Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1903)
- Date
- 1903-12-04
- Page
- Seite 578 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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578 \ Gelage bei Leichenbegängnissen mehr und mehr aufgegeben werden, könnte von den Juden die bei ihnen auch eingerissene Sitte des verschwenderischen Blumenluxus wieder anfgegeben werden. Der vor einigen Wochen in Philadelphia verstorbene Rabbiner Dr. Jastrow, bekanntlich ein geborener Deutscher, hat in seinem Testamente sich nicht nur jede Prachtentfaltung nnd das Gefolge von Equipagen bei seinem Leichenbegängnisse, sondern auch sogar jede Leichenrede verbeten. Es könne, schrieb er, nicht mehr Trost gespendet werden als in den alten Gebeten nnd Psalmen geschieht, die man bei jeder Bestattung rezitiert. Die Leichenreden aber seien ost so verschwenderisch mit ihren Lobsprüchen auf den Toten, daß denkende Zuhörer schamrot werden müsse». Was auf diesem Gebiete gegenwärtig geleistet wird, ist geradezu unglaublich. Der Mann war nicht nur wirklich fromm, sondern auch sehr vernünftig. Was er für sich gewünscht hat, sollte von den Juden überall, in Amerika wie bei uns, befolgt werden. Auch der selige Adolf Jellinek hat einmal diese Unsitte scharf gegeißelt und dringend gebeten, das Geld, das man für Kränze nnd Blumen ausgebe, doch lieber den Armen zu spenden. Die Liebe und Verehrung, die man dem Toten bezeugen will, kann doch nicht durch den Umfang des Kranzes und die Kostbarkeit der Blumenarrangements bezeugt werden. Andererseits ist ein solches Uebermaß von Blumen- und Kranzspenden heutzutage, ivv unsere Friedhöfe so wohl gepflegt sind, auch gar nicht von Nöten. Die herrlichen gärtnerischen Anlagen, die eigenartige und mannigfaltige Pflanzenwelt, die zahllosen Denkmäler von den verschiedensten Dimensionen und aus dem verschiedensten Material, die sich jetzt auf den Grabstätten einfinden, sind wohl die Hauptursache> daß die Friedhöfe viel von ihrenr früheren, traurig stimmenden Charakter verloren haben und uns jetzt wirklich als eine Stätte des Friedens erscheinen, auf der unter dem Schatten der Bäume und dem Duft der Blumen unserer Toten schlummern. Damit haben wir unsrer Verehrung für die Toten Genüge getan. Alles übrige ist von Nebel. Die Angehörigen und Freunde mögen aber durch einfache nnd bescheidene Kränze ihre Liebe für den Dahingeschiedenen bezeugen. Es mag oft schwer sein, im wirbelnden Leben sich dem Zwang der Sitte und den landesüblichen Gebräuchen zu entziehen. Wir betrachten es nicht als unser Amt, den Sitten- und Splitterrichter zu spielen. Wo aber eine Reform so harmlos, so vernünftig, so nützlich und in nicht wenigen Fällen, könnte man fast sagen, notwendig ist, da wahrlich sollte man nicht zögern, zur Einfachheit zurückzukehren. Eventuell könnten ideal und praktisch zugleich denkende Juden immer hinterlassen, daß der Anzeige ihres Leichenbegängnisses hinzugefügt werde: „Kranzspenden verbeten!" Dir Woche. Berlin, 1. Dezember. ie Erörterungen über die Landtagswahlen dauern noch fort. Am ergötzlichsten ist die Siegesfreude der Antisemiten, die bekanntlich zwei Kandidaten, Werner und Lattmaun, rein zufällig durchgebracht haben und zwar den einen mit 13, beu anderen mit 16 Stimmen Majorität. Das nennen sie mit einer sonst nie geübten Bescheidenheit einen Wahlerfolg. Die Art und Weise, wie das freikonservative Organ für Rassenantisemitismus die Berliner Wahlen zu beeinflussen versuchte, erfuhr überall erfreuliche Zurückweisung. Es hatte behauptet, der Freisinn habe in der Wahl des jüdischen Kandidaten denkbar unklug gehandelt; „denn es bedeute entschieden für den aufgeklärten, anthropologisch und staatsmännisch geschulten Patrioten eine furchtbar