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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-04-26 · Heft 17 (26.4.1907) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 17 (26.4.1907)
Date
1907-04-26
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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lehrerstand, um ihn noch kränker zu machen, daß ihm das Krebsgift injiziert, daß er mit Kursen und einer sich daran anschließenden Mittelschullehrerprüfung beglückt wird. Spotten ihrer selbst und wissen gar nicht wie! Ich kann mir keine größere Beleidigung des jüdischen Lehrerseminars denken als die, welche darin liegt, daß man sagt, die Ausbildung in der Religion genügt nicht, es müssen noch Kurse eingerichtet werden. Gewisse Fächer allerdings, besonders technische, wie Musik, Zeichnen u. a., können im Seminar nicht so t ingehend berücksichtigt werden, daß das dort erworbene Wissen und Können für einen Fachlehrer ausreicht. Aber in der Religion, dem Hauptunterrichtsgegenstand, auf den hunderte von Stunden kommen, sollten die Seminaristen nicht so weit gefördert worden sein, daß sie sich allein weiter bilden können; hier sollte man, was Diesterweg als Ziel des Seminarunterrichts angibt, nicht den Grund gelegt zu gründlicher Bildung und den Trieb eingeflößt haben zu lebenslänglichem Fortschreitend So armselig ist das jüdische Seminar doch nicht. Die Fortbildung eines jeden Lehrers, ganz besonders die eines Religionslehrers, ist so selbstverständlich, daß über ihre Notwendigkeit kein Wort zu verlieren ist. Daß aber jedes Fortschreiten in der Erkenntnis durch eine Prüfung dokumentiert werden muß, ist ganz und gar unjüdisch, das ist — chinesisch. Es gibt eine große Anzahl seminaristisch ''gebildeter Lehrer, die tüchtig weiter gearbeitet haben, die aber zu stolz wären, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Prüfung darzulegen. Es liegt in der Forderung einer Prüfung eine Beleidigung des Seminars und des einzelnen Lehrers. Die Herren Kuratoren und Dirigenten der jüdischen Lehrerseminarien werden, wenn zu der staatlichen Zurücksetzung der jüdischen Lehrer solche Eisenbartkuren auch von jüdischer Seite vorgenommen werden sollten, sich dazu entschließen müssen, daß die ihnen unterstellten Pflanzstätten nicht Lehrerseminarien, sondern Anstalten zur Ausbildung von Kantoren und sonstigen Kultusbeamten benannt werden. Der Kantoren- und Kultusbeamtenstand in allen Ehren! Wie kommt man aber dazu, in einem sogenannten Lehrerseminarhauptsächlich Kultusbeamte auszubilden? Ist es nicht empörend, wenn man erfährt, daß eine ganze Anzahl jüdischer Lehrer, die sogar ihre Nachprüfung zur definitiven Anstellung vorschriftsmäßig abgelegt haben, in Berlin herumlaufen und nicht einmal als Religionslehrer genügend beschäftigt werden können, bloß weil der Religionsunterricht nach altem und darum auch geheiligtem Brauche bisher immer nebenamtlich von einigen Glücklichen, und was das schlimmste ist, häufig von ganz unqualifizierten Leuten erteilt wird? Die große jüdische Gemeinde Berlins sollte gerade unter den obwaltenden Verhältnissen es als Ehrenpflicht betrachten, seminaristisch gebildete Religionslehrer so viel wie möglich im Hauptamte anzustellen. Das, was kleinere Gemeinden tun, wird sich auch Berlin leisten können. Für eine solche Pflicht der jüdischen Gemeinde spricht last not least folgendes: Es ist ein schreiendes Unrecht, das wir unfern Kindern znsügen, wenn wir sie, was den Religionsunterricht betrifft, zu Versuchskaninchen degradieren. Oder sind sie es nicht, wenn sie von Leuten unterrichtet werden, die von ihren Aufgaben zunächst wenigstens keine Ahnung haben? Gewiß werden auch Philologen, Rabbinatskandidaten und Lehrerinnen nach Verlaus einer gewissen Zeit diesen Unterricht erfolgreich erteilen können. Vis dies aber möglich ist, vergehen Monate, oft Jahre. Es fällt kein Meister vom Himmel, also auch kein Schulmeister. Wohl müssen sich auch junge Lehrer und Kandidaten irgendwo praktisch betätigen können, dann aber unter der Leitung erfahrener Pädagogen und an jeder Schule nur einige. Es ist aber gänzlich verkehrt, wenn man erfahrene Pädagogen zurückdrängt und aus ganz nebensächlichen Gründen unvorgebildele