Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin, 25. Dezember 190.“. 67. Jahrgang. No. 52. Der Gemeindevote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums" korrrlpondkn-rn und Aschrichtm. Deutschland. 8. Berlin, 20. Dezember. Im geschäftlichen Teil der heutigen Repräsentantenversammlung gab der die Sitzung vertretungsweise wiederum leitende Kommerzienrat Friedländer den Mitgliedern Kenntnis von der — unseren Lesern bereits bekannten (siehe Nummer 48 dieser Zeitung) — Protestresolution, die in einer öffentlichen Versammlung gegen die Errichtung einer Orgel in der Synagoge Rykestraße gefaßt worden war, und überwies dieselbe der noch mit der Vorberatung dieser Angelegenheit betrauten gemischten Kommission. Eine Zuwendung der Frau Dr. Rebecka Stern, geborene Bentschen, im Betrage von 18000 Mark, welche zu einem Drittel zur Errichtung einer Almosenstiftung und zu zwei Dritteln einer Bräute-Ausstattungs- Stiftung bestimmt ist, wurde debattelos angenommen, ebenso die letztwillige Zuwendung des Herrn Isidor Kuttner im Betrage von 1060 Mark, von deren Zinsen zwei Waisenmädchen und zwei Waisenknaben bekleidet werden sollen. 300 Mark werden zum Ankauf einer Thorarolle bewilligt, welche für brauchbar befunden worden ist, aber einer nochmaligen genauen Prüfung unterzogen werden soll. Zur Einrichtung elektrischer Beleuchtung in der neuen .Synagoge einschließlich der Oberlicht- und Fensterbeleuchtung werden 25000 Mark genehmigt mit der Maßgabe, daß eine nochmalige Submission erfolgen soll. Das von Herrn Bert hold Israel geäußerte Bedenken, ob nach Abschaffung des bisherigen Gaslichts die Heizung in der neuen Synagoge ausreichen werde, wird durch die Herren Maurermeister j Fränkel, Prof. Blaschke und Manheim er widerlegt. — Alsdann gelangte erst die bereits an früherer Stelle der Tagesordnung befindliche Vorlage betreffs Abänderung des Gemeindestatuts zur Beratung, da erst um diese Zeit die bei einer derartigen Vorlage statutarisch vorgeschriebene Anzahl von 17Repräsentanten vorhanden war. In Nummer 39 unseres Blattes haben wir bereits dem Wortlaute nach die wichtigsten Aenderungen einiger neugestalteter Paragraphen des Gemeindestatnts veröffentlicht und können uns daher beschränken, auf die dortigen Ausführungen zu verweisen. Auch der Referent der Vorlage, Rechtsanwalt Dr. Cohn, verzichtet darauf, die Paragraphen einzeln zu besprechen schon aus dem Grunde, weil die Aenderungen, soweit es sich um Nova handelt, genau nach den Vorschriften der Aufsichtsbehörde abgefaßt worden find. Er verweist nur auf zwei Punkte, welche Anlaß zur Erörterung geben können, auf 8 17 Absatz 2 und den Artikel II. Nach § 17 findet gleichzeitig mit jeder Ergänzungswahl eine Ersatzwahl für diejenigen Repräsentanten und Stellvertreter statt, welche vor dem 15. September des betreffenden Jahres ausgeschieden sind, deren Wahlperiode aber mit dem Ende des Jahres noch nicht abläuft. Die in der Ersatzwahl gewählten Repräsentanten und Stellvertreter bleiben bis zürn Ende derjenigen sechs Jahre im Amte, auf welche die Ausgeschiedenen gewählt waren. Gegen diese Bestimmung ist im Ausschuß und auch in der gemischten Kommission Widerspruch erhoben worden, weil der Unterschied zwischen Stellvertreter und Repräsentant hierin nicht klar zum Ausdruck gekommen ist. und der Referent persönlich kann sich von dieser von der Aufsichtsbehörde gewünschten Neuerung nichts versprechen. Der Artikel II schafft ebenfalls eine Neuerung. Es heißt darin, daß die Vorschriften des Artikel I mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Nachtrags durch die Aufsichtsbehörde in Kraft treten. Sie finden auch auf diejenigen Vorstandsmitglieder, Repräsentanten und Stellvertreter Anwendung, welche beim Inkrafttreten des Nachtrags bereits gewählt sind, mit der Maßgabe, daß die Einberufung der zu dieser Zeit im Amte befindlichen Stellvertreter der Vorstandsmitglieder bis zum Ablaufe ihrer Amtsperiode gemäß den Bestimmungen des bisherigen 8 31 erfolgt. Der Referent hält diese Neuerung nicht für berechtigt, da die unter dem alten Statut gewählten Stellvertreter nicht um ihr wohlerworbenes Recht kommen dürfen. Nach einem Vorschläge ist dieser Artikel in veränderter Fassung im Ausschuß einstimmig zur Annahme gelangt. Hiernach treten die Bestimmungen des Artikel I mit der Maßgabe in Kraft, daß