Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1903)
- Date
- 1903-10-23
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 lassenden Schächtungen zu berücksichtigen sei, und zwar, so fügte der Bezirks-Ausschuß dem von dem Magistrat beanstandeten Zusatz hinzu, „auch für den Export-Handel". In der Begründung des llrteils heißt es u. a.: Auch sachlich erscheint der Beschluß des Bürgervorsteher- Kollegiums berechtigt. Die Mißstände, welche der Beschluß des Bezirks- Ausschusses vom 3. November 1902 aufführt, werden, lueiut das neue Ortsstatut in der von dem Bürgervorsteher-Kolleginm beschlossenen Fassung zu stände kommt, im wesentlichen vollständig beseitigt. Der Umstand, daß durch die infolge des Schächtens für den Export-Handel in großem Umfange stattfiudenden Schächtungen eine Erhöhung der Fleischpreise eintreten kann, ist nicht von erheblicher Bedeutung. Da die Schächtungs-Gebühren für die Folge in die Schlachthoskasse fließen werden, kommt ein großer Umfang der Schächtungen unmittelbar der Stadtkasse zu gut. Die Rücksichtnahme auf den Export-Handel der Stadt-Einwohner ist ein berechtigtes Interesse der Bürgervorsteher. Nach der Magistrats-Vorlage und den Anführungen des Magistrats würde die Durchführung der Absichten desselben eirrer Beseitigung des Exporthandels mit koschereil Fleischwaren gleichkommen. Es liegt aber im Interesse der Stadt, daß Handel imb Gewerbe gefördert werden, und daß einschränkende Maßnahmen nur ans sehr gewichtigen Gründen getroffen werden. Das Urteil lvie dessen Begründung ist mehr wie in einer Hillsicht unter den jetzigen Zeitverhältnissen bemerkenswert. — Hannover, 19. Oktober. Die Israelit ische Erziehuugsanstatt in Ahlem hat neben mannigfachen anderen Klllturen auch eine in Fachkreisen rühmlichst bekallnte Baumschule. Aus verschiedenell Ausstellungen, u. a. aus der im Jahre 1900 in Bremen stattgefundenen „Allgemeillen deutschen Gartenbauausstellung" und auf der „Hannoverschen Provinzial-Gartellbauausstellung" von 1902 sind die dort ausgestellten Obstbäume mehrfach prämiiert. Auf letzterer erhielt die Anstalt nebell sonstigen Auszeichnungen die große silberne Medaille „für Förderung des Gartenbaues im Preußischen Staate". Die Anstalt versendet alljährlich Tausende von Obstbäumen nach allen Teilell Deutschlands, die sie größtenteils an Wiederverkäufer absetzt, welch' letzteren sie natürlich eine Preisermäßigung gewähren nluß. — In jüngster Zeit haben verschiedene Glaubellsgenossen, die Sachkellner und Gartenbesitzer waren, die Allstalt besucht und infolge der dort gesehenen vorzüglichen Kulturell Bestellungen von Pflanzen sür diesen Herbst gemacht. Falls Leser dieser Zeitung oder deren Freullde Bedarf an Obstbäumen irgendwelcher Art, Beerenobst-und Ziersträuchern haben, liegt es — so schreibt man uns — sowohl im Interesse der Käufer wie der Verkäuferin, diese Pflanzen von der mit der Israelitischen Erziehungsanstalt verbundeilen Plantage Ahlem bei Hannover zu beziehen. Das Selbstgefühl der dort arbeitenden Lehrlinge und Gehilfen wird gesteigert, wenn sie sehell, daß ihre Leistungen auch von Glaubensgenossen anerkannt werden. St. Dortmund, 16. Oktober. In Nummer 41 der „Allgemeillen Zeitung des Judentums" finde ich die kurze Notiz aus Wickede, Amt Brakel, daß die königliche Regierung zu Arnsberg die israelitischen Eingesesseuell der evangelischen S ch u l g e nl e i n d e zugewiesen habe. Bon besollderem Interesse des Leserkreises dürfte nachstehende nähere Ausführung obiger Angelegenheit sein. Die israelitische Religionsgemeinde Unna unlfaßt auch die kleinen Ortschaften ihres Umkreises, darunter auch die israelitischen Eingesessenen des Dorfes Wickede, Amt Brakel. Die Gemeinde unterhielt nach Maßgabe des Judengesetzes vom Jahre 1847 eine Privat-Volksschule für beit ganzen Kreis ihres Verbandes. Vor ungefähr zehn Jahren lvurde diese Schule zu einer öffentlichen gemacht, und später, bei der Kommunalisierung der städtischen Volksschulen aus den Kommunaletat übernomnien. Infolgedessen wurden diejenigen' Mitglieder des israelitischen Schulverbandes, die außerhalb des Staatsgebietes wohnten und daher von der erhöhten Kommunalsteuer nicht betroffen wurden, zu einer entsprechenden Schulsteuer veranlagt. Einige Jahre später wurden auch die Volksschulen in den Dörfern des Amtes Brakel kommunalisiert, und da die Kinder der israelitischen Eingesessenen zumeist die evangelischen Volksschulen besuchen, da die Entfernung von Unna eine Stunde und darüber beträgt, so wurden die israelitischen Bürger als dem evangelischen Schulverbande angehörig betrachtet und mit der erhöhten Kommunalsteuer belastet. Das berechtigte Bestreben der israelitischen Eingesessenen ging nun dahin, aus einem der Schulverbände entlassen zu werden, um der Doppelbesteuerung zu entgehen; die Gesuche blieben jedoch unberücksichtigt. Die Kommunalverwaltung Unna lehnte ab, da die