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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-10-16 · Heft 42 (16.10.1903) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 42 (16.10.1903)
Date
1903-10-16
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 Berechtigung zugesprochen worden, den Tenor des Erkenntnisses auf Kosten des Verklagten veröffentlichen zn lassen. §2 Berlin, 11. Oktober. Herr Professor Dr. Julius Oppert aus Paris, Mitglied des Institut de France, das älteste korrespondierende Mitglied der königlich preußischen Akademie zu Berlin, weilt augenblicklich in unserer Stadt auf der Durchreise von Weimar, wo er die französische Regierung auf dein Kongreß für geistiges Eigentum vertreten hat. Professor Oppert, der in den Jahren 1852—54 Babylon erforscht hat und als Entzifferer der Keilschrift bekannt ist, beabsichtigt, wie wir erfahren, in ausführlicher Darlegung dem Professor Delitzsch entgegenzutreten, der ihn als „von Herodot irregeleitet" bezeichnet hat. Am Versöhnungstage verweilte Herr Professor Oppert den ganzen Tag über in der Synagoge der Lützowstraße und war, wie er wiederholt erklärte, von dem Gottesdienst und der Predigt sehr erbaut. — Berlin, 12. Oktober. Der Verein zur Bekleidung armer jüdischer Kinder, an den in letzter Zeit ganz besonders starke Ansprüche gestellt worden sind, veranstaltet zum Besten seiner Unterstützungskasse am Sonnabend, den 31. Oktober ein großes Wohltätigkeitssest in den Räumen des Architektenhauses Wilhelmstraße 92/93. Erste hiesige Künstler habe ihre liebenswürdige Mitwirkung zugesagt, Damen und Herren der Gesellschaft führen einen Kostümtanz vor und viele sonstige Ueberraschungen sorgen für die angenehmste Unterhaltung. Es wird noch besonders daraus hingewiesen, daß außer einer großen Tombola ein Bazar nicht stattfindet. Billets ä 1,50 M. sind in der Geschäftsstelle des Vereins, Siegbert Wnrzburg, W. 30, Eisenacherstraße 8, Amt I 6a 12 670 erhältlich. n. Königsberg, 5. Oktober. Aus Anlaß des 100jährigen Geburtstages Koschs fanb gestern ein von dem Kuratorium der Dr. Kosch'schen Waisenerziehungsanstalt arrangierter, würdiger Gedächtnisakt auf dem alten israelitischen Friedhof statt. Eine nach Hunderten zählende, aus Damen und Herren bestehendeFestversammlung — darunter mehrere Magistratsmitglieder, Stadtverordnete, Deputationen von Instituten und Vereinen, die Repräsentanten der Synagogengemeinde. Vertreter der Freisinnigen Volkspartei, die Herren Dr. med. Friedländer und Stadtrat Michelly, die dereinst mit anderen, schon Heimgegangenen Mitbürgern als Testamentsvollstrecker Koschs fungierten rc. — hatte sich an der für diesen Tag in eine Gedächtniskapelle umgewandelten Leichenhalle des Friedhofs eingefunden. In der stimmungsvollen Beleuchtung der Kerzen, von Lorbeer umrahmt, erschien hier das Porträt von Raphael Kosch, dessen schlichte, still ernste Züge das Bild des herrlichen Mannes den Teilnehmern noch einmal ins Gedächtnis riefen. Mehr aber noch tat das der ganze Charakter der sinnigen Feier; sie war ein Symbol für die Liebe, die Raphael Kosch in tausend Herzen gesät hat und die er noch heute allenthalben in der dankbaren Nachwelt genießt. Nach dem weihevollen Vortrage einer, wie es schien, eigens für die Gelegenheit gedichteten Kantate durch Herrn Oberkantor E. Birnbaum hielt der Vorsitzende des Kuratoriums der Weisenerziehungsanstalt, Herr Apothekenbesitzer Guttmann, eine Ansprache, in der er die Bedeutung Koschs und seine Wirksamkeit in kurzen aber treffenden Worten vorzüglich schilderte. Es folgte die eigentliche Festrede des Rabbiners Dr. Vogelstein, die Raphael Kosch als einen der großen Menschen feierte, die in ihrem Wirken fortleben und deren Andenken für die Lebenden zu einer Quelle wahren sittlichen Lebens wird. Denn in Kosch war alles vorhanden, was der Prophet als den Inbegriff wahren, echten Menschentums bezeichnet: Rechttun, Liebe säen und demütig handeln. Man darf nicht eine Seite dieser seiner umfassenden Tätigkeit auf Kosten der anderen hervorheben, sie geben erst alle zusammen das Bild dieses Mannes. Und dabei war sein innerstes Wesen von der Sehnsucht nach Frieden erfüllt. Sein Ideal war die Befreiung der Menschheit und durch sie die Befreiung des Individuums. Wahrheit und Gerechtigkeit waren die Grundsäulen seines Handelns und bestimmten ihn, auch wo immer er in das öffentliche Leben hinaustrat. Auch in den äußeren Formen drang er stets aus die Wahrung des Rechtes, und so war er in allen Versammlungen, an denen er teilnahm, der treueste, unbestechlichste und berufenste Hüter der Geschäftsordnung — nicht aus Neigung zum Formelkram, fonbern weil er auch diese Formen unter höheren Gesichtspunkten betrachtete. Alles, was er tat, kam aus einem liebevollen, menschenfreundlichen Herzen. Den bestell Beweis aber für seine