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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-02-01 · Heft 5 (1.2.1907) · p. Seite 52

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 5 (1.2.1907)
Date
1907-02-01
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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ein Asyl brauchen, müssen wir unser Augenmerk auf den größeren Teil der Zurückbleibenden richten." Diese Ansicht stimmt vollkommen mit der unsrigen überein. Gerade deshalb müssen wir aber auch alle Nachrichten über den Versuch einer neuen russischen Anleihe sorgsam registrieren. Der Zusammenhang dieser mit den Bestrebungen, eine Besserung der Lage der russischen Inden herbeizusühren, braucht wohl nicht erst dargelegt zu werden. Tatsächlich wird jetzt bekannt, daß einige russische Bankiers mit Vertretern der französischen Finanzwelt Besprechungen in Paris hatten über die etwaige Beteiligung der Bankwelt an einem „infolge der in Rußland eingetretenen Beruhigung zu erwartenden Aufschwung der russischen Industrie und, irn Zusammenhang damit, an einem Zufluß von ausländischen Kapitalien nach Rußland". Das ist der Versuch einer verschleierten Anleihe, und da heißt es abermals und eindringlich: Aufgepaßt! Saa Artet! Lea Herrn Drokellor Theodor MlLrkr über die LMrli?berechtjglmg Lea JuLentuma. („Straßburger Post" Nr. 19, 6. Januar 1907.) Beleuchtet von Professor H ermann 6 o h e n. ^er überraschende Aufsatz bespricht ein Buch des Herrn Dr. Jakob Fromer „Vom Ghetto zur modernen Kultur". Nur soweit Herr Professor Nöldeke über dieses Buch und über seinen Autor referiert, befassen wir uns mit diesem und seinen: Buche. Und nur das Wichtigste in diesem Referate wollen wir betrachten. In den: Buche sei eine Abhandlung wieder abgedruckt, welche anonym in der „Zukunft" erschienen war. In dieser Abhandlung „zeigt" der Verfasser, „daß die Juden nach dem Untergange ihres Staates in der Zerstreuung sich und den Wirtvölkern zum schweren Nachteil gewaltsam und naturwidrig ein Volk geblieben sind". Machen wir hier zuerst Halt. Was bedeutet „gewaltsam und naturwidrig" in diesem Zusammenhänge? Welche Gewalt hat die Juden als „Volk" zusammengehalten? Und worin besteht die „Naturwidrigkeit" dieses Fortbestandes? An und für sich ist es nicht begreiflich, wie es „naturwidrig" genannt werden kann, wenn ein Volk sich forterhält. Man wird annehmen müssen, das; es aus der Kraft seiner Natur heraus dies vermocht hat, zumal wenn die unnatürlichsten Gewalten an seiner Ausrottung sich versucht haben. Warum soll dasjenige am jüdischen Volke unrecht sein, was an jedem anderen Volke als natürliches Recht anerkannt wird? Das Urteil über das Volk wird aus dem Gesichtspunkte der Religion verhängt. Es wird zwar nicht ausdrücklich als ein religiöses Urteil ausgesprochen, aber wir werden sehen, daß es als solches unwillkürlich begründet wird. Es kann ja auch nicht anders gemeint sein. Denn ein Volk kann nur als ein politisches Volk zu einem Stein des Anstoßes werden. Eine politische Bedeutung aber hat das jüdische Volk als solches nach dem Untergänge seines Staates nicht mehr gehabt. Das Volk der Juden ist das Volk der jüdischen Religion geworden. Nicht um einen Staat darzustellen, hat sich das jüdische Volk erhalten, sondern um seine Religion zu erhalten, hat es sich als Volk erhalten. Sollte die Mißachtung dieses Zweckes der Grund dafür sein, daß hier der Fortbestand der Inden als „gewaltsam und naturwidrig" bezeichnet wird? Es ist der erste Fehler in dieser Aeußerung: die Religion der Juden tritt zurück gegen das Volk. Darf es nun aber von der Religion der Juden — und