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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-12-04 · Heft 49 (4.12.1903) · p. Seite 579

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 49 (4.12.1903)
Date
1903-12-04
Page
Seite 579 (sequence 5)
Language
German
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579 stellung der Israeliten zu ihrer Religionsgesellschaft zu beseitigen. Zu dem Zwecke sollen grundsätzlich alle jüdischen Glaubensgenossen des Landes zu Religionsgemeinschaften vereinigt werden, wie dies vom Standpunkte der öffentlichen Ordnung und im Interesse der Wahrung des Bekenntnisstandes und der religiösen Pflege der Jugend erwünscht ist. Dementsprechend sollen die Bezirke der israelitischen Religionsgemeinden ans das ganze Staatsgebiet erstreckt werden. — Als genügende Grundlage einer gleichmäßigen Organisation empfiehlt sich die bewährte Form der Bildung öffentlicher Körperschaften mit Beitrittspflicht der Glaubensangehörigen und dem Recht der Anlagen-- und Gebührenerhebung. Die Schaffung eines Landeszentralorgans für die jüdischen Gemeinden hält die Staatsregierung in Sachsen nicht für ein Bedürfnis. An der verfassungsmäßigen Stellung des israelitischen Kultus als solchen soll jedoch nichts geändert werden. Insbesondere liegt keinerlei ausreichende Veranlassung znr Gewährung öffentlicher Religionsübung an die Israeliten vor. — Daß die Ausübung des israelitischen Kultus, wie jedes anderen, auch im einzelnen der Aussicht des Staates unterliegt, entspricht den im § 57 der Verfassungsnrkunde aufgestellten Grundsätzen." Ob wohl in der ganzen sächsischen Kammer ein Abgeordneter sich bemüßigt finden wird, die Regierung zu fragen, warum „keinerlei ausreichende Veranlassung zur Gewährung öffentlicher Religionsübung au die Israeliten" vorliege? $ Der Prozeß in Kischinew nimmt zunächst noch seinen ruhigen Fortgang. Einige der am meisten verdächtigen Zeugen sind zwar verschwunden oder beiseite geschafft — aber trotzdem stehen nach allgemeinem Eindruck weder die unglücklichen Juden noch die verhetzten Christen eigentlich auf der Anklagebank, sondern — nur die Negierung! Wir eitleren den Bericht Wiener Blätter über die Fortsetzung des Prozesses: In Kischinew lvurde der „N. Fr. Pr." zufolge trotz der sonst bei Russen streng beobachteten Sonntagsruhe bei Gericht auch am Sonntag verhandelt. Der Arzt Dr. Szinsky, seit einigen Wochen Nachfolger des tags vorher vernommenen Bürgermeisters Schmidt, war während der Exzesse Primararzt im städtischen Krankenhanse, er hatte dort 62 verwundete Juden, darunter 15 schwer und acht durch Revolverschüsse verwundete. Als Zeuge erklärt er, daß die Juden gerade in letzter Zeit zahlreich durch schwere körperliche Arbeit ihr Brot verdienten und daß unter ihnen viele Handwerker sind. Wenn in Kischinew viele Juden durch Handel reich wurden, so sei dies auch bei vielen Armeniern, Griechen und Bulgaren der Fall gewesen. Regimenlsarzt Miller sagt aus, er habe sich persönlich von vielen vorgekommenen Mißhandlungen und Plünderungen überzeugt, alles sei unter den Augen der Polizei und des Militärs geschehen. Er habe vergeblich den Gouverneur um Schutz für die Juden gebeten. Polizeiinspektor Wrtkowsky erklärt, er habe 14 Tage vor Ausbruch der Unruhen ein geheimes Rundschreiben, das an die Schankwirte der Stadt gerichtet war, in die Hand bekommen, worin diese aufgefordert wurden, ihre Gäste zur Teilnahme an der Aktion gegen die Juden aufzufordern. Er habe dieses Schreiben dem Pristaw Solonkin übergeben, der es aber unbeachtet ließ. Darauf habe er sich Weisungen vom Gendarmerie-Obersten Chansenkow erbeten. Dieser erwiderte aber: „Die Juden müssen sich selbst helfen, wir können ihnen keinen Beistand leisten." Rechtsanwalt Konigschotz hat beobachtet, wie die ausgestellten Truppen den Vorüberziehenden zu Plünderungen den Weg sreigaben. Die Polizei sei ganz untätig geblieben. Primarius Slutzky am Jndenspital bestätigt aus eigener Beobachtung, daß an den Verwundeten Grausamkeiten vorgenommen worden. Wer frühere Kronrabbiner Ettinger bestätigt, daß roh vergewaltigte Frauen und Mädchen zu ihm flüchteten, er habe aber über deren Behandlung Protokolle ausgenommen. Auf die Frage an den Gemeindevorsteher Mutschnik, ob nicht der frühere Bürgermeister Schmidt aus einer jüdischen Familie stamme, antwortet dieser entschieden verneinend. — Am folgenden Tage sagte der Zeuge, früherer Bürgermeister Schmidt, aus. er habe von dem friitjeren Zensor gehört, daß in Kruschewans „Bessarabetz" oft erdichtete Angriffe auf die Juden von der Präventiv» zensur gestrichen worden seien. Kruschewan habe sich aber nicht daran gehalten, trotzdem sei er von den Protestbehörden unbehelligt geblieben. General Beckmon, der während der Unruhen den Juden jede militärische Assistenz verweigerte, gibt zu. es feteu während der Ausschreitungen 5000 Mann Soldaten zur Verfügung gewesen, die leicht Ordnung hätten machen können, sonst bestehe die Vorschrift, wenn die Polizei nicht ausreiche, Militär zu entsenden. Präsident: „Warum geschah das damals nicht?" Zeuge schweigt und sagt dann erst: „Als der Gouverneur fürchtete, die Ausschreitungen könnten sich auch gegen die Christen kehren, wurde das Militär aufgeboten." Zeuge Feigin, Korrespondent der „Odeßki Nowosti", versucht darznlegen, daß die Angeklagten nur Werkzeuge in der Hand gewissenloser gebildeter Elemente waren. Als er einige Namen geistige Urheber der Ausschreitungen nennt, verwehrt ihm dies der Präsident. Zarudny erhebt Einspruch und verweist auf die heute eingetroffene Entscheidung des Petersburger Berufungsgerichts, daß die Anklage auch auf jene Personen anszudehnen sei, die durch die Ergebnisse der Verhandlung belastet werdet!. Der Staatsanwalt widersetzt sich diesem Versuche, den Rahmen der Anklage zu erweitern; trotzdem die Vertreter der angeklagten Christen sich dem Antrag Zarudny anschließen, lehnt der Gerichtshof diesen ab. — Der nächste Verhandlungstag hat einen der Hauptleiter der Ausschreitungen aus dem Dunkel, in das er sich bis jetzt hüllte, hervorgeholt. Der Vorsteher des dritten Polizeibezirks Luzinsky hatte gleichfalls Kenntnis von dem an die Schanknürte gerichteten Rundschreiben erhalten und dem Gendarmerieobersten Kenntnis davon gegeben, der aber nicht darauf reagierte. Zeuge macht ferner die Mitteilung, daß der in Kischinew sehr bekannte antisemitische Agitator Pr onin, einer der Hauptleiter der Ausschreitungen, ihm als Verfasser des in Kischinew vielverbreiteten Hetzpamphlets „Wer ist der Schuldige?" bezeichnet lvird. In diesem wird alle Schuld an den Unruhen den Juden zugeschoben und die Beeinflussung des Gerichtshofes und der Geschworenen zu Gunsten des Angeklagten versucht. Gestern hatten die Vertreter der geschädigten Inden verlangt, daß dieses Paniphlet den Akten als Beweisstück für systematische Aufreizung der Menge angeschlossen werde. Der Gerichtshof hatte das mit der Begründung abgelehnt, daß die Flugschrift anonym sei. Da nun der Zeuge Luzinsky erklärte. Pronin habe ihm im Theater das Konzept des Pamphlets gezeigt, sich hierbei als dessen Verfasser bekannt, und ihn. Pronin, ersucht, an dessen Verbreitung mitzuwirken, erhob sich der Staatsanwalt, zog ein Exemplar des Flugblatts aus der Rocktasche und bat, da nun Verfasser bekannt sei, dasselbe den Akten beiznschließen. Der Gerichtshof beschloß in diesem Sinne. Die Vertreter der geschädigten Juden erklären, es sei ihnen bekannt, daß Pronin im Gefängnis ein- und ausgegangen sei. und sie hätten Grund zu vermuten, der Zweck dieser Besuche sei gewesen, die in der Untersuchungshaft Befindlichen von der Ablegung eines Geständnisses abzuhalten. Sie beantragen die Vorladung des Gefängnisdirektors als Zeugen. Der Gerichtshof gibt diesem Antrag statt. Der frühere Gouverneur Urussow gibt gegenüber dem Zeugen Polizeichef Kozlowsky zu, daß ihm der Ausbruch der Ausschreitungen schon lange vor Ostern bekannt gewesen sei. Als der Gouverneur um militärischen Beistand angegangen lvurde. sagte er in Gegenlvart des Zeugen: „Za, wer konnte denn ahnen, daß die Unruhen solchen Umfang annehmen werden." Am 24. d. M. wurde der Obergouvernementsarzt Dr. Prejatatkowitsch als Zeuge vernommeu, welcher in dem „Birschelvaja Wjedomosti" eine Berichtigung veröffentlichte, in welcher die barbarischen Verstümmelungen, die an den Leichen wahrgenommen lvnrden, als unwahr bezeichnet wurden. Ec gesteht ein, die Leichen nicht selbst gesehen zu haben, aber ihm unterstehende Aerzte hätten 22 Leichen besichtigt, an denen keine Verstümmelungell zu finden waren. Der Vizepolizeimeister Dowgal wird darauf befragt, lvarum er keine Maßregeln zur Verhinderung der Exwffe getroffen hätte; er sagt, er Hütte nur danlr intervenieren können, lvenn ihm der Gelldarmerieoberst Chansenkow dies befohlen hätte; auch gibt er zu, daß es den Christen gestattet war. sich mit Revolvern zu bewaffnen, den Juden aber verboten. und daß der jüdische A'zt Charik abgewiesen wurde, als er bat, Waffen tragen zu dürfen, lvührend sein christlicher Kollege diese Erlaubnis erhielt! Der Schriftsteller Ascheschow bezeugt, wie viele andere Zeugen, daß die Polizei vor Ostern wußte, was bevorstand, aber absolut keine Maßregeln traf. Auch der Ingenieur Zigauko bezeugt dasselbe, ebenso der Verwalter der Ktosterdomänen Bessarabiens, Gurjew, der selbst durch die Straßen gegangen war und ohne Erfolg

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