Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1907)
- Date
- 1907-02-15
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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uns verbesserungsbedürftig ist. in der Beseitigung konfessioneller Zurücksetzungen, wie sie noch vor kurzem stets an der Tagesordnung waren, bewähren wird. Und dabei ist in England die Zahl der Juden doch eine ungleich geringere. An Politischer Schwerkraft haben die Juden in England nicht entfernt das Gewicht, welches unsere Glaubensgenossen an der deutschen Ostmark in die Wagschale werfen. Sogar in Memel, der äußersten Grenzstadt des Reiches, ist in einem von einer großen Zahl von Juden bewohnten Kreise dieses Mal der Liberale Schwabach gegen den Konservativen Krause gewählt worden. Was die deutschen Juden im Osten heute an kultureller Kraft bedeuten, weiß ja wohl auch die deutsche Regierung und hoffentlich wird es auch hier niemals mit einer Umkehrung des altrömischen Wortes heißen: „Wehe den Siegern!" Das wäre dann leider der Anfang vom Ende, und die Juden der ganzen Welt sehnen sich nach Ruhe und Sicherheit gerade im Interesse der Erhaltung ihrer Religion und der von der Anarchie bedrängten Juden des Ostens. Erflehen wir doch alle Tage in unseren Gebeten von dein Lenker der Völkergeschicke den Frieden für uns und alle Menschen. Man hat oft genug im Laufe der Weltgeschichte die Staatstreue der Juden gar übel gelohnt. Haben doch sogar jetzt, trotz aller Mahnungen der deutschen Reichsregierung, die antisemitischen Reaktionäre, denen nach der Versicherung des früheren Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe das „Reich" gegenüber „Preußen" keinen Pfifferling wert ist, es in Berlin, der Hochburg des Fortschritts, nicht über das Herz bringen können, im ersten Wahlkainpf für den „nationalen Juden" zu stimmen. Jetzt hat die Regierung die Macht, ihren Worte» auch Taten folgen zu lassen, sonst wird das „schleichende Siechtum", an dem nach einem neuerlichen Mahnwort Ernst von Wildenbruchs das deutsche Volk heute krankt, keine Heilung finden. Wurde doch sogar ein Dernbnrg, der mit fester Hand zugriff, als „Judenstämmling" angegriffen, und selbst die „Kreuz-Zeitung", die doch sehr hohe Beziehungen hat, hörte nur notgedrungen während des Wahlkampfes auf, den „Judenstämmling" anzugreifen. Eine strikte Ablehnung des latenten Antisemitismus in den höheren Beamtenkreisen, das ist jetzt die „Forderung des Tages"! Wir stützen uns dabei auf die letzte Kaiserrede, die das feste und einmütige Zusammenhalten aller Konfessionen bei den Wahlen besonders hervorgehoben hat. Es erscheint daher als die Pflicht der Reichsregierung und noch mehr der preußischen Regierung, die Konfessionen nicht mehr ungleichartig zu behandeln und besonders die Juden in der Verwaltung wie in der Arinee nicht mehr zurück zu setzen. Gleiches Recht für alle! Das ist die unumgängliche Forderung, wenn von den Konfessionen verlangt wird, daß sie über alle trennenden Hindernisse hinweg auch ferner zusannuenhalten sollen. Darf man erwarten, daß in dieser Beziehung der längst notwendig gewordene Wandel der amtlichen Praxis jetzt endlich eintreten wird? Bit Woche. Berlin, 12. Februar. Stichwahlen zum Reichstag haben den Antisemiten einige neue Mandate gebracht, die sie dem Zusammengehen der verschiedenen Parteien zu danken haben. Sind doch selbst Führer der Freisinnigen Bolkspartei mit Entschiedenheit für notorische Antisemiten eingetreten! Die Zahl der antisemitischen Abgeordneten ist dadurch von 14 auf 17 gestiegen. In den Stichwahlen allein fielen ihnen 11 Mandate zu. Gewählt find nunmehr von der deutsch-sozialen Partei: Liebermann von Sonnenberg, Köhler, Gräf, Lattmann, Herzog Raab, Dr. Böhme, Schack. Von der Resormpartei: Bruhn Gräfe, Zimmermann, Gäbet, Werner, Bindewald. Don der Christlich-Sozialen: Stöcker, Burckhardt, Behrens. Die Antisemiten schreiben sich natürlich auch die ganz Mittelstands- und die Wirtschaftliche