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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-01-25 · Heft 4 (25.1.1907) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 4 (25.1.1907)
Date
1907-01-25
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 1. April d. I. ab in eine der hiesigen Stadtschulen eintreten. Außerdem sind an den hiesigen Mittel- und Stadtschulen vier jüdische Lehrer angestellt. — Die erfreuliche Entwicklung des Vereins „Jüdisches Mädchenheim" hat auch in dem zweiten Jahre des Bestehens angedauert. Das Wohlwollen der jüdifchen Mitbürger ist unverändert dem jungen Institut erhalten geblieben und die reichen Spenden an Geld sowie die sonstigen Zuwendungen zeigen deutlich, daß das Interesse an dem Gedeihen des Mädchenheims ein recht reges ist. Am Schlüsse des abgelaufenen Jahres waren neun junge Mädchen in der Anstalt, im Laufe des Geschäftsjahres wurden fünf Mädchen neu ausgenommen, von denen jedoch zwei nach kurzer Zeit wegen Krankheit ausscheiden mußten. Von den übrigen zwölf Mädchen gingen zwei nach außerhalb, um dort in Stellung zu treten, ein Mädchen zog zu Verwandten, ein zweites ging ins Elternhaus;urück. um im Geschäfte der Mutter tätig zu sein, ein Mädchen verließ das Heim nach bestandener Prüfung als Kindergärtnerin. Am Schlüsse des Vereinsjahres waren sieben Mädchen in der Anstalt, von denen fünf als Buchhalterinnen, eins als Maschinenschreiberin, eins als Lehrmädchen in Stellung sind. Seit der Eröffnung des Mädchenheims am 1. Oktober 1905 bis zum 30. September 1906 waren 21 Mädchen in demselben; von denen 14 im kaufmännischen Berufe, fünf als Putzmacherinnen, eines als Maschinenschreiberin j beschäftigt waren, während ein Mädchen das Kindergärtnerinnen- Seminar besuchte. Der Gesundheitszustand unter den Pfleglingen war durchwegs ein guter, und es kann mit Genugtuung estgestellt werden, daß der Verkehr der jungen Mädchen im Heim untereinander ein freundschaftlicher und gemütlicher gewesen ist. Auch in diesem Jahre wurde der Anstaltsleiterin Frau Salz für ihre unermüdliche Arbeit und Fürsorge Dank gezollt. Die finanzielle Lage des Vereins ist folgende: Das Stiftungskapital von 30 000 Mark ist in 30 300 Mark nominell 4 o-o Posener Stadtauleihe im Kurswerte von 30 525,30 Mark, der Ueberschuß des Vorjahres und des laufenden Jahres zinsbar angelegt. Es wurden für 3815 Vervflegnngstage rund 3240 Mark Verpflegungsgelder verbraucht, mithin vro Kopf 0,85 Mark. Ter Jahresabschluß weist einen Ueberschuß von i 2314,36 Mark aus. Wie im ersten Geschäftsjahre, kann der Vorstand! auch jetzt der Zuversicht Ausdruck geben, daß der Verein sich weiter j günstig entwickeln wird. Gern würde der Vorstand dem Mädchenheim eine größere Ausdehnung geben, insbesondere auch unbemittelten Mädchen eine Freistelle gewähren, aber noch reichen die Mittel hierzu nicht aus. Vielleicht findet sich unter den Mitgliedern jemand, der un ausreichendes Kapital überweist, aus dessen Zinsen eine Freistelle gewährt werden könnte, andernfalls hofft der Vorstand, wenn die reichen Spenden weiter wie bisher dem Heim zuteil werden, daß es gelingen wird, aus dem auizusammelnden Ueberschusse im Laufe der ^ahre ein genügendes Kapital zusammenznbringen, um wenigstens nne Freistelle zu schaffen. Ten Vorstand bilden: Emma Licht, Klara Trapski, Martha Lesser, Else Ephraim, Ella Pehier, Plazek, Kuttner, Zchleher, S. Hainburger, Ad. Baruch. Das Spendenverzeichnis pro 905 1906 weist 1290 Mark nach. n. Breslau, 15. Januar. Plötzlich und unerwartet schnell starb uer am Sonnabend der Hauptlehrer an der Industrieschule für sraelitische Mädchen, Herr C. Alexander. Der Verstorbene warein glänzender Pädagoge und hat es in 23jähriger segensreicher Tätigkeit 'erstanden, die Schule zu einer vorher nie dagewesenen Blüte zu »ringen. In seiner langjährigen Tätigkeit hat er sich Achtung md Wertschätzung bei feinen Vorgesetzten und Kollegen und Liebe nd Anhänglichke.t bei seinen Schülerinnen erworben. Durch sein i ffenes Herz uud unermüdliche Sorge für unsere armen Glaubensenossen hat er sich in unserer Gemeinde eine solche Beliebtheit errungen, daß sein unerwartet schnelles Hinscheiden in allen Kreisen i er Gemeinde lebhafte Teilnahme erregte. Groß war daher auch die -Beteiligung an seiner Beerdigung, die heute auf dem neuen Friedhof Cosel stattfand. Herr Rabbiner Dr. Guttmann hielt die Leichennde, in der er den Heimgegangenen als Pädagogen und Menschens eund rühmte. Er hob vor allem seine unermüdliche Sorge für das -üohl seiner Familie und seiner Schülerinnen hervor. Dann wurde ber Sarg der Erde übergeben. Ehre seinem Andenken. o. Chemnitz, 