Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1903)
- Date
- 1903-10-30
- Page
- Seite 520 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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520 heitlichen Entwicklung des gesamten Staatswesens. Diese seine Auffassung des Kampfes um die Gleichberechtigung verlieh seinem sonst nüchternen Wesen und seiner sür gewöhnlich doktrinären, trockenen Redeweise Schwung und Feuer und seinen Argumenten überzeugende Kraft. Schon als junger Mann hatte Kosch an sich selbst die Willkür in der Behandlung der Juden erfahren. In Königsberg, das ihm seit seinem neunten Lebensjahre eine zweite Heimat geworden war, studierte er Medizin. Er wollte wie alle Mediziner seiner militärischen Dienstpflicht als Kompagniechirurgus genügen; eilt dahingehendes Gesuch wurde jedoch vom König abschlägig beschieden, weil er Jude war. Seltsamerweise erhielt er zwei Jahre später eine Assistentenstelle an einer hiesigen Universitätsklinik und wurde als königlicher Beamter vereidigt. Nach fünfjähriger Tätigkeit in dieser Stelle ließ er sich als Arzt nieder und übte vierzig Jahre hindurch eine ausgebreitete Praxis aus. Der Ertrag dieser Praxis brachte ihm bei seiner Bedürfnislosigkeit ein ansehnliches Vermögen, das er in seinem Testament zu wohltätigen Zwecken vermachte. Zur Universalerbin setzte er nach Abzug einer Reihe von Legaten die zu begründende Waisenerziehungsanstalt ein, die seinen Namen trägt. Mit dem Erwachen des politischen Lebens in Preußen trat Kosch in die politische Arena ein. Bei aller Mäßigung und Besonnenheit seines Charakters ivar er in den vierziger Jahren einer der Führer der liberalen Bewegung in Königsberg und gerade wegen seiner Besonnenheit, seines unbestechlichen Gerechtigkeitssinns und seiner Geschäftskenntnis häufig der Leiter der politischen Versammlungen. So war er der geborene politische Vertrauensmann seiner Mitbürger, die ihn z. B. nach der Berliner Revolution als Sprecher einer Deputation zur Beglückwünschung der Berliner Bürgerschaft sandten und ihn kurz darauf als Abgeordneten in die preußische Nationalversammlung deputierten. Hier hat er eine Zeitlang das Amt des zweiten Vizepräsidenten bekleidet, ja einmal wurde er ganz ernsthaft als Kandidat für den Posten des Kultusministers genannt. Die einzige größere Rede, die er als Mitglied der Nationalversammlung gehalten hat, betraf die Gleichberechtigung der Juden. Er wandte sich gegen einen Erlaß des inzwischen bereits verabschiedeten Kriegsministers von Schreckenstein, der die Juden von militärärztlichen Stellen und Offiziersrang bis zum Erlaß der Verfassung ausschließen wollte, und er hatte die Genugtuung, daß der neue Kriegsminister von Pfuel unter dem Beifall des ganzes Hauses die durch Gesetz zugesicherte Gleichberechtigung der Juden durchzuführen versprach. Die Oktroierung des Dreiklassenwahlsystems hatte die Wahlenthaltung der Liberalen und den vollständigen Sieg der Reaktion zur Folge; in Königsberg führte der „Preußenverein" das Regiment. Mit der neuen Aera erst erwachte das politische Leben und nahm mit der Begründung der deutschen Fortschrittspartei 1861 einen neuen Aufschwung. Kosch gehörte zu den Begründern der Fortschrittspartei, deren Mitglied er bis zu seinem Tode geblieben ist. Seit 1861 gehörte er wiederum bis zu seinem Tode als Abgeordneter sür Königsberg, dem preußischen Abgeordnetenhause an, und zwar seit 1863 als Vorsitzender der Geschäftsordnungskominissiou. Unermüdlich hat er im Parlament den Kampf für die Gleichberechtigung der Juden, für die Verwirklichung der in der Verfassung gewährleisteten Rechte geführt. Mit den schärfsten Worten geißelte er die Uusittlichkeit des Systems, das den Täuflingen