Bereinigung zu. Mi welchem Recht, mag der folgende Brief des in Elberfeld Barmen gewählten christlich-sozialen Abgeordneten Oberlehre Linz bezeugen: „In Erwiderung Ihrer gefl. Anfrage möchte ich daraus hin weisen, daß in den 15 Jahren, die ich bereits im öffentlichen Leber stehe, nie ein unfreundliches oder wohl gar hartes Wort über unser israelitischen Mitbürger über meine Lippen gekommen ist. Ich bir ein Feind jeder Hetze und deshalb selbstverständlich auch jeder Juden hetze, und ich würde nie meine Zustimmung dazu geben, daß di> religiösen Gefühle unserer Israeliten verletzt oder ihre staatsbürger lichen Rechte verkümmert würden." Man braucht die den Antisemiten zuteil gewordene Ver stärkung nicht zu beschönigen, um dabei zu beharren, daß zum Pessimismus kein Grund vorliegt. Wie die antisemitische Agitation in Berlin, Hannover, Baden und anderen Gegenden abgewirtschaftet hat, so wird es durch eine intensive planmäßige Gegenbewegung möglich sein, sie aus ihren bisherigen Domänen, wie Knrhessen, Großherzogtum Hessen, Sachsen, zu verdrängen. Freilich nur, wenn auch die politischen Parteien ihre Schuldigkeit tun. Das geschieht aber nicht, wenn Liberale, wie es dieses Mal der Fall war, den Antisemiten, also den schlimmsterr Gegnern des obersten Prinzips des Liberalismus und des Verfassungsstaates: der Gleichberechtigung aller Bürger, den Weg in die Volksvertretung bahnen. * Ueber die russischenPaßvorschriften für deutsche Handlungsreisende jüdischer Konfession herrschen noch immer falsche Vorstellungen. Eine Firma des Oppelner Bezirks beklagte sich bei der Handelskammer zu Oppeln über die russischen Paßvorschriften für deutsche Handlungsreisende jüdischer Konfession. Die Handelskammer zu Oppeln erteilte der Firma am 19. Januar 1907 nachstehende Antwort: „Die weitverbreitete Annahme, daß durch den neuen deutschrussischen Handelsvertrag, ebenso wie die frühere Verschiedenheit iit der Gültigkeit des Visums, auch alle übrigen Sonderbestimmungen für Reisende jüdischen Glaubens beseitigt worden seien, ist leider nicht zutreffend. Durch die Zusatzbestimmung zu Art. 12 des neuen deutsch-russischen Handelsvertrages wird lediglich bestimmt, daß die Gültigkeitsdauer des Paßvisums auch für deutsche Handlungsreisende mosaischer Religion sich wie für Reisende christlicher Religion auf sechs Monat erstreckt, und ferner, daß hinsichtlich der Erteilung der Gewerbescheine und des Betrages der Gebühren hierfür ein Unterschied zwischen den Personen der christlichen Religion und denjenigen der mosaischen Religion nicht gemacht werde. Eine Aenderung der im inneren Rußland geltenden Ausnahmebestimmungen für russische Staatsangehörige mosaischen Glaubens hat durch den neuen Handelsvertrag nicht stattgefnnden, wie das auch ans Art. 1, Abs. 2 des deutsch-russischen Handelsvertrages hervorgeht. Art. 1, Abs. 1 des neuen deutsch-russischen Handelsvertrages besagt zwar, „daß die Angehörigen eines der beiden vertragschließenden Teile, welche sich in dem Gebiete des anderen Teiles niedergelassen haben, oder sich dort vorübergehend aushalten, dort im Handels- oder Gewerbebetriebe die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder anderen Abgaben unterworfen werden sollen als die Inländer. Sie sollen in dem Gebiete des andern Teiles in jeder Hinsicht dieselben Rechte, Privilegien, Freiheiten, Begünstigungen und Befreiungen haben, wie die Angehörigen des meistbegünstigten Landes." Im Abs. 2 des Art. 1 wird dagegen ausdrücklich folgendes bestimmt: „Es herrscht jedoch darüber Einverständnis, daß durch die vorste ordnn Polize schließ Anwe land müssei Staat stehen mosai diesen U Aende Ersol, Auslo Die 3 Pässe unserdeutsc keit. Schri! da d versch 2 sich d! werfe, | nicht uns 1 Solai Hand werbt wird rusfls. § hin z und 1 EbenI erwäl weite, einzel russistrage gesch heran über wiede Frag verbo zur 5 herar Leber und minst die t mach schier Konj legen War, von .Mer >zude mit Denk scheir Bestr