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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-02-15 · Heft 7 (15.2.1907) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 7 (15.2.1907)
Date
1907-02-15
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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75 vorstehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Verordnungen auf dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden." Die Rechtslage ist hiernach die, daß in Rußland weilende Ausländer sich denselben Bestimmungen unterwerfen müssen, die für Inländer gelten. Da nun in Rußland für russische Staatsangehörige mosaischer Religion Ausnahmebestimmungen bestehen. müssen auch Angehörige fremder Staaten, soweit sie der mosaischen Religion angehören, während ihrer Reisen in Rußland sich diesen Bestimmungen unterziehen. Unter diesen Umständen glauben wir, daß die Bestrebungen, eine Aenderung dieser Verhältnisse zu erreichen, gegenwärtig irgend welchen Erfolg kaum haben dürften, da nicht anzunehmen ist, daß Rußland Ausländer günstiger behandeln wird wie eigene Staatsangehörige. Die Behauptung, daß die deutschen Behörden bei der Ausstellung der Passe die Angehörigen mosaischer Religion als Juden bezeichnen, ist unseres Wissens nicht zutreffend. Soweit uns bekannt, enthalten die deutschen Paßformulare keine Angaben über die Religionsangehörigkeit. Diese Angaben werden vielmehr, wie aus uns vorliegenden Schriftstücken hervorgeht, von den russischen Konsulaten gefordert, da die Erteilung des Paßvisums bei Juden von der Beibringung verschiedener Sonderbescheinigungen abhängig gemacht wird. Die Behauptung, daß die einschränkenden Bestimmungen, denen sich deutsche Handlungsreisende jüdischen Glaubens in Rußland unterwerfen müssen, für Reisende englischer und amerikanischer Ration nicht Anwendung finden, ist uns schon mehrfach begegnet, jedoch sind uns tatsächliche Beweise hierfür bis jetzt nicht beigebrachr worden. Solange es aber nicht möglich ist, nachz-uweisen, daß deutsche Handlungsreisende jüdischer Religion tatsächlich ungünstiger behandelt werden wie Angehörige jüdischen Glaubens anderer Staaten, wird sich die deutsche Staatsregierung kaum bewegen lassen, bei der russischen Regierung irgend welche Schritte zu unternehmen. Sollte Ihnen aber zuverlässiges Material nach dieser Richtung hin zur Verfügung stehen, so bitten wir um Einsendung desselben, und behalten wir uns alsdann vor. der Sache näher zu treten. Ebenso sind wir gern bereit. Ihre Beschwerden wegen der von Ihnen erwähnten Mißstände bei der Erlangung des Ausgangsstempels weiterzugeben. Wir müssen Sie jedoch ersuchen, die Mißstände in den einzelnen Fällen näher darzulegen und uns auch anzugeben, welche russischen» Behörden an den bezeichneten Mißständen die Schuld tragen." * Zur jüdischen Frage in Rußland schreibt uns unser geschätzter Mitarbeiter Leon A. Trachtenberg folgendes: Die Petersburger liberale Zeitung „Russh", von A. A. Suworiu herausgegeben, brachte vor kurzem folgenden bemerkenswerten Aufsatz über diese brennende Frage, den wir hier in deutscher Sprache wiedergeben. Zur richtigen Beleuchtung der unglückseligen jüdischen Frage, die zu beurteilen der Ministerrat sich vornimmt, ist aus dem verborgenen Archiv die „Allgemeine Denkschrift der höchsten Kommission zur Durchsicht der jetzt im Reiche wirkenden Gesetze über die Juden" herausgezogen worden. Diese Kommission wurde im Jahre 1883 ins Leben gerufen und arbeitete mit Unterbrechungen bis zum Jahre 1888, und zwar die ganze Zeit unter dem Vorsitz des gewesenen Justizministers Grafen Pahlen. Das Resultat ihrer Arbeiten war eben die dickbändige Denkschrift, aus der einen knrzgefaßten Auszug zu machen, die Kanzlei des jetzigen Ministerrates beaustragt wurde. Es schien, daß die jetzige Zeit sowohl, als die veränderte politische Konjunktur hinlänglich viele Schlüsse der höchsten Kommission widerlegen. Nichtsdestoweniger waren dieselben dem Ministerrate nötig. Warum? Augenscheinlich als Gegengewicht jener Anschauungen, die von dem Programm der Fortschrittspartei dargestellt wurden. Das „Memoire" gibt eine allgemeine Charakteristik der Wirksamkeit der 3 üben und erläutert am meisten die wesentlichen