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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-12-04 · Heft 49 (4.12.1903) · p. Seite 583

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 49 (4.12.1903)
Date
1903-12-04
Page
Seite 583 (sequence 9)
Language
German
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583 Aenßernngen von Rassenhaß getan hatten. Noch ernstlicher aber ist der Vorstoß, welchen der Geist der Intoleranz vor kurzem in der kleinen Stadt Hardewijk, bekannt wegen ihres Werbedepots für Indien, sich hat zu Schulden kommen lassen. Der dortige Bürgermeister beranmte eine Stadtverordnetenwahl auf Samstag an, obwohl er wissen konnte, daß die Israeliten des Ortes an ihrem Sabbath zu wählen verhindert sind. Aus ihre Bitte, den Termin zu verlegen, gab er ihnen zuerst, inan muß wohl annehmen arglistiger Weise, anheim, bis zu zehn Minuten nach S'ahbathschluß ihr Stimmrecht ausznüben. Und als sie, dies mit gutein Grund ablehnend, auf Feststellung eines andern Wahltags bestanden, ergrimmte der Herr Bürgermeister und sagte, man dürfe den Juden, die hier ja nur Fremde seien, ruhig etwas von ihren Rechten nehmen. Begreiflicherweise folgte solchem Tun und Reden einer immerhin „offiziellen" Persönlichkeit, in diesem Lande der traditionellen Gleichberechtigung aller Konfessionen vor dem Gesetz, viel Erregung und Widerspruch. U. a. bemerkte der im Haag erscheinende „Werkmansbode": „Die Juden sind keine Fremdlinge in dem Staate, wo sie geboren, wo sie erwachsen und erzogen sind, dessen Sitten sie angenommen, dessen Grund sie, so nötig, mit Gewalt auf Kosten ihres Lebens verteidigen müssen, wo sie als Soldaten und Steuerzahler herangezogen werden. Wären sie es wohl, dann würde man ja den Nachkommen der Blämen, der Hugenotten, der Deutschen, zu welchen wir auch die Häuser Oranien-Nassau-Dillenburg und Mecklenburg-Schwerin rechnen, ihre erworbenen Rechte nehmen dürfen. Solch ein Bürgermeister, Beamter im Staatsdienst, Repräsentant der Königin, der über politischen und kirchlichen Parteien stehen sollte, weil seine Gebieterin das Gleiche tut und will, darf nicht Vertreter der Krone bleiben, wenn die Königin selbst und mit ihr der maßgebende Minister nicht den Schein religiöser und politischer Parteilichkeit auf sich laden wollen." Zugegeben, daß die liberale Presse in dieser Angelegenheit, durch Parteieifer getrieben, vielleicht ihrer Entrüstung zu weit die Zügel schießen läßt, so ist ihre Mahnung an die jüdische Bevölkerung, für ihre Bürgerrechte selbst einzutreten, damit es nicht von ihr heiße: „Ihr habt die Regierung, die ihr ververdient," in jedem Fall berechtigt. Man nimmt denn auch an. daß entweder die jüdische Geistlichkeit oder die Bereinigung zur Beförderung der Interessen des Judentums sich ehestens beschwerdeführend an die Regierung wenden werde, falls es inzwischen nicht bereits geschehen. Das Vertrauen auf des Ministerpräsidenten überlegene staatsmännische Kraft, daher die Zuversicht, daß er auch hierin eure die Israeliten befriedigende Remedur eintreten lassen werde, behält diesseits nach wie vor die Oberhand. Die Handlungsweise des Harderwijker Bürgermeisters wird als vereinzelt stehende Entgleisung betrachtet — möge man sich in dieseur schönen Glauben nicht betrogen finden! Als Beweis, daß es der Regierung nicht an gutem Willen, ben Juden gerecht zu werden fehle, wird auf die erst unlängst erfolgte Berufung eines Glaubensgenossen in Batavia (N. Polak aus Veendam) zu einen: hohen Staatsamt in der Berwaltung Indiens hingewiesen. Eine der obenerwähnten Ordensauszeichnungen betras den neuen Oberrabbiner für Haag, van Loen, der viele Jahre in gleicher Eigenschaft in Groningen segensreich gewirkt hat. Sein Nachfolger in letzterem Ressort wird Hamburg Mz. aus Amsterdam