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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-12-18 · Heft 51 (18.12.1903) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 51 (18.12.1903)
Date
1903-12-18
Page
Seite 603 (sequence 5)
Language
German
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603 widerstand. Tags darauf kamen sie wieder. Ein Arbeiter, der bei Galantes bedienstet ist, rief mir zu: Höre Jude, sag dem Galantes, er soll mir zwei Rubel geben! Ich schob ihm durch den unteren Türspalt einen Rubel zu. Er machte deshalb Spektakel und der Angriff gegen das Haus wurde erneuert. Um 4 Uhr kroch ein Bauer über den Gartelizaun, ihm folgten die anderen, mit eisernen Stangen bewaffnet. Wir versteckten uns im Stall, hoffend, die Leute würden sich mit der Plünderung unserer Wohnungen begnügen. Galantes wurde von seinen Arbeitern ermordet. Ich hörte noch, wie er einem von diesen, namens Kirika, zuries: Schone mein Leben, ich gebe dir all mein Geld: Kirika ließ aber nicht ab, mit der Etsenstange auf ihn zu schlagen. Der Zeuge wird diesem Polizeipristaw gegenübergestellt, der endlich eingesteht, in der Nähe jenes Hauses einen jüdischen Tischler, mit dem Tode ringend, aufgefunden zu haben. Bert.: Warum taten Sie nichts, um ihn zu retten? Solowkin: Ich hatte an diesem Tage den Kopf verloren und begab mich zuerst zum Gendarmerie-Obersten, um ihm Bericht zu erstatten. Bert.: Machen Sie das immer so? Zeuge schweigt. Sodann wird der 13 jährige Handelsschüler Chaim Galantes vernommen, der in dem Versteck zusehen mußte, wie fein Vater ermordet wurde. Solowkin will den Knaben der Teilnahme an der Studentenbewegung beschuldigen, von der er lSolowkin) besonders gehaßt werde. Bert.: Ergehen Sie sich nicht in allgemeinen Verdächtigungen. Solowkin : Ich kann keine Namen nennen, das ist Amtsgeheimnis der politischen Polizei. Der Vorsitzende entbindet darauf den Solowkin von der Wahrung des Amtsgeheimnisses. Solowkin vermag aber auch jetzt seine Verdächtigung nicht näher zu bestimmen. Als letzter Zeuge wird der Juwelier Atotzkh vernommen. Sein Laden befand sich im Zentrum der Stadt. Zwei Polizisten standen vor dem Laden, wenige Schritte entfernt standen der Vizegouverneur und andere höhere Beamte. Trotzdem erzählt er, wurde mein Laden vollständig ausgeplündert. Der Zeuge weist aus den am Richtertische sitzenden Untersuchungsrichter hin und sagt: Auch an Sie habeich mich vergeblich um Hilfe gewendet! Der Zeuge sah, daß der Revieraufseher Karuso viele Schmucksachen ill ein Zeitungspapier einwickelte, sie einsteckte und dann wegging. Der Zeuge hat dies dem Untersuchuilgsrichter Freynat ausdrücklich angegeben, dieser weigerte sich aber, den Bearnten in die Anklage eiuzubeziehen. In der Verhandlung am 3. d. M. wurde der Revierinspektor Makdeon befragt, was er zur Verhütung der Unruhen getan habe. Zeuge: „Ich habe den auf der Anklagebank sitzenden Theodor festgenommen, mehr konnte ich nicht tun." Angeklagter Theodor schreit erregt: „Ich erkläre, daß ich unschuldig bin, Herr Makdeon hat mir mit eigener Hand eine Eisenstange gegeben und gesagt: „Geh und brich die jüdischen Läden auf." Ein Polizist zeigte mir die Geschäfte, wo ich einbrechen solle. Als mich Makdeon dann verhaftete, sagte er, es geschehe nur zum Schein, ich werde in 14 Tagen frei sein." Von dem durch seine Teilnahme an den Ausschreitungen vielfach genannten Polizeipistraw Solowkin wurde auch bekanilt, daß er während der Ostertage jüdischen Familien für fünf Rubel per Kopf in seinem Bureau Schutz gewährte. Von einer Wöchnerin verlangte er 10 Rllbel, fünf für die Frau, fünf für das Kind; tags darauf verlangte er abermals 10 Rubel, sonst setze er die Frau auf die Straße. Die Rechtsanwälte verlangten nun eine Untersuchung behuss Erhebung der wahren Schuldigen. Leo Kulberg, ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, hatte an dem kritischen Ostertage seine Uniform angelegt und sich an der Ecke Nikolajewska in strammer Haltung hingestellt. Die Plünderer hielten ihn für einen militärischen Funktionär und verschonten diesen Stadtteil, ein Beweis, wie leicht einige Amtspersonen die Ruhe hätten aufrecht erhalten können, er sah auf seinem Platze 15 Banden von je 15 bis 20 Mann vorbeiziehen, zwei Banden wurden von den Söhnen des Militärspital-Jnspektors Lwow geführt, Kulberg hatte dies im Laufe der Untersuchung Richter Freynat mitgeteilt, der es aber nicht ins Protokoll aufnahm. Der Blechhändler Ierdmann, dessen Lokal gleichfalls geplündert wurde, sagt aus, das Militär zerstreute die Juden, die sich den Plünderern in der Nähe seines Lokals entgegenstellen wollten. Inspektor Jablonski wird von einem Vertreter der geschädigten Juden gefragt, warum er nicht interveniert habe, da er doch in der Nähe des Ferdmannst'chen Geschäftes stand. Der Zeuge zögerte mit der Antwort. Verteidiger: „Hatten Sie nicht die Erlaubnis einzuschreiten?" Zeuge antwortet nicht. Er zeigt au.f