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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-01-18 · Heft 3 (18.1.1907) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 3 (18.1.1907)
Date
1907-01-18
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 Nr. Namen der Anstalt Ort Zahl der Zoglinge Vermögen mt. Etat Mk. Vervftegungskosten Mk. 11 Casper Lachmannsches Provinzial- Waisenhaus E. V. Graudenz 19 405 000 11 500 12 Israelitische Erziehungsanstalt Ahlem bei Hannover 140 400 000 90 000 13 Dr.'Koschs Waisen- Erziehungsanstalt E. V. Königsbergs. P. 333 160 12 667 14 Deutsch-isr. Waiseninstitut E. V. Hanlburg 23 277 341 24 468 15 Zweites Waisenhaus der jüd. Gern, zu Berlin Pankow 57 240 000 42 000 15 241 16 Nanny, Julie und Rosalie Böhm- Stistung Berlin 13 ' 234 000 10 400 17 Jüdisches (Mendesch.es) Waisenhaus Frankfurt a. O. l 2 207 518 18 Israel. Simon sches Waisenhaus E.V. Hannover 190 OOU 9 000 19 Paulinenstift E. V. j Hamburg 27 180 000 13 500 20 Jsr. Waisenhaus; Stettin 11 166 480 11 098 21 Mädchenhaus E. B. Pankow 30 124 473 15 780 22 Israel. Zentral- Waisenu. Mädchenheim E. V. Ems 32 102 000 15 117 i I 23 Jsr. Waisenhaus Rybnik 25 100 049 1 Jsr. Taubstummen- An statt Weißensee b. Berlin 45 10 000 39 450') 10 000 : 2 Jsr. Blindenanstalt 'i Jsr. Jdiotenanstalt | (35 000 zum Bausands) *) Mit dieser Summe müssen auch die Ausgaben für eine Verhältnis mäßig kostspielige mehrklasfige Schule, an der für das Spezialfach ausgebildete Lehrer tätig sind, bestritten werden, während die Zöglinge der Waisenhäuser mit wenigen Ausnahmen (Jakobson-Schule, Samson-Schule) die Schulen des Anstaltsorts besuchen, wodurch für die Anstalt sogut wie gar keine Kosten entstehen. Dir Wacht. _ . Berlin, 15. Januar, ^t^erade zu rechter Zeit konnnt -jetzt die Mitteilung, daß das Kriegsm iuisterium nach Kenntnisnahme der eingeholten militärischen Gutachten beschlossen habe, an dem bisherigen Wahlverfahren der Reserveoffiziere keineAenderung eintreten zu lassen. Damit ist für jüdische Einjährige wieder auf lange Zeit hinaus jede Hoffnung auf Beförderung begraben. Preußischer Reserveoffizier zu werden, ist ja bekanntlich durchaus nicht so einfach. Freilich, wer die vorschriftsmäßige Religion, wer eine einwandsfreie politische Gesinnung besitzt, dem schenken die Götter neben anderen guten Gaben auch die Offizierswürde im Schlafe. Doch wehe dem Aermsten, der politisch anrüchig erscheint oder der das Unglück hat, von jüdischen Eltern abzustammen; nur selten bringt er es über den Unteroffizier hinaus. Die Wahl, welche nicht vor: den aktiven Regimentsoffizieren, sondern von den Offizieren des Benrlaubtenstandes vorgenommen wird, bildet hier die gefährliche Klippe. Nehnlen wir zum Beispiel an: ein jüdischer junger Mann aus Berlin zieht zur Erfüllung seiner militärischen Pflichten nach Karlsruhe. Er hat das Glück, in ein Regiment zu kommen, dessen Offizierkorps sich frei weiß von antisemitischen Vorurteilen. Da er während seiner Dienstzeit den an ihn gestellten Anforderungen in jeder Hinsicht entspricht, wird er nach Beendigung der Uebung B seitens seines toleranten Regimentskommandeurs zur Beförderung zum Reserveoffizier vorgeschlagen. Er stellt sich darauf in seinem Heimatsort zur Wahl