Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- Seite 618 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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618 gegen die Inden unternommen hat, gedankt sein soll, beigesetzt, daß er zugebe, daß der Ritualmord keine Einrichtung der israelitischen Religion sei. Wenn ein Oberlandesgerichtsrat sagen kann, das; die gerichtlichen Beschlüsse eine Begünstigung der Juden zu enthalten scheinen, wenn ein Lycealrektor die Darstellung der Ermordung des Simon von Trient durch Juden als eine historische Darstellung bezeichnet, dann muh man schließlich noch froh feilt, wenn nicht noch die Ermordung von Menschen zu rituellen Zwecken als Einrichtung der israelitischen Religion von einem Dorndekan ausgegeben wird. Unr so wunderbarer ist deshalb, daß Schädler beifügt, daß er das richterliche Vorgehen in diesem Falle für bedenklich halte, und wiewohl er damit fortfuhr, daß es Historiker gäbe, welche der Ansicht seien, daß die Abschlachtung des betreffender: Knaben nicht von israelitischer, sondern von christlicher Seite verübt wurde. Im vorliegenden Falle roäre übrigens, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte, das Schwurgericht zuständig; eine große Politische Partei sollte aber sich besonders hüten, in einer vor das Schwurgericht gehörigen Sache eine Beeinflussung des Gerichtes durch die gesetzgebende Versamnrlung vorzunehmen. Ob es zur Hauptverhandlurrg vor den: Schwurgerichte kommt, ist aber sehr fraglich, weil Osterrieder behauptet, daß der Prospekt mit dem Texte nicht von ihm, sondern hinter seinem Rücken von anderer Seite gefertigt sei und er denselben rnißbiüige. Der sozialdemokratische Abgeordnete Erhärt hat ebenfalls seine Meinung nicht verborgen, inbent er auch die Beschlagnahme mißbilligte, aber die Mitglieder des Centrums ermahnte, auch in anderen Fällen die Engherzigkeit ebenso zu vermeiden, wie in diesem Falle. Schließlich hat Dr. Heim, königlicher Reallehrer und Reichstagsabgeordneter in Ansbach, es für auffällig erklärt, daß lvegen eines Jude:: so rasch eingeschritten würde; daß tatsächlich kein Jude in der Sache Partei ist, scheint er übersehen zu haben; man solle wegen der Juden nicht gleich so flink sein; er glaube nicht an Ritualmord, sondern an den Prozentmord der Juden. Wenn ein Jude angeklagt werde, so werde der Verteidigung der weiteste Spielraum gelassen, während sonst das Beweisverfahreu in Strafsachen ganz kurz abgetan würde. Wie sich Heim einer Selbsttäuschung hingegeben hat, indenr er bei seinem bekannten Anträge über die jüdischen Justizbeamten vor zwei Jahren behauptete, sie würden bevorzugt, während sie tatsächlich zurückgesetzt werden, täuscht er sich, wenn er glaubt, daß man angeklagten Juden, die glücklicherweise doch selten sind, die Verteidigung erleichtere; er scheint nicht zu wissen, daß unsere Strafprozeßordnung den Juden wie den Nichtjuden gleichmäßig schützt und daß das Reichsgericht unbarmherzig jedes Urteil aushebt, bei welchem eine Verkürzung der Verteidigung des Angeklagten, ob er Jude oder Christ sei, vorgekommen ist. Um so erfreulicher ist, daß er, dessen unfreundliche Gesinnung gegen die Juden aus seinen Wörter: hervorgeht, sich rächt etwa einer Täuschung über das schreckliche Wort Nitualmord hin gibt und seirre negierende Stellurrg zu der Behauptrrng desselben nicht rrnterdrückt. Die garrze Sache ist traurig, tief traurig. Aus Abneigung gegen die Inder: wird in einer anhängiger: Sache die richterliche Tätigkeit, noch dazu die eines Schwurgerichtes, von den Mitgliedern der mächtigsten Partei in Deutschland eingehend kritisiert und die Unabhängigkeit der Gerichte dadurch gefährdet. Das Einzige, aber Große, was wir