Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1903)
- Date
- 1903-10-23
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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67. Jahrgang. No. 43. Berlin, 23. Oktober 1903. Der Gemeindevote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung dr§ Judentums" korrelpondm-m und Nachrichten. Deutschland. & & Berlin, 20. Oktober. Der Minister des Innern bezeichnet, wie der Bromberger „Ostd. Rdsch." geschrieben wird. in einem soeben ergangenen Ei lasse die loeitverbreitete Auffassung, daß die zum Christentum übertretenden Inden berechtigt seien, bei der Taufe eine Aenderung des Fanliliennamens vorzunehmen, als irrig. Durch das königliche Edikt voin 11. März 1812 wurde den Juden, die bis dahin in der Regel keine Familiennamen führten, nur die Answahl des ersten Familiennamens freigestellt. Anträge auf Aenderung des einmal gewählten Familiennamens sollen dagegen nicht anders wie die Namensänderungen von Christen behandelt, also nur dann berücksichtigt werden, lvenn sehr triftige Gründe obwalten. Insbesondere darf aus dem Uebertritt von Juden zum Christentum kein Anlaß entnommen werden, diesen in Bezug auf die Aenderung des Familiennamens ein Sonderrecht vor anderen Staatsangehörigen einzuräumen. Dieser Meinung sind auch alle bisher gewesen, die die Idee des Rechtsstaats vertreten. ----- Berlin, 18. Oktober. Das Oberverwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Juden doppelt zu den Synagogen bei trägen herangezogen werden können. Der Bankier I., welcher bis zum Jahre 1902 der hiesigen jüdischen Gemeinde cm* gehörte und dann aus dem Judentum ausschied, hatte sowohl in Berlin als auch in Potsdam einen Wohnsitz. Als er nicht nur in Berlin, sondern auch in Potsdam nach seinem vollen Einkommen, welches sich jährlich auf ca. V4 Million Mark belief, zu den Synagogenbeiträgen herangezogen wurde, erhob er nach fruchtlosem Einspruch gegen den Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin Klage und behauptete, da eine Doppelbesteuerung nach dem Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 unzulässig sei, so könne auch nicht angenommen werden, daß Synagogenbeiträge in verschiedenen Gemeinden vom ganzen Einkommen erhoben werden dürfen. Der Bezirksausschuß wies iudessen die Klage als unbegründet zurück mit der Ausführung, entscheidend sei allein das Statut der jüdischen Gemeinde, hiernach könne eine Doppelbesteuerung nicht als unzulässig angesehen werden; der Vorstand könnte, aber braucht nicht eine Steuerermäßigung ein- Lreten zu lassen. Der Bankier focht diese Entscheidung durch Berufung beim Oberverwaltungsgericht an und berief sich besonders aus die Bestimmungen des Kommuualabgaben-Gesetzes, wonach eine Doppelbesteuerung nicht zulässig erscheine. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte aber die Vorentscheidung mit der Begründung, die Vorschriften über die Doppelbesteuerung im Kommunalabgaben-Gesetze können vorliegend nicht zur Anwendung gelangen. Nach dein allein maßgebenden Statut der jüdischen Gemeinde kann der Vorstand die Beiträge ermäßigen, ohne jedoch dazu verpflichtet Zu fein. 8. Berlin, 15. Oktober. Im geschäftlichen Teil der heutigen Sitzung des „CentralVereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", über deren Hauptteil, das Referat, wir bereits im Hauptblatte berichtet haben, gab, wie üblich, der Vorsitzende Rechtsanwalt Dr. Horwitz den Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Vereins. Die Anzahl der Mitglieder hat sich erfreulicher Weise auch im verflossenen Sommer vermehrt. In Hamburg zählt der Verein mehr als 1150 Mitglieder, in Stuttgart hat sich die Zahl derselben verdoppelt, Breslau ist durch seinen Zuwachs an die zweite Stelle gerückt, Berlin hat zwar die Zahl von 3000 Mitgliedern längst überschritten, doch ist es dringend zu wünschen nnd steht auch zu hoffen, daß die Reichshauptstadt noch bei weitem mehr Freunde dem Verein zuführen wird. Mit der Vergrößerung der Mitgliederzahl ist auch die Vergrößerung der Geschäfte Hand in Hand gegangen; im Anfang Oktober waren bereits über 7000 Eingänge vom Jahresbeginn ab zu verzeichnen. Mit warnren Worten gedachte er alsdann der verstorbenen Mitglieder, besonders derjenigen, die in Vertrauensstellungen für den Verein eine hervorragende Tätigkeit entwickelt hatten. Als nachahmerlswertes Beispiel bezeichnete er die Schenkung von Frau Hirschland, welche zur Wiederkehr des Todestages ihres Mannes dem Verein 1000 Mark hat zugehen lassen. Eine recht erhebliche Sumnie ist dem Verein noch aus Halberstadt zugeflossen zwecks eventueller Errichtung jüdischer Schlachthälrser. Der Referent knüpft daran die Hoffnung, daß es sich die städtischen Verwaltungen denn doch reiflich überlegen werden, ihre Schächtverbote durchzusetzen oder neue einzusühren, da durch die Realisierung der Schenkung die Rentabilität der öffentlichen Schlachthäuser auis ärgste gefährdet werden würde. Mit eirrem Rückblick auf die letzten Ereignisse aus dem Antisemitenlager schloß erden Bericht. An der Hand aktenmäßigen Materials wies er besonders die groben Entstellungen zurück, die sich der Abgeordnete Böckler in seinem Bericht über die Ermordung des Handwerksgesellen Levy in Stehers geleistet hat. Berlin, 18. Oktober. Im Wahlkreise Deutsch-Krone ist seinerzeit für den Lehrer Otto Berg ans Heinersdorf, welcher dort als Kandidat der Antisemiten tätig war, ein Flugblatt verbreitet worden, welches vielfach Anstoß erregte. In diesem Flugblatte, dessen Verbreitung unter den Augen und mit Einverständnis des Kandidaten vor sich ging, war die öffentlich und amtlich widerlegte Behauptung enthalten, daß Juden den Gymnasiasten Winter in Könitz ermordet Hütten, und diese Tat nur durch die Wahl des Lehrers Otto Berg zum Reichstagsabgeordneten genügend zu sühnen sei. Ueber die Verbreitung dieses Flugblattes hat der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens mir dem Anträge auf disziplinarisches Vorgehen gegen re. Berg bereits am 24. Januar d. I. bei der Königl. Regierung zu Potsdam Beschwerde geführt und in einer erneuten Eingabe vom 26. April auf die fortgesetzte, für einen Jugendbildner unwürdige Art der Agitation hingewiesen. Der am 18. Mai d. I. erteilte Bescheid, daß nach behördlichen Gepflogenheiten an private Vereinigungen nicht mitgeteilt werde, was behördlicherseits veranlaßt sei, regte den Vorstand dazu an, bei dein Kultusminister vorstellig zu werden, daß in diesem Falle ein öffentliches Interesse bestehe, zu erfahren, ob Veranlassung genommen sei, Herrn Lehrer Berg ans das Bedenkliche seines Treibens aufmerksam zu machen und ihn vor dessen Fortsetzung zu warnen. Darauf ist dem Vorstand folgender, vom 8. August datierter Bescheid aus dem Kultusministerium zngegangen: „In Bezug ans den Lehrer Berg in Heinersdorf hat die Königliche Regierung in Potsdam seinerzeit das Erforderliche veranlaßt. Im übrigen muß ich der Negierung darin beipflichten, daß nach den behördlichen Gepflogenheiten nähere Mitteilungen über Maßnahmen, welche mit der Beamtendisziplin Zusammenhängen, an Dritte nicht erfolgen. Im Aufträge: Sch wa rtzkopff." ^8 Berlin, 19. Oktober. Das Komitee für Channkah- Bescherung, dessen Vorsitzende bekanntlich Frau Julie Neumann, (Potsdanrerstraße 121 e) ist, versendet den folgenden Aufruf: Die be- I vorstehende rauhe Jahreszeit mahnt uns aufs neue an die Bedürftigkeit der großen Schar jüdischer Kinder, welche die Kommnnalschule besuchen. Wie alljährlich, so wenden wir uns auch diesmal an die bewähite Mildtätigkeit unserer Glaubensgenossen mit der herzlichen Bitte, uns durch Spenden für die Chanukah-Bescherung zu unterstützen. — Es gilt mit diesen Gaben nicht nur dein äußeren Mangel zu steuern, sondern in die jugendlichen Seelen lebensfrohes Vertrauen zu pflanzen und in den Kinderherzen hoffnungsvolle Gefühle für die Zukunft zu erwecken. Es sind im vorigen Jahre nach vollständiger Prüfung jedes einzelnen Gesuches 1224 Kinder mit Stiefeln, Kleidungsstücken. Wäsche und Lehrmitteln versehen worden; hierbei sind wir bestrebt gewesen, in den Kindern den Sinn für Ordnung und Sauberkeit zu wecken und ihren Fleiß anzuspornen. So haben auch die armen Eltern in ihrer schweren Sorge um die häuslichen Bedürfnisse eine wohltuende Entlastung erfahren. Wir geben uns deshalb der Hoffnung Hill, daß unsere Bitte wiederuln von Erfolg begleitet fein werde. Jede der Damen des Komitees nimult Beiträge an Geld, Stoffen, Jngendschristen oder dergleichen mit Dank entgegen und erteilt gern nähere Auskunft. — Berlin, 20. Oktober. Gestern nachmittag ist der Rechtsanwalt Justizrat Hugo Sachs in der Edelschen Klinik in Charlottenburg nach längerem Leiden im 49. Lebensjahre gestorben. Er war im