Kräfte ohne genügende Leitung und Aufsicht das wichtigste aller Unterrichtsfächer anvertraut. Man kann doch in jüdischen Kreisen unmöglich der Ansicht sein, die leider der Staat augenblicklich zum Ausdruck bringt, daß der jüdische Volksschul- und Religionslehrerstand überflüssig sei. Sollte dies aber wider Erwarten doch der Fall sein, so begnüge man sich nicht mit der Durchführung des oben erwähnten Vorschlages, die Zahl der jüdischen Lehrerbildungsanstallen zu vermindern, sondern man löse sie alle auf. Man macht dann ideal veranlagte Jünglinge, die sich mühen und plagen, um ihre Prüfungen als Lehrer ablegen zu können, nicht unglücklich. Sie, die im Gegensatz zu ihren christlichen Kollegen kein Recht auf Anstellung haben, wären häufig r.if dem kärglichsten Gehalt zufrieden, wenn sie nur überhaupt eineStt'le finden würden. Ja, wenn sie zugleich Kantoren sind, dann gib.'s Stellungen, auch gut dotierte Stellungen, aber ein einfacher Lehrer . Wahrlich, fast alle diese jungen Leute würden, wenn sie ihr u glühenden Eifer und ihre jugendliche Begeisterung einem ander n Berufe zuwenden mußten, gar bald zu Ansehen und Ehren gelang;i. Als jüdische Lehrer sind sie besonders in heutiger Zeit zum Lose eil es Proletariers bestimmt. Es mögen die Konsuln daraus achten, dis; das Judentum dadurch keinen Schaden nehme. Bit Wacht. Berlin, 23. April ur Ausführung des Gesetzes über die Unterhaltui g der öffentlichen Volksschulen, das am 1. Mai Uns in Kraft tritt, ist vom Kultusminister eine erste Anweis» u] erlassen worden, die sich mit dem jüdischen Schulwesen Uschästigt. Für die jüdischen sowie die jüdisch-christlichen Volksschulen bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend. ic Schulen werdest von der Einführung des Gemeindeprinzi :■ nicht berührt. Die zu ihrer Unterhaltung Verpflichteten gelt „ aber als Schulverbände im Sinne des Gesetzes, und sie fi ib bei der Aufstellung des Verteilungsplanes durch die Kreisai - schüsse zu berücksichtigen. Bei Beurteilung der Leistlings sä U,;- keit der jüdischen Schulverbände sind die ihnen von d n bürgerlichen Gemeinden zu leistenden Beihilfen zu beacht. Letztere sind unter Berücksichtigung der gesamten in Betrag kommenden Verhältnisse in billiger Weise zu bemessen. 5 ie Feststellung der Höhe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Falls eine Verständig» ui nicht zu erreichen ist, hat die königliche Regierung behufs der Festsetzung zu berichten. Wird der jüdische Religionsunterri tjt nicht in besonderen jüdischen Schulen erteilt oder wird sie seine Beschaffung nicht von den bürgerlichen Gemeinden Sonic getragen, wird derselbe vielmehr durch von der Synagoge >- gemeinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so haben die Synagog. >- gemeinden einen Anspruch gegen die bürgerlichen Gemeind » auf eine Beihilfe, sofern in einer öffentlichen christlichen Bol » schule die Zahl der einheimischen jüdischen Kinder dauernd mindestens zwölf beträgt. Die Beihilfe ist auch hier inner sinngemäßer Berücksichtigung der obwaltenden Umstände » billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Beihilfe |t zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu üb. rlassen. Wegen Bewilligung staatlicher Unterstützungerr an i ic Synagogengemeinden, Schuldeputationen, Schulkommissiow n Schulvorstände, der konfessionellen Verhältnisse und > rr Lehrerberufung nsw. bleibt eine besondere Verfügung tu - behalten. Hiernach sind die jüdischen Schulverbünde hinsichtlich > er Ansammlung eines Baufonds, der staatlichen Beiträge u d der Ergänzungszuschüsse des Staates allen übrigen öffentlick » Schulverbänden gleichgestellt. Der Verband der Deutschen Juden und der Deuts h- Jsraelitische Gemeindebund werden in Zweifelssällen bei .it sein, Anfragen der Beteiligten über die mit der Ueberleit» zusammenhängenden Verhältnisse zu beantworten. Zur Erläuterung dienen folgende Ministerial-Reskripte <Zu 1.) Erlaß des Ministers des Innern und des Ministers er geistlichen Unterrichts- »nd Medizinalangelegenheiten vom 29. Jam ar 1873, betreffend den Gemeindebeitrag zur Unterhaltung einer öffe etlichen jüdischen Schule: „DaS Verlangen der jüdischen Gemei>.e>e,

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