bei der Sache mit Befriedigung verzeichnen können, ist, daß die einflußreichsten Mitglieder der Partei den Glauben an das häßliche Wort Ritualnwrd von sich gewiesen haben. Ob bei der Wiederkehr der Sache im Plenum der Kammer nichts anderes von anderer Seite herauskommen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Die Gründe, ans welchen das Centrum die Angelegenheit aufgegriffen hat, sind offenbar in persönlichen Beziehungen des Osterrieder zu einflußreichen Persönlichkeiten zu suchen; der Umstand, daß in der heutigen Plenarsitzung der Kammer der Abgeordnete Lerno das Augenmerk der Polizei auf den Simplizissimus und die Jugend richtete, indem er sich über sie bitter beklagte, steht mit der Angelegenheit doch in einem viel zu losen Zusammenhänge. Schiller und die Juden. Von Ludwig Geiger. (Schluß.) uch in anderen Dramen Schillers lassen sich einzelne biblische Anspielungen m:d Vergleiche bemerken, besonders in der Kapuzinerpredigt in „Wallensteins Lager" und in den Worten des Pfarrers in den „Räubern". Aber auch hier ist das neue Testament stärker benutzt als das alte. Die Persönlichkeit des Moses lockte den Dichter schon früh. Doch besitzen wir über den epischen Plan Moses aus der Zeit der Karlsschule 1773 nur das Zeugnis seines Schulfreundes Petersen*) und können uns denken, daß er unter den: Einfluß Klopstocks gefaßt wurde, und, wenn ausgesührt, durchaus seine Art gezeigt hätte. 17 Jahre später wurde der Persönlichkeit und ihrer Tätigkeit in der Abhandlung „Die Sendung Mosis" eine ausführliche Darstellung gewidmet?) Zeitgenössische Urteile über die Abhandlung sind wenig bekannt?) Körner hatte am 6. Oktober 1790 geschrieben: „Die Sendung Mosis ist eine Vorlesung von Dir. Von dieser Art könntest Du mehrer in der Thalia liefern, die zugleich eine historische Gallerie bilden köinlten." Diesen nicht sehr enthusiastischen Ausdruck erwiderte Schiller mit den Worten (18. Oktober): „Der Aufsatz über Moses hat also Deinen Beifall" und Körner schwächte sein halbes Lob ab durch die in dem nächsten Brief stehenden Worte: „Moses endet nicht befriedigend, wenigstens bleiben viele Fragen und Zweifel." Aber auch in neuerer Zeit ist die Schrift sehr wenig besprochen worden^) und schon aus diesem Grunde lohnt sich ein näheres Eingehen auf sie. 9 Vergleiche Weltrich I. Seite 149, Anmerkung 2. 2) Zuerst erschienen Thalia 10. Heft 1790, daun von Schiller in die kleineren prosaischen Schriften 1792 ausgenommen, jetzt in den Werken. 3) Goedeke im Grundriß, 5, 179, Dresden 1893, erwähnt nur eine Beurteilung des ganzen Thaliahestes in der neuen Nürnberger Zeitung, 23. November 1790. Er führt eine unbekannte französische llebersetzung von Harre, Paris 1859 au, sonst durchaus nichts. 9 In den Jahresberichten für neuere deutsche Literaturgeschichte (seit 1890) wird keine der Abhandlung gewidmete Schrift genannt. Die großen Schiller-Biographien von Weltrich und Minor gehen noch nicht bis zu dieser Epoche; Brahm spricht nicht vor: ihr; Harnack gedenkt ihrer nur mit einem Worte. Etwas ausführlicher unter den älteren ist Hoffmeister Schillers Leben, Geistesentwicklung und Werke, II. Band, 1838, Seite 161—163; unter den neueren-Janssen, Schiller als Historiker, II. Auflage. Freiburg 1879, Seite 129 ff. H. Zirndorf erwähnt in einen: Aufsatz 1859, (vergleiche oben) daß in den zwanziger oder dreißiger Jahren in den sogenannten Talmudschulen zwei Werke mit besonderer Leidenschaft gelesen wurden: Nathan der Weise und die Sendung Mosis. „Die letztere rief manchen Widerspruch hervor, aber erweckte gerade durch die lebhafte Anerkennung von Mosis Wirken, gegenüber den trockenen Notizen der meisten übrigen Geschichtswerke Interesse und Enthusiasmus". %