Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- Seite 617 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3228527-3228580--60450-3297042- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
(517 ^-t. Drr Linan?auslchutz der bayerischen lkammer der AdgeHrbneten und der SitualmorL. or einigen Wochen wurde angeblich ein Prospekt von einem gewissen Osterrieder in München nach unzähligen Orten des Deutschen Reiches und Oesterreichs versandt, in welchem eine von Oslerrieder hergestellte Postkarte abgebildet war, welche die Abschlachtung eines Menschen durch die Juden in der schauerlichsten Weise darstellte: das auf dem Bilde in unglaublichen Strömen sich ergießende Blut wurde in einer Schüssel aufgefangen, während zwei der darum stehenden Männer große Messer in der Hand führten. In dem neben der Karte stehenden und die Karte zum Verkaufe anbietenden Texte war gesagt, daß durch diese Karte der Ritualmord beiviesen sei. Nach § 166 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich wird, wer eine mit Corpvrationsrechten innerhalb des Deutschen Reiches bestehende Religionsgesellschast oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft, mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft und nach der reichsgerichtlichen Rechtssprechung wird durch den Vorwurf des Ritualmordes dieser Tatbestand erfüllt. Infolgedessen hat das Amtsgericht München I, Abteilung für Strafsachen, die Beschlagnahme dieses Prospektes beschlossen, und die Straskainmer des k. Landgerichtes München I hat die hiergegen von Osterrieder erhobene Beschwerde als unbegründet zurückgeiviesen. Auffälligerweise brachten nun Centrumsblätter die Drohung, daß wegen des Verhaltens der von ihnen mit Vorwürfen überhänften Staatsanivaltschaft in der Kammer der Abgeordneten eine Interpellation erfolgen würde, während doch tatsächlich nicht die Staatsanwaltschaft, die gesetzlich hierzu nicht befugt gewesen wäre, sondern die unabhängigen Gerichte die Beschlagnahme verfügt haben. Was der Grund dieser Drohung war, war nicht abzusehen, da der Tatbestand ein einfacher war und bei der gesetzlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gerichte dieselben weder dem für die Justizverwaltung verantwortlichen Minister, noch irgend wem anderen verantwortlich sind. Aber auch die taktischen Gründe, ans denen das Centrum sich um die Sache, die ihren regelmäßige,i Weg nahm, kümmern sollte, waren nicht zu erkennen, und konnten weder in der Absicht, den Justizminister anzugreifen noch die Juden zu ärgern, bestehen. Allerdings wurde von der Centrnmspresse behauptet, daß man die Verbreitung des bekannten Kaulbach'schen Cartons „Peter Arbuez" stets unbeanstandet gelassen habe, während hier zum Schutze der jüdischen Religion eingeschritten werde: allein man kann doch ernstlich nicht behaupten, daß die Darstellung der unbestrittenen Verbrennung von Menschen durch die spanische Inquisition zu vergleichen sei mit der zu aller Zeit und allüberall von den Juden und ernsten Schriftstellern in Abrede gestellten Ermordung von Menschen zum Zwecke des Genusses ihres Blutes. Es ist nun die angekündigte Interpellation unterblieben; in den Sitzungen des Finanzausschnsies vom 14. und 15. Dezember ist aber leider der Rechtspflege vorgegriffen worden, indem mehrfach Redner die bei Gericht noch anhängige Osterrieder'sche Angelegenheit znin Gegenstand ihrer Besprechung machten. Der Referent über den Justizetat, Oberlandesgerichtsrat und Reichstagsabgeordneter Lerno in Bamberg, begann damit, daß er, der selbst Richter ist, die vom Gerichte angeordnete Beschlagnahme nicht für angezeigt zu halten erklärte, die Begründung der Beschlüsse als nicht zutreffend erachtete, und den Schein für geschaffen erachtete, daß die Gerichtsbeschlüsse eine Begünstigung