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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-09-25 · Heft 39 (25.9.1903) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 39 (25.9.1903)
Date
1903-09-25
Page
Seite 5 (sequence 19)
Language
German
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5 schließlich die soziale Tätigkeit Dr. Horovitz' in beredten Worten zu schildern. Das Geheimnis seiner Erfolge ist — so »führte Redner u. a. aus — seine Persönlichkeit. Von Gott begnadet in seiner geistigen Anlage und seinen! Erziehungsgange, entfaltete er in seinem Wirkungskreise eine unermüdliche Tätigkeit, eine seltene Treue und Hingebung aller seiner Kräfte. Mit dem antiken jüdischen Wissen vereinte sich in seiner Seele die moderne allgemeine Bildung, Weltauffassung und Verkehrsart. Außerdem ist er Enthusiast, aber dabei doch ein besonnener Kops, der erst wägt und dann wagt. Von seiner religiösen Wirksamkeit gilt das Wort: Er lehrt, wie er lebt, und er lebt, wie er lehrt. Als Prediger und Gelehrter, als Seelenfreund und Friedensfürst darf er aus eine gottbegnadete, segensreiche Wirksamkeit zurückblicken. Auf sozialem Gebiete fand er und findet er rege Betätigung. Er schuf in Palästina eine Anstalr für die Waisen, gründete hier den Jünglingsverein und den Hilfsverein für Männer und sorgte auch für die Aeltesten des Volkes, die Rabbiner. Mit der Bitte zu Gott, dem Manne, auf den das Volk Israel mit Stolz blicke, seinen Segen zu geben, schloß Dr. Werner seine Rede unter minutenlangem Beifall der den Saal dicht füllenden Festversammlung. Es folgten nunmehr Ansprachen von Vorständen verschiedener Organisationen, Vereinen und Schulen, zu denen der Jubilar in enger Fühlung steht. Zum Teil wurden hierbei Adressen und auch Ehrengeschenke überreicht. Die Namen dieser 25 Deputationen sind folgende: Vorstand der hiesigen israelitischen Gemeinde, Inspektion der Synagoge am Börneplatz, Rabbinerverband in Deutschland, Vereinigung gesetzestreuer Rabbiner, Rabbiner der hiesigen israelitischen Gemeinde, frühere Schüler des Jubilars, Großloge für Deutschland des Unabhängigen Ordens „Bne- Briß", Rabbiner-Seminar in Berlin, Hilfsverein der deutschen Juden. Lämmelschule in Jerusalem. Verein zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina. Erziehungsanstalt Ahlem, Frankfurt-Loge, Israelitische Religionsschule, Lehrerkollegium der israelitischen Religionsschule. Vereinigung jüdischer Religionslehrer und -Lehrerinnen, Verein Lemaan- Zion, Verein zur Hebung der Sittlichkeit, Verein Ausländerheim, Verwaltung des Mädchen-Waisenhauses Ems, Verein für jüdische Geschichte und Literatur, Talmud-Thora-Verein, Tifereth-Bachurim-Verein, Herz Marcus und Helene Oppenheimersche Stiftung und Montefore- Verein. Tiefbewegt von den mannigfachen Ehrungen dankte Dr. Horovitz in warm empfundenen Worten, wobei er die ihm gezollte Anerkennung auf die Hilfe seiner Mitarbeiter und die Förderer der guten Sache, vor allem aber auf die Gnade Gottes zurückführt. Der Gesang von Beethovens: „Die Himmel rühmen des ewigen Ehre" beschloß die drei Stunden währende Feier. Ebenso schön und stimmungsvoll verlief auch das Festessen am folgenden Tage. Möge es Herrn Dr. Horovitz noch lange beschieden sein, segensreich zu wirken! ----- Wiesbaden, 15. Septbr. Die hiesige königliche Polizeidirektion hat anläßlich eines besondern Falles die folgende sicher auch für weitere Kreise interessante Entscheidung über Abgaben für Amtshandlungen gefällt: „Die für Trauungen oder andere Amtshandlungen an den Geistlichen zu entrichtenden oder entrichteten Abgaben (Stolgebühren, Taxen, Sporteln rc. sind öffentlich rechtlicher Natur und unterliegen als solche der Einziehung im Verwaltungsverfahren. Werden solche Abgaben an einen nicht zuständigen Geistlichen, welcher ohne die von ihm zuständigen Rabbiner zu erteilende Erlaubnis (Dimissoriale) zu besitzen, eine Amtshandlung vorgenommen hat, entrichtet, so kann hierdurch das Recht des zuständigen Rabbiners aus den ungeschmälerten Bezug der ihm zustehenden Gebühren in keiner Weise berührt werden." — Hiernach kann also einerseits eine solche Gebühr ohne weiteres im Zwangswege beigetrieben werden und zwar auch dann, wenn der zuständige Ortsgeistliche eine Amtshandlung gar nicht vorgenommen hat, sondern diese (z. B. eine Trauung) von einem auswärtigen Rabbiner vollzogen wurde, der hierzu vom Ortsrabbiner nicht die Erlaubnis eingeholt und erhalten hatte. — Es wäre wichtig festzustellen, ob diese Rechtsauffassung auch außerhalb des Wiesbadener Polizei-Direktionsgebietes, insbesondere in Preußen gilt. — Schiersteirr, 10. September. Am 12. v. M. starb der erst seit I.Mai cr. in den wohlverdienten Ruhestand getretene Lehrer H. Kahn aus Flörsheim (Nassau). Irr dein nassauischen Städtchen Nastätten 1823 geboren, besuchte er später von 1830—41 das frühere jüdische Seminar in