Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1907)
- Date
- 1907-01-25
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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71. Jahrgang. Nr. 4 Berlin, 25. Januar 1907. Dellsge zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums" lüorrrspondrnrm und Nachrichten. Deutschland. s. Berlin, 20. Januar. Der Vorstand der Witwen- und Waisenkasse der Rabbiner Deutschlands versendet dieser Tage an die Rabbinergemeinden Deutschlands das folgende Rundschreiben: Die Witwen- und Waisenkasse der Rabbiner Deutschlands hat am 20. November 1906 durch Senatsentscheidung des Kaiserlichen Aussichtsamts für Privatversicherung zu Berlin, dessen direkter Aufsicht sie dauernd untersteht, die behördliche Genehmigung zum Geschäftsbetrieb erhalten und diesen satzungsgemäß am 1. Januar d. I. eröffnet. Zur höchsten Genugtuung der deutschen Rabbiner sind damit langjährige Bemühungen, die nicht bloß auf die materielle, sondern ebenso sehr auch auf die ideelle und moralische Förderung und Hebung ihres Standes hinzielten, zu einern erfreulichen Erfolge gediehen. Dieser Erfolg konnte wesentlich nur dadurch erreicht werden, daß von Anfang an zahlreiche Gemeinden für die Bestrebungen der deutschen Rabbiner die lebhafteste Anteilnahme bekundeten und sie durch Beiträge zu dem durch Sammlungen aufgebrachten Stammvermögen der Kasse tatkräftig unterstützten. Lag es doch im Interesse der Gemeinden selber, für die Schaffung einer Kasse, die besonders den mittleren und kleineren Gemeinden die Sorge für die Zukunft ihrer Rabbiner abuehmen sollte, mit Eifer einzutreten. Dieses tatkräftigen Eintretens wird jedoch die nunmehr ins Leben getretene Kasse auch weiterhin in stärkstem Maße bedürfen: nicht nur. um ihr einen gegen alle Zufälle geschützten Geschäftsgang zu sichern, sondern vor allem auch, um eine solche Erhöhung ihrer Fonds zu bewirken, daß binnen kurzem die aus Mangel an Mitteln einstweilen zurückgestellte Pensionsversicherung angeschlossen werden kann. Je schneller es gelingen lvird, die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vorgeschriebenen Rücklagen (Sicherheitsfonds) zu bilden und gleichzeitig das Stammvermögen, dessen Zinsen als . Zuschüsse an die ordentlichen Mitglieder zur Herabminderung der von der Aussichtsbehörde geforderten hohen Tarifsätze dienen, zu vergrößern, desto eher wird die jetzt eröffnete Witwen- und Waisenkasse so ausgebaut werden können, daß sie in der Lage ist, auch den Ansprüchen auf die Versorgung der Rabbiner im Ruhestände gerecht zu werden. Für diese Zwecke bedarf die Kasse insbesondere laufenderjährlicher Zuwendungen, und wir erlauben uns deshalb an Sie die ergebenste Bitte zu richten: der Witwen- und Waisenkasse der Rabbiner Deutschlands gemäß § 1 der Satzung als außerordentliches Mitglied mit einem größeren Jahresbeitrag beitreten zu wollen. Den außerordentlichen Mitgliedern steht nach 8 21 der Satzung das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu, so Daß Sie durch Ihren Beitritt auch auf die Kasse selber werden Einfluß ausüben können. Au diejenigen Gemeinden, deren Rabbiner der Kasse als ordentliche Mitglieder angehören wollen, richten wir gleichzeitig das ergebene Ersuchen. gemäß 8 7 der Satzung mindestens die Hälfte der Jahresbeiträge für ihren Rabbiner zu übernehmen. Der Anerkennung der moralischen Verpflichtung, für das Alter oder die Hinterbliebenen ihres Rabbiners sorgen zu müssen, hat sich noch keine unserer Gemeinden entzogen. Sie werden sich ihr um so weniger entziehen können, wenn der Rabbiner selbst bereit ist, für Die Sicherstellung seiner und seiner Angehörigen Zukunst Opser zu bringen. Es entspricht in diesem Falle einem Gefühle der Gerechtigkeit, daß aucl) seine Gemeinde sich dazu bereit erklärt, ihren Anteil an seiner, ihre eigensten Interessen berührenden Versorgung zu übernehmen. Nach 8 34 der Kassensatzung ist Ihre Gemeinde auf Grund ihres Beitrages zum Stammvermögen der Kasse berechtigt, einen Vertreter in den Aufsichtsrat, dem nach 8 3b der Satzung wichtige Obliegenheiten zukommen, zu entsenden. Wir bitten Sie, diesen Vertreter gefälligst wählen und uns bezeichnen zu »vollen, damit wir baldigst die Aufsichtsbehörde von der Konstituierung des Aufsichtsrates in Kenntnis setzen können. Wir geben uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß Sie einem Werke, das für die Interessen der Gemeinden und ihrer Rabbiner und zugleich damit für die Förderung und Ehre des Judentums von so gewichtiger Bedeutung ist, auch weiterhin Ihre Beihilfe nicht versagen werden und zeichnen in Erwartung Ihrer zustimmenden Antwort Hochachtungsvollst! Das Kuratorium der Witwen- und Waisenkaffe der Rabbiner Deutschlands: Professor Dr. Maybaum, Dr. Freudenthal. 