Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1907)
- Date
- 1907-04-05
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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löö oft erörterten Fallen wird es herbeigeführt, das; die Selbstverwaltnngsvrgane nicht innerhalb der gesetzlichen Befugnisse und innerhalb der vorhandenen Ansfichtsbestimmuugen selbst gestaltend und frei waltend wirken können, sondern daß sie gewissermaßen degradiert werden als dienende Gehilfen der Staatsregierung und der Schulverwaltung, als dienende Handlanger, die überhaupt kaum die Möglichkeit der Betätigung des eigenen Urteils und des eigenen Willens in der Verwaltung haben. Dadurch wird hervorgerufen, daß wir nicht das Wesen, sondern nur den Schein der Selbstverwaltung auf dem Schulgebiet haben. (Sehr richtig! links.) Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Der Herr Abgeordnete Cassel hat sich zu der Frage des jüdischen Religionsunterrichts gewandt. Meine Herren, ich bin, glaube ich, genötigt, mich in der Beziehung etwas vorsichtig auszudrüeken. Denn wenn schon aus dem Wort „unbedingt", das ich im Herrenhause gebraucht habe, Schlußfolgerungen gezogen werden sollen, deren Tragweite ich nicht ganz übersehe, so werden Sie es begreiflich finden, daß ich mich jetzt einer gewissen Zurückhaltung in der Ansdrucksweise befleißige. — Soweit ich dem Herrn Abgeordneten Cassel habe folgen können, besteht in unserer Auffassung eine Differenz nicht. Das Gesetz wollte den geltenden Rechtszustand bezüglich der Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen unberührt lassen; das ist der Sinn des Gesetzes, und irgend eine Erweiterung oder Einschränkung des geltenden Rechts ist nicht ersolgt. Mit dieser Auslegung wird auch der Herr Abgeordnete Cassel einverstanden fein, und ich sehe nicht recht, worin nun eigentlich die Zweifel bestehen sollen, die er zur Geltung gebracht hat. Ich känn nur die Erklärung abgeben, daß die Rechtslage durch das Schnlunterhaltungsgesetz nicht verändert worden ist. Was nun die Frage des Bedürfnisses nach Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Volksschulen anbetrifft, so steht die Unterrichts- Verwaltung auch hier noch völlig auf dein Standpunkt, den der Minister Falk seinerzeit festgelegt hat, dahingehend, daß die | Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Volksschulen zulässig ist, soweit sich die Notwendigkeit herausstellt, den jüdischen Kindern Religionsunterricht zu erteilen. Auch in dieser Beziehung besteht, glaube ich, zwischen der Auffassung des Herrn Abgeordneten Cassel und der meinigen feine Differenz. Ich übersehe nur nicht ganz, ob er etwa der Meinung ist, das; die Anstellung der jüdischen Volksschullehrer Sache der Gemeinde ist, ohne Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Sollte er etwa diese Meinung hegen, so würde ich sie als irrtümlich bezeichnen müssen; sondern dazn ist natürlich die Genehmigung bezw. Bestimmung der Schulaufsichtsbehörde erforderlich, und es wird ihr das Bedürfnis zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts zugrunde gelegt. Rach dieser Aufklärung besteht, soweit ich sehen kann, eine Differenz in unserer Auffassung nicht. Nun gaben ihm aber wohl den Anlaß zu der Erörterung der; ganzen Frage der Anstellung jüdischer' Lehrer mehr die speziellen Berliner Verhältnisse, deren Erörterung er ja schon in der Kommission augekündigt hat. Meine Herren, wie steht die Sache in Berlin? Auch hier steht die gegenwärtige Nnterrichtsverwaltung vollständig auf dem Boden, den dev Minister Falk festgelegt hat. Der Minister Falk hat erklärt: die Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen wird nur so weit zugelassen, als es notwendig ist, behufs Erteilung von jüdischem Religionsunterricht solche Lehrer anzustellen. Diese Entscheidung ist im Jahre 1876 ergangen. Die Berliner städtische Schulverwaltung machte von dieser Befugnis etwas weitgehenden Gebrauch. Es ist ja allgemein bekannt — ich brauche nur daran zu erinnern — daß im Jahre 1894 eine sehr lebhafte Bewegung^ in Berlin entstand, weil sestgeftellt wurde, daß die Berliner städtische Schulverwaltung evangelischen Religionsunterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilen ließ. (Hört, hört! rechts. Abgeordneter Cassel: Das war nicht die Schulverwaltung, sondern der Rektor!) — Sehr einverstanden! Das gab damals zu den Klagen Anlaß, und damals hat der Minister Bosse im Jahre 1895 die Bestimmung erlassen: jüdische Lehrer dürsen angestellt werden behufs Erteilung des Religionsunterrichts; aber die Unterrichtsverwaltuug muß verlangen, daß sie mindestens 12 Stunden jüdischen Religionsunterricht