Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1907)
- Date
- 1907-05-31
- Page
- Seite 255 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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)en illteressanten Gründen sei folgendes hervorgehoben. Im Znlande könnte auf Scheidung nur geklagt werden, wenn die nländische Gerichtsbarkeit auch nach den Gesetzen des russischen Staates zuständig ist. Nach dem russischen Recht sind aber Eheschließung und Scheidung Handlungen, die nur von geistichen Amtspersonen vorgenommen werden können. Demgemäß und für die Scheidung die geistlichen Gerichte der einzelnen Konfessionen ausschließlich zuständig. Ferner nimmt das 'ussische Recht auf dem Gebiet der Eheschließung und Scheidung sinsichtlich aller russischen Staatsangehörigen, wo immer sie sich auch befinden mögen, alleinige und ausschließliche Geltung ür sich in Anspruch. Deshalb gilt die in Rußland eingegangene Zivilehe russischer Staatsangehöriger — für sich allein, ohne nnzukunmende Trauung durch den zuständigen Geistlichen — rls Zöllig bedeutungslos und wirkungslos. Folgerecht muß nrch erner von einem deutschen Gericht, also nicht von einem geistlichen Gericht, ausgesprochenen Scheidung russischer Unter* anen in Rußland jede Anerkennung versagt bleiben . . . Aber elbst wenn die inländische Zuständigkeit begründet wäre, würde )och die Klage ohne jede materielle Prüfung abzuweisen sein, llach jüdisch-talmudischem Recht, welches als integrierender öestandteil des russischen Rechts anzuwenden wäre, wird die Scheidung nur dadurch wirksam, daß der Mann der Frau den Scheidebrief übergibt. Es kann aber nicht angängig sein, vaß ein deutsches Gericht in die Lage kömmt, ein Urteil zu 'allen, das nicht kraft seiner eigenen Autorität, sondern erst nfolge einer von dem freien Belieben der einen Partei abhängigen und nicht erzwingbaren Handlung Rechtswirksamkeit?rhält. In der Konsequenz dieser Entscheidung scheint es aber zu iegen, daß in Deutschland die nur nach rituellen Vorschriften wrgenommene Ehescheidung russischer Juden als rechtswirksam anerkannt werden müßte. * Die Juden sind im Verlaufe der Weltgeschichte schon sehr stt der Sündenbock gewesen, wenn es sich für die Verfechter nner gewissen Staatsordnung und Moral darum handelte, ihre eigenen Sünden von sich abzuwülzen. Jetzt hat der russische General Martynow, der den mandschurischen Feldzug mitgemacht hat, entdeckt, daß die Juden auch für die russische Niederlage verantwortlich zu machen sind. Er fällt dieses Urteil in einem Buche über die „Ursachen der russischen Niederlagen". Da heißt es: „Die Mannschaften der übrigen Völkerschaften, die in den Reihen der Feldarmee dienten, sind in soldatischer Beziehung im allgemeinen den russischen Stammtruppen nicht ebenbürtig. Nichtsdestoweniger assimilierten sie sich in der Front vollständig den Russen. Eine Ausnahme bildeten allein die Juden. Bei der Mobilisierung suchten sie mit allen Mitteln sich der Aushebung zu entziehen, wanderten massenweise aus und begingen Selbstverstümmelung usw. Nach dem „Rufs. Invaliden" konnten von 59 262 Juden, die im letzten Trimester 1904 einberusen waren, nur 21371 Mann eingestellt werden. Auf dem Kriegsschauplatz suchten sich die Juden nach Möglichkeit zu Kommandos hinter der Front zu drängen, und wenn ihnen das nicht gelang, begingen sie sogar absichtlich Verbrechen, desertierten oder ergaben sich einfach dem Feinde. In einer Division desertierten vom 1. April 1904 bis 1. Juli 1905 allein 256 Juden, von Soldaten aller anderen Nationen dagegen nur acht. Die in der Front verbleibenden Juden übten gewöhnlich einen sehr schlechten Einfluß auf ihre Kameraden aus und waren infolge ihrer Nervosität die Hauptverbreiter aller möglichen Paniken. Gewiß gab es auch unter den Juden gute Soldaten, aber das waren vereinzelte Ausnahmen. Im allgemeinenist die jüdische Nation, deren charakteristische Eigenschaften äußerste Feigheit und körperliche Schwäche sind, zum Heeresdienst ungeeignet. Einen