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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-10-02 · Heft 40 (2.10.1903) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 40 (2.10.1903)
Date
1903-10-02
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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ii7. Jahrgang. No. 40. Berlin, 2. Oktober 190H Der Lemeindevote. Vrilage zur „Allgemeinen Leitung deK IudenlumK" Korrklponvrn?rn und Sachrjchtrn. Deutschland. Berlin, 27. September. Es geht uns ein Regulativ für die Rabbinatsprüfung zu, das von der Prüfungskommission des liberalen Rabbinerverbandes festgestellt wurde und dessen Inhalt sicher für viele Leser von Interesse ist. Der Wortlaut ist folgender: §1. Kandidaten der jüdischen Theologie, welche sich der Prüfung vor der Kommission des liberalen Rabbinerverbandes unterziehen wollen, haben üch zuvörderst auszuweisen: 1. über ihre moralische und religiöse Qualifikation, 2. über ihren wissenschaftlichen und theologischen Studiengang, 3. über die Berechtigung der Gründe, aus denen sie von einer Prüfung an einer der bestehenden theologischen Lehranstalten Abstand nehmen. — § 2. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; sie hat stets den individuellen Studiengang des Prüflings möglichst zu berücksichtigen. § 3. Die schriftliche Prüfung fordert die Bearbeitung von zweierlei Themen. a. aus dem talmudischen Gebiet, und zwar 2 höchstens 3 Fragen des Rituals oder des Eherechts deren Beantwortung in hebräischer Sprache gewünscht wird, aber auch deutsch erfolgen faim; b. aus einer wissenschaftlichen Disziplin, und zwar nach Wahl des Prüflings aus der Bibelexegese, oder aus der jüdischen Geschichte oder Literaturgeschichte, oder aus der Religionsphilosophie u. dgl. Hierfür kann eine bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit des Prüflings als genügend angenommen werden. Der Prüfling hat eine schriftliche Erklärung abzugeben und dieselbe durch Handschlag an Eidesstatt zu bekräftigen, daß die schriftlichen Arbeiten von ihm selbst angefertigt wurden. — § 4. Für die mündliche Prüfung wird folgendes als maßgebend erachtet: A. Talmud und Ritua lwerke: Der Prüfling hat ein Traktat nach seiner Wahl anzugeben, mit dem er sich speziell beschäftigt hat und in dem er geprüft wird, und muß außerdem eilt ihm vorgelegtes Textstück aus einem anderen beliebigen Traktat mit den Kommentaren Raschi und Losaphot nach ihrem inneren Zusammenhang mit vollem Verständnis zu lesen und zu erkläre!: im stände sein, wozu ihm eine gewisse Zeitfrist bewilligt wird. Aus dem Traktat Chulin müssen ihm die Abschnitte 3, 7, 8, und aus dem Traktat Gittin die Abschnitte 1, 4, soweit sie zum Ritual gehören, vertraut sein. Ferner soll er über die geläufigen Rechts- und Ritualformeln und über Schlagwerke der NI'ZD und rnatr (wie z. B. rma ,V18' -niDK bv bn “rrn ja“H <i6j)Ä“T xnp »n u. dgl.) eine allgemeine Auskunft erteilen können. In den Kasuisten soll sich seine Kenntnis über Jore deah von § 1—111, über Eben haeser von § 119—176 rach ihrem wichtigsten Inhalt erstrecken, wie über das, was aus dem!Jrach chajim das geläufigste ist. Zur Erledigung der Kasuisten mun eine Vorprüfung zugelassen werden. B. Exegese: 1. Beherrschung des Pentateuch, allgemeine Kenntnis der rabbinischen Ein- .eitnugsbegriffe, der Targumim und der wichtigsten Kommentare, wie Raschi und Nachmanides oder Jbn Esra, aus denen Stücke im Urtext zu übersetzen und zu erklären sind. 2. Allgemeine Kenntnis der Propheten und Hagiographen, aus denen im Urtext zu übersetzen und zu erklären ist. Beherrschung eines größeren prophetischen oder liagiographischen Buches, das vorher angegeben werden soll. Vertrautheit mit der hebräischen Grammatik. C. Geschichte: Volle Vertrautheit mit der biblischen Geschichte. Allgemeine Kenntnis der wuchtigsten Tatsachen, Persönlichkeiten und Literaturerscheinuugeu aus der nachbiblischen Geschichte, wobei die modernen Begründer der jüdischen Wisseuschast, wie namentlich Rapoport, Zunz und Luzzatto zu berücksichtigen sind. O. Midrasch: Allgemeine Kenntnis der bedeutendsten Midraschwerke, so namentlich der Rabboth, Tauchuma, Pesiktoth, wie ihrer Entstehung und Geschichte (nach Zunz „Die gottesdienstlichen Vorträge"). Je nach der Wahl der Prüflinge ist aus eineru der genannten Midraschwerke ein Stück zu übersetzen und zu erklären. E. Religionsph ilosoph ie: Allgemeine Kenntnis der Grundgedanken des Moreh Nebochim und des Kusari