den Angeklagten Weto und sagt als Beweis, daß er seine Pflicht getan habe: „Diesen da habe ich gefaßt, als er mit den geraubten Waren das Lokal verlassen wollte." Bei diesen Worten springt der Zeuge Weto erregt auf und ruft mit lauter Stimme: „Das ist eine Lüge, ich stand ruhig da uitb sah zu, wie das Eigentum der Juden geplündert wurde; da trat Inspektor Jablonski auf mich zu und sagte, es ist doch eine Schande für einen christlichen Mann, wie Du so untätig zusehen kannst; Du wirst auch etwas nehmen. Nachdem ich aber seinen Rat befolgt hatte, nahm er mich fest." In der Verhandlung am 4. d. M. präzisierten die Anwälte ihre Anträge auf Ergänzung der Untersuchung. Die Verteidiger der Angeklagten erklärten, unter den Verhafteten im Gefängnis befindet sich ein gewisser Buktschuk, der unter Eid bezeugen könne, daß der feines Postens enthobene Gendarmerieoberst Chanselikow und mehrere Polizeipristaws das Volk mit Ansprachen, die den aufrührerischen Proklamationen entnommen waren, gegen die Inden aufwiegelten, ihnen vollkommene Straflosigkeit in Aussicht stellten. Der Gerichtshof lehnte alle Anträge ab. Der Vertreter der geschädigten Juden verlangte das Verhör Alexander Schmidts, der gleichfalls die Ansprachen an den Pöbel durch die Polizei festgestettt habe. Der Gerichtshof versprach die Vorladung Schmidts sür einen der nächsten Tage. Moses Schneider hat von den Plünderern Schläge mit einer Eisenstange erhalten; sie vernichteten dann seine ganze Habe. Als ein Polizeipristaw herbeikam. warfen die Plünderer die Eisenstange fort. Ein Freund hob die Eisenstange auf, eine Pope entriß sie ihm und gab sie den Plünderern wieder. — Es erweist sich immer mehr, wie sehr die Einteilung des Anklagematerials nach Stadtbezirken geeignet ist, die Ursachen der Plünderungen zu verwischen. Zeuge Tiuw beschuldigte den Angeklagten Plomedjano der Teilnahme an den Plünderungen in der Kiewer Gasse, Plomedjano stellt dies nicht in Abrede, erklärt aber, die Anwesenheit der Polizei und des Militärs auf dem Tatort habe ihn in der Annahme bestärkt, die Plünderung sei erlaubt; erst nach ge» raumer Zeit habe sie ein Polizist anfgefordert, den Platz zu räumen, weil der Polizeimeister in der Nähe wohne und daher die Unruhen unzulässig seien. Zeuge Feuermann stellte die schon wiederholt gehörte Behauptung auf, daß auch von den Plünderern in diesem Stadtteil viele dem Untersuchungsrichter namhaft gemacht worden seien, der sich aber geweigert habe, diese in die Anklage einzubeziehen. Chawa Seldin, Frau eines Bäckers, sagte aus, ihr Mann sei von Plünderern schwer verwundet worden, wobei sie schrien: „Der Mann muß ermordet werden, er hat ungesäuerte Brote mit Christenbrot gebacken." Seldin ist seither nach Amerika ausgewandert. Zeuge Stlwit aus der Vorstadt Rischkanowka erklärte, die Leute, die bei ihm geplündert hätten, seien bekannte christliche Bürger dieses Viertels. Verteidiger Sckamoinin beantragte die Vorladung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Kanonowitsch. Er besitze die Abschrift eines Briefes, den Kanonowitsch an den Priester Johann von Kronstadt gerichtet hat, und in dem er ihm für die Geldspende zu Gunsten der Familien der Plünderer dankt. In diesem Briefe hat der Vizepräsident des Bezirksgerichtes als Obmann der von Kruschewan geschaffenen Gesellschaft „Bessarabetz" dem Priester versichert, daß die Juden an den Ausschreitungen allein Schuld tragen und die Mehrzahl der Angeklagten unschuldig sei. Polizist Urbitsch behauptete, gesehen zu haben, wie 300 bewaffnete Juden 15 christliche Burschen überfallen haben. Präsident: „Das dürste wohl stark übertrieben sein." Feige Chadschi hat die Plünderer rufen gehört, es sei vom Zar die Erlaubnis gekommen, eine Woche lang die Judenhänser zu plündern. Der Pristaw des vierten Stadtbezirkes Ossowsky hat unter den Plünderern Aeußerungen gehört, man müsse an den Juden deshalb Rache nehmen, weil unter ihnen viele Sozialdemokraten seien, die in ihren Aufrufen den Zar beleidigen. Advokat Kalmanowitsch: „Gab es keine anderen Beweggründe, insbesondere den angeblichen Ritualmord in Dubossary?" Zeuge verneint es. Advokat Kalmanowitsch zeigte eine ihm zugekommene bildliche Darstellung dieses Ritualmordes vor, wie sie unter der Bevölkerung in Umlauf war. Juden im Gebetmantel schlachten ein Christenmädchen ab, darunter die Worte: „So wie Juden im Fleisch dieses christlichen Mädchens schneiden, so wollen wir die jüdischen Revolutionäre in Stücke schneiden." Das Kreuzverhör Ossowskys kann nicht beendet werden, da er sich unwohl fühlt. Der Präsident entläßt den Zeugen gegen die ehrenwortliche Versicherung, daß er bis morgen mit niemandem über den Prozeßgegenstand sprechen werde. Der Verhandlungslag am 7. d. M. brachte eine große Ueberraschung. Die der sogenannten „Fraktion der jungen Advokaten" angehörenden Verteidiger, die von allem Anfang an den Standpunkt

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