guten Truppenteil mit einem starken Prozentsatz von Juden versehen heißt deshalb soviel, wie denselben auf die sicherste Weise demoralisieren." Zusammenfassend urteilt Marthnow: „Die Juden sind in ihrer Gesamtheit srontdieustunfähig und müssen daher gänzlich von diesem Dienste befreit werden. Man muß sie in die Kommandos außer der Front stecken, ausgenommen natürlich jene vereinzelten Personen, die sich freiwillig zum Frontdienst melden. Die ausgleichende Gerechtigkeit erfordert sodann die Einführung einer besonderen Wehrsteuer für die jüdische Bevölkerung." Diese Auslassungen sind offenbar diktiert worden von niedriger, gehässiger, antisemitischer Tendenz in Verbindung mit dem Bemühen, darüber hinwegzutäuschen, daß das erbärmliche, völlig korrumpierte russische System die Niederlagen verschuldet hat. Sind die vielen entlarvten Offiziere, die sich der schlimmsten Förderung der Korruption in der Heeresverwaltung und im Heer selbst schuldig gemacht. Betrug, Raub und Verrat begangen haben, auch Juden? Ist der vom Kriegsgericht kürzlich wegen Verrats im Kriege zum Tode durch den Strang verurteilte General Stöffel ein Jude? Die russischen Juden haben in den gewaltigen Kämpfen der letzten Jahre doch wohl durch die Tat bewiesen, daß sie nicht feig sind, daß sie vielmehr heldenmütig zu kämpfen verstehen. * Im Anschlüsse hieran bringen wir die folgende Mitteilung, die der Königsberger „Hartungscheu Zeitung" ausPetersburg gemeldet wird: „In derselben Zeit, da einige „patriotische" Generale die absurde Legende verbreiten, daß zu dem Mißerfolge im japanischen Kriege die Feigheit der jüdischen Soldaten beigetragen habe, wird in Zarskoje- Sselo vom obersten Kriegsherrn ein jüdischer Soldat empfangen. Es klingt wie ein Märchen, ist aber Wirklichkeit. Am Montag ist Herr Isaak Stolberg aus Jekaterinoslaw vom Zaren nach Zarskoje- Sselo berufen worden. Stolberg stammt von armen jüdischen Eltern und hat Volksschulbildung genossen. In dem japanischen Kriege hat dieser einfache Jude die Aufmerksamkeit des einzig (!) tüchtigen Ccnerals Mischtschenko auf sich gelenkt. An allen entscheidenden S! lachten dieses Generals hat Stolberg teilgenommen. Ihm wurden die gefahrvollsten Missionen anvertraut, die er mit besonderem Heldenmut vollbrachte. Am zweiten jüdischen Ostertage wurde ihm deshalb von allen Regimentern besondere Ehre erwiesen. Der Ruhm Stolbergs verbreitete sich in der Armee, und General Mischtschenko erstattete über ihn Bericht beim Zaren. Stolberg wurden nicht nur russische Orden verliehen, sondern er wurde auch vom Zaren empfangen. Der Monarch ernannte ihn zum Offizier und schlug ihm vor, in das Petersburger Garderegiment einzutreten. Auf die Frage des Monarchen, ob er irgendwelche Wünsche habe, erwiderte der Soldat: „Nein!" Darauf erschien die Kaiserin mit dem Thronfolger, wobei die Zarin sich an den Thronfolger mit den Worten wandte: „Dies ist der bravste unserer Soldaten." Der jüdische Soldat nahm den zukünftigen Herrscher von Rußland auf seinen Schoß. Welches Aergernis für die echt russischen Leute, daß der einstige Machthaber von Rußland einen Juden umarmt hat. Jetzt ist Stolberg der gesuchteste Gast bei allen Generälen von Petersburg, und jeder von ihnen ist bestrebt, den einfachen Juden auszuzeichnen. In der ganzen russischen Armee haben nur vier Krieger die höchsten Auszeichnungen bekommen, darunter Herr Stolberg und noch ein Jude, der von Beruf Dentist war. Der letztere, dem nach einem Feldzug eine Hand amputiert wurde, wandte sich an den General mit der Bitte, ihm doch zu erlauben, mit einem Revolver in die Schlacht ziehen zu dürfen. Selbst der Bruder des Premierministers Stolypin, der Mitarbeiter der „Nowoje Wremja", mußte den jüdischen Soldaten, unbewußt, das höchste Lob aussprechen. Er beschrieb einen Feldzug» wo russische Geistliche unter einem heftigen Kugelregen mit Heiligenbildern an der Spitze der Armee schritten. Vor ihnen aber marschierten heldenmütige Musikanten, von denen alle Juden waren!" $