wird gewünscht. Je nach der Wahl des Prüflings soll aus den Herzenspflichten des Vechaja oder aus dem Moreh Nebochim, oder aus dem Kusari, oder aus dem Jkkarim, oder aus dem Akedath Iizchak ein Stück im hebräischen Wortlaut übersetzt und erklärt werden. E. Kalenderkunde: Allgemeine Kenntnis der Grundsätze und Begriffe des jüdischen Kalendersystems. Für C. D. E. F. werden Spezialstudien und Spezialwünsche noch ganz besonders berücksichtigt. § 5. Heber den Verlauf der Prüfung ist ein sorgfältiges Protokoll zu führen. § 6. Ueber die bestandene Rabbinatsprüfung wird dem Kandidaten ein hebräisches und ein deutsches Zeugnis ausgestellt, das mit der Unterschrift der Kommission versehen ist. — Die Kommission, die dieses Regulativ festgesetzt hat, besteht aus den Herren Rabbinern Dr. Bloch-Posen, Richter-Filehne, Vogelstein-Stettin. d. Berlin, 28. September. Am 26. d. M. fand ill Cassels Hotel unter Vorsitz des Herrn Geheimen Sanitätsrat Dr. Blumenthal die Mitgliederversammlung des Vereins zur Unterstützung jüdischer Schüler zu Berlin (früher Chewra Bachurim 1846) statt. Nach dem Bericht des Unterrichtsvorstehers Herrn Hauff wurde in der verflossenen Berichtsperiode 1901—1903 einer größeren Anzahl bedürftiger und würdiger Jünglinge durch Gewährung von Schulgeld, durch Privatunterricht und auch durch besondere Geldunterstütznugen die für ihre berufliche Ausbildung erforderlichen allgemeiu-wisseuschaftliche Vorbildung erleichtert. Die Erfolge kann man als vorwiegend günstig bezeichnen. Nur zwei Schülern wurde wegen ungenügender Fortschritte das Stipendium entzogen. Die Unterstützten waren znm Teil Schüler hiesiger höherer Lehranstalten, zum Teil ausländische Talmudbeflissene. Von den zehn in der verflossenen Berichtsperiode ausgefchiedeuen Schülern haben zwei das Zeugnis der Reife erlangt, der eine um Theologie, der zweite um Medizin zu studieren. Die anderen gingen von Prima ab, von denen einer als Exteaueus das Abiturientenexamen nachholen will. Ein zweiter besucht das Lehrerseminar. Mehrere Schüler erhielten vorübergehend das Schulgeld wegen augenblicklicher Geldschwierigkeiten ihrer Eltern. Die sieben privatim unterrichteten Zöglinge stammten sälntlich aus Rußland. Sie erhielten teils einzeln, teils in Kursen Unterricht in allen weltlichen Schulfächern, um die Reise für Obersekunda zu erlangen. Zwei weitere verließen Berlin, die anderen fünf bestanden die Prüfung und besuchen die Universität, vier als Studenten der Theologie, einer als Chemiker. — Aus dem von Herrn Kirschstein erstatteten Kassenbericht ist zu ersehen, daß das Vermögen des Vereins in 10 000 Mark besteht, die mündelsicher angelegt sind. Die Einnahmen aus den Beiträgen belaufen sich auf ca. 800 Mark, denen eine jährliche Ausgabe von etwa 1000 Mark gegenübersteht. Dem Kassenwart wird Entlastung erteilt. — Bei der darauf folgenden Neuwahl des Vorstandes wurde der bisherige Vorstand wieder¬ und Herr Direktor Dr. Holzmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. — Die neuen Statuten wurden alsdann verlesen, die bereits vom Vorstande eingehend beraten waren- Der Name des Vereins, der bisher „Jüdischer Studienbeförderungsverein" lautete, soll geändert werden, weil häufige Verwechslungen zum Nachteil unseres Vereins mit dem Hilssverein für jüdische Studierende Vorkommen. Der Name „Verein zur Unterstützung jüdischer Schüler zu Berlin" mit dem Nebentitel „Chewrat Bachurim“ (1846) wird angenommen, ebenso mit geringen Aenderungen das neue Statut. Bei Beratung des § 1 über die Aufgabe!: des Vereins wird eine lebhafte Debatte durch einen A!:trag des Herrn Sanitäts-Rat Dr. S. Neumann hervorgerufen. Herr Sai:itäts-Nat Dr. Neumann hat den Vorschlag gemacht, Kurse in: Hebräischen sür die oberen Klassen höherer Lehranstalten einzurichten. Herr Dr. Karpeles weist darauf hin, daß von dem „Verein für jüdische Geschichte und Literatur" den Schülern durch die Errichtung solcher — sehr gut besuchter — Kurse Gelegenheit genug geboten würde, sich im Hebräischen fortzubilden. Indessen wird durch die große Bedeutung der Einrichtung von de^ Mitgliederversammlung anerkannt und beschlossen, mit Herrn Dr. Reumann gemeinschaftlich zu beraten, in welcher Weise am zweckmäßigsten sür die Förderung hebräischen Wissens auch bei den Schülern Sorge getragen werden kann. Zum Schluß wurde eine eifrige Agitation sür den Verein beschlossen, um dessen Aufgabe zu erweitern und allen an

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