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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-10-30 · Heft 44 (30.10.1903) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 44 (30.10.1903)
Date
1903-10-30
Page
Seite 523 (sequence 9)
Language
German
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dank, wenn sie denjenigen den Rücken kehren würden, die sie mit Begeisterung zu freien Bürgern des Staates machten und unter denen sie fast immer wenigstens Schutz und Duldung fanden, auch in solchen Zeiten, wenn Judenverfolgungen ringsherum an der Tagesordnung waren. Hagri. Die Brgamlatitm des jüdischen Proletariats in Huhland. Von Dr. Arthur Ruppin. Unter dem obigen Titel ist vor kurzem als 2. Ergänzungsband zum 7. Bande der Volkswirtschaftlichen Abhandlungen der Badischen Hochschulen ein Buch erschienen (Karlsruhe 1903), das Frl. Dr. Sara Rabinowitsch, eine Schülerin von Professor Fuchs in Freiburg, zur Verfasserin hat. Die Verfasierin, eine russische Jüdin, stützt sich in ihrer Arbeit hauptsächlich auf die von ihr in ihrer Vaterstadt Mohileff am Dnjepr gemachten Beobachtungen und Erhebungen und kommt zu den im folgenden kurz skizzierten Ergebnissen. Ausgangspunkt der Entwicklung der Organisation der Juden in Polen war der sogenannte Kahal, ein Verband, zu besten Entstehung im 16. Jahrhundert ein soziologisches, ein fiskalisches und ein religiös-nationales Moment zusammenwirkten. Das soziologische bestand in der überall zu beobachtenden Tatsache, daß da, wo das geltende Recht eine bestimmte Gruppe von Menschen aus seinem Schutze ausschließt — wie es bei den Juden Polens und Litauens im 16. Jahrhundert der Fall war — in dieser Gruppe die Tendenz entsteht, eine Gemeinschaft unter sich einzugehen, um durch die Macht ihrer Organisation sich selbständig Schutz zu verschaffen. Das religiöse Moment wurzelte darin, daß in der Geschichte des jüdischen Volkes die Religion nicht nur Kultus, sondern auch Träger der historischen Tradition und des überlieferten Rechtes war; der religiöse Kultus wurde zum äußeren Merkmal und inneren Halt der jüdischen Gemeinde. Das fiskalische Moment lag darin, daß die polnischen und litauischen Fürsten die Entstehung jüdischer Gemeinden deshalb begünstigten, um die Gemeinden für den Eingang der Steuern seitens ihrer Mitglieder haftbar machen zu können. An der Spitze des Kahal stand der Rat, der Gemeindevorsteher, die sogenannten jüdischen Aeltesten, welche die Gemeinde nach außen hin vor den Steuerbeamten und dem Stadtmagistrate vertraten. Die innere Gesetzgebung und Schlichtung von Streitigkeiteil lag den Rabbinern, deri sogenannten geistlichen Richtern ob. Als Mittel, die Mitglieder zur Befolgung der Gesetze zu zwingen, diente der berühmte und berüchtigte Cherem, d. h. der Bann, die kirchliche Exkommunikation, welche, da der einzelne Jude nlir als Mitglied einer Gemeinde deren Schutz genoß und von ihr verbannt völlig schutzlos ivar, ihn gewissermaßen vogelfrei machte. Die weltlichen wie die geistlichen Vertreter des Kahals wurden von allen steuerzahlenden Gemeindemitgliedern gewählt. Der hauptsächlichste Unterschied des Kahals von der heutigen jüdischen „Gemeinde", lvie sie in Deutschland besteht, ist der, daß der Kahal nicht nur Kultuszwecken, sondern ganz vorwiegend wirtschaftlichen Interessen diente. Er sorgte dafür, daß die den Juden, bezw. dem Kahal erteilten Privilegien allen Mitgliedern des Kahals möglichst gleichmäßig zu gute kamen, daß bei Pachtungen der Starke dem Schwächeren nicht durch Ueberbieten erdrückte, daß die Waren in richtigem Gewicht und richtiger Qualität verkauft wurden, worüber besonders angestellte Aufseher wachten rc. Während so der Kahal fast alle Funktionen einer mittelalterlichen Zunft