Beschwerdeführenden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Judengesetz von 1847 dem übernommenen israelitischen Schulverband angehörig seien, die Gemeindevertretung des Dorfes Wickede, weil die israelitischen Kinder die evangelische Ortsschule besuchten. Nun trat ein israelitischer Eingesessener der Dorfes Wickede aus dem Synagogenverbande Unna aus, glaubend, daß er damit auch aus dem Schulverbände der Gemeinde ausgeschieden sei. Ersteres lvurde anerkannt, nachdem er den gesetzlichen Formalitäten genügt, letzteres nicht, er blieb weiter mit der Schulsteuer nach Unna belastet. Eine Beschwerde an den Kreisausschuß wurde mit der Begründung zurückgewiesen, daß der Austritt aus dem Synagogen-Verbande nicht zugleich auch den Austritt aus dem israelitischen Schulverbände bewirke. Nun erst wandte sich der Beschwerdeführende au die königliche Negierung mit dem Gesuche, in irgend einer Form die ungerechtfertigte Doppelbesteuerung zu verhindern. Die königliche Negierung erließ dann die erwähnte Verfügung, daß die israelitischen Eingesessenen des Dorfes Wickede vom 1. Oktober cr. der evangelischen Schulgemeinde zugewiesen seien. Unter Hinlveis auf diese Verfügung werden lvohl nunmehr auch die übrigen israelitischen Belvohuer der umliegenden Dörfer aus dem israelitischen Schulverbände Unna ausscheiden, um der empfindlichen Doppelbesteuerung zu entgehen. Von Interesse dürfte auch die Tatsache sein, daß die königliche Regierung vor Erlaß jener Verfügung eine Information darüber einholte, in welcher Weise sür den Religionsunterricht der Kinder des Petenten gesorgt werde. — n. Bon der Ruhr, 15. Oktober. An einer paritätischen Volksschule in Mülheim a. d. Ruhr lvar seit dem 1. Oktober 1876 auch ein jüdischer Lehrer angestellt. Als später unter Putkamer die Schule lvieder ihren evangelischen Charakter erhielt, blieb der betreffende jüdische Lehrer an der Anstalt wie bisher als vollbeschäftigter Klassenlehrer. Seitdem derselbe mit dem 1. Oktober dieses Jahres in den Ruhestand getreten ist, wurde die erledigte Stelle nicht wieder mit einem jüdischen Lehrer besetzt. Ueber die Stadtverorduetensitzung vom 7. d. M. entnehnlen lvir nun einem Bericht der Rhein- und Ruhrzeitung, Nummer 235, daß zu diesem Punkte verschiedene Anträge Vorlagen. Einer derselben ging dahin, die betreffende Stelle mit einem evangelischen Lehrer zu besetzen, den Religionsunterricht für die israelitischen Schüler der Volks- und höheren Schulen dagegen durch einen besonders auzustellenden Lehrer erteilen zu lassen. Da diese Lehrkraft nicht vollbeschäftigt werden könnte, erklärte die Königliche Negierung, diesem Vorschlag nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, daß die Stadt solche nicht vollbeschäftigte Lehrkraft auf ihr eigenes Risiko anstelle, das heißt ohne Gewährung staatlichen Zuschusses von Alterszulagen und Pensionsbeiträgen. Einem Anträge, es bei dem bisherigen Modus zu belassen, lvurde sowohl vom Vorstande der Dickswallschule als auch von anderer Seite widersprochen. Dagegen lvurde seitens der Stadtschulinspektion, der Finanzkommission und dem Schulvorstande der Dickswallschule beantragt, die sreigelvordene Stelle mit einem evangelischen Lehrer zu besetzen, außerdem aber einen besonderen jüdischen Lehrer zu berufen. Dieser vollzubeschäftigenden Lehrkraft sollen außer dem Religionsunterricht au den höheren Schulen und Volksschulen (14 Stunden) noch 16 Unterrichtsstunden (Turnen und Rechnen) an verschiedenen Systemen übertragen werden. Zu diesem, von dem Stadtverordneteukollegiuni genehmigten Anträge hatte ein Hauptlehrer namens der katholischen Schulvorstände erklärt, daß letztere für ihre Schulen eine solche Teilung des Unterrichts nicht wüllschten. Erteilt die Negierung zu diesem Anträge ihre Genehmigung, so wird damit eine Schulstelle zweiter Klasse geschaffen. Mau wird doch nicht einwendeu dürfen, daß der in Aussicht genommene „fliegende" jüdische Lehrer als ordentlicher Lehrer zu betrachten sei. Wenn sich nun dem aufmerksamen Leser unwillkürlich die Frage aufdrängt, warum die circa 700 Seelen zählende jüdische Gemeinde sich solches gefallen läßt, so sei zum befferen Verständnis folgendes bemerkt: Als seinerzeit die öffentliche jüdische Schule aufgelöst und mit der paritätischen Schule vereinigt wurde, da beging der damalige Vorstand die Unterlassungssünde, von der Schulverwaltung keine Garantie zu verlangen, daß bei eventueller Neubesetzung immer ein jüdischer Lehrer als ordentlicher Lehrer berufen lverden muß. Das rächt sich jetzt bitter, und die jüdische Gemeinde hat „nix dotau to seggen". Man sieht aber, das Beispiel der Berliner Gemeindeschulen hat Nachahmung gefunden. o. Frankfurt a.M., II.Oktober. Die altbeivührte Frankfurter Realschule „ P h i l a n th r o p i n" begeht im April n. I. das Fest ihres hundertjährigen Bestehens. Sehr umfangreiche Vorbereitungen für eine würdige