1 s. Berlin, 18. Januar. Am 2. und 3. d. Nt. fand Hierselbst der erste Telegiertentag des „Verbandes der S abbatsreunde" statt, zu welchem Vertreter erschienen waren der Ortsgruppen Mainz, Halberstadt. Braunsbach. Marburg, Cöln, Breslau, Hanau, Schlüchtern, Langenselbold, Fulda, Jchenhausen, Nürnberg, Mannheini, Alsfeld, Posen, Darmstadt, Gelnhausen, Waechtersbach, Frankfurt a.M., Schwabach. Fürth, Freudenthal, Niederstetten, Rexingen, Haigerloch, Mergentheim, Baisingen, Wreschen, Schweinfurt, Stuttgart, Berlin, Altentotheim, Gießen. Nach einer Begrüßungsansprache des Vorsitzenden, Dr. Ed. Biberfeld, wurde das Bureau gebildet und im Anschluß daran der Geschäftsbericht verlesen. Wie derselbe ergab, umfaßt der Verband gegenwärtig bereits sünfzig Ortsgruppen mit 2894 Mitgliedern. Tie Gründung der „Zentrale für Stellenvermittelung" in Frankfurt a. M., welche außerordentlich glücklich! arbeitet und eine sehr große Entlastung für die einzelnen Vereine! bedeutet, war eine der ersten Taten des Verbandes. Mit gerechter; Befriedigung lvurde ferner auf die Schaffung der „Brockensammlung! Peoli" in Berlin hingewiesen, welche ungelernten Beschäftigungslosen I selbsttätigen Erwerb gibt. Die Anerkennung, welche der Verband! als einzige maßgebende Instanz für Vertretung der Sabbatinteressen j bei dein „Verband der Deutschen Inden" in der Frage der Sonntags-! gesetzgebnng genießt, zeigt, wie großen Einfluß er sich bereits in! kurzer Zeit erworben hat. Der geschäftsführende Ausschuß befaßte sich! mit der Zusammenstellung des Materials für die Sonntagsgesetz-! gebnng, zur Aufklärung über die Rechte gegenüber Schul- und l Gerichtsbehörden bezüglich Dispensierung am Sabbat, ferner; mit der Vermittelung von Geschäftsverkäufen, um diese Geschäfte der! Sabbatheiligung zu erhalten usw. Die Einnahmen betragen jährlich i zirka 5000 Mark, bie vorwiegend für die Verbands-Zeitschrift „Der! Sabbath" und für sonstige Propaganda-Zwecke verwendet werden.! In der an den Bericht anknüpfenden Diskussion konstatierte Herr! Jacob Rosenheim-Frankfurt a. M., daß die Ortsgruppen selbsttätig! arbeiten und vielfach bereits eigene Institutionen geschaffen haben,! die den Aufgaben des Verbandes entsprechen. Es lvurde beschlossen, Orientierungs-Reglements herznstellen, die diese Jnnenarbeiten erleichtern sollen. Tie Entsendung von Wauderrednern, welche einen Programmpunkt des Verbandes bildet, scheiterte seither an dem Mangel geeigneter Persönlichkeiten. Die Versammlung erklärte sich j damit einverstanden, daß ein genalles Verzeichnis der am Sabbat ' geschlossenen Geschäfte zusammengestellt werde, mittels dessen der! Ausschuß in der Lage sein soll, unsere Interessen bei der bevorl stehenden Verschärfung der Gesetzesbestimmungen über die Sonntagsruhe an den zuständigell Regierungsstellen wirksam zu vertreten. Der Antrag aus Errichtung eines Kredit-Instituts wurde an eine Kommission von Bankfachmännern überwiesen. Am zweiten Verhandlungstage lvurde zuvörderst über die Herausgabe eines Adreßbuches der Gewerbetreibenden und Handwerker, die den Sabbat heiligen, verhandelt. Man beschloß, ein entsprechendes Verzeichnis 'anzulegen und den Ortsgruppen Abzüge zu behändigeu. Ferner sollen Formulare hergestellt werden, welche den Eltern die Befreiung ihrer Kinder vom Schulbesuche oder von schriftlichen Arbeiten am Sabbat erleichtern. Die Herausgabe einer volkstümlichen Darstellung der Sabbatvorschriften lvird geplant, lieber die Schaffung eines Führers für die Berufswahl und über etwaige als notwendig erkannte Statuten- Aenderungen soll eine fünfgliedrige Kommission Vorschläge machen- In den geschüftssührenden Ausschuß wurden die bisherigen Mitglieder wieder-, anstelle des ausscheidenden Herrn Karger-Breslall Herr Mar Neubörger-Berlin neugewählt.