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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-02-08 · Heft 6 (8.2.1907) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 6 (8.2.1907)
Date
1907-02-08
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Leipzigs Mauern so angenehm wie möglich, zu gestalten. Ter Schriftführer: H. Fabisch-Göttingen. M. Hamburg, 1. Februar. Nach 40jähriger Amtstätigkeit in der Deutsch-Israelitischen Gemeinde ist Herr Oberkalltor N. I. Süß- Fi ub mit Rücksicht auf _ fein Alter in beit Ruhestand getreten. Süßkind kam 1867 aus seiner Heimat Wilna nach Hamburg, lvnrde hier vom Oberrabbiner A. Stern s. A. als Schochet angestellt, während er in dem benachbarten Altona in der Hauptsynagoge als Vorbeter fungierte. 1876 ivurde er auch als Oberkantor nach hier berufen und in der Gemeindesynagoge Kohlhöfen eingeführt. Süßkind, der bekanntlich über eine geradezu phänomenale Tenorstimme verfügt, zählte seit, vielen Jahren zu den berühmtesten Kantoren Deutschlands, alle Angebote, sich der Bühne zu widmen, schlug er aus. Sein Zurücktreten vom Amt wird allgemein bedauert. Eine besondere Auszeichnung wurde dem scheidenden Beamten vom Hamburger Senat zuteil. Er erhielt folgendes Schreiben der Senatstommission iür die Israelitischen Religionsgemeinden. „Geehrter Herr Süßkind! Es ist der Senatskommission zur Kenntnis gekommen, daß Sie, nachdem Sie fast 40 Jahre im Dienste Ihrer Gemeinde gewirkt haben, mit Rücksicht auf Ihr vorgerücktes Alter im Januar dieses Jahres von dem Amte eines Oberkantors, zurückgetreten sind. Sie haben Ihr Amt, wie der Kommission bezeugt ist, allezeit in hingebender Treue verwaltet und durch die Ihnen verliehene schöne Gabe des Gesanges zur Hebung und würdigen Ausgestaltung des Gottesdienstes wesentlich beigetragen. Zugleich hat die Ehrenhaftigkeit Ihres Charakters Ihnen das Vertrauen und die Zuneigung weiterer Kreise erworben. Die Kommission benutzt daher gern den Anlaß des Ausscheidens aus Ihrem Amte, um Ihnen die Hochachtung, die sie Ihnen zollt, zum Ausdruck zu bringen. Sie verbindet damit den Wunsch, daß Sie sich des wohlverdienten Ruhestandes im Kreise Ihrer geliebten Söhne noch viele Jahre zu erfreuen vermögen, und daß Ihnen Ihre gute Gesundheit und damit der Sonnenschein erhalten bleibe, den das höhere Alter am wenigsten entbehren kann. Die Senatskommission für die Angelegenheiten der Israelitischen Religionsgemeinden." Eine Anzahl angesehener Gemeindemitglieder umr zu einem Komitee znsammengetreten und hatte im Logenheim, Hartungstraße, einen Festabend zu Ehren des scheidenden Oberkantors veranstaltet. Die Feier begann mit dem Gesang des Psalm 24, vorgetragen vom Synagogenchor. Hieran schloß sich ein Harmoniumvortrag des Oberkantors Dreiblatt: „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre." Dann sprach der Schriftsteller Herr S. Goldschmidt einen selbstverfaßten, schwungvollen Prolog; hierauf folgte ein sinniges Festspiel. Die Festrede hielt Herr Alfred Cohn, der die Verdienste des scheidenden Oberkantors pries. Das Komitee überreichte eine kunstvoll ausgeführte Adresse. Bei dem nun folgenden Festbankett wechselten Toaste und Lieder miteinander ab. Großer Jubel erhob sich, als Herr Süßkind zum Schluß der Tafel noch einige Gesangsstücke vortrug und damit den Beweis erbrachte, daß er noch heute als Siebzigjähriger im Vollbesitz seiner herrlichen Stimme ist. e. Köln, 1. Februar. Anläßlich des Geburtstags des Kaisers lvnrde unserm Herrn Rabbiner Dr. Frank der Rote Adlerorden 4. Klasse verliehen, welcher ihm von dem Herrn Polizeipräsidenten unter Anerkennung seines patriotischen Wirkens und seiner friedenstistenden Seelsorge in feierlicher Weise überreicht wurde. F. München, 8. Februar. Die Rabbiner Ba y e r n s haben vor längerer Zeit an das Ministerium des Aeußern (dem die Gewerbe und der Handel unterstehen) eine Eingabe mit der Bitte gerichtet, bei weiterer Verschärfung der Sonntagsruhe oder der vollständigen Durchführung derselben den Israeliten, welche den Sabbat heiligen, am Sonntag mehrere Stunden Bureauarbeiten seitens der jüdischen Angestellten zu gestatten. Hierauf ging folgende Antwort ein: München, den 14. Dezember 1906. „Auf die Eingabe der Rabbiner Bayerns vom 16. Juli 1906 wird auf den § 105b Abs. 2 der Gewerbeordnung und aus die Entschließung des Köuigl. Staatsministeriums des Innern vom 18. April 1892, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend (Amtsblatt des Königl. Staatsminifteriums des Innern Nr. 16) mit dem Bemerken hingewiesen, daß das Königl. Staatsministerium des Königl. Hauses und des Aeußern nicht in der Lage ist,, eine allgemeine Anordnung im Sinne der Eingabe vom 16. Juli 1906 zu treffen. Nach 8 105 b Absatz 2 der Gewerbeordnung kann die für Gehilfen nslv. an Sonn- und Festtagen zugelassene Bejchästigungszeit von fünf Stunden durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes ans kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Hiernach liegt es in der Hand der Gemeindebehörden, die etwaige Einschränkung oder Untersagung der Beschäftigung, um die es sich bei der Petition der Rabbiner ja handelt, den örtlichen und bezw. konfessionellen Verhältnissen anzupassen und die von den Petenten gefürchteten Härten und Mißstände hintanzuhalten. Das Königl. Staatsministerium des Königl. Hauses und des Aeußern ist nun nicht abgeneigt, jenen Gemeindebehörden, welche durch statutarische Bestimmung die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an Soun- und Festtagen einschränken oder gänzlich untersagen, zu empfehlen, auf die in der Eingabe der Rabbiner geschilderten Verhältnisse tunlichst Rücksicht zu nehmen. Sache der Rabbiner wird es sein, jene Gemeindebehörden, die in Betracht kommen, hierher namhaft zu machen. Bezüglich des weiter gestellten Petitums, bei allenfallsiger gesetzlicher Einführung der vollständigen Sonntagsruhe für die Wünsche der Petenten einzutreten, behält sich das Königl. Staatsministerium des Königl. Hauses und des Aeußern seine Stellungnahme vor. gez. Podewils." Zweibrückeri, 3. Februar. Es geht dem „Pfalz. Merkur" folgender Bericht zu: Unter bezirksamtlicher Leitung fand am Samstag, den 19. v. Nt., abends halb 7 Uhr, die Abstimmung der Mitglieder der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde zwecks Entlassung des Bezirksrabbiners Dr. Meyer für die hiesige Kultusgemeinde statt. Die Versammlung war sehr zahlreich besucht. Der Synagogenvorstand, Herr Ludwig Bloch, eröffnete die Vorbesprechung und erörterte nochmals in sachlicher Weise die Tatsachen, welche sür die Entlassung bestimmend seien. Herr Adjunkt Gugenheim zeichnete hierauf in kurzen, markanten Worten die Situation, welche noch die gleiche wie im vorigen Jahre sei, und empfahl den Gemeinde- Mitgliedern, auch Heuer für die Entlassung zu stimmen, damit endlich Ruhe und Frieden in der Gemeinde einkehre. Nachdem noch mehrere Redner zur.Sache gesprochen und Aufklärung erhalten hatten, nahm Herr Bezirksamtsassessor Wilhelm die Abstimmung vor. Von den anwesenden stimmberechtigten Gemeindemitgliedern stiinmten 87 sür und 4 gegen die Entlassung. Stuttgart, im Februar. Das hiesige konservative Organ regt sich darüber auf, daß jetzt drei Israeliten in der württemb er gischen Abgeordnetenkammer seien (Heymann, Maier-Ulm und Dr. Elsas), und es wirft der sozialdemokratischen Partei vor, daß sie „den ersten Vertreter einer „fremden Rasse" in den seither judenreinen Landtag sandte". Die „D. Rchsp." irrt. Schon zu einer Zeit, als es noch nicht viel Sozialdemokraten in Württemberg gab — Ende der Sechziger Jahre — war ein Israelit Mitglied der württembergischen Abgeordnetenkammer, und zwar gewühlt von der „guten Stadt" Ulm, die nun wieder einen Israeliten in den württembergischen Landtag schickt. Jener erste jüdische Abgeordnete war der in ganz Württemberg wohlbekannte Geh. Hofrat Dr. Ed. v. Pfeiffer, der bekanntlich in sozialer Fürsorge praktisch schon mehr geleistet hat als alle Reichspostmäuner miteinander. Gesterreich-Angarn. □ Wien, 4. Februar. Noch in der letzten Sitzung des Parlaments lvnrde eine Interpellation überreicht von Dr. Ofner an den Justizminister, betreffend den Fall Hilsner. Die Interpellanten fragten, ob der Justizminister das Aktenmaterial unter seiner unmittelbaren Aufsicht prüfen und, im Falle er sich überzeugt, daß die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, die Generalprokuratur zum Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses veranlassen null. Wer wird nun die Sache weiter verfolgen? — In der christliche sozialen Wählerschaft Wiens tritt seit einiger Zeit eine Gärung zutage, die sich gegen die bisherige Vertretung der Interessen des Gewerbestandes ourch die christlich-sozialen Führer richtet. Dieser Umschwung kam deutlich zur Geltung in einer gestern abgehalteneu Massenversammlung der zwei größten Genossenschaften Wiens, der Schuhmacher und der Schneider, die bisher den Christlich - Sozialen

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