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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-05-31 · Heft 22 (31.5.1907) · p. Seite 259

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 22 (31.5.1907)
Date
1907-05-31
Page
Seite 259 (sequence 7)
Language
German
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259 4. Mai. 'S d. I. ienossen labbiner Blattes oberste leise anz Blatte ti Artikel mdischer ihm berste aus siimpft? net der crücken ( )as Ancstandes tUN?" :te Herr t dahin, )ch nicht lussicht, Frieden htigung rg verinr von inlichen an von iubigen litischen seines wie sie ndhabt uptung on mit ie oder vünsche re Ausct und in der sse mit solche;s Vers vom )aß es ^en im t bloß is Ohr llänner rfklage, cegung eriums att des rd hebt lerrats Ueber n Tat- )berrat mästen r Guthierbei e zwei verschiedenen, in starkem Gegensätze zueinander stehenden Richtungen gerecht werden muß, daß er daher wohl das Recht für sich in Anspruch nehmen muß, den äußersten Konsequenzen der einen oderanderen Richtung entgegenzutreten und, soweit möglich, zwischen beiden vermittelnd zu wirken. Daß er dies unter äußerster Objektivität zu tun bemüht ist, wurde selbst seitens des (von der Verteidigung zugezogenen) Rabbiners Dr. Cahn in seinem Gutachten anerkannt." Trotz dieser Verurteilung und ihrer Begründung und trotz den gelegentlichen Versicherungen von seiten des „Israelit", daß man nicht die Personen, sondern nur das System bekämpfe, werde aber — so fuhrt der Redner weiter aus — die persönliche Verdächtigung und Verunglimpfung gegen die Mitglieder des Oberrats unverändert fortgesetzt. Redner beweist dies ausführlich an einer Reihe auch im Separatabdruck erschienener Artikel, welche das neue, der nächsten Synode vorzulegende Gebetbuch betreffen. Aus dem hierbei zur Erörterung gelangenden Material sei nur eine Stelle besonders hervor" gehoben, in welcher der „Israelit" die Verfasser des Gebetbuchs in der verletzendsten Weise um deswillen angreift, weil sie zweimal statt der Bitte um Reichtum und Geld die Bitte um Redlichkeit und Frieden oder nach dem deutschen Texte die Bitte „um ehrliches Auskommen und Frieden" gesetzt haben. Gegenüber der Behauptung des „Israelit", daß es dem Geiste des Judentums nicht entspreche, dies Gebet um Geld und Reichtum zu unterdrücken, hebt der Redner die beiden Bibelstellen „Sprüche Salomonis Kapitel 30, Vers 7 bis 8" und „Königei Kapitel 3, Vers 11 bis 13" hervor, in denen ausdrücklich die Gefahren des Reichtums für die Frömmigkeit hervorgehoben werden und die Unterlassung des Gebets um Reichtum als dem Sinne Gottes entsprechend hingestellt wird. „Man mag" — so schließt der Redner diese Ausführungen — „unser Mittelalter und die Rabbiner unseres Mittelalters noch so hoch fteffeu: höher als sie steht uns die Heilige Schrift selbst, und man kann denjenigen, die sich nach ihr gedrungen fühlen, an die Stelle des Gebets um Reichtum und Geld das Gebet um Frieden und Redlichkeit zu setzen, jedenfalls die Vor- * würfe nicht machen, die ihnen in jenen Artikeln gemacht sind, wo es heißt: „Wenn der kühle Skeptiker die Lehrsätze des Judentums nicht mit den Ergebnissen seiner Wissenschaft vereinigen zu können glaubt, so kann man das als Irrtum bedauern, aber man kann vor seiner Ueberzeugung Achtung haben. Aber der liberale Pastor, der, in seiner fetten Pfründe sitzend, mit heiligem Augenaufschlag die Gläubigen vor den Gefahren des Reichtums warnt — der Anblick ist abstoßend und ekelhafte" Bei dieser Gelegenheit spricht sich der Redner ferner, wie dies schon wiederholt geschehen ist, auch über die vom Oberrat ins Auge gefaßte Art der Einführung des neuen Gebetbuchs aus, bei welcher jeder Zwang gegen die Gemeinden ausgeschlossen bleiben soll. Er sagt: „In der vom „Israelit" verbreiteten Schrift heißt es: „Ter Oberrat betont fort und fort, daß er jeglichen Zwang zur Benutzung des Gebetbuches gegenüber den Gemeinden ausfchließen wird. Wir wollen nicht davon sprechen, daß es auch einen moralischen Zwang gibt, und daß schon die Tatsache der Empfehlung des Gebetbuches durch den Oberrat für kleine Gemeinden, die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse von den Zuwendungen der Zentralkasse abhängig sind, einen solchen moralischen Zwang bedeutet." Meine Herren! Trotz der Versicherung des Oberrats, daß die Gemeinden nicht werden gezwungen werden, das Gebetbuch einzustthren, wird hier gesagt, daß er, der ja den Schlüssel zur Zeutralkasse in der Hand hat, auf die kleineren Gemeinden einen moralischen Zlvang ausüben wird. Und das geschieht, nachdem in demselben Buche angeführt worden ist, daß auch der orthodoxe Rabbiner, derjenige, von dem vorhin die Rede gewesen ist, bei Gericht unter seinem Eide ausgesagt hat, daß er in bezug auf Berücksichtigung seiner amtlichen Unterstützungsgesuche sich nicht beschweren könne." Im zweiten Teile seiner Rede will, wie gesagt, der Redner den Beweis liefern, daß der Oberrat nie durch das „System" der badischen israelitischen Kirchenverfassung verhindert war, im Gegenteil stets bestrebt gewesen ist, „auch den Bedürfnissen unserer konservativen, strenggläubigen Religionsgenossen volle Befriedigung zu verschaffen".; Redner zeigt zu diesem Zwecke zunächst ausführlich, urie es dem.! Oberrat bisher durch seine stets erneuerten, eingehenden und ausklärenden Darstellungen und Vorstellungen bei den höchsten Staatsorganen gelungen ist, jeden Erfolg der auch bei uns einsetzenden, auf ein Schächtverbot gerichteten Bestrebungen hintanzuhalten und jede Beeinträchtigung der religiösen Form des Schächtakts — bei allermöglicher Vermeidung der Tierquälerei — zu verhüten. Als weiteres Beispiel führt dann Redner an, wie in einer ganzen Reihe von Fällen der Oberrat die religiösen Gesetze betreffend die Friedhöfe, namentlich das Verbot der Wiederausgrabung und der Anbringung von Bildnissen, zum Teil selbst gegen die freiere Anschauung der Synagogenräte, im Anschluß au die Stellungnahme der Religionskonferenz und der Ortsrabbiner zur Geltung und Durchführung gebracht habe, wobei gegenüber den Beschwerden der beteiligten Privatpersonen dem religiösen Standpunkte bis in die höchsten staatlichen Instanzen hinauf mit Erfolg Nachdruck verliehen wurde. Der hieran anknüpfende Schlußteil der Rede sei wörtlich wiedergegeben: „Ich glaube, meine Herren, diese Beispiele werden genügen. Ich könnte noch anderes anführen; aber ich hoffe, meine Herren, ich kann auch schon auf Grund dieses Ihnen vorgeführten Materials an Sie die Frage richten: hat es sich wirklich gezeigt, daß, um mit den Worten des „Israelit" und seiner Gesinnungsgenossen zu sprechen, die Organisation des Oberrats eine unerträgliche Knechtung der Gewissen mit sich bringt? Oder hat es sich umgekehrt gezeigt, daß der Oberrat als Vertreter der gesamten religiösen Interessen besonders geeignet ist, eine solche unerträgliche Knechtung der Gewissen, wie namentlich z. B. in der Schüchtfrage, zu verhindern? Und ich frage Sie weiter: hat es sich gezeigt, daß die badische Oberratsverfassung die Autorität der Rabbiner untergräbt — oder hat der Oberrat in den angeführten Friedhofsfällen, soweit er der Autorität des Rabbiners auch gegenüber dem Synagogenrat Geltung verschaffte, gezeigt, daß er, den bestehenden Gesetzen gemäß, auch die Rabbiner zu schützen und zu stärker: weiß? Und ich frage Sie endlich: hat es sich gezeigt, daß die Einrichtung des Oberrats das „gesetzestreue Judentum" wirklich, wie es von der Gegenseite heißt, Schritt um Schritt zurückdrängt und der Reform den Weg zur unbeschränkten Herrschaft ebnet — oder hat der Oberrat in all den angeführten Fällen, ganz abgesehen von der persönlichen Lebensauffassung und Lebensführung seiner Mitglieder, die Prinzipien des Religionsgesetzes zur Geltung gebracht? Und so meine Herren, schließe ich damit: Es ist nicht wahr, was in dem wom „Israelit" herausgegebenen Separatabdrncke seiner Artikel über den erwähnten Beleidigungs- Prozeß auf Seite 24 ansgeführt wird: „Das Reformjudentnm muß es, wenn es im Sinne seiner eigenen Anschauung wirken will (so hat einer der Sachverständigen des „Israelit" in jenem Prozeß gesagt), als Kulturaufgabe betrachten, mit den Grundbegriffen des orthodoxen Judentums, die ihm als veraltete, durch den Geist der Neuzeit überwundene Vorstellungen erscheinen, aufzurüumen." Zwar ist gewiß gleichfalls nicht richtig, was der Verteidiger in jenem Prozeß nach Seite 12 der Schrift zu den Richtern gesagt hat: „Es entspricht vollständig der Natur des Menschen, daß diejenige religiöse Richtung, die weniger Pflichten auserlegt, größere Freiheit und angenehmeres Leben gestattet, mehr Anhänger hat als die Richtung, welche das, »vas sie als von Gott gegeben betrachtet, in treuer Pflichtersüllung und oft mit schweren Opfern festhält." Meine Herren! Wie bemitleidenswert eng ist der Standpunkt eines Mannes, der die liberale Auffassung einer Religion lediglich auf die Sucht nach einem besseren äußeren Leben, nach einem Wohlleben zurückführt (Rufe: Sehr richtig!), der glaubt, mit dieser Formel eine ganze Weltanschauung, diejenige, die sich Freisinn und Liberalismus nennt, auf religiösem Gebiet brandmarken zu können. Nein, meine Herren, nicht die Sucht nach Wohlleben, sondern eine tief im Gewissen, auch bei den Liberalen tief inr Gewissen gegründete Weltauffassung ist es, welche sie ihren Standpunkt vertreten heißt. Aber wenn sie auch ihren Standpunkt als Prinzip vertreten, so sind sie darum keineswegs geneigt, es als Kulturaufgabe zu betrachten, jeden andern Standpunkt vom Erdboden zu vertilgen. (Sehr gut!) Sie können sehr wohl der Meinung sein, und sie müssen dieser Meinung sein, wenn sie die Geschichte und das Leben betrachten, daß es in allen Gemeinschaften, in politischen und religiösen, mit Notwendigkeit zwei Richtungen geben kann und geben muß, die konservative und die fortschrittliche Richtung;

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