Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-05-24 · Heft 21 (24.5.1907) · p. Seite 244

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 21 (24.5.1907)
Date
1907-05-24
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3228744-3228766--63539-3297443
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

244 einmal angestellte jüdische Bertreterinnett entlassen werden sollen, oder daß ihre Kündigung erfolgt. Ich möchte aber bitten, nach dieser Richtung hin noch einen kleinen Schritt weiter zu gehen; denn dadurch, daß sie nicht entlassen und nicht gekündigt werden, verdienen * sie noch nicht ihr Brot, weil sie eben Vertretungen nur in den Fällen bekommen, wo nach den vorhandenen Bestimmungen für Zwecke des jüdischen Religionsunterrichts ein Bedürfnis zur Beschäftigung für sie vorhanden ist. Ich möchte doch nunmehr bitten — und deswegen habe ich auch die Zahlen über das Verhältnis der Schulkräfte zu den Schulkindern vorgebracht — daß mit Rücksicht aus das traurige Schicksal dieser jüdischen Vertreterinnen ein wenig Milde und Humanität zwecks weiterer definitiver Anstellung derselben geübt wird. Diese Damen sind zum Teil unter ganz, anderen Verhältnissen als Hospitantinnen eingetreten; sie werden jetzt alt und grau, bevor sie irgend eine Anstellung erlangen können; viele von ihnen müssen überhaupt verzweifeln, daß das zu ihren Lebzeiten wohl noch geschehen wird, und es bemächtigt sich der Herzen dieser Lehrerinnen ein Grad von Kummer, von Besorgnis für ihre Zukunft, welche die, an die sie um Hilfe herantreten, aufs tiefste erschüttern muß; ich glaube, daß nicht bloß bei mir, sondern auch bei ihren Vorgesetzten aufrichtiges Mitleid mit ihrer traurigen Lage zu finden ist. Ich möchte daher, ohne mich auf Prinzipienfragen einzulassen, bitten, doch gefälligst dafür zu sorgen, daß eine größere Anzahl von jüdischen Lehrerinnen jetzt definitiv zur Anstellung kommt, damit die, welche schon so lange Zeit als Vertreterinnen fungieren, doch nicht ihr ganzes Leben verkümmert sehen, sondern in die Möglichkeit versetzt werden, ihrem Berufe gemäß und entsprechend den Hoffnungen, die man ihnen machte, als man sie in den Unterrichtsdienst einstellte, für den Rest ihres Lebens ins Amt zu gelangen. Ich bin überzeugt, daß, wie es vor einigen Jahren durch Entgegenkommen eines Dezernenten des Provinzialschulkollegiums einmal möglich war, eine größere Zahl dieser Lehrerinnen anzustellen, auch jetzt unter Wahrung des Prinzips der staatlichen Schulverwaltung, dessen Bekämpfung ich, wie gesagt, heute unterlassen will, bei einigermaßen gutem Willen, den ich voraussetze, die elende Lage dieser Lehrerinnen einigermaßen gebessert werden kann. Ich möchte den Herrn Minister bitten, hier eine Initiative auszuüben. Der Herr Ministerialdirektor hat in der zweiten Lesung erklärt, daß die Verhältnisse jetzt untersucht werden; ich gebe dem Wunsche Ausdruck, daß der Ausgang dieser Untersuchung ein solcher sein möge, daß die Hoffnungen dieser Lehrerinnen auf Anstellung in Erfüllung gehen. (Bravo! links.) Ministerialdirektor D Schwartzkopff: Meine Herren, dem Herrn Abgeordneten Cassel ist in dem ersten Teil seiner Ausführungen ein Irrtum untergelaufen. Ich bin mir nicht bewußt, die Tatsache, daß in Berlin durch eine jüdische Lehrerin evangelischer Religionsunterricht erteilt worden ist, in früheren Jahren schon einmal zur Sprache gebracht zu haben. Es ist das meines Wissens in diesem Jahre zum erstenmal geschehen, und dazu lag aller Anlaß vor, da Herr Abgeordneter Cassel selber die Frage der Verwendung der jüdischen Lehrerinnen zur Sprache gebracht hatte. Ich habe nichts weiter getan, als historisch zu schildern, wie die ganze Angelegenheit der Vertreterinnen und Vertreter in Berlin augenblicklich in Fluß gekommen ist, und habe mitgeteilt, daß sie zurzeit der Prüfung des Herrn Ministers unterliegt, daß eine Entscheidung natürlich Vorbehalten werden müsse. Meine. Herren, ich habe auch meinerseits, als ich am 18. März sagte, die städtische Schulverwaltung habe evangelischen Religionsunterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilen lassen, nicht von der Schuldeputation als solcher gesprochen. Der Rektor und auch der Lehrer gehören doch auch zur städtischen Schulverwaltung. Ich habe nur die Tatsache festgestellt, daß evangelischer Religionsunterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilt wurde; und aus dem stenographischen Bericht geht auch hervor, daß ich. als der Herr Abgeordnete Cassel mir damals den Zwischenruf machte, daß das nicht die Schulverwaltung, sondern der Rektor gewesen wäre, sofort erklärt habe, daß das richtig sei. Mir kommt