der Juden enthalten; allerdings glaube er nicht, daß die Gerichte diese Tendenz hatten. Wer zufällig weiß, daß der Beschwerdebeschlnß unter Mitwirkung des Sohnes eines fast leidenschaftlichen Centrumsmannes, des früherer, Kammerpräsidenten von Walter,Zerging, muß, zumal bei dem Berufe des Referenten, dessen Kritik der gerichtlichen Tätigkeit für unbegreiflich erachten. Auf den Vortrag des Referenten stellte der liberale Abgeordnete Dr. Casselmann, BürgermeistLr von Bayreuth, vor allem die Tatsache fest, daß die Postkarte auf den, Prospekte, welcher behauptete, daß hierdurch der Ritualmord bewiesenjsei, versandt wurde, bezog sich auf die obenerwähnte reichsgerichtliche Rechtssprechung und beklagte den Antisemitismus, gegen welchen sich frühere Centrumsmitglieder von hohem Einflüsse, wie Oberstaatsanwalt von Hauck und Pfarrer Dr. Frank, mit Recht ausgesprochen hätten, während er die richterliche Beschlagnahme für gerechtfertigt erklärte. Uebrigens scheint der Referent Lerno, derselbe, welcher vor zwei Jahrcn als der einzige Centrumsabgeordnete seine Stimme gegen den bekannten Antrag Dr. Heim, betreffend die Beschränkung der Zahl jüdischer Justizbeamter auf das Bevölkerungsverhaltnis, erhob, nur das Bild selbst gekannt zu haben, nicht aber den Prospekt mit der Behauptung des Nachweises des Ritualmordes, wie ihm Casselmann entgegenhielt; denn es wäre nicht denkbar, daß dieser objektive und erfahrene Richterbeamte bei Kenntnis des Prospektes sich in Widerspruch mit der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zu der von ihm geübten Kritik herbeigelassen hätte. Der Vorsitzende des Ausschusses, Lycealrektor Dr. von Daller in Freising, verflieg sich dazu, daß das Bild eine historische Tatsache betreffe, während er doch als historisch hätte wissen sollen, daß in dem von dem Bischof von Ventimiglia in seiner Eigenschaft als päpstlicher Delegat durchgeführten Prozesse der Christ Zanesus sich als Mörder des Knaben Simon von Trient einbekannte, und bezeichnete die Haltung des Gerichtes in dieser Frage als großen Teilen des Volkes nicht verständlich. Das Bild von Kaulbach „Peter Arbuez" sei doch gegen die katholische Kirche gerichtet gewesen, gegen dasselbe habe sich kein Richter gefunden; er bedauere, wenn Urteilssprüche, namentlich in Bezug auf religiöse Dinge, in kraffen Widerspruch mit der Grundanschauung des Volkes treten. Es ist, wie die Hervorsuchnng der ganzen Sache, die Verkennung, daß der Tatbestand des § 166 R.-St.-G.-B. nach der reichsgerichtlichen Rechtssprechung gegeben ist, rätselhaft ist, so insbesondere rätselhaft, wie das Centrum durch einen hohen Richterbeamten, der seinen gerechten Sinn mehrfach vor zwei Jahren zu Gunsten der jüdischen Richterbeamten iit einer eindringlichen allerdings durchaus nicht judenfrenndlichen Rede gegen den überwiegenden Teil der Fraktion ausrecht erhalten hat, in einer noch schwebenden Angelegenheit die Tätigkeit nicht der Justizverwaltung, sondern der unabhängigen Gerichte angreift. Der Minister hatte es deshalb leicht, unter der Konstatierung, daß die Voruntersuchung schwebe, zur Zeit eine Aeußerung abzulehnen. Am anderen Tage bemerkte noch der Abgeordnete Dr. Schädler, Domdekan und Reichstagsabgeordneter in Bamberg. es sei noch lange kein Antisemitismus, wenn man gegen Ausschreitungen von israelitischer Seite Stellung nehme; namentlich würden gewisse israelitische Preßbeanstandungen in Bezug auf christliche Gebräuche zurückgewiesen werden dürfen. Was nun die Juden bei der Verfassung des Prospektes mit der Behauptung des Nachweises des Ritualmordes für eine Ausschreitung begangen haben, hat er nicht beigesetzt, dagegen hat er kluger und verständiger Weise, was ihm trotz seiner bedauerlichen Ansfälle, die er neulich bei einem Besuche in Wien