiesigen Stadtkapelle ausgeführt, wurde Herr Guttmann am Dienstag überrascht und durch die Wahl der Lieder („Ich bin ein Preuße", „Deutschland' Deutschland über alles" usw.) auf die Bedeutung dieser Ehrung hingewiesen." in. Insterburg, 12. Juni. Die 18. Hauptversammlung der jüdischen Religionslehrer Ostpreußens, welche Dienstag und Mittwoch hier tagte, war von 40 Lehrern aus allen Teilen der Provinz besucht. In der Generalversammlung des Lehrervereins am Dienstag erstattete der Vorsitzende Sturmann-Osterode den Jahresbericht und Karo-Allenstein den Kassenbericht. Nachdem der bisherige Vorstand wiedergewählt und nachdem ans Anregung aus der Versammlung eine freie Besprechung über Vereinsangelegenheiten stattgefunden hatte, hielt Oberkantor Birnbaum-Königsberg einen öffentlichen Vortrag über „H. Weintraub als Synagogenkomponist". Der Vortragende zeichnete in anschaulichen Worten die Wirksamkeit des großen Tondichters. Am Mittwoch fand eine öffentliche Versammlung statt. Nachdem der Vorsitzende in herzlicher Ansprache die Versammlung willkommen hieb, ergriff Stadtrat Eichelbaum das Wort und begrüßte als Vorsitzender der Jnsterburger Kreis-Synagogengemeinde den Verein aufs herzlichste. Dem Lehrerstande gebühre hohe Achtung. Diese muß sich auch praktisch äußern, indem die Gemeinden unablässig bemüht sein müssen, die Stellung des Lehrers wirtschaftlich und gesellschaftlich zu heben. Daun bewillkommte der Jnsterburger Rabbiner Dr. Beermann die Erschienenen und gab dem Wunsche Ausdruck, daß die gemeinsamen Beratungen der Religion und dem Vaterlande zum Segen gereichen mögen. Den Vortrag: „Inwiefern soll die Abwehr äußerer Angriffe auf unser Judentum in der Schule zur Behandlung kommen?" hielt Rabbiner Dr. Ehrlich-Tilsit und das Referat: „Wie verbindet der Lehrer auf der Unterstufe biblische Geschichte mit Religionslehre?" der Vorsitzende. Sehr eingehend sprach Rabbiner Dr. Beermann über „Unsere Bibliothek, ihr gegenwärtiger Stand und ihre wünschenswerte Ausgestaltung". Die Thesen des Redners wurden einstimmig angenommen. Methodische Skizze in jüdischer Geschichte, von Lehrer Baldrian-Königsberg, gab manche wertvolle Anregung. Um 1 Uhr begann ein gemeinsames Mittagessen, das die Jnsterburger Gemeinde zu Ehren des Vereins gab. P—n. Posen, 12. Juni. In der Versammlung des Vereins Israelitischer Lehrer der Ostprovinzen, welche am 21. v. M. hier abgehalten wurde, kam auch auf die jüdischen Schulen der kleineren Gemeinden unserer Provinz die Rede. Schmiegel hat nach dem Wegzug des Lehrers Emanuel die Selbständigkeit seiner Schule eiugebüßt. Die Kinder sind der evangelischen Schule dortselbst zugeteilt worden. Gostin, welches ebenfalls nur eine geringe Schülerzahl aufweist, kämpft mit rühmender Ausnahme für das Weiterbestehen seiner Schule. — Traurige Verhältnisse herrschen in dem Städtchen Sulmierzyce, eingeschlossen von Schildberg, Ostrowo und Krotoschin. Hier befinden sich sechs jüdische Schulkinder ohne jeglichen Religionsunterricht. Die Nachbargemeinden sehen sich zu weit entfernt, um hilfreich eingreisen zu können. Die Hoffnung bleibt nun auf den Verband der Synagogengemeinden unserer Provinz, dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund und die Bne-Brith-Logen. Mögen die Erbarmen mit unseren Kleinen und Verlassenen Haben! — Wieder ist eine jüdische Schule in unserer Provinz weniger geworden. Nachdem Herr Lehrer Paul aus Jaratschewo die Verwaltung der Lehrerstelle an der jüdischen Volksschule in Gosthn übernommen, haben die Schulsozietätsmitglieder in Jaratschewo beim Kultusminister beantragt, da die Schülerzahl zu klein geworden ist. ihre Schule auszulösen. Die vorhandenen Schulkinder sind der evangelischen Schule überwiesen worden. Die Schule bestand hier seit.dem Jahre 1836. — Der Sekretär des deutschen Tierschutzverein s in Leipzig beehrte unseren Magistrat mit einer Vorlage in betreff des rituellen Schlachtens im städtischen Schlachthause. Das Stadtparlament hat vorläufig von dieser Angelegenheit Kenntnis genommen, ob es aber zu einer Beratung im Plenum kommen werde, ist wohl nicht anzunehmen. Denn die Zusammensetzung unseres Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung gibt uns Bürge dafür, daß unsere Stadtvüter für so etwas nicht zu haben sind. Sollte wider Erwarten eine Beratung dieser Sache herbeigeführt werden, so wird ungesäumt die