20. Januar. Kurz nachdem er sich zur wohlverdienten Ruhe gesetzt, ist unser verehrter Rabbiner Dr. Jakob Mühlfelder mit. 16. d. M. .von seinem langen und schweren Leiden erlöst worden. Er hat hier fast 23 Jahre, seit seinem Abgang vom Breslauer Rabbinerseminar, eifrig und gedeihlich gewirkt. Sern Eifer für das Gotteshaus und die Schule, seine Charakter- und Herzenseigenschaften haben ihm allgemeines Ansehen und große Beliebtheit verschafft. Tie Trauer um den verehrten Seelsorger ist *n der Gemeinde eine tiefe und allgemeine. Sein Andenken wird bei uns in Ehren fortleben! Hildesheim, im Januar. Die jüdische Gemeinde zu B. im Regierungsbezirk Hildesheim wurde von der Königlichen Regierung ausgefordert, das Grundgehalt des Lehrers von 1000 Mark aüi 1100 Mark zu erhöhen und den gefaßten Beschluß einznsenden. Tie Gemeinde lehnte eine Erhöhung unter Motivierung ab. Daraus erfolgte seitens der Königlichen Regierung die Antwort, „daß sie von einer Erhöhung des Grundgehalts absehen will; die Königliche Negierung habe außerdem schon in Erwägung gezogen, da 1905 die Schule nur von fünf Kindern besucht wurde, dieselbe aufzulösen". Der betreffende Lehrer versuchte nun diesen Gemeindebeschluß zu aunullieren. Ein bei dem Kreisschutinspektor, Herrn Tr. Lewinsky in Hildesheim, gestellter Antrag, den Beschluß für ungültig zu erklären, weil die damalige Versammlung nicht formell geladen war, hatte Erfolg. Die Gemeinde ivurde nun aufgesordert, einen neuen Beschluß herbeizuführen, denn „der Herr Minister usw. habe entschieden. daß das Grundgehalt der Lehrerstelle an der jüdischen Volksschule in B. ohne Rücksicht auf die in dieser Schule vorhandene geringe Kinderzahl auf 1100 Mark zu erhöhen sei". Tie Regierung bewilligte der Gemeinde in Anbetracht ihrer Leistungsunfähigkeit eine wiederrusticve laufende Beihilfe von 100 Mark jährlich. Der Beschluß auf Erhöhung wurde nun gefaßt. Pirmasens, 14. Januar. Im Streite im Ra bb ina ts bez i rke Zweibrücken-Pirmasens hat das König!. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten am 29. November 19CW durch eine Entschließung betreffs der israelitischen Kultusgemeinden und deren Rabbiner Klarheit geschaffen. Bekanntlich hat die Kultusgemeinde Zweibrückeu schon vom Jahre 1899 an die Entlassung des von dem Rabbinatsbezirke Zweibrücken angestellten Bezirksrabbiners angestrebt. Die König!. Negierung der Pfalz hat sich für unzuständig erklärt und die Gemeinde auf den ordentlichen Rechtsweg der Zivilgerichte verwiesen. Das Königl. Landgericht Zweibrücken hat aber gleichfalls die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen und die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde betont. Gegen dieses Urteil wurde Berufung zum Königl. Oberlandcsgerichte Zweibrücken eingelegt. Noch vor der Entscheidung dieses Gerichts hat die Gemeinde sich an das Königl. Staatsministerium um Abhilfe gewendet. Tie jetzt erfolgte Entscheidung stellt im wesentlichen folgende Grundsätze aus: Die Königl. Regierung kann, wenn sieb Gründe hiersür ergeben, jederzeit die von ihr erteilte Bestätigung des Rabbiners wieder zurückuehmen. Es kann dies selbst gegen den Willen der Gemeinden verfügt werden. Im vorliegenden Falle wurden die vorgebrachten Gründe für genügend erachtet, daß die beteiligten 16 Gemeinden beziehungsweise deren Mitglieder die Entlassung erklären. Ta die Mehrheit dieser Mitglieder sich aber gegen die Entlassung ausgesprochen hat, so konnte dem Anträge der Gemeinde Zwei brücken eine Folge nicht gegeben werden. Bezüglich des von dieser Gemeinde eingebrachten Eventualantrages, die Entlassung nur für ihren Teil zu erklären, wurde die Verfügung der Königl. Regierung, welche hierzu ihre Zustimmung versagte, aufgehoben. Zng'eich wurde die Königl. Negierung angewiesen, falls die Gemeinde Zweibrücken auf ihrem Anträge bestehe, neuem Beschluß zu fassen. Der Antrag der Gemeinde hat durch die stimmberechtigten Gemeindemitglieder unter amtlicher Leitung zu erfolgen. Das Königl. Staatsministerium hat ausdrücklich betont, daß vor der Zurücknahme der Bestätigung eine Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die Zivilgerichle nicht zu erfolgen brauche. Es ist somit im Prinzip entschieden, daß für ähnliche Fälle die Verwaltungsbehörden zuständig sind. n. Stuttgart, 17. Januar. Am 20. v. M. wurden die israelitischen Lehrer Preßburger-Creglingen und Spatz- Rexingen als Vertreter des Israelitischen Lehrervereins vom Ministerialdirektor Tr. von Habermaas und den Mitgliedern der Königlichen Israelitischen Oberkirchenbehörde behufs Ueberreichung einer Petition

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