Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1907)
- Date
- 1907-03-29
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Kultusministeriums eingeleiteteir Prozeß vor der Strafkammer in Mainz wegen Beleidigung an. In den Gründen des den Redakteur verurteilenden Erkenntnisses war u. a. sestgestellt, daß für die Behauptungen des Blattes, der Oberrat unterdrücke die Orthodoxen, nicht nur nicht der Wahrheitsbeweis erbracht sei, sondern es war auch dem Oberrat bezeugt, daß er sich unter den schwierigsten Verhältnissen der größten Objektivität befleißigt habe. Seit denr Urteil habe sich nun die Taktik der Gegner insofern geändert, als sie scheinbar von persönlichen Verunglimpfungen absähen und das Shstenl der staatlichen Organisation der badischen Israeliten als notwendig zur Unterdrückung des orthodoxen Teils'führend hinstellten. In Wirklichkeit seien aber die Oberratsmitglieder auch heute den stärksteil Angriffen mtb Beschimpfungen von seiten der Gegner ausgesetzt. Besonders warru und eingehend nahm sich Redner seiner schwer angegriffenen Kollegen, die das neue Gebetbuch in opfervollenl zehnjährigeln Bemühen geschaffen haben, an und gab zur Beleuchtung der Agitation gegen dieses dem modernen Geist Rechnung tragende Werk einige schlagende Proben. Er betonte dabei insbesondere, daß das neue Gebetbuch nicht, une von den Gegnern behauptet werde, den Gemeindeil. anr allerwenigsten unter moralischem Zwang, aufgedrüngt werden solle. Als Beweis dafür, daß der Oberrat, als gemeinsame Oberbehörde für die liberalen und orthodoxen Juden, namentlich auch die berechtigten Interessen der letzteren energisch wahrgenommenwolle er aus der Menge der bezüglichen Einzelfätte nur die Haltung und das Vorgehen zum Schutze des Schächtens und der ungestörten Ruhe der auf jüdischen Friedhöfen Bestatteten hervorheben. Das Verbot der Anbringung von Bildnissen Verstorbener auf den Grabdenkmälern habe er sogar gegenüber denr abweichenden Votum der Verwaltung der größten Gemeinde des Landes mit aller Entschiedenheit festgehalten. Weiterhin nahm Redner mit großer Wärme die gesamte liberale Judenschaft gegen den von orthodoxer Seite erhobenen Vorwurf in Schutz, sie sei liberal nur aus Bequemlichkeit. Er führte aus, daß gerade die Liberalen aus Prinzip auch die Gegner am erkennen, betonte, unter Berufung auf ein Wort des Turnvaters Jahn, daß es immer und überall die zwei großen Richtungen liberal! und konservativ, und zwar zum Segen des Ganzen, gebe und geben müsse. Er schloß unter warmer Betonung des Gemeinsamen im liberalen und orthodoxen Judentum und drückte seine Ueberzeugung aus, daß dieses besonders gegenüber dem äußeren Druck, der es zusammenpresse, nicht in zwei Teile zerfallen werde. (Lebhafter Beifall.) Konserenzrabbiner Dr. Steckelm ach er kündigt das Erscheinen einer Denkschrift des Oberrats über das neue Gebetbuch an. Gegenüber beu Vorwürfen der Orthodoxen werde sie dartun, daß bis zum 9. Jahrhundert n. Ehr. bei den Juden überhaupt keine feste, allgemein gültige Gebetordnung bekannt war und daß selbst später als wirkliche Gebetordnungen aufkamen, dennoch jede Gemeinde sich volle Freiheit bewahrte und die weitestgehenden Modifikationen sowohl an den einzelnen Gebeten wie der Gebetsfolge vorzunehmen sich für berechtigt hielt. So sei es heute noch, und deshalb sei der Oberrat auch vorn streng religionsgesetzlichen Standpunkt .aus I berechtigt gewesen, einige zeitgemäße Aenderungen und Kürzungen i bei den Gebeten vorzunehmen. Diese seien zumeist im Interesse der Wahrhaftigkeit geschehen, wie z. B. die Umwandlung jener Stetten, die eine politische Auffassung der Messiasidee wiederspiegelten, und die Ausmerzung der Bitten um Wiederherstellung des Opferkultus, den die Juden mit allen Völkern des Altertums gemeinsam hatten, den aber keine moderne Kulturreligion mehr kenne,'^wie denn überhaupt das Judentum viel länger'" ohne als 'mit Opsertempel und nationalem Staat (Theokratie, Kirchenstaat) bestehe. Statt der weggelassenen Stücke sei eine höchst wertvolle Bereicherung des Gebeti buchs durch schöne Psalrnen, ferner durch eine wirklich moderne deutsche Uebertragung und ,durchs zahlreiche, dem religiösen Bedürfnisse unserer Zeit entsprechende deutsche Gebete für die Privatandacht getreten. Schließlich bat er um recht eingehendes Studium der bevorstehenden Denkschrift. Konserenzrabbiner Dr. Lew in beschäftigte sich im Aufträge des Großh. Oberrates hauptsächlich mit den Anwürfen in der von dem Bezirksrabbiner in Mosbach redigierten „Literarischen Warte" des „Israelit" gegen Gabriel