es gar nicht darauf an, ob der Rektor oder die Schuldeputation die Anordnung getroffen hat, sondern lediglich aus die Tatsache, daß in Berlin evangelischem Religionsunterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilt worden ist. Was die Prozentsätze anbetrifft, so kann ich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Cassel in dieser Beziehung nicht folgen. Ein Vertreter wird doch berufen für die vorhandenen Lehrkräfte und nicht für die Kinder; also kann ich. doch nur auf die Lehrkräfte sehen wenn ich die Prozentsätze der Vertreter vergleichen will. Da steht e< nun so, daß es in Berlin für 4500 angestellte evangelisch Lehrkräfte 403 Vertreterinnen, also 9 Prozent gibt, fü 500 katholische Lehrer 73 katholische Vertreter, als- 15 Prozent, und für 50 jüdische Lehrkräfte 20 jüdisch Vertreterinnen, also 40 Prozent. (Hört, hört! rechts.) Es kanalso die Tatsache doch nicht aus der Welt geschafft werden, daß au der jüdischen Seite für Vertreterinnen sehr viel stärker gesorgt is. Ich habe aber damals ausdrücklich hinzugesügt, daß die Frag momentan geprüft wird. Wir werden den Bericht der Schuldeputatior erhalten, und dann wird der Herr Minister Gelegenheit haben, 31 der ganzen Vertreterfrage prinzipiell Stellung zu nehmen. Was dann die Anwendung von Milde und Humanität bei de Durchführung des Prinzips betrifft, so kann ich erzählen, daß ein dieser jüdischen Lehrerinnen persönlich bei mir war und mitteilte, da! sie auf Anordnung des Kreisschulinspektors aus ihrem Amte entlassen wäre. Ich habe darauf der Lehrerin gesagt: eine solche Anordnun ist weder vom Herrn Minister noch von dem Königlichen Provinzial schulkollegium getroffen, sondern von einem städtischen Beamten, de aber einen Auftrag dazu von der staatlichen Behörde nicht gehab hat. Meine Herren, ich kann dem Herrn Abgeordneten Cassel sage wie ich es auch dieser Lehrerin gesagt habe, daß natürlich all organisatorischen Maßnahmen unter möglichster Rücksichtnahme au persönliche Verhältnisse durchgesührt werden. Meine Herren, de Herr Minister denkt nicht daran, in schroffer Weise vorzugehei sondern er wird selbstverständlich auf die persönlichen Verhältnisse de betreffenden Lehrpersonen die tunlichste Rücksicht nehmen. Abg. Cassel: Meine Herren, was den letzterwähnten Fall an betrifft, den der Herr Ministerialdirektor vorgetragen hat, so lieg die Sache so: Diese Lehrerin bekam von dem betreffenden Kreis schulinspektor und Stadtschulinspektor den Auftrag, eine Vertretung zu übernehmen. Nachdem der Herr Schulinspektor diese Verfügung gezeichnet hatte, wurde er bureaumäßig darauf aufmerksam gemacht daß das im Widerspruch stehe mit der Verfügung des Provinzial schulkollegiums, wonach die Vertretung durch eine jüdische Lehrern nur zulässig sei, wenn eine Lehrkraft desselben Glaubens verhindere oder wenn ein Bedürfnis für Religionsunterricht vorhanden sei Deshalb hat der Herr Schulinspekior feine Verfügung aufheben un der betreffenden Lehrerin die Vertretung entziehen müssen. Er ha das mit blutendem Herzen getan. Der betreffende Schulinspekto hat sich dann selbst auf alle Weise dafür interessiert, der betreffende! Lehrerin Unterricht an Privatschulen zu verschaffen oder ihr n anderer Weise zu Helsen. Ich sage das nur, um nicht auf dem be treffenden Schulinspektor den Vorwurf der Inhumanität lasten z lassen, der ungerechtfertigt wäre. Der Herr hat vielmehr alle mögliche, was er nach den vorhandenen Bestimmungen tun konnte für diese Lehrerin getan. Ich werde mir dann ferner gestatten, be einer andern Gelegenheit den Vorfall authentisch an der Hand destenographischen Berichts dem Herrn Ministerialdirektor klarzulegen bei dem er früher schon die Erteilung des christlichen Religionsunterrichts durch eine jüdische Lehrerin erwähnt hat. Meine Herren der Rektor ist doch nicht gleichbedeutend mit der Schuldeputation und wenn der Herr Ministerialdirektor hier erklärt, es sei allgemei bekannt, daß die städtische Schulverwaltung durch eine jüdisc! Lehrerin Religionsunterricht an christliche Kinder erteilen, läßt, s wird niemand darauf kommen, daß damit ein Rektor gemeint se der das wider die ihm erteilte Instruktion getan hat, sondern do wird man auf die Leitung der städtischen Schule durch die Schul deputation beziehen. Im übrigen ist die Sache aufgeklärt, und io gehe darauf nicht weiter ein. Wenn ferner der Herr Ministerialdirektor hervorgehoben hat wie es ja ganz richtig ist, daß der Prozentsatz der jüdischen Ver treterinnen ein größerer ist als der anderer Konfessionen — di Ziffern sind an sich von keiner großen Bedeutung; es handelt sin

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.