Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1907)
- Date
- 1907-01-11
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
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Drei Kabbineroerlsmmlungen. Verl in, im Januar, er Nab bi nerv erb and iw Deutschland tagte am 2. und 3. Januar im Hause der Gesellschaft der Freunde in Berlin. Leine letzte Tagung hatte vor vier Jahren in Frankfurt a. M. stattgefunden. Den: Verbände gehören von den ungefähr 240 Rabbinern, die im deutschen Reich amtieren, 156 an. Anwesend waren die folgenden Herren Rabbiner: Dr. Ackermann-Brandenburg, Baron-Hoppstetten, Vaßsreuud- Trier, Berger-Krotoscbin, Bergmann-Frankfurt a. Blumenthal- Berlin, Gohn-Jchenhausen, Cohn-Eschtvege, Cohn-Rawitsch, Dienemann- Ratibor, Doctor-Cassel, Elsaß-Landsberg, Eschelbacher-Berlin, Fabian- Breslau, Finkel-Pasewalk. Freudenthal-Danzig, Freund-Ostronw, Galliner-Charlottenburg, Goldschmidt-Kolberg, Goitein-Burgkunstadt, Grabowski-Barmen, Gradentvitz-Tarnowitz, Gronemann-Hannover, Grünfeld-Bingen, Guttmann-Breslan, Guttmann-Cnlm, Heilbronn- Lpandau. Holzer-Lchrvedt, M. Horovitz-Frankfnrt a. M.. Jacob- Dortmund, Kaatz-Zabrze, Kaelter-Potsdam, Kalischer-Bonn. Koch- Weißenburg, Koenigsberger-Pleschen.Kohn-Arlsbach, Kopfstein-Benthen, Kusznitzki-Bayreuth, Lazarns-Frankfurt a. M., Lewin-Wreschen, Lewit- Alzey. Lewy-Neustettin, Liebermann-Königsberg i. Pr., Löb-Emden, Loeweuthal-Hamburg, Mannheimer-Oldenburg, Atahbaum-Berlin, Atunk-Marburg, Atünz-Berent, Nenwirth-Bingen, Norden-Mhslowitz, Peritz-Liegnitz, Petuchowski-Berlin, L. Pick-Berlin, Pick-Strafzburg i. W., Porges-Leipzig, Posner-Cottbus, Rail-Pleß, Rosenberg-Thorn, Rosenlyal-Eölu, Rosenzweig-Berlin, Salzberger-Erfurt, Sauwel-Essen, Seligmann-Frankfurta. M., Silberberg-Schrinun, Silberstein-Stargard, Silberstein-Elbing, Stein-Dresden, Theodor-Bojanowo. Vogelstein- Stettin, Vogelstein-Königsberg i. Pr., Walter-Bromberg, Warschauer- Berlin, Weingarten-Ems, Weisse-Berlin, Werner-München, Winter- Dresden, Wreschner-Samter. Nachdem Herr Justizrat Timendorfer im Namen des Vorstandes der jüdischen Gemeinde die Versammlung in überaus herzlicher Weise begrüßt hatte, erstattete der Vorsitzende, Herr Rabbiner Professor Dr. Mahbaum-Berlin, den Bericht über die Geschäftsführung des Vorstandes in den letzten vier Jahren. Herr Rabbiner Dr. Jacob- Dortmund hielt sodann den allgekündigten Vortrag über den Einfluß der jüdischen Wissenschaft ans die Enianzipation des Judentums. Der Schluß des Vortrages erregte namentlich auf der konservativen Seite starken Widerspruch. Die Wogen der Debatte glätteten sich erst, als eine Kommission, aus den Herren Gnttlnann, Vogelstein, Kaatz, Cohll bestehend, eingesetzt wurde, die den Standpunkt der Versammlung gegenüber den Schlußäußerungen des Vortrags festlegen sollte. Die Haliptpunkte der diesmaligen Tagesordnung betrafen neben der S ch ä ch tfra ge die g es e tzlich e O rg a ll is a t i o n desIudentltms in Preußen, die Sabbatheiligung und die Witwen- und Waisenversorgung. In der Schächtfrage nahm die Versammlung, insbesondere gegenüber den Beschlüssen der Nürnberger Tagung des Verbandes der Deutschen Tierschutzvereine, einstimmig eine Erklärung an, in der nachdrücklichste Verwahrung gegen die fortgesetzte Verdächtigung der Erklärung der Rabbiner über den religionsgesetzlichen Charakter der Sch ächtvorschristen eingelegt und erneut ausgesprochen wird, daß die rituelle Schlachtmethode eine religiöse Satzung des Judentums ist, die im biblischer: und nachbiblischen Schrifttum ihre Begründung findet. Zu entschiedener Abwehr der gegen das Schächten gerichteten Agitation soll ein ställdiges Bureau errichtet lverden. Ganz besonderes Interesse erregter: hierauf die Verhandlungen des Rabbinerverbandes über die Frage der Sabbatheiligung. Unleugbar fordert diese von den glaubenstreuen Israeliten erhebliche Opfer, die durch die zunehmende Verschärfung der Gesetzgebung über die Sonntagsruhe immer schwerer lverden. Die Schilderung, die die beiden Berichterstatter Dr. Horovitz-Frankfurt a.M. ilnd Dr. Werner-München von den Verhältnissen gaben, bedeuten einen Notschrei. Zahlreiche Existenzen strenggläubiger Inden werden durch den Zwang, neben der ihnen durch ihre Glaubenssatzungen vorgeschriebenen Sabbatruhe auch am Sonntag geschäftlich feiern zu