erfüllte, unterschied er sich doch von dieser Zunft dadurch, daß er nicht nur Angehörige eines bestimmteil Handwerks, sondern Angehörige aller Handwerke und Berufe in sich vereinigte. Der Kahal selbst war sonach keine Zunft, aber er barg eine Reihe von Zünften als Sonderorganisationen innerhalb des Kahals in sich. „Da nämlich der Kahal und nicht der einzelne jüdisch« Handwerker für die Handwerkssteuer verantwortlich war, mußte auch eine Körperschaft gegeschaffen werden, durch die der Einzelne zum Beitrag an Steuerleistungen gezwungen werden konnte. Der Kahal, der das Recht der Juden, Handwerk zu treiben, monopolisiert hatte, konnte es jedem einräumen oder entziehen und er räumte es einer von ihm geschaffenen Institution, der Zunft, ein, indem er es jedem entzog, der nicht Mitglied dieser Institution war. So finden wir schon int 17. Jahrhundert im polnischlitauischen Reiche sogenannte Pinkusse der Judenzünfte, das heißt Pergamentrollen mit Statuten der jüdischen Zünfte. Diese Zünfte wurden von der Administration des Kahals kontrolliert und die Zünfte waren verpflichtet, ihre Bücher der Kontrolle des Kahals zur Verfügung zu stellen." Die jüdische Zunft ist also nicht wie die deutsche ein selbständiges, ausschließlich eigene Interessen vertretendes Gebilde gewesen, sondern sie blieb stets vom Kahal abhängig und seinem Zweck dienstbar. Der Kahal wurde gesetzlich im Jahre 1840 aufgehoben, aber die Erinnerung an seine wohltätigen Wirkungen für das wirtschaftliche Ergehen der Juden lebte fort und ließ, als in den letzten Jahrzehnten die Lage der jüdischen Handwerker im russischen „Ansiedelungsrayon" immer schlechter wurde, die Chewras entstehen. Chewra heißt bekanntlich Genossenschaft und ist als Verband einer Anzahl von Personen zu wohltätigen Zwecken eine alte jüdische Institution. Nunmehr wurde sie auch wirtschaftlichen Zwecken dienstbar gemacht. Es bildeten sich Chewras in fast allen Handwerken mit dem Ziele, durch den Zusammenschluß der Berufsgenossen ihre wirtschaftliche Lage zu bessern. Als äußeres Wahrzeichen ihrer Existenz besitzt jede Chewra eine Thorarolle und oft auch ein eigenes Bethaus. Unter den Chewras sind verschiedene Kategorien zu unterscheiden, je nachdem nämlich in ihnen der Gegensatz zwischen Meistern und Gesellen noch gar nicht oder nur wenig oder schon deutlich zur Entwicklung gekommen ist. In der ersten Kategorie (elementare Chewras nennt sie Rabinowitsch) sind Meister und Gesellen in derselben Chewra vereinigt. Die Chewra hat hier im wesentlichen nur die Funktion einer Unterstützungskasse; sie erhebt regelmäßige Beiträge von ihren Mitgliedern und gewährt ihnen dafür in Krankheitsfällen Unterstützung und Pflege. Zu den elementaren Chewras gehören in Mohileff nur noch die Chewras der Schuster, der Uhrmacher und der Klempner. Eine zweite Kategorie bilden die Doppelchewras. Sie entstehen in solchen Handwerken, in denen der Interessengegensatz zwischen Meistern und Gesellen zwar noch nicht seine größte Schärfe erreicht hat, aber doch bereits so stark ist, daß er die Vereinigung von Meistern und Gesellen in derselben Chewra verhindert und deshalb eine Spaltung der ehemals einheitlichen Chewra in eine Chewra der Meister und eine Chewra der Gesellen herbeigeführt hat. Diese Chewras sind Unterflützungs- und Darlehnskassen, die Chewra der Gesellen sucht aber gleichzeitig auch die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Meistern zu vertreten, die Beseitigung von Mißständen in der Art der Beschäftigung zu erlangen, Erhöhung der Löhne durchzusetzen rc. Eine dritte Kategorie der Chewras bilden die „Arbeiterchewras", in denen die Wohltätigkeitssunktion fast ganz zurücktritt und

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