erteilen; das ist das Mindestmaß, das für die Beschäftigung eines jüdischen Lehrers in Religion verlangt wird; soweit er durch die 12 Stunden nicht in Anspruch genommen wird, kann er dann mit anderem Unterricht beauftragt werden. Es handelt sich jetzt also lediglich um Aufrechterhaltung dieser von: Minister Bosse im Jahre 18 > erlassenen Verfügung. Das Königliche Provinzialschulkollegin u machte die Erfahrung in einzelnen Fällen, daß über b-.u Rahmen, der in dieser ministeriellen Vorschrift gezogen ftuv, hinaus von der städtischen Schulverwaltung in Berlin u weiterem Umfange jüdische Lehrer herangezogen wurden, sel st sogar in solchen Fällen, wo es sich überhaupt nicht um (rteilrmg von jüdischem Religionsunterricht handelte, sondern s o lediglich eine jüdische Lehrerin mit der Wahrnehmung des Unterrich t an evangelischen Schulen beauftragt war. Gegen dieses Verfahr m glaubte das Provinziälschulkollegium in einem einzelnen Falle e i« schreiten zu müssen. Darauf trug die Stadtschuldeputatiou vor, ie wäre nicht in der Lage, das Prinzip, welches der Minister Bosse u Jahre 1895 aufgestellt hat, konsequent durchzuführen, sie käme öftc > mal in die Lage, daß eine evangelische Lehrerin zur Vertretung nn t vorhanden wäre, und dann sei sie genötigt, auf eine andersgläubi e Lehrkraft zurückzugreifen. Die Stadtschuldeputation bat daher dc Z Provinzialschulkollegium um die generelle Ermächtigung, abweicher d von dem Ministerialerlas; von 1895 dahin Vorgehen zu dürfen, des; sie in geeigneten Fällen auch eine Vertretung anderweit regeln könn? indem zum Beispiel ein evangelischer Lehrer durch jüdische Lehrkrüf e vertreten werden könne und umgekehrt. Gegen diese Absicht d: Stadtschuldeputation, in Abweichung von dem Ministerialerlaß in i 1895 generell eine anderweite Ermächtigung zu bekommen, hat ji i das Provinzialschulkollegium — wie ich glaube mit Recht' — o lehnend verhalten uud der Stadtschuldeputation erwidert, daß hier i ein Anlaß nicht vorliege, das Provinzialschulkollegium sei an die Entscheidung des Herrn Ministers gebunden und sei daher gar ni> it in der Lage, diese generelle Ermächtigung zu erteilen. Auf dies u ablehnenden Bescheid hat sich die Stadtschuldeputation beim Her n Minister beschwert; eine Entscheidung auf diese Beschwerde ist al i noch nicht ergangen; sie hat noch nicht ergehen können, weil es linier noch nicht gelungen ist, die genauen Zahlen bezüglich der V>..- treterverhältnisse in Berlin festgestellt zu erhalten. (Abgeordnete Cassel: Es handelt sich ja um eine katholische Lehrerin!) Ich konu c darauf nachher zurück. — Soweit die bisheriger: Feststellungen reiche i, ergibt sich nämlich das eigentümliche Verhältnis: Es gibt in Bert st etwa 4500 angestellte evangelische Lehrkräfte und zirka 500 evangelisi c Vertreterinnen; dagegen entfallen auf 50 angestellte jüdische Lehe kräfte 15 jüdische Vertreterinnen, so daß evangelische Vertreterintt« n nur mit 11 Prozent von der Stadt Berlin angenommen sind, wahres t» jüdische Vertreterinnen mit einem Prozentsatz ,von 30 angenornm n sind. Da scheint allerdings — das muß ich doch nach diesen Zahl >i zunächst annehmen — ein gewisses Mißverhältnis zugunsten hr jüdischen Lehrerinnen vorzulegen. Die Prüfung dieser Fragen .st momentan im Gonge, und, meine Herren, den Grund kann ich jede ifalls nicht anerkennen, daß der Herr Abgeordnete Cassel sagt: * gibt nicht genug evangelische Lehrkräfte. Wenn der Herr Abgeordn e Cassel den Wunsch hat, evangelische Lehrerinnen in Berlin zu find n — zu Dutzenden sind beschäftigungslose Lehrerinnen vorhanden, t c sich danach sehnen, eine Anstellung, eine Vertretung zu bekomme i- (Abgeordneter Hammer: Hört, hört!) Also Mangel an evangelisch u Lehrerinnen, Herr Abgeordneter Cassel, ist tatsächlich nicht Vorhand^ i. Da würde die staatliche Unterrichtsverwaltung sehr gern bereit sc i, Ihnen mit Namen aufzuwarten, wenn Sie Sorge haben, daß sich a nicht genug Bewerberinnen finden werden. Also, meine Herren, es wird sich darum handeln, zunächst n diese tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Praxis der Vertretung u etwas aufzuklären; erst dann wird die Entscheidung des Herrn M inisters getroffen werden. Ich glaube daher, es lag kein Grund v r, aus dieser noch gar nicht einmal 'getroffenen Entscheid:: g des Herrn Ministers irgendwelche Folgerungen über bure< ikratische Handhabung der Schulverwaltung oder sonstige Konsequen t daraus zu ziehen, die hier zur Sprache gekommen sind. * Eine bedeutsame und wichtige Mitteilung erhalten wir von dem Verband deutscher Juden. Der Vorsitzende dieses Verbandes, Herr Justizrat Lachmann, hat vor kurzem auf eine