Presse Nachricht von dem gehabten Vorgänge bringen. Breslau, 15. Juni. Auch hier haben die vereinigten Han dlungsgehilfen-Vereine beim Magistrat den Antrag aus Einführung der allgern einen Sonntagsruhe gestellt. Der Magistrat verlangte von der Handelskammer ein Gutachten hierüber. Dieselbe erklärte jedoch, daß in Breslau ein Bedürfnis zur Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe nicht vorhanden wäre, da gerade am Sonntag die Landkundschaft in die Stadt zum Einkauf käme. Ferner wäre auch eine Petition der israelitischen Kaufleute zu beachten, die aus religiöser Ueberzeuguug Sonnabend geschlossen haben, und von denen man nicht verlangen könnte, daß sie gegen ihre Ueberzeugung handeln sollten, oder gar zwei Tage in der Woche ihr Geschäft schließen sollten. Man sollte es vielmehr in das Belieben jedes einzelnen stellen, ob er schließen wolle oder nicht. Danach scheint es wohl, daß der Antrag bei dem Magistrat keine Freunde finden und wohl abgelehnt werden wird. Beuiheu O.-S., 12. Juni. Großes Aufsehen in ganz Deutschland erregte in der vorigen WMze der Mordprozeß Liberka, der vor dem hiesigen Schwurgericht sich abspielte. Es handelt sich um die Ermordung dreier Arbeiter. Die Leiche des einen, Bruner, die seinerzeit zerstückelt auf dem Heumarkt gefunden war, hatte zu den Gerüchten über einen Ritualmord Anlaß gegeben; ebenso war Liberka in Verdacht geraten, seinerzeit den Mord an dem Konitzer Gymnasiasten Winter ausgeführt zu haben. Für uns ist nur die Mythenbildung von Interesse, die bei diesem Anlasse wieder ans Tageslicht kam. Da wurde eine Zeugin Wodznicka vernommen, die taubstumm ist. Ihre Vernehmung erfolgte daher durch Vermittlung des Direktors der Taubstummenanstalt Schwarz. Die Zeugin bekundete, daß sie eines Morgens auf dem Heumarkt gesehen habe, wie ein Jude mit schwarzen Locken von einem Wagen, an dem sich die Aufschrift „Gogosch aus Russtsch-Polen" befand, zwei Säcke abgeladen und sie über den Gartenzaun geworfen habe. Ein anderer Jude habe in der Nähe gestanden und aufgepaßt, ob niemand käme. — Vorsitzender: Die Säcke sollen aber an einem Abend an jener Stelle abgeladen worden sein? — Die Zengin bleibt, trotzdem Vorsitzender, Staatsanwalt und Verteidiger auf sie eiureden, bei ihrer Behauptung. — Erster Staatsanwalt (zu Direktor Schwarz): Ist Ihnen bekannt, daß taubstumme Personen lebhafte Träume und eine lebhafte Phantasie haben? — Sachverständiger: Davon ist mir nichts bekannt. Taubstumme neigen nicht mehr zu Phantasien als normale Menschen. — Die Zeugin bekundete weiter, daß in ihrem Wohnhause nach jenem Vorfall wiederholt Juden ein- und äusgegaugen seien, offenbar zu dem Zwecke, um sie auszusuchen und zu veranlassen, über diesen Vorfall kein Zeugnis abzulegen. — Polizeikommissar Bierkarski hat aus Grund dieser Aussage im Aufträge der Staatsanwaltschaft eingehende Nachforschungen nach der Family Gogosch in Russisch-Polen angestellt und nach den Personen, die nach diesem Vorfall im Hause der Wodznicka ein- und ausgegangen sein sollen. Er hat festgestellt, daß dieser Jude, von dem die Wodznicka annimmt, daß er sie aufsuchen wollte, ein Weinreisender war, der in dem Hause Geld einzukassieren halte. — Vorsitzender: War der Weinreisende ein Jude? — Zeuge: Jawohl, er trug einen langen Kaftan. — Vorsitzender: Haben Sie sonst irgendwie ermittelt, daß noch weitere Juden in diesem Haufe ein- und ausgingen? — Zeuge: Nein. — Erster Staatsanwalt: Durch die Zeitung wurde damals nach Auffindung der Leiche der Verdacht ausgesprochen, daß hier ein „Ritualmord" vorliege. Besonders wurde diese Vermutung in Verbindung gebracht mit der Aussage der Wodznicka und mit der Tatsache, daß Juden auf dem Heumarkt häufig zu verkehren pflegen. Sie haben darauf eingehende Ermittelungen anstellen lassen. Was war das Ergebnis dieser Ermittelungen? — Zeuge: Wenn die Wodznicka einerseits sagt, daß jener Jude schwarze Locken getragen hat und wenn sie anderseits sagt, daß an dem Wagenschilde stand: „Gogosch aus Russisch-Polen", so ist das ein Widerspruch. Russische Juden dürfen nach dem Gesetz keine Locken tragen. Wenn jener Jude also Locken getragen hat, so ist das ein Beweis dafür, daß er nicht aus Russisch-Polen stammte. Es konnte höchstens ein galizischer Jude sein. Die Recherchen nach einer Familie Gogosch ergaben, daß zwei Familien dieses Namens in Russisch-Polen