auf jeden Fall gehört sie doch auch mit zu dem geschichtlichen Begriffe des Volks der Juden - wiffenschaftlich ausgesprochen werden, daß sie „sich und den Wirtvölkern zum schweren Nachteil" sich erhalten habe? Ich denke, der große Meister des arabischen Schrifttums werde anders über den Anteil der Juden an der Kultur ihrer arabischen „Wirtvölker" urteilen. Bekanntlich erstreckte sich dieser Anteil ebenso sehr auf Mathematik, Astronomie und Medizin, wie auf Grammatik, Poesie und Philosophie. Die Renaissance hat auch ganz anders über die Bedeutung der Juden für die Kultur gedacht und gehandelt; nicht minder anch die Reformation, wie der Humanismus. Und wir deutsche Juden j auf allen Gebieten der Kultur lehuen es ab, von einem Manne „aus dem Ghetto" uns über deutsches Wesen belehren, noch über das Recht und das Gewicht unseres Anteils an der! Entwicklung desselben von ihm uns abschätzen zu lassen.! Wir hatten nicht grundlos in die Gegenwart vorgegriffen,! denn das Referat fährt also fort: „daß das Judentum der , modernen Bildung gegenüber aber gar keine Existenzberechtigung mehr habe". Wir staunen über die beiden Glieder, die hier in Verhältnis gesetzt werden. Das Judentum ist Religion; ist auch etwa die „moderne Bildung" Religion? Oder bestände ihr Begriff in dem Widerspruch zu aller Religion? Oder etwa nur zu der des Judentums? Wir sind ratlos. Ein hervorragender Mann der Wissenschaft bringt uns auf Leben und Tod vor das Forum nicht der Wissenschaft sondern „der modernen Bildung". Was bedeutet dieser Begriff? Welche Methodik bringt seine Definition zustande? Wir wissen nicht einmal genau, ob zu diesem Begriffe in unzweideutiger Weise die Religion gehört, und doch wird von ihm aus dein Judentum, einer Religion, jede „Existenzberechtigung" abgesprochen. Diesen zweiten Fehler will ich nicht qualifizieren. Unmittelbar weiter heißt es: „Und daß der gebildete Jude wenigstens seine Kinder durch die Taufe aus der Gemeinschaft, der er geistig doch nicht mehr angehört, in die große Gesamtheit hineinbringen soll (was denn, füge ich hinzu, auch die meisten meiner jüdischen Freunde schon getan haben)." Jetzt wissen wir, was die „moderne Bildung" bedeutet; in der Tat ein gleichartiges Moment zum Judentum, nämlich „die Taufe". Aber die Ungleichartigkeit tritt jetzt auf das andere Glied hinüber: „der gebildete Jude" gehöre „geistig" seiner „Gemeinschaft" nicht mehr an. Die „Gemeinschaft" ist jedoch eine religiöse; es müßte daher gesagt werden, daß er religiös ihr nicht mehr angehöre. Und so tritt alsbald auch wieder an die Stelle der „Taufe" „die große Gesamtheit". Welche ist das? Offenbar ist die der christlichen Religion gemeint. Diese gibt es jedoch seit der Reformation nicht mehr als einen politischen Begriff. In Oesterreich bedeutet „die große Gesamtheit" die römischkatholische Kirche, in Rußland die griechisch-katholische. Wir wollen nicht hoffen, daß es nochmals in Straßburg zweifelhaft werden kann, in welche „große Gesamtheit" der „gebildete Jude" „wenigstens seine Kinder hineinbringen soll". Der dritte Fehler ist eine Verletzung der religiösen Scham. Es tut mir leid, daß ich dies der schweren Notlage wegen milder nicht ausdrücken darf. Was liegt allein in der Einschaltung: „wenigstens seine Kinder"? Eigentlich also muß er sich selbst schon „hineinbringen". Er muß es; denn sein Judentum hat „keine Existenzberechtigung mehr"; nicht zwar der christlichen Religion, aber der „modernen Bildung" gegenüber! Wenn es ihm selbst jedoch konzediert wird, z» bleiben, als was er geboren ist: „wenigstens seine Kinder" muß er

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