Rießer, Vizepräsidenten der ersten deutschen Nationalversammlung in der Panlskirche und Mitglied der Deputation, welche König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone a - bot. Er wies gegenüber der Bezeichnung dieses Mannes als ein. „religiös Verworfenen" nach, wie lauter seine Gesinnung und Haltui i war und wie viel ihm die gesamte deutsche Judenheit verdanke, der er sich stets charaktervoll bekannte. Besonders auch die badischc Juden seien ihm verpflichtet. Denn bei ihren Kämpfen um d? Emanzipation hätten sie bei ihm mächtige Unterstützung und Fö derung gefunden, und das so sehr, daß ihm die badische Judenscha t 1886 ein Ehrengeschenk gestiftet und die jüdische Gemeinde Karlsruhe , unter begeisterter Teilnahme auch der Orthodoxen, ihm ein Banke t gegeben habe. Ein solcher Mann, diese Zierde des Judentum , werde von den heutigen Orthodoxen und namens der Religion al „Verworfener" hingestellt. Das sei die ärgste Herabwürdigung dc jüdischen Religion, die man sich denken könne. Abgeordneter Carleb ach bedauert auch seinerseits die taktlose Angriffe auf den Oberrat, der in ganz vorzüglicher Weise das Indem tum vertreten habe. Doch habe der Bezirksrabbiner in Mosbcu auch einige Milderungsgründe für sich. Er fühle sich, weil er wede in den Oberrat, noch in die Synode berufen werde, znrückgesetzt, un sei auch durch das Verbot seines Geschichtsbuches seitens des Ober rates verbittert. Dies lasse manches erklärlicher, wenn auch immc noch tadelnswert erscheinen. Im übrigen billige auch er die Maß nahmen des Großh. Oberrats. Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer kam zunächst auf die Vor geschichte und die Gerichtsverhandlung im Mainzer Prozeß zurüc und führte an, daß der Oberrat gegenüber den von der Verteidigung geladenen außerbadischen orthodoxen Zeugen und Sachverständigei lediglich die Ladung sämtlicher badischer orthodoxer Rabbiner herbei geführt habe, die hätten bezeugen müssen, daß der orthodoxen Richtum in Baden irgendwelche Zurücksetzung oder parteiische Behandlun nicht widerfahren sei. Zur Ehre auch der Gegner in jener Gerichts Verhandlung könne er übrigens feststellen, daß diese durchaus würdiverlanfen sei und dein Judentum nicht geschadet habe. Redner gin dann auf die verschiedenen von den Orthodoxen vorgebrachten Be schwerden im einzelnen ein. Es seien im ganzen sieben. währem eines fast hundertjährigen Bestehens des Großh. Oberrats. Bo, dreien sei die Grundlosigkeit durch das Mainzer Urteil dargetan die weiteren Beschwerden hätten, weil mit faßbaren Injurien nich verbunden, dort nicht zur Beurteilung gestanden, und diesen widmet er nun hauptsächlich den weiteren Teil seiner Rede. Da diese dem nächst im stenographischen Wortlaut erscheinen wird, soll hier nur die Beschwerde wegen der Stellenbesetzung hervorgehoben werden. Ir dieser Beziehung bemerkte Redner, auf die Wahlen der Synagogen rate habe der Oberrat keinen Einfluß, die Rabbiner und Bezirks ältesten ernenne er nach den Vorschlägen der Gemeinden, in de Synode seien stets auch orthodoxe weltliche Mitglieder; unter der Geistlichen habe sich^auch einmal der Rabbiner in Mosbach befunden der es wohl seinem Auftreten gegen seine Kollegen und gegen di. liberale Richtung überhaupt zuzuschreiben habe, daß er später nich mehr gewählt worden sei. Aus dem gleichen Grunde konnte aucl von einer Berufung desselben in die Religionskonferenz des Oberrats keine Rede sein. Bei der Auswahl der weltlichen Mitglieder diese'. Behörde sei, was die eigentlich geschäftsführenden in Karlsruhe be treffe' die Beiziehung eines Orthodoxen deshalb ausgeschlossen, wem hier die Orthodoxie aus der Landessynagoge ausgetreten sei; für M> Stellen der auswärtigen Mitglieder aber seien Männer orthodoxem Richtung, die nach ihrer Vorbildung, sozialen Stellung und verträglichen Gesinnung in Frage kommen könnten, sehr schwer zu finden Abgeordneter Dr. B. Mayer bestreitet überhaupt die Berechtigung der Bezeichnung „orthodox" im Judentum und meint, der Oberrat steh viel zu hoch, als daß er sich um Anwürse und Beschimpfungen de in Frage stehenden Art . zu bekümmern brauchte. Abgeordnete Dr. Pinkuß hält es demgegenüber für natürlich, daß der Oberra nach jahrelanger Verlästerung das Bedürfnis fühlte, sich vor dem Synode auszusprechen. Run bleibe ihm aber der Mosbacher Rabbine eben doch ein Kollege, und deshalb hätte er es lieber gesehen, wem weniger in die Details eingegangen worden wäre. Geh. Oberregierungsrat Dr.Mayer anerkennt gern den kollegialem Sinn des Vorredners, erklärt jedoch, nur auf die Bemerkung des