Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1907)
- Date
- 1907-05-10
- Page
- Seite 222 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Bureau" am 3. d. M. an sämtliche deutsche Blätter verschickt hat: Paris, 2. Mai. (W. T. B.) Siebzehn Ausländer, die gestern verhaftet worden waren, wurden heute verhört und sechs davon in Haft behalten, die sämtlich israelitischer Abstammung sind. Zwei sind rumänische und vier russische Untertanen. Sie haben sich Ausschreitungen gegen Polizei beamte, Landstreicherei rrnd Vergehen gegen das Fremdengesetz zuschulden kommen lassen. Jeder vernünftige Mensch muß doch beim Lesen dieses Telegramms unwillkürlich die Frage aufwerfen: Was in aller Welt hat die Verhaftung der siebzehn Ausländer in Paris mit ihrer „israelitischen Abstammung" zu tun? Oder will vielleicht das „Wölfische Telegraphen-Bureau" am Ende auch die Methode der „Petersburger Telegraphen-Agentur" akzeptieren? Dasselbe Wölfische Telegraphen-Bureau, dessen „israelitische Abstammung" doch jedermann genau bekannt ist? Aber selbst wenn es der Fall wäre, so hätten die liberalen Blätter die Pflicht und Schuldigkeit, derartige private Exkurse eines Telegraphen-Bureaus, deren Tendenz so offensichtlich zutage tritt, einfach auszumerzen; denn sie vertreten doch die Anschauung tagtäglich in ihren Spalten, daß die Politik mit dem Bekenntnis absolut nichts zu schaffen habe. Es ist also eine Inkonsequenz und Ungerechtigkeit, gerade bei jüdischen Revolutionären oder Verbrechern deren Abstammung in alle Welt hinaus zu telegraphieren, während doch niemals über einen protestantischen Dieb oder einen katholischen Anarchisten jemals berichtet worden ist. $ Seit einiger Zeit herrscht in der Bukowina unter den Bauern eine judenfeindliche Bewegung ganz ähnlich der rumänischen. Aus Czernowitz wird der „N. Fr. Presse" berichtet: Die Bewegung in den Bezirken Putilla und Seletin ist int Zurrehmen begriffen; sie richtet sich bedrohlich gegen die Juden, die Geistlichen und die Lehrer. Der Agitationsherd ist der Ort Jablonitza. Jüngst wurde eine geheime nächtliche Bauernverjammlnng im Dorf Ploska abgehalten, auf der beschlossen wurde, sechs Gemeinden bei Putilla zu plündern, die Grundbücher zu vernichten und hauptsächlich gegen die Juden und Geistlichen loszugehen. Die Beschlüsse wurden vorzeitig verraten und die drei Rädelsführer verhaftet. Die Gendarmerie ist stark vermehrt worden. Schon vor Wochen hieß es, daß die rumänische Agrarbewegung auch auf österreichischen Boden hinüber zu greifen drohe. Damals erklärten die österreichischen Behörden mit der Bestimmtheit, die sie auszeichnet, es sei Vorsorge getroffen, daß in der Bukowina derartige Unruhen nicht stattfinden könnten. Diese Versicherung wurde schon damals mit dem Unglauben entgegengenommen, den sie verdiente. Nun wird es allerdings viel schwerer sein, den Agitationsherd einzudämmen. Aber die österreichische Regierung ist in ihrem eigenen, hoffentlich wohlverstandenen Interesse gezwungen, alles mögliche zu tun, um die rumänische Agitation auf dem heißen Boden der Bukowina zirrückzudrängen. ft Von dem Deutscher: Bureau der Alliance Israölite Universelle werden uns folgende Berichte aus Rumänien zur Verfügung gestellt: Bukarest, 28. April. Das Ministerium Stourdza, das nicht mehr feststeht, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach sehr bald einem von den vereinigten Alt- und Neukonservativen getragenen Ministeriunr Carp wird rveichen müssen, benutzt die Dauer seiner Herrschaft mit besonderem Eifer, um durch die antisemitischen Präfekten die gesetzwidrige Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus den Landgemeinden zu Ende zu führen. An gewissen Orten halten es die Behörden schon nicht mehr für erforderlich, Ausweisungsbefehle schriftlich zu erlassen, sondern bedienen sich einfach des Telephons für ihre Ausweisnngsan Ordnungen. Der Gemeinderat von