schwere Zumutung, einen Juden in das Parlament zu wählen." Die Antwort darauf Haberl die Wähler des dritten Berliner Landtagswahlkreises gegeben. Im übrigen sei noch bemerkt, daß durch den Ausfall der Wahl in Danzig die Zahl der jüdischen Abgeordneten sich noch um einen, nämlich um den Kommerzienrat Münsterberg-Danzig, vermehrt hat, so daß im Ganzen 7 jüdische Abgeordnete gewählt sind. * Die Ergebnisse der Statistik in Preußen sind in den letzten Jahren meist in einer dell Juden ungünstigen Weise gedeutet worderl. Nun lesen wir, daß die Zahl der Geborenen in Preußen sich nach dem neuesterl Hefte der „Zeitschrift des Königlichen Statistischell Bureaus" int Jahre 1902 auf 1295 914 gegen 1301191 im Jahre 1901, 1275859 im Jahre 1900 und 1265 927 im Jahre 1899 belief. Es hat also gegenüber dem voraufgegangeilen Jahre überhallpt eine Abnahme (um 5277) stattgefunden, wie dies als Folgeerscheinung wirtschaftlich schlechter Zeitell schon öfter beobachtet ist. Irgend etlvas Bedenkliches bat ein derartiger Rückgang der Geburten nicht, . und zwar im Jahre 1902 um so weniger, als in diesem Jahre auch die Zahl der Sterbesälle eine Abnahnle zeigt, die wesentlich größer war, als die der Geborenen. Ja, die Abnahme der Geburten ist bei den Juden geringer als bei den anderen Religionsbekenntnissen. Es wurden nämlich 694590 (1901 699 508) Kinder evangelischer, 497795 (496599) katholischer, 3731 (3790) sonstiger christlicher rrnd 7623 (7572) jüdischer Däter geborell. * Den Motiven zu dem neuen sächsischen Judengesetz entnehmen wir die interessante historische und sachliche Begründung des Entwurfs. „Die Organisation der israelitischen Kultuseinrichtungen ist bisher in Sachsen nur in geringem Umfang Gegenstand der Gesetzgebung gewesen. Das Gesetz, die Religionsübung der Juden betreffend, vom 18. Mai 1837 hat. abgesehen von der Aufhebung der Privatsynagogen, sich auf den Erlaß einer Vorschrift, nach der den jüdischen Glaubensgenossen in Dresden und Leipzig gestattet war. sich zu einer Religionsgemeinde zu vereinigen, und einer weiteren Vorschrift beschränkt, die das bis dahin bestehende Verbot, wonach Juden Grundstücke in Sachsen nicht erwerben durften, in bestimmtem Umfang, zum Zwecke der Errichtung von Synagogen, aushob. Die spätere Gesetzgebung hat sich, soweit sie tiocfc in Geltung ist, nur mit der Gleichstellung der Israeliten hinsichtlich des Genusses der staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte beschäftigt. Diese Regelung entspricht beu Zeitverhältnissen nicht mehr, zumal die jüdische Bevölkerung des Landes von 848 Seelen im Jahre 1837 auf 12416 Seelen im Jahre I960 gestiegen ist. Es bestehen zur Zeit sieben israelitifche Gemeinden im Lande, außer in Dresden und Leipzig noch iit Chemnitz. Plauen, Bautzen, Annaberg und Zittau, von denen die drei zuletzt genannten zur Zeit nur noch auf Grund des Eintrages im Genossenschafts- oder Vereinsregister als privatrechtliche Vereine bestehen. Infolge dessen ist die Stellung der Israeliten zu den Kultusgemeinschaften in den einzelnen Landesteilen ganz verschiedenartig geregelt. Es hängt außerhalb der Bezirke der größeren Gemeinden von den einzelnen ab, ob sie sich einer Kultusgemeinde allschließen wollen oder nicht. Auch die Rechtsverhältnisse beim Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft sind verschieden zu beurteilen, je nachdem es sich um dell Allstritt aus einer Gemeinde oder einem Privatverein handelt. Für wichtige, über die bloße Organisation hinausgreifende Kultussragen, wie Religionswechsel, religiöse Kindererziehung u. a. sind ausdrückliche Normen in der Lalldesgesetzgebung überhaupt nicht enthalten. — Der vorliegende Entwurf beabsichtigt zunächst die bestehenden Verschiedenheitell in der Rechts-