Ems. Nach erlangter Lehrbefähigung erhielt er in Holzhausen über Aur (Nassau) die erste Anstellung. Im Jahre 1870 wurde er auf Ansuchen nach Flörsheim versetzt. Hier wirkte er 33 Jahre. Kahn war ein sehr tüchtiger Lehrer und besaß ein tiefes jüdisches Wissen. Für die nassauischen Schulblätler der Jahrgänge 1856—73 lieferte er sehr gediegene Aufsätze pädagogischen Inhalts. Au der Bahre schilderte in würdiger Weise Herr Bezirksrabbiner Dr. Silberstein in Wiesbaden den Lebenslauf des Verstorbenen und gab insbesondere in anerkennenden Worten dem Pflichteifer und derTreue des Verstorbenen seinen Vorgesetzten gegenüber Ausdruck. Nicht unerwähnt mag bleiben, daß der Verstorbene Mitbegründer des großen Lehrer-, Witwen- und Waisen- Unterstützungsvereins „Achawa" Sitz Frankfurt a. M. war, und stets großes Interesse sür das unschätzbare soziale Werk bekundete. Ehre seinem Andenken! —t. München, 18. September. Heute Morgen um 4l/2 Uhr verstarb dahier Dr. Eugen Merzbacher. Eugen Merzbacher war der einzige Sohn des bekannten Mäcens jüdischer Wissenschaft Abraham Merzbacher. Nach Besuch des Wilhelmsgymnasiums iit München bezog er die Universitäten in München und Berlin, wo er auf grund einer über den Schekel verfaßten Dissertation zum Doktor der Philosophie promoviert wurde und übernahm sodann das numismatische Geschäft seines Vaters. Nach beffeit Tod trat er an seine Stelle in die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde ein und erhielt im Erbwege die berühmte Bibliotheca Merzbacheriana Monaceusis, die er insbesondere nach dem kurz nach dem Erbgange erfolgten Tode ihres Nutznießers Raphael Nathan Rabbinowitz mit großenOpferu bis zum Beginn des heurigen Jahres erhielt und ergänzte. VorgeschritteneKrankheit hinderte ihn, sich weiter des Besitzes der Bibliothek durch Pflege derselben zu erfreuen, weshalb er dieselbe im Frühjahre an die Stadtgemeinde Frankfurt zum Zwecke der Einverleibung in deren schon vorhandene Büchersammlung veräußerte, wo er sie weiter ihrem Zwecke der Wissenschaft zu dienen für geborgen hielt. Eugen Merzbacher war in der Vorstandschaft zahlrsicher wissenschaftlicher und wohltätiger Vereine und insbesondere seit seiner Begründung bis vor einem Jahre Vorstand des Vereins zur Förderung jüdischer Wissenschaft in München, als welcher er gerade wegen seiner Duldsamkeit und Mäßigung das Vertrauen der Beteiligten besonders genoß; unter seiner Leitung erbaute der Verein die sür den orthodoxen Gottesdienst bestimmte schöne Synagoge an der Herzog Rudolsstraße, früheren Kanalstraße, in München mit seltener Ausopferung. Als Numismatiker war Eugen Merzbacher vielfach erfolgreich wissenschaftlich tätig. Er erreichte nur ein Alter von 57 Jahren. Karlsruhe, 10. September. Ueber die Frage, ob ein Grabstein auf dem Friedhof gepfändet werden dürfe, hat der Großherzogliche Oberrat der Israeliten in Baden die folgende Entscheidung provoziert: „Der Gerichtsbeschluß, durch welchen für eine Forderung des Bildhauers A. in K. an G. B. in Frankfurt im Betrage von 45 Mark der angebliche Allspruch des Schuldners an den israelitischen Friedhofverband K. auf Herausgabe eines Grabsteines gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen worden ist, würde von diesem gegen den genannten Verband nur dann wirksam geltend gemacht werden können, wenn dem G. B. selbst ein solcher Anspruch zustände. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Denn durch die Aufstellung des fraglichen Grabsteins auf dem Grabe und die feste Verbindung auf dem Boden des Friedhofs ist der Grabstein in das Eigentum des Friedhossverbandes übergegangen, welcher verpflichtet ist, darauf zu halten, daß auch die Angehörigen eines Beerdigten gegenüber dem Grab und das Zubehör nichts unternehmen, was der Bestimmung des Friedhofs und der für denselben geltenden Ordnung widerspricht.^Die Zustimmung zur Wegnahme des Grabsteins ist daher sowohl dem Gerichtsvollzieher, als dem Rechtsanwalt X. gegenüber zu versagen." Stuttgart, 20. September. Um das Selbstbewußtsein der Jugend zu heben und für die hohe Mission des Judentuuls zu begeistern, wurde vor neun Jahren derBerthold Auerbach-Verein (Israelitischer Jünglingsverein) gegründet. Seit Oktober 1902 fanden zwei Generalversammlungen statt, in welchen Statuten und finanzielle Lage beraten wurden. Zur Erreichung des in 8 1 ausgedrückten Zieles, die Allgemeinbildung der Mitglieder zu heben, ihr Interesse und Verständnis für jüdische Geschichte und Literatur zu fördern, sowie eine gemütvolle Geselligkeit zu pflegen, wurde ein Lehrplan aufgestellt, der wie folgt zur Ausführung kam. Kirchenrat Dr. Kroner (Ehrenpräsident) hielt, nachdem er eine Uebersicht über die gesamte jüdische Literatur gegeben hatte, wöchentlich eine Vorlesung über Jesaia mit Kritik der christlichen Uebersetzung. Professor Skraup hielt

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