Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
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56 Katholiken bildet, durch welches dann je nach der Zufallsmajorität I die Konfession der Minderheit schwer benachteiligt würde. Wie es! ungeachtet der vielseitigen gemeinsamen Interessen nicht denkbar ist,! daß in einem mohammedanischen Reiche die verschiedenen christlichen! Konfessionen einer gemeinsamen Kirchenbehörde unterstellt werden.! so sollte es auch als ausgeschlossen erscheinen, daß Israeliten orthodoxer Glaubensrichtung mit denen der neologen Glaubensrichtung einem gemeinsamen Oberrat unterstellt werden;" denn mit aller Deutlichkeit sei es ausgesprochen, „daß die Neologen in ihren religiösen Prinzipien weiter von den Orthodoxen entfernt sind, als die Protestanten in ihren Glaubensgrundsätzen von den Katholiken".! Die Petenten wenden sich auch gegen die Ordnung einer Zentralkasse,! weil zu befürchten sei, „daß der Leiter dieser Zentralkasse durch seinen! überragenden Einfluß in unerwünschter Weise auf die religiösen und j sonstigen inneren Verhältnisse der Gemeinden einwirken würde".! Bevor wir uns mit den Ausführungen dieser Eingabe beschäf- : Ligen, wollen wir nur seststellen, daß letztere nicht von den j Rabbinern und Vorstehern der staatlichen Religionsgemeinden! ausgeht, sondern daß sie von den Rabbinern und Vorstehern der I Religionsgesellschasten, d. h. der Synagogen mit altjüdischem j Kultus und Ritus zu Darmstadt, Mainz, Gießen und Bingen abgej saßt ist. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 wohnen in! den genannten vier Städten 6401 Israeliten, von denen höchstens 1300 j zu den Anhängern der orthodoxen Richtung gezählt werden können.! Die Petenten können aber nicht behaupten, daß sie als Vertreter aller hessischen Israeliten orthodoxer Richtung zu betrachten seien; j denn wir wissen auf das bestimmteste, daß ansehnliche Gemeinden dieser Richtung mit dem Vorgehen der Petenten nicht einverstanden > find und den Inhalt ihrer Eingabe mißbilligen.! Wenn wir uns nunmehr zu den Ausführungen der Eingabe! wenden, können wir den Petenten den Vorwurf nicht ersparen, daß! fie die wichtigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes entweder einer i nur sehr oberflächlichen Prüfung unterzogen oder ihre Trag-! weite völlig mißverstanden haben; denn nur aus diese Weise ist es zu erklären, daß sie Tatsachen behaupten, die dem wahren Sachverhältnisse nicht entsprechen und daß sie aus diesen der Wirklichkeit widersprechenden Tatsachen Schlüsse ziehen, die nur allzu sehr geeignet sind, den zu irriger Ansicht zu bringen, der die Deduktionen der Petenten in Treu und Glauben hinninnnt. Die Mitglieder der Landstände werden sicherlich bei Prüfung des Gesetzes zu der Ueberzeugung kommen, daß die Petenten gar keine Ursache haben, sich so zu geberden, als ob die Religion in Gefahr sei, als ob ' durch den Gesetzentwurf ein Angriff auf die Gewissensfreiheit, die : auch wir Hochhalten und verteidigen, versucht und der Frieden, dessen gerade die Israeliten in heutiger Zeit mehr denn je bedürfen, gestört werde. Die Mitglieder der Landstände werden uns darin bestimmen, daß es durch keine Bestimmung des Entwurfes gerechtfertigt ist, wenn die Petenten ihre hartnäckige Bekämpfung des Gesetzes durch „drohende Unterdrückung der religiösen Ueberzeugung", durch „Gewissensnot" durch ..Gewissensbedrückung" und „schlimme Vergewaltigung einer Minderheit" zu rechtfertigen suchen. Ist es nichteine völlige Umkehrung j Der tatsächlichen Verhältnisse, wenn die Petenten den Oberrat des Entwurfes zu einer israelitischen Oberbehörde für Religions-! angelegenheiten stempeln, der über alle Angelegenheiten der israelitischen Glaubensgemeinschaft als Oberbehörde bestimmen soll? Wie können die Petenten es nur wagen, eine solche in jeder Beziehung unrichtige, den nicht nachprüfenden Leser in Verwirrung setzende Behauptung aufzustellen angesichts der Motive zu Titel 6 des Entwurfes, der ,von dem israelitischen Oberrate und dessen Geschäftskreis" handelt und in denen es ausdrücklich heißt: „Der Oberrat soll die Gesamtheit der Israeliten vertreten. Er ist weiter die staatlich eingesetzte Behörde in den Angelegenheiten der Selbstverwaltung der israelitischen Religionsgemeinden und der Gesamtheit der Israeliten des Landes. Bezüglich der israelitischen Lehre ist er jedoch nicht zuständig und bezüglich der Formen der Gottes^ Verehrung (im Kultus) sowie der religiösen Gebräuche (im Ritus) ist er nur eine Stelle der Auskunft und gemeinsamen Verständigung is. Art. 105, Ziff. 6). Im Kultus und Ritus entscheidet der Wille der Gemeinde, vertreten durch ihren Vorstand, der hierin autonom ist. Der Oberrat hat zur Durchführung seiner Verfügungen ke m Zwa ngsmittel; er muß, wenn er solcher bedarf, die Kre M ämter hiernm ersuchen. Gesetzliche Zwangsmittel i« Kultusangelegen Herten waren auch seither schon miil zulässig (No. M. d. I. 1062 v. 1866)." Und diese in den Moti I niedergelegten Grundsätze sind in der strengsten Weise in d n| Gesetze selbst zur Durchführung gelarrgt. Im strikten Gee i« satz zur Behauptung der Petenten, daß der Oberrat über dil Angelegenheiten der Glaubensgemeinschajt als oberste Behörde entscheiden habe, ist der Geschäftskreis des Oberrates in den Art. al und 105 des Entwurfes auf das geu aueste begrenzt, urrd k> i« einziges der ihm überwiesenen Geschäfte hat mit hl Lehre, bem Kultus oder Ritus irgend etwas zu tun. 2 ul dem Gesetz selbst geht aber auch unzweideutig hervor, daß t?il Gemeinden, mögen ihre Mitglieder orthodoxer oder neolo J Richtung an gehören, bezüglich Kultus und Ritus die vol hm Autonomie zusteht (Art. 29, Ziff. 1). 1 (Schluß foli i.l I Moritz Ißatzenllem. Ei» Nachruf. I Ban Rabbiner Dr. Eobleuz-Bieleseld. I moritz Katzenstein war kein jüdischer Gelehrter und ke ul jüdischer Schriftsteller. Und doch verdient er ein»! besonderen Nachruf an dieser Stelle. Denn er war eine e»il jüdische Persönlichkeit — ein Mensch, der mit klarem Ko" und warmem Herzen das Wesen des Judentums erfaßt hauc und aus seiner abgeklärten religiösen Weltanschauung Hera» viele Jahre segensreich an der Spitze der westfälischen Judenh » gewirkt hat. Was der Entschlafene derSynagvgengemeinde Vielese b gewesen ist, das kann hier nur angedentet werden. Denn he einzelne Provinzialgemeinde hat leinen Anspruch auf besondere Würdigung der Verdienste ihres toten Führers u einem Blatte, das der jüdischen Gesamtheit dient. Nur d,* eine möge gesagt werden: das Wirken Moritz Katzensteins u unserer Gemeinde schildern — hieße ihre aussteigende Ewwicklung in den letzten 25 Jahren darstellen. Bleibend sind die Verdienste, die sich der Heimgegaugeie um den größeren Kreis der westfälischen Jndenheit durch de im Jahre 1891 vollzogene Gründung unseres Provinzic!- verbandes erworben hat, den ich als das eigenste Werk d Entschlafenen bezeichnen darf. Zwölf Jahre hat Moritz Katze - stein den Verband geleitet. Es sind arbeitsreiche Jahre f: > ihn gewesen, aber sie haben ihm auch reichen Erfolg gebraä Als er 1904 wegen seiner geschwächten Gesundheit und d r Ueberlastung mit beruflichen Arbeiten von der Leitung t> •> Verbandes zurücktrat, da durste er mit Genugtuung das Gschaffene überschauen. Der Verband war nicht nur der größt. sondern auch einer der angesehensten unter den preußische > Proviuzialverbäuden geworden. Und diese Stellung verdank o er dem gesunden Idealismus der westfälischen Jndenheit, der > edelster Typus Moritz Katzenstein war. Wer den Entschlafen n persönlich gekannt hat, wird diesem Urteil zustimmen, und w i ihn nicht gekannt hat, der wird aus einem Einblick in sein Wirt ii das Urteil gewinnen. Zweierlei hat der Dahingeschiedene als Leiter des Ve» bandes in Uebereinstimmung mit seinen Mitarbeitern i« Ausschuß erstrebt: soziale Fürsorge und Einheitlichkeit d» religiösen Lebens in der Provinz. Sein soziales Wirken darf geradezu vorbildlich genau 1 werden. Es wird ihni unvergessen bleiben, daß er durch d.o Gründung unserer Pensivuskasse den Anstoß gegeben hat, d-t