Gesillnullg gibt sein Testamellt. Aus allen Kämpfen ist Kosch ohne persönliche Feindschaft hervorgegangen. An ihm bewahrheitete sich das Wort: „Wenn der Ewige Gefallen hat an eines Mannes Wegen, so söhnt er auch seine Feinde mit ihm aus." Nach der sehr wirkungsvollen Festrede trug Oberkantor Birnbaum den 117. Psalm „Der Herr hat unser gedacht" vor, und dann begab sich die Festversammlung an das von einem schlichten Eisengitter eingerahmte Grab des Gefeierten. Hier sprach ein Zögling der Koch'schen Allstalt Worte des Dankes und Gelöbnisses an den Stifter, und eine kurze Liturgie beschloß die schöne Feier. r. Breslau, 9. Oktober. In der Israelitischen Haushaltungs- und Kochschule, welche armen Mädchell Gelegenheit bietet, unter Leitung tüchtiger Lehrerinnell sich praktisch für den bürgerlichen Hausstand auszubilden, fand vor einigen Tagen eine Prüfung der Schülerinneil statt, mit welcher zugleich die Elltlassung der ausgebildeten jullgen Mädchen verbunden war. Herr Dr. Brann richtete an die zur Verabschiedung kommenden Zöglinge warme Worte, in denen er ihnen Glück auf ihren Lebensweg wünschte unb sie ermahnte, durch sittliche Führung und ferneres Streben dem Verein Ehre zu bereiten, durch desserl Munifizenz sie in die Lage gebracht worden seien, nunmehr selbständige Stellungen einnehmen zu können. Von den Vorstandsdamen wurden hierauf die von den Zöglingen trefflich zubereiteten Speisen den zahlreich erschiellenen Gästen zum Kosten gereicht. Familien, die sich für einen rituellen Kochkursus interessieren, wird es angenehm sein, zu erfahren, daß bei genügender Beteiligung die Absicht besteht, gegeil mäßiges Honorar einen Separatknrsus einznrichten. — Oels, 8. Oktober. Zn der in der vorigen Nurnmer erwähnten amtlichen Bekanntmachung des Landrats des Kreises Oels, Grafen Kospoth sendet dieser der „Breslauer Zeitung" eine Berichtigung, aus der wir die Stellen wiedergeben, die für uns von Interesse sind. Graf Kospoth schreibt unter anderem: „Daß meines Dafürhaltens in der an meinen Kreis gerichteten Bekanlltmachung keine Belehrung meiner Vorgesetzten Dienstbehörde, die mir in keinem Falle zusteht, sondern nur eine einfache Rechtfertigung meiner bisherigen, durch die ergangene höhere Elltscheidung reprobierten Ansicht in dieser Frage, welche ich meinem Kreise schuldig zu sein glaubte, gefunden werden kann. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß bei meiner erstinstanzlichen Entscheidung — wie aus dem letzten Absatz der Verfügung andeutungsweise erhellt — die Erwägung mitbestimmend war, daß in eurem Wahlkreise, in welchem bei der letzten Reichstagswahl die antisemitische Partei eine relativ hohe Stimmenzahl aufgebracht hat, alles vermiedell werden müsse, was die antisemitische Bewegung in der radikalen Form, in der sie sich hier zeigt, zu stärken geeignet ist. Nach dieser Richtung hatte ich die (meines unmaßgeblichen Dafürhaltens unbilligerweise von den Antragstellern geforderte) Bevorzugung der jüdischen Geschäftsleute nicht in letzter Linie beurteilt. Eine persönliche Entscheidung in dieser Sache hat der königliche Regierungspräsident Herr von Holwede nicht getroffen, da er zur Zeit auf einer Urlaubsreife begriffen war." L. Kassel, 4. Oktober. Durch Beschluß des Kommunallandtages von Hessen vom 14. März wurde eine R uhe ge Halts - sowie eine Witwen- und Waisenkafse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel gegründet. Diese Kasse, unter Aufsicht des Landeshauptmannes stehend und durch die Landeshauptmannschaft verwaltet und geregelt, bezweckt, den Beamten der einzelnen Kommunen Ruhegehalt rc. genau in der Höhe der von den unmittelbaren Staatsbeamten zu beanspruchenden Pension zu gewähren. Herr Lehrer M. Strauß von Gelnhausen wandte sich mit dem Ersuchen au den Landeshauptmann, auch den israelitischen Gerneinden für ihre Religionslehrer — vorerst nur den Gemeinden Gelnhausen und Schlüchtern — den Anschluß au erwähnte Kasse zu gewähren. Nach längerer persönlicher und schriftlicher Unterhandlung mit dem Dezernenten, dem Geheimen Regierungsrat Dr. Knorz, wurde den genannten Gemeinden für ihre Religionslehrer dieser Anschluß bewilligt. Bei diesem Erfolg nicht stehen bleibend, suchte Herr Lehrer Strauß eine generelle Genehmigung zum Eintritt in jene Kasse für alle Gemeinden des Regierungsbezirks herbeizuführen und erhielt nun folgenden Bescheid des Landeshauptmanns, den wir hier im Wortlaute ansühren: „Landeshauptmann. Zufolge Ihrer Anfrage vorn 3. Mai d. Js. betreffend den Beitritt von anderen israelitischen Gemeinden zur Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungbezirks Kassel, hatte ich unter dem 5. desselben Monats die königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen hier um eine Auskunft darüber ersucht, ob den

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