den Zugang zu Stellungen gewährt, die den Juden verschlossen bleiben und das dadurch die Unwahrheit und die Heuchelei fördert und belohnt; mit beißender Satire bemerkt er, daß es wohl kaum die Ausgabe des preußischen Staates sein könne, eine Anstalt für Judemnission zu sein. Und die mittelalterlicheu Vorurteile, die ja auch heute noch keineswegs überwunden sind, stellt er in ihrer ganzen Haltlosigkeit an den Pranger. Ganz besonders richtete er seine Angriffe gegen die Unterrichts- und die Justizverwaltung. Den Einwand des Justizministers gegen die Anstellung jüdischer Richter, daß kein christlicher Staatsbürger sich bei Eidesleistung durch die Admonition eines jüdischen Richters in seinem Gewissen gerührt finden würde, fertigte er in geradezu klastischer Weise ab, indem er ausführte, daß, wenn der Ausspruch des Ministers der Wahrheit entspräche, dies Zeugnis geben würde „von einer sittlichen Verwahrlosung, gegen welche Sodom und Gomorrha noch in einem Heiligenschein erglänzten." Und auf die Gegenüberstellung von Dentschen und Juden in der Rede des Ministers erwiderte er, „daß wir preußischen Juden uns als gerade ebenso gute Preußen und Deutsche erachten, wie der Herr Minister sich selbst etwa. Die Geschichte gibt für uns Zeugnis." Ein ganz besonderes Verdiensthat er sich um die Abschaffung des Judeneides in Preußen erworben. Wie ein Märchen klingt es uns Jüngeren, daß bis 1869 jeder Jude seinen Zeugeneid in der Synagoge mit Gebetmantel und Gebetriemen angetan, nach vorheriger Vermahnung durch einen sogenannten Schwurgelehrten auf eine Thorarolle leisten mußte. Das Gesetz vom 15. März 1869, das diesem unwürdigen Zustand ein Ende gemacht hat, verdanken ivir in erster Reihe Koschs Bemühungen. Auf dem Gebiete der Unterrichtsverwaltung, an deren Spitze damals der altreaktionäre Minister Mühler stand, sind es znm großen Teil dieselben Beschwerden, die noch heute nicht gehoben sind. Gerade auf diesem Gebiete, ans dem bis auf den heutigen Tag nicht Gesetze, sondern fast ausschließlich Ministerialvervrdnungen maßgebend sind, haben wir es ja immer wieder erfahren müssen, daß „Staatsgrundgesetze und ihre Bestimmungen gar nicht ausreichen, die Segnungen der Freiheit einem Volke zu sichern, wenn die Durchführung solcher Gesetze, die Anfrechterhaltung der Verfassung nicht Männern anvertraut ist, denen es Ernst ist mit Verfassung, Recht und Gesetz." Auch in der Gegenwart sind die Worte noch aktuell, mit denen er die Angst der Schulverwaltung vorder Anstellung jüdischer Lehrer verspottet; und vollste Beachtung verdient seine Zurückweisung des Gedankens der Errichtung jüdischer Gymnasien oder Realschulen. Er bekämpft diesen Gedanken auf das entschiedenste, weil wir Juden die bitteren Früchte einer Sonderstellung im bürgerlichen Leben hinreichend genossen und darum alle Veranlassung haben, ein solches priviloKium odiosum von uns zu Iveisen. Dem unermüdlichen Kämpfer für die Gleichberechtigung brachten nach einer großen Rede am 27. November 1867 auf Anregung der Gemeinde Königsberg die jüdischen Gemeinden Preußens eine Dankadresse. Als er ain 27. März 1872 in Berlin gestorben war, veranstaltete die Berliner jüdische Gemeinde und nach seiner Ueberführuug nach Königsberg auch die hiesige Gemeinde eine Trauerfeier in der Synagoge. Seit seinem Tode ist kein Abgeordneter in Preußen in gleicher umfassender Weise sür die gefährdeten Rechte der Juden eingetreten wie Kosch, von dem ein Nekrolog sagt, daß seine „edle Persönlichkeit wesentlich dazu beigetrageu hat, dem Anspruch auf politische Gleichberechtigung des Judentums auch da eine Stätte zu bereiten, wo die Vorurteile einer überwundenen Zeit am längsten festgehalten zu werden pflegen." 'Ö?; &