Brodoc, Bezirk Baslui, hat nachstehendes Ausweisungs-Protokoll ausgenommen: „In Anbetracht, daß der Jude Meilie Lungn seit lailger Zeit in der Gemeinde sich niedergelassen hat und der Gemeinderat schon früher einmal seine Ausweisung beschlossen hat — siehe Entscheidung No. 41 vom 8. August 1904, infolge Bernsung kassiert durch die Präfektur, die durch Entscheidung No. 6809 vom 4. November 1904 den Aufenthalt genehmigt hat — in Anbetracht, daß die Bewohner von Balteni, Gemeinde Brodoc, wo der genannte Jude sich niedergelassen hat, in ihrem Dorf keine Israeliten mehr dulden wollen, wie sie das in ihrer unter No. 1034/907 verzeichneten und abschriftlich dieser Entscheidung beigefügten Petition dargelegt haben; in Anbetracht, daß dieser Jude wohl mit einer gemeinderätlichen Genehmigung ausgestattet ist, die ihn: unter der Geltung der alten Gesetze zugesagt und durch die Präfektur gemäß Entscheidung No. 6809/904 bestätigt worden ist, auch in dieser selben Gemeinde geboren ist und dem Rekrutierungsgesetz entsprochen hat, daß er aber nicht mehr die Bedingungen erfüllt, die ein ehrsamer Händler bietet; in Anbetracht, daß die Führung dieses Juden, loie das aus den Klagen der Bauern hervorgeht, und wir auch aus eigener Wissenschaft bezeugen können, nicht korrekt ist, daß er in seinem Kramhandel die Unwissenheit und die Armut der Bauern mißbraucht, indem er ihrrerr Waren zu überhohen Preisen verkauft, sie in bezug auf das Mas; täuscht, ihre Produkte ihnen zu niedrigen Preisen abkauft und sie beim Gewicht übervorteilt, daß auch sonst seine Führung viel zu wünschen übrig läßt, da er sich den Bauern gegenüber hochmütig erweist; in Anbetracht endlich, daß dieser Jude die Bedingungen des Artikels 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden nicht erfüllt, aus allen diesen Gründen wird einhellig beschlossen: Artikel 1: der Jude Meilie Lungn wird mit seiner gesamten Familie aus der Gemeinde ausgewiesen, Artikel 2: diese Entscheidung unterliegt der Berufung .. . Hierauf ist vom Präfekten folgender Befehl ergangen: „Entscheidung No. 1694, Jahr 1907, am 31. des Monats März. Wir, der Präfekt des Bezirks Vaslui, in Anbetracht, daß das von der Gemeinde Brodoc abgefaßte Protokoll Nr. 31, gleichzeitig mit dem Bericht des Herrn Mairs der genannten Gemeinde Nr. 1097 hier eingegangen, die Ausweisung des Krämers Meilie Lungn aus der Gemeinde Brodoc anordnet, in Anbetracht, daß, wie in dem erwähnten Protokoll festgestellt worden ist, der Genannte die Bedingungen des Artikels 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden nicht erfüllt, in Anbetracht, daß der Obengenarrnte nicht rnehr die Bedingungen eines ehrsamen Handelsmannes erfüllt, da er die Bauern übervorteilt, in Anbetracht ferner des Artikels 70 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinderr, verfügen: Wir billigen das Protokoll des Genteiuderats von Brodoc, genehmigen die Ausweisung dös^Krämers Meilic Lungu aus der Gemeinde und bestimmen, daß diese Entscheidung, vorbehaltlich des Berufungsrechts, gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Gemeindegesetzes zwei Wochen lang an der Präfektur und an der Mairie angeheftet wird. Ausgefertigt iu drei Exemplaren usw. usw. Für den Präfekten: Dr. Radoviei Für den Direktor: Papafil Der Maire: P. Hagin. Der Sekretär: Gh. A. Drob. Die gegenwärtige vergleichweise Ruhe im Lande gilt nicht allgemein für dauernd; nicht jede Gefahr ist schon beseitigt. Es wird nicht möglich fein, mit Hilfe der Bajonette und Kanonen die Bauern zu zwingen, daß sie die Frühjahrs- Saaten beginnen. Die Bauern könnten nicht einmal damit beginnen, selbst wenn sie es wollten, da die Natur sich mit den Aufständischen verschworen zu haben scheint. Die Kälte dauert an und nirgends ist auch nur der Anfang einer Vegetation zu sehen. Der Zustand ist völlig anormal; überdies haben sich auch noch Ueberschwernmungen fast an allen Orten angekündigt.