und fällt natürlich durch, denn — die Berliner Herren wählen Juden prinzipiell nicht zu Reserveoffizieren. Nun wurde im Laufe der vorjährigen Etatsberatung die Frage im Abgeordnetenhause aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig sei, das Institut der Offizierswahl überhaupt gänzlich zu beseitigen. Damals gab der Kriegsminister Herr v. Einem die Zusicherung, die Frage näher in Erwägung ziehen zu wollen. Das tat er denn auch. Anfang September 1906 wurden die einzelnen Truppenteile sowie die einzelnen Bezirkskommandos seitens des Kriegsministeriums zur gutachtlichen Aeußerung darüber aufgesordert, ob es wünschenswert erscheine, die Wahl der Reserveoffiziere den Offizieren des Beurlaubtenstandes zu nehmen und sie den aktiven Truppenteilen zu übertragen. Erklärlicherweise wurde diese Verfügung in liberalen Kreisen mit Genugtuung ausgenommen. Jetzt folgt nun die bittere Enttäuschung. Es bleibt alles beim alten. Die Wahl zum Reserveoffizier liegt auch ferner in der Hand der intoleranten Offiziere des Benrlaubtenstandes. Ueberschwüngliche Gemüter träumten bereits von jüdischen Reserveoffizieren, die es dermaleinst in Preußen geben würde. Jetzt erkennt matt, wie schwer man sich getäuscht hat. Nur in Bayern haben Juden noch derartige Aussichten, wie wir erst jüngst zu melden Gelegenheit hatten. Wie schwer sich aber das Vorurteil gegen die Juden im Heeresdienst bereits zu rächen beginnt, zeigt die Klage über den Mangel an Sanitätsoffizieren. Sehr natürlich, da man sich trotzdem noch imnier nicht dazu herbeilassen will, von dem verfassungswidrigen Ausschluß der jüdischen Aerzte endlich Abstand zu nehmen. In Friedenszeiten kommt in Preußen kein Jude insSauitütsoffizierkorps; aber für den Kriegsfall greift die Militärverwaltung doch auf jüdische Aerzte zurück, wohl wissend, daß sie unter ihnen stets opferfreudige Männer findet, deren Patriotismus groß genug ist, um in der Stunde der Gefahr die erlittenen Zurücksetzungen zu vergessen und bereitwillig mit Herz und Hand zu helfen, wo Hilfe nötig ist. Es wäre gut, wenn diese Dinge immer wieder im Abgeordnetenhanse zur Sprache gebracht werden würden. Gutta cavat lapidem. * Die „Kreuzzeitung", die es doch wissen muß, berichtet über die Pläne der russischen Regierung in bezug auf die Inden, die der Zar bekanntlich durchkreuzt hat, folgendes: „Es verlautet, daß das neue Iudengesetz die Stellung der Juden im Zarenreiche gegen früher nicht sonderlich ändern werde. Der Gesetzgeber hat sich angeblich von der Annahme leiten lassen, daß die Juden nicht zu den produzierenden Teilen der Bevölkerung gehören und insofern auf Kosten der produzierenden Elemente leben, als sie diese im Süden und im Westgebiete um die Früchte ihrer Arbeit bringen. Eine Erweiterung der Rechte der Juden würde die unheilvollsten wirtschaftlichen Folgen nach sich ziehen. Daher soll sich das neue Gesetz in den Grenzen der bisherigen Gesetzgebung bewegen. In der Begründung ist, wie verlautet, hervorgehoben, daß das Staatsinteresse dringend eine Einschränkung der Judenrechte heische. Das Staatsinteresse verbiete ferner eine stärkere Ausdehnung des Ansiedlungsrayons der Juden und eine Erhöhung der -prozentualen

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