Fehler derselben, mit denen der Kampf — nach der Meinung der Verfasser der Denkschrift — sür die Regierung und die Gesellschaft notwendig scheint, dies sind: die jüdische Absonderung und Abgeschlossenheit, das Bestreben, ihrem Einflüsse die ökonomischen Kräfte der sie umgebenden Bevölkerung zu unterordnen, das Bestreben, die Erfüllung der Staatspflichten von sich abzülenken, wie sich der physischen und körperlichen Arbeit zu entziehen. In letzterem liegt hauptsächlich die Ursache des Nichterfolges der Versuche der Regierung, die Juden zum Ackerbau heranzuziehen. Die ersten zwei Punkte bilden eine Gruppe vollkommener realer Beschuldigungen des Judentums (??), und die Aufgabe des Gesetzgebers wäre, nach und nach zur Hebung derselben mitzuwirken. Die Kommission fand es für zweckmäßig, den jüdischen Soldaten in der Reserve, die makellos die vorgeschriebene Zeit in der Front dienten, das Recht zu gewähren, überall im Reiche zu wohnen, welches durch das Gesetz vom 25. Juni 1867 den jüdischen Soldaten, die nach dem alten System <25 Dienstjahre, unter Nikolaus I.) vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gedient hatten, (1873) gewährt wurde. Was die Frage der Rechte derJuden, kleine Terrains zu erwerben, um sich mit dem Ackerbau zu befassen, betrifft, so beschloß die Kommission, dies den Juden im Ansiedlungsrayon zu gestatten. Dieselben können sie bei Privatbesitzern, aber nicht bei den Bauern erwerben. Die Größe eines derartigen Terrains darf nicht größer als die Landparzelle eines Bauern fein. Sie unterstehen der Kontrolle der Bauernbehörde in bezug auf die persönliche Beschäftigung mit der Landwirtschaft. Die jüdischen Kolonisten sollen im Amtsbezirk (Wolost) eingeschlossen, und diesem Gericht, wie die Bauern, untergeordnet werden. Das ist bisher alles, was zu erreichen war. Man begreift, daß sich die russischen Juden damit nicht zufrieden geben wollen, und so rüsten sie bereits zum Kampfe in der Duma. Leider sind sie untereinander nicht einig. Namentlich die Zionisten machen besondere Ansprüche. In der konstituierenden Versammlung der jüdischen nationalen Gruppe, welche am 30. v. Mts. in Petersburg stattfand, wandte sich der präsidierende Exdeputierte Winawer heftig gegen die Zionisten, mit denen der Gründer der Gruppe bisher Hand in Hand gearbeitet hätte, bis diese ihre engherzigen Parteiinteresseu in den Vordergrund rückten. Die jüdisch-nationale Gruppe fei der Ueberzeugung, daß das jüdische Volk mit dem russischen vereint Vorgehen müsse, da es in Rußland kein Fremdling sei. Die Gruppe sei keine Partei, wolle nur die nationale Entwicklung des Judenvolkes fördern. Selbstverständlich wird die Gruppe in politischen Fragen mit den Kadetten Zusammengehen. Im übrigen haben nach der letzten Aufstellung die Zionisten bisher nur 13 Wahlmänner im ganzen aufgebracht. if Recht hübsche Enthüllungen zur Geschichte der Dreysus- Affäre in Frankreich erführt man jetzt durch den Mailänder „Secolo", der interessante Details über den Inhalt der bei dem Pariser Nuntius Monsignori Montagnini beschlagnahmten Papiere bringt/ Aus denselben ergibt sich, daß die Korrespondenz des Vatikans mit dem Nuntius nicht immer religiösen Fragen gegolten, sondern daß sich darin die Spuren der päpstlichen Einflußnahme auf die internationale Politik und auf deu Kampf gegen die Republik finden. Für die Einflußnahme der Nuntiatur auf die Affäre Dreyfus finden sich in den offiziellen Papieren der Nuntiatur geradezu unwiderlegliche Beweise. Als ein sehr charakteristisches Dokument erscheint die Einwirkung des Nuntius während jener Epoche, in der jüdische Offiziere zum Duell gezwungen worden sind und in der eine systematische Verfolgung der jüdischen Offiziere eintrat, die in der Affäre Dreyfus ihre höchste Ausbildung gefunden hatte. Ein klerikaler Offizier hatte einen jüdischen Kameraden tödlich verwundet. Der sehr reiche aristokratische Offizier wendete sich an den Papst um Absolution gegen die Kirchenstrafen, die auf Duelle gesetzt sind, der Nuntills überschickte ihm die Absolution mit der beigefügten Bemerkung, er freue sich, daß ein christliches Schwert den Sieg über ein jüdisches Schwert davongetragen habe!

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