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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-02-01 · Heft 5 (1.2.1907) · p. Seite 53

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 5 (1.2.1907)
Date
1907-02-01
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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53 von der „Gemeinschaft", der er selbst religiös angehört, losreißen. Welche sittliche Anschauung, welche Anschauung von der „modernen Bildung", welche Verständnislosigkeit gegenüber den inneren Kämpfen und Konstikten des modernen Seelenwesens spricht sich hierin aus. Nirgends zeigt sich die Spur eines Zweifels, ob nicht doch vielleicht eilt religiöses Bedenken, ein religiöses Gefühl in dem „gebildeten Juden" latent sei» könnte, welches ihm die Taufe seiner Kinder ebenso verbieten I würde und müßte, wie er seine eigene nicht über sich zu bringen I vermag. Nirgends auch eine Spur von der Andeutung, i geschweige der Gegenwürdigung der Schwierigkeiten, die in j jener „großen Gesamtheit", welche durch den Begriff der; „Taufe" gedeckt wird, die großen Kämpfe der Zeit ausmachen. Der religiöse Fehler geht sonach in einen schweren Fehler, der die allgemeine Kultur betrifft, und nicht zum mindesten auch die politische, über. Es wird der Schein erregt, als ob es außer- : halb des Judentums keinen Kampf zwischen Bildung und; Religion, zwischen Kirche. Volk und Staat, gäbe. Und es wird dadurch der politische und geschichtliche Blick von dem eigentlichen Schauplatz dieses großeil j Kampfes abgelenkt. Der neue Satz beginnt mit der Religion. „Das orthodoxe Judentum, das in seiner vollen Strenge bei uns im Grunde nirgends mehr besteht, hat in sich einen festeir Halt, aber sobald die Juden moderne Kultur annehmen und volle j bürgerliche Gleich berechtigung verlangen, haben I sie kein Recht ans Fortführung ihrer Sonderexistenz." j Von der Religion ausgehend, ist das Referat wiederum durch die „moderne Kultur" hindurch endlich bei der Politik angelangt. Und es ist der nackteste Antisemitismus. der hier geltend gemacht wird. Die Juden der niodernen Kultur haben „kein Recht auf Fortführung ihrer Sonderexistenz"; kein Recht also auf Fortführung ihrer religiösen Sondergemeinschaft — denn eine andere „Sonderexistenz" haben sie nicht. Diese widerspreche dem „Verlangen" einer „vollen bürgerlichen Gleichberechtigung". Mit Verlaub! Das „Verlangen" ist durch Reichsgesetz erfüllt. Der Widerspruch gegen die Verfassung des Deutschen Reiches dürfte in keinem antisemitischen Programm so klar nnd bündig formuliert sein. Der anonyme Verfasser dieser das Lebensrecht der jüdischen Gemeinde bestreitenden Abhandlung war von der jüdischen Gemeinde zu Berlin als Bibliothekar angestellt! worden. Er wurde seines Amtes entsetzt, und seine Klage wurde vom Kammergericht äbgewiesen. Das Referat sagt darüber: „Die Herren sind gewiß politisch liberal, entsetzen sich vielleicht, wenn eine protestantische geistliche Behörde einen freisinnigen Geistlichen maßregelt, aber ihr Fall, ja das ist i ganz was anderes!" Es ist etwas ganz Anderes. Die j Analogie würde zutreffen, wenn der protestantische Geistliche j heimlicherweise druckt, daß die Eltern seiner Gemeinde ihre j Kinder katholisch taufen lassen sollen. Aber wenn er selbst zur Ueberführung ins Judentum anraten lvürde, so dürfte doch kein vernünftiger Jude sich finden lassen, der wegen der Amtsentsetzung eines solchen, die Organisation seines Amtes insj geheim denunzierenden Beamten die geistliche Behörde > tadeln würde. Wir wollen auch nicht unterlassen, einen Nebenpunkt zu! berühren. „Die Bibliothekskvmmission hatte vorher einmal dem i Verfasser einen scharfen Verweis erteilt, weil er einen christlichen Buchbinder beschäftigte, der besser und billiger! einband als die jüdischen. Und