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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-05-24 · Heft 21 (24.5.1907) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 21 (24.5.1907)
Date
1907-05-24
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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243 Abg. Ledebour (Soz.): Es ist zwar an einer Stelle der Denksbrift von „russischen Juden" und an einer anderen von „verbrecherischem Gesindel" die Rede. Die Identifizierung der beiden Begriffe ist aber die geistige Arbeit des Herrn Lattmann. Stellvertretender Kolonialdirektor Dernburg: In den Streit ter Herren Lattmann und Ledebour will ich mich nicht einrnischen. Ben mögen die beiden Herren unter sich ausmachen. Nur soviel sei gesagt, daß das, was in der Denkschrift steht, jeder lesen kann, der! sen kann. lHeiterkeit.) Im Abgeordnetenhause bestritt der Abgeordnete Cassel s lst allein die Kosten der Vertretung unserer Rechte. Da prinzipiell jetzt leider nichts zu erreichen ist, versuchte er es mit großem rednerischen Geschick und genauer Sachkenntnis l nf dem in letzter Zeit wiederholt mit Erfolg betretenen Wege. S3it geben, da die Frage für unsere Kreise von bleibendem Interesse ist, hier noch den genauen stenographischen Bericht I ber die Sitzung vom 27. v. M. wieder. Die Zeitungsberichte l oten nur ein sehr lückenhaftes Bild der Verhandlungen und I eßen mitunter gerade erhebliche Punkte fort. Insbesondere rarsten die von dem Abg. Cassel in seiner' Replik anl egebenen Ziffern, welche sich auf das Verhältnis der Zahl i er Lehrkräfte der verschiedenen Konfessionen zu den Schülern Ueser Konfessionen beziehen, erheblich sein. Abg. Cassel: Meine Herren, in der zweiten Lesung hatte ich i neu Fall berührt, in dem das Königliche Provinzialschulkollegium : Berlin es gerügt hatte, daß an einer der Berliner Gemeindeschulen i -ich nur ausnahmsweise eine evangelische Lehrerin durch eine! tholische Lehrerin vertreten wurde. Ich war dabei auf die Schwierigi iten eingegangen, die der Stadtschulverwaltung von Berlin dadurch l llstehen, daß nach der Anordnung des Herrn Ministers Vertreter; ur immer desselben Bekenntnisses sein dürfen wie die durch Krankint oder Urlaub verhinderte Lehrkraft; besonders hatte ich hervor- hoben, wie sehr die Schwierigkeiten erhöht werden, wenn nicht nrnal Ausnahmen in einzelnen Fällen gemacht werden dürfen, ei dieser Gelegenheit hat der Herr Ministerialdirektor Schwartzkopff i klärt, daß die Berliner Schulverwaltung eine sehr weite Ausdehnung m den: Recht der Anstellung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen mache, nb ist merkwürdigerweise aus den Fall selbst, auf das Verbot der lch ausnahmsweisen Vertretung einer evangelischen Lehrerin durch ne katholische, nicht eingegangen. Er hat dann behauptet, es sei von der Berliner Schulverwaltung weit gegangen, daß sie evangelischen Religionsunterricht durch eine dische Lehrerin habe erteilen lassen. Ich muß mich wundern, daß r Herr Ministerialdirektor die Behauptung aufstellt, es hätte die erliner Schulverwaltung eine solche Anordnung getroffen. Es mbett sich dabei um einen bis 1894 zurückliegenden Fall; damals in der Tat ein solcher Religionsunterricht einmal durch eine hrerin erteilt worden, aber ohne jedes Verschulden der erliner Schulverwaltung und trotz ihrer Bemühungen rr Verhinderung eines solchen Vorkommnisses. Die erliner Schulverwaltung macht ausdrücklich in den Ueberweisungsweiben, die sie an die Rektoren ergehen läßt, wenn ein Vertreter — > t Lehrer oder eine Lehrerin — für eine verhinderte Lehrkraft zeiteise berufen wird, mit folgenden Worten darauf aufmerksam, daß ' t betreffende Vertreter keinen Religionsunterricht an Kinder anderer onfessionen erteilen darf: - Der Religionsunterricht darf nur einer Lehrkraft übertragen werden, welche derselben Religion bezw. Konfession angehört, in welcher der Unterricht zu erteilen ist. iese Praxis war schon 1894 und schon viel früher vorhanden; otzdem hat ein Rektor die Taktlosigkeit besessen, eine jüdische Lehrerin dauerlicherweise religiösen Memorierstoff im evangelischen Unterricht hören und zwei biblische Geschichten lesen zu lassen. Der Rektor - ar in großer Not; an-Influenza erkrankt, fehlten ihm viele Lehräste, und er beging die Ungeschicklichkeit, der Lehrerin zn sagen, sie l une den bereits durchgenommenen Memorierstoff abhören. Die 'hrerin hat alsdann die Taktlosigkeit begangen, dem Aufträge Nachkommen, und hat noch zwei neue Geschichten lesen lassen. Das ist sofort von der