für die zu dieser Zeit im Amt befindlichen Stellvertreter des Vorstandes und der Repräsentanten bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode die bisherigen Bestimmungen maßgebend bleiben. Das Dienstalter der Stellvertreter des Vorstandes bestimmt sich aber vom Inkrafttreten dieses Nachtrages an nach der Vorschrift der Artikels I, 8 31 a, Absatz 3. Der Referent schließt mit der Bitte an die Versammlung, den veränderten Paragraphen sowie. den Zusatzanträgen die Zustimmung zu geben. SyndikusJustizrat Lilien tal hebt hervor, daß der Gemeindevorstand auf die Bestimmungen des 8 17 besonderen Wert legt, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß der Polizeipräsident nach nochmaliger Klarlegung seine Zustimmung der Uebergangsbestimmung im Artikel II nicht versagen wird. Syndikus Dr. Min de n hat zwar, wie er angibt, keine reine Freude beim Durchlesen der neuen Bestimmungen empfunden, hegt aber die Erwartung, daß sie sich in der Praxis besser bewähren tverden, als sie sich lesen. Rechtsanwalt Dr. Cohn ergänzt noch sein Referat dahin, daß in der Kommission von Geheimrat Blumen tal ein Antrag auf Einführung von Bezirkswahlen gestellt, aber mit Rücksicht darauf, daß eine solche Umwälzung eingehenderer Beratung bedürfe, vorläufig wieder zurückgezogen worden sei. Geheimrat Blumenthal bestätigt diese Angabe; nach ihm könne ein Eingriff in die Rechte der Wähler nur durch die Einführung der Bezirkswahlen vermieden werden, die er jedoch bis zur Revision der gesamten Statuten zurückgestellt wissen will. Damit ist die Debatte zu Ende. Der Vorsitzende verliest die einzelnen Paragraphen, die einschließlich der Zusatzanträge einstimmig angenommen werden. In! einer Schlußabstimmung wird alsdann die gesamte Vorlage genehmigt und für die sich daran anschließende zweite Lesiing auf Antrag Louis Sachs die en bloe-Annahme des neuen Statutenentwurfs gutgeheißen. — Zur Anschaffung von Läuferstoffen in der neuen Synagoge werden 387 Mark bewilligt, für die Einrichtung elektrischen Betriebes der Orgel in der Synagoge Lindenstraße 2500 Mark. Zur Anstellung einer Klage gegen einen voll der Fürsorgekommission mit 50 Mark unterstützten Petellten. welcher jetzt in geordneten Verhältnissen lebend, mit seinen Abzahlungen trotz wiederholter Mahnullg im Rückstände geblieben ist, wird aus priuzipielleil Gründell die Ermächtigung erteilt. — Der Rechnungsabschluß der alten Synagoge weist einen Miuderverbrauch von 4303.58 Mark auf, die Einnahmen betrugen circa 35 158 M.. die Ausgaben 30 855 M. Wesentliche Unterschiede gegen das Vorjahr sind nicht vorhanden; bei der Heizung und Beleuchtung hat sich Minderverbrauch herausgestellt. Unter den Einnahmen figurieren 1336 Mark für Trauungen resp. für Verleihung von Trauwerkzengen außerhalb der Synagoge. Die Synagoge Kaiserstraße hat von dem ihr pro 1902/03 gewährten Zuschuß 4217,47 Mark zurückzahlen können. Die Kommission zur Beschaffung des Koscherfleisches hat einen Minderverbrauch von 3600 Mark, das Quellbad dagegell einen Mehrverbrauch von 136.48 Mark zu verzeichnen. Mit der Wiederwahl der turnusmäßig ausscheidendeu Mitglieder der Konnnissiou für die Friedhossangelegenheiseu schließt die öffentliche Sitzung. Die werteren Punkte der Tagesordnung, darurrter der Rechnungsabschluß der Schutzkommission, sowie zwei dringliche Vorlagen werden der sich anschließenden geheimen Sitzung überwiesen. ££2 Berlin, 21. Dezember. Wie alljährlich veranstaltet allch in diesem Winter das Kuratorium der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums eine Reihe von Vorlesungen zum Besten des Stipendienfonds dieser Anstalt. Die Vorlesungen, welche im Saale der Gesellschaft der Freunde, Potsdamerstraße 9, abends 8 Uhrgehalten werden, sind folgende: 1. Am 18. Januar. Herr Fritz Mauthner: „Aus meinen Schriften." 2. Am 1. Februar. Herr Dr. Jul. Lewit, Grobherzoglicher Landesrabbiner in Birkenfeld ä. d. Nahe: „Koheleth und Schopenhauer." 3. Am 15. Februar. Herr Professor Dr. Carl Lehmann: „Israels Stellung tu der Weltgeschichte nach babylonisch-assyrischen und ägyptischen Quellen." 4. Am 29. Februar. Herr Chefredakteur I. Landau: „Der jüdische Humor." 5. Am 7. März. Herr Professor Dr. Baginsky: „Gesundheitspflege im jüdischen Kriegslager." 6. Am 21. März. Herr Geh. Rat Professor Dr. Pinner: „Die Chemie in der Bibel."