dann rufen sie Zeter-! mordio, wenn die Antisemiten die Parole ausgeben: „Kaust! nicht bei Juden!" Wie unklar die Sachlage, und wie unreif! das Urteil in diesen Dingen ist, läßt das Sätzlein erkennen: „der besser und billiger einband als die jüdischen". Nicht als ein anderer, und zwar jüdischer Buchbinder, der etwa früher beschäftigt worden war, sondern „als die jüdischen". Sofort tritt die Allgemeinheit ein; die Juden gegenüber dein einzelnen christlichen Buchbinder. Dieser Fehler ist populär. Aber von dem politischen Antisemitismus sind wir damit schon auf den sozialen hinabgesunken. Und jetzt wird sogar „der fanatische Religivnshaß. von dem das historische Christentum nur zuviel geerbt hat", zur Erklärung dieses Falles herbeigerufen. Dieser „fanatische Religionshaß" sei „bei der echten jüdischen Orthodoxie aus dere »Wesen zu erklären und in sich ko nsequen t, aber wieviel rein religiöser Wahn mag etwa noch bei Fromers Berliner Gegnern w i r k s a m sein?" Hier muß ich zunächst für die jüdische Orthodoxie das Wort ergreifen. „Fanatischer Religionshaß", ob er „in sich konsequent" sein kann, will ich hier nicht untersuchen: die Religionsquellen des Judentums dagegen verpönen einen solchen. Und das bürgerliche Leben der orthodoxen Juden in allen christlichen Ländern widerspricht dieser logischen Vermutung — solange nämlich nicht andere Kulturfaktoren Zwiespalt säen. Es stände schlimm um unsere Religion, wenn die Humanität nicht ihr orthodoxes Eigentum wäre. Indem ich nun aber zu der Insinuation über die „Berliner Gegner" jenes unseres Richters übergehe, komme ich endlich zur spezifischen Bedeutung dieser Sache. Herr Professor Nöldeke ist nicht nur als der große hervorragende Forscher auf dem Gesamtgebiete der orientalischen Sprachen und Literaturen weltbekannt; er ist zugleich verehrt als ein gerader, tapferer Charakter und als ein Mann von vorurteilsloser Herzensgüte. So weiß jeder, der mit jüdischen Dingen zu tun hat, daß Nöldeke zahlreichen jüdischen Schülern aus allen Ländern der Erde als ein Berater und Beistand geholfen hat: dem Menschen, ohne Ansehen der Religion und der Nationalität. Und gegen einen solchen Mann muß ich das Wort nehmen. Ich muß es. weil die Redaktion dieses Blattes mich dringend dazu aufgefordert hat. Ich muß es aber auch ans der sachlichen Erwägung, daß grade einem so hochverdienten Manne gegenüber eine aufrichtige, klare und feste Entgegnung, die bis zu einem gewissen Grade auf Verständigung hoffen mochte, notwendig ist. Die null ich nun als ineine Herzensmeiimng ihm vortragen. Der Grundfehler ist hier die Skepsis gegenüber dem liberalen Judentum. Entweder Glaube oder Unglaube. Im liberalen Judentum herrscht Unglaube. Also ist die Religion gleichgültig. Also tritt die dunkle Macht der „großen Gesamtheit" in ihre Rechte. Aehnlich hatte ja auch Theodor Mommsen in der Rolle unseres Verteidigers den schlimmsten Rat uns gegeben. Es wird vielleicht zweckmäßig sein, wenn wir an einem anderen Beispiel diesen Fehler erwägen. Er ist auch dem Protestantismus gegenüber sehr gebräuchlich und nicht minder gefährlich. Auch da sagt man: Entweder Glaube, dann aber ist kein Unterschied von Belang zwischen Protestantismus und Katholizismus; oder aber freie Bildung, vor welcher der Unterschied der Konfessionen erst recht hinfällig wird. Mit derselben historischen Kurzsichtigkeit wird hier gegen das liberale Judentum operiert. Wie man sich aber über die schlummernden religiösen Kräfte des Protestantismus bei allem seinem Rationalismus täuscht, gar nicht zn reden von seiner Wurzelkraft für dse geistige Kultur überhaupt, so täuscht man sich nicht minder über die tiefe religiöse Kraft und die tiefen religiösen Onellen im liberalen Judentum, und so auch über

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