städtischen Schulverwaltung gerügt, die nach Kenntnis des Falles am 7. Mai 1895 dem Rektor mitteilte, daß sie sein Verhalten nicht billigen könne, und ferner hat sie diese Lehrerin aus der Liste der Vertreterinnen gestrichen, eine vielleicht sehr strenge Maßnahme für ein derartiges Versehen. Ich will darüber heute nichts rechten. Jedenfalls ist die Schulverwaltung nachdrücklich sofort eingeschritten. Alle diese Dinge sind auch dem Ministerimn bekannt; denn die Berliner Schuldeputation hat bereits am 7. Mai 1895 dies alles dem Provinzialschulkollegiurn berichtet. Es bleibt an der Sache also weiter nichts, als daß beiden vielen Tausenden von Lehrkräften — es sind heute über 5000 Lehrkräfte in Berlin angestellt—es einmal vorgekommen ist, und zwar trotz der vorherigen generellen und speziellen Anordnung der Schuldeputation, daß infolge Taktlosigkeit eines Rektors eine jüdische Lehrerin christlichen Religionsunterricht vorübergehend erteilt bat. Ich weiß nicht, warum es dem Herrn Ministerialdirektor beliebt, nicht nur in diesem Jahr, sondern im vorigen Jahr und bei verschiedenen Gelegenheiten auf diesen vor 12 Jahren vorgekommenen Fall zurückzukommen. Wenn der Herr Ministerialdirektor nun zukünftig nochmals auf diesen Vorfall zurückkommt, so möchte ich ihn doch bitten, nicht zu sagen, daß die Berliner Schulverwaltung solchen Unterricht erteilen ließ, sondern daß, wie ich die Dinge vorgetragen habe, ein Rektor die Ungeschicklichkeit begangen hat, solchen Unterricht in einem Fall erteilen zu lassen, und daß darauf sofort nach Kenntnis der Schuldeputation Nemedur erfolgt ist. (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) Die Gegensätze zwischen uns sind ja nach den verschiedensten Richtungen schon stark genug, so daß es, glaube ich, nicht gut ist. aus derartigen Dingen gegen die Schuldeputation von Berlin in gewissen Kreisen ein Odium zu erregen, das nach Lage der Sache durchaus unverdient wäre. Meine Herren, anläßlich dieses Punktes hat auch der Herr Ministerialdirektor gemeint, daß verhältnismäßig zu viele jüdische Vertreterinnen im Schuldienst sich befinden. Der Prozentsatz sei ein höherer als bei den evangelischen Vertreterinnen. Diese Tatsache an sich ist richtig. Aber der Herr Ministerialdirektor hat nicht die Güte gehabt, bei dieser Gelegenheit auch das Verhältnis zwischen den angestellten Lehrkräften und den Schulkindern anzugeben. Wenn man die Vertreterinnen beiseite läßt, so kommen in Berlin auf eine evangelische Lehrkraft etwa 44^ Schulkinder, auf eine katholische etwa 43 und auf eine jüdische Lehrkraft 71 Kinder. Wenn man diese Verhältniszahlen so sehr berücksichtigt — ich brauche nicht erst darauf aufmerksam zu machen, daß ich von meiner politischen Ueberzeugung und dem Simultanschulprinzip aus solche prozentualen Verhältnisse überhaupt nicht als für die Anstellung maßgebend erachten kann — aber, wenn man sich schon auf diesen Standpunkt stellt, so ist, wie gesagt, im Verhältnis zu der Zahl der Schulkinder nur eine bedeutend geringere Zahl von jüdischen Lehrkräften gegenüber den evangelischen und katholischen angestellt. Auch wem: man die Vertreterinnen hinzurechnet, dann kommt auf ungefähr 41 evangelische und 40 katholische Kinder eine Lehrkraft und ans mehr als 50 jüdische Kinder eine solche. Nun weiß ich ja, was angeführt werden wird. Es wird gesagt werden: Das Verhältnis der Schulkinder dürfe für Anstellung jüdischer Lehrkräfte nicht maßgebend sein, sondern die Notwendigkeit, jüdischen Religionsunterricht zu erteilen. Ich will über diese Dinge heute in eine weitere Diskussion nicht eintreten, ich muß aber doch hervorheben, wenn man es als etwas so Gefährliches hinstellt, daß verhältnismäßig viel zu viel jüdische Lehrkräfte angestellt wären, das; man dann auch wohl berechtigt ist, in dieser Beziehung auf das wirkliche Verhältnis der Lehrkräfte zur Zahl der Schulkinder aufmerksam zu machen (sehr richtig! bei den Freisinnigen), was, wie gesagt, bei den jüdischen Lehrkräften ein weit geringeres ist als bei denen anderer Bekenntnisse. Nun hege ich nicht die Hoffnung, als könnte ich mich mit den Herren der Schulverwaltung prinzipiell über diese Dinge verständigen dazu sind die Gegensätze eben zu stark, als daß das möglich wäre. Ich habe aber eine Bitte mit Rücksicht auf die Humanität, von der ich annehme, daß sie auch diesen Herren nahe liegen wird. Ich habe mit Genugtuung von einem der Herren Räte des Herrn Ministers gehört, daß der Herr Minister nicht die Ansicht hat, daß

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