werden. Was aber die Hauptstadt selbst betrifft, so ist ihr glücklicherweise doch I. D. Wijnkoop als Rabbiner und, beiläufig bemerkt, der theologischen Fakultät der dortigen Universität ein beliebter Dozent in seiner Person erhalten geblieben. Wie wir voraussahen, hat Wijnkoop zuguterletzt, durch Verzichtleistung auf das Oberrabbinat Amersfoort, den peinlichen Konflikt beendet, der aus der reglementswidrigen Wahrnehmung zweier oberhirtticher Funktionen durch denselben Träger (Amsterdam und Amersfoort) entstanden war. Die „hochdeutschen" Juden Amsterdams haben eineil stelleil-! weise mit Leidenschastlichkeit geführten Wahlkampf hinter sich,! aus Anlaß der partiellen Erneuerung des Gemeinderats. Da! durchgehends die alten Mitglieder wiedergewählt sind, so iväre! man beinahe geneigt, von viel Wahllärm um nichts zu reden.! — aber einer ist aus der Strecke geblieben und kehrt ilicht ivieder, einer, ohne den man sich die Vertretung der jüdischen; Hauptgemeinde von Amsterdam nur mit Mühe vorstellen kann! — Jacq. H. Rubens, eins der ältesten Mitglieder, ein! ragender Turm der Orthodoxie, welch letzterer Uinstand selbstj redend am wenigsten seinen Sturz herbeigeführt hätte. Aber! selbst viele seiner Gesinnungsgenossen hatten endlich genug von den immer wiederkehrenden Ausschreitungen seines rücksichtslosen und eigenmächtigen Wesens, dem jedes Mittel zur Durchführung seiner Wünsche recht war. Wie viel böses Blut hat es nicht, um nur eins zu nennen, in den Kreisen der Religionslehrer und darüber hinaus geiveckt, daß er sich jeder finanziellen Verbesserung der überaus gedrückten Lage dieser Leute stets hartnäckig widersetzte, daß er einmal sogar mit der Niederlegung des Amtes als Kirchenvorstand drohte, als beantragt ivorden, jährlich ganze 40V Gulden für genannten Zweck auszuwerfen! Die Fähigkeit, Arbeitskraft und den Eifer des Herrn Rubens in Ehren, sagten sich vermutlich die Wähler, aber wenn er und das herrschende System länger geduldet werden, wird bald kein selbständiger Charakter, kein unabhängiger Mann im Gemeinderat von Amsterdam mehr zu finden sein. n. Schiller und die Juden. Von Ludwig Geiger. (Fortsetzung.) chließlich kam der Almanach doch zu stände. An der Verzögerung der ganzen Angelegenheit hatte Michaelis keine Schuld, und Schiller in seiner Aufrichtigkeit beeilte sich, den Verleger, dem er manche Vorwürse gemacht hatte, seineir Korrespondenten gegenüber, zum Beispiel Körner, Cotta, A. W. Schlegel, zu verteidigen. Am genauesten berichtet er darüber an Erhardt (14. September 1795, Briefe, IV. 267): „Michaelis ist unschuldig, und die Sache hat sich zu seiner völligen Rechtfertigung aufgeklärt. Er mußte von Strelitz abreisen, und gab an dem Tage 1000 Taler auf die Post an David Friedländer in Berlin, der davon die nötigen Zahlungen besorgen sollte. Aber der Mensch, dem er die Führung seiner Geschäfte während der Abwesenheit übergab, ließ sich die 1000 Taler gegen den Postschein, den er in Händen hatte, auf der Post zurückgeben, und verschwendete sie. Eben dieser Mensch hielt alle Briefe zurück, welche von Michaelis hierher geschrieben und an ihn eingeschlossen waren, sowie die, welche an Michaelis einliefen. Die Sache ist juridisch verifiziert, und mir von einer ganz sicheren Hand notifiziert worden." Aber dieses mühsam hergestellte Vertrauen dauerte kaum vier Wochen. Da die Jenaer und auch Schillers Vater nichts erhielten, ward Michaels schon Anfang Oktober als Lügner ge» brandmarkt und von ihm erklärt: „Er tauge einmal nicht zu Geschäften." 5. Oktober (an Humboldt.) Gleichwohl wurde eine gewisse geschäftliche Beziehung zwischen Schiller und Michaelis aufrecht erhalten; ein Prospekt für den Almanach wurde durch Schillers Vermittlung den

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