lnüssen, schwer geschädigt, ja oft geradezu ruiniert, und daß die Entwicklung auf die Einführung einer völligen Sonntagsruhe hinausläuft, ist unbestreitbar, wenn vorläufig auch nur einzelne Kommunen von ihrer ortsstatutarischen Befugnis Gebrauch zu machen sich anschicken. Allgemeine Zustimmung wird sicher die Art finden, mit der der Rabbinerverband zu dieser Frage Stellung nahm. Es soll überall da, wo, wie es nach dem jetzigen Stande der Reichsgesetzgebung ja in der Hauptsache auch der Fall ist, am Sonntag noch einige Stunden freigegeben sind, eine Ausnahme für die Inden nicht angestrebt werden; und wo, sei es in der Kommune oder durch allgemeines Gesetz, es zu einer völligen Sonntagsruhe kommen sollte, betreffen die Bemühungen lediglich den inneren Betrieb in Bureaus, in Kontors usw., wo ein Verkehr mit dem Publikum nicht in Frage kommt, und der Detailverkauf soll bei den anzustrebenden Ausnahmebestimmungen unberührt bleiben. Natürlich sollen sich diese Ausnahmen nur auf diejenigen Juden erstrecken, die den Sabbat streng halten, und lediglich, so weit jüdisches Personal dabei in Betracht kommt. Mit dieser Beschränkung hofft man wenigstens das zu erreichen, lvas in einzelnen anderen Kulturstaaten zugunsten der gläubigen Juden seit langem gewährt wird. Auch wollen diese Bestrebungen die sittlichen Gefahren verhüten, die dadurch entstehen würden, daß ein Teil des Bürgertums gezwungen wäre, zwei Tage nacheinander von jeder Berufsarbeit fern zu bleiben. Zu der Frage der gesetzlichen Gesamtorganisation der preußischen Juden, die seit längerer Zeit vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund angestrebt wird, nahm der Rabbinerverband nach einem eingehenden und streng sachlichen Referat des Herrn Rabbiner Dr. Samuel-Essen Stellung in folgenden Leitsätzen: 1. Der Rabbinerverband in Deutschland begrüßt die Bestrebungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes zur Schaffung einer gesetzlichen Gesamtorganisation der preußischen Juden als ein Werk uoit staatsmänliischer Einsicht, das zur Festigung der jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen nach inner: wie nach außen führen muß und mit aller Kraft unter Benutzung der politischen Faktoren und dem zu erhoffenden Wohlwollen der hohen Staatsregierung zu gedeihlichem Abschluß zu bringen ist. — 2. Die Hauptprinzipienfrage, ob eine Art synodaler Verfassung anzustrebeu oder die Autonomie der Einzelgemeinde in allen religiösen Dingen voll aufrecht zu erhalten und nur Verwaltnngsinstanzen zu schaffen seien, oder welche Wege sonst zur Abstellung der vorhandenen Mißstäude zu wählen seien, muß erneuter Prüfung unterzogen werden. Jedenfalls möge das zu schaffende Zentralorgan der Staatsregierung gegenüber das repräsentative, den Einzelgemeinden übergeordnete sein. — 3. Die Generalversammlung des Rabbinerverbandes in Deutschland von: 2. Januar 1007 erwartet zu den weiteren Verhandlungen die Hinzuziehung der von ihr erwählten Delegierten als der sachkundigen Vertreter des Judentums. Sie erteilt diesen Delegierten behufs Wahrung der Interessen des Rabbinerverbandes die Direktive, nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, daß die unhaltbare Stellung des Rabbiners in den altpreußischen Provinzen als eines nach Gutdünken anzustellenden Privatbeamten beseitigt und dem vreußischen Rabbiner der Charakter des Geistlichen (Religionsdieners usw.) im Sinne des Gesetzes verliehen werde. In der Diskussion legte Dr. Vogelstein-Stettin sechs neue Thesen vor. Schließlich wurde eine Kommission zur Beratung der Frage eingesetzt. Zu dem folgenden Punkt der Tagesordnung, die Bezirksrabbinate betreffend, wurde vom Referenten Dr.Kopsstein nachgewiesen, daß zur Wahrung und Förderung der religiösen, erziehlichen und sozialen Aufgaben der jüdischen Gemeinden die Mitwirkung des Rabbiners dringendes Erfordernis sei, und um sie auch in den kleinen Gemeinden zu sichern, sollen Bezirksrabbinate gegründet' werden mit Beitrittszwang, aber freier Auswahl für die einzelnen Gemeinden. Die Verhandlungen erstreckten sich zu einem großen Teil dabei auf die Stellung des Rabbiners in den altpreußischen Provinzen, der nach den: geltenden Gesetze von 1847 lediglich ein nach Gutdünken anzustellender Privatbeamter ist. Rabbiner Dr. Kopfstein hatte für diesen Punkt folgende Grundsätze ausgestellt: