Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1903)
- Date
- 1903-09-25
- Page
- Seite 458 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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-J58 unserer Wissenschaft aus dem Geistesschatze der Alten hervorgeholt und in Verbindung gebracht haben mit der Weltanschauung moderner Denker, ziehen an uns vorüber. Wir gelangen in stiller Betrachtung und abgezogen von allen äußeren Eindrücken zu einer unbefangenen Würdigung des Judentums. Wir erwachen aus dem Traume, in dem uns das Leben das Jahr über umfangen hält, wir empfangen ein anderes Bild von der Vergangenheit und auch von der Zu° kunft des Judentums im Lichte des Versöhnungstages. Das alte Bild, das in den Gebeten immer wiederkehrt: Alle Ströme fließen ins Meer und das Meer wird nicht übervoll. dieses Bild wird uns klar, indem wir die Geschicke des Judentums und die Schicksale der Juden an uns vorüberziehen sehen. Es ist ein Meer, von welchem unsere Religionsströme, die über reinen, festen Grund fließen, auslanfen und das Meer bleibt doch unerschöpflich an Wassern der reinen Gotteserkenntnis, unergründlich an Tiefe der Weisheit, überreich an Edelgesinnung und kostbaren Perlen heiliger Gefühle. Und sehet doch, wohin euer Blick sich wendet, überall schauet ihr Gestalten und Einrichtungen, die sich in ihrer bestimmten Ausdehnung überlebt haben. Aber ist ihre Hülle Staub geworden, ihr innerer Geist lebt und wirkt in immer neuen Gestalten und Formen unter uns weiter. Und so könnt ihr euch auch die Umstände vergegenwärtigen, unter welchen der Geist des Judentums jahrtausendelang gewirkt und seine ehrwürdigen Institutionen und Lebensordnnngen in das Dasein gerufen hat und ihr werdet finden — am Versöhnungstage mehr als sonst an einem Tage des Jahres — daß das Judentum der älteste, edelste Keim ist, welcher den Menschengeist befruchtet hat, und daß es derselbe Geist ist, der in der fortgeschrittenen Bildung und Ethik zum größten Teil seine eigenen ins Leben geförderten Früchte zur Erscheinung bringt. Ihr werdet die innere Lebenskraft des jüdischen Geistes bewundern, die ihn fähig macht, unter allen Lebensordnnngen und Daseinsformen die Gestalt anzunehmen, die seinem Wesen und seiner Aufgabe am meisten entspricht, die seinein innersten Kern am meisten zusagt. Sehet, das ist eine Versöhnungsfeier, tute der Herr sie wünscht, wie unsere Propheten sie verkündet, tute unsere Rabbinen sie gelehrt. Und wie für die Vergangenheit auf der einen, tute für die Gegenwart auf der anderen, so ist für unsere Hoffnung auf die Zuknnst im höchsten Sinne der Versöhnungstag von größter und tiefster Bedeutung. Einst, so verkündet er uns, wird auch für Israel der Morgen anbrechen nach langer, langer Nacht, ein klarer, heller Morgen in der Völkergeschichte. Die Wolken des Hasses und des Wahns werden verschwinden, die Sonne der Gerechtigkeit wird int reinsten Glanze aufgehen, alle Völker werden seine gerechte Sache anerkennen uttd das wird sein — der Versöhnungstag der ganzen Menschheit. Dir Mache. Berlin, 24. September, er Kampf ums Recht ist, wie wiederholt nachgewiesen wurde, eine uralte sittliche Forderung des Judentums. Niemals aber haben die Bekenner desselben mehr Veranlassung gehabt, diesem ethischen Postulat des alten Judentums wie der modernen Rechtswissenschaft Folge zu leisten, als in unseren Tagen, wo wir die Mächte der Reaktion in fast allen Staaten eifrig am Werke sehen, die durch die Verfassungen gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte der Juden zu kürzer: und zu schädigen. Eine gefällige Jurisprudenz ist ihnen dabei mit einer funkelnagelneuen Rechtstheorie zu Hilfe gekommen. i Um so mehr ist es Pflicht eines jeden, der die höchsten Güter des modernen Staatslebens schützen und erhalten will, gegen diese Bestrebungen entschieden Front zu machen. Neuerdings hat dies ein scharfsinniger Jurist wieder versucht, derselbe Mann, der vor einiger Zeit als Benediktus Levita mit seinen theologischen Erwägunge:: wenig Glück hatte, dem wir aber gern aus eine Bahn folgen, wo er ersichtlich mehr zu Hause ist und ebenso sachliche wie gediegene Ansichten vorzubringen hat. In der Frankfurter Halbmonatsschrift „Das freie Wort" (erstes Septemberheft) finden wir seinen lesenswerten Aussatz: „Das Aemterbesetzungsrecht und die Juden", dem wir einige Schlußfolgerungen entnehmen, da ja die Leser den Sachverhalt selbst kennen: Den Mittelpunkt der Verhandlungen in Preußen bildete die Frage, nach welchen Grundsätzen das Notariat in Berlin verliehen werde. Es handelte sich also um ein bestimmtes Amt oder eine Anzahl bestimmter Aemter, folglich um eine Entscheidung in: Einzelfalle, bei welcher wir der Verwaltung volle Freiheit zugestehen. Wenn der Justizminister wegen besonderer örtlicher Verhältnisse für gut fand, bei Besetzung von Berliner Notarstellen auf die Religion der Bewerber Rücksicht zu nehmen, so handelte er nicht verfassungswidrig. Es soll ähnliches allerdings auch in anderen Städten vorgekommen sein; und besonders kraß war der Fall in Kattowitz. wo dem seit Jahren dort wohnhaften älteren jüdischen Bewerber ein auswärtiger jüngerer christlicher vorgezogen wurde, und selbst die für Berlin geltend gemachten örtlichen Gründe wegfielen, denn es gab dort nur christliche Notare. Aber so sehr wir das Verfahren sachlich mißbilligen mögen: formell läßt sich dagegen, solange es sich auf wenige einzelne Orte beschränkt, nichts einweuden. Allerdings ist die Zahl der in Betracht kommenden Stellen in Berlin sehr groß; allerdings streift das Verfahren nahe an Verfassungswidrigkeit. Allein im Zweifel wird für die Entscheidung das ausschlaggebend sein müssen, ob die Aentterbesetzung überhaupt noch nach sachlichen Gesichtspunkten geschieht. Das wird aber hier, bei den in der Tat ausnahmsweisen Verhältnissen Berlins, nicht direkt vereint werden können. Allders steht es mit der Besetzung der Richter stellen. Diese Frage ist nur gestreift worden; der Justizmiuister hat erklärt, daß die Anstellung der jüdische!: Assessoren ihm ebenfalls viele Schwierigkeiten mache, an vielen Orten untunlich sei. Genaueres hat er nicht angegeben. Es ist indessen offenkundige Tatsache, daß jüdische Assessoren nur nach ungeheuer langer Wartezeit, ja, wie es in letzter Zeit scheint, überhaupt nicht mehr als Richter angestellt werden. Die Wartezeit selbst aber wird ihnen dadurch weiter erschwert, daß sie bei Zuteilung besoldeter Aufträge regelmäßig hintangesetzt werden. In Berlin, wo noch eine Anzahl jüdischer Assessoren besoldete Stellunge:: inne hatte, hat man ihnen neuerdings diese säncklich abgenommen und an ihre Stelle viel jüngere christliche Assessoren berufen. Es kam vor, daß solche, die als Referendare zu ihrer Ausbildung jenen Assessoren überwiesen gewesen waren, derer: besoldete Stellungen bekamen, während ihre ehemaligen Lehrmeister neben ihnen unbesoldet Weiterarbeiten. Hier ist kein Zweifel daran möglich, daß die Verwaltung Juden nicht bloß bestimmte Aemter aus lokalen Gründen verweigert, sondern ihnen den Zugang zum höheren Justizdienst überhaupt und grundsätzlich erschwert, mithin sich mit der durch Artikel 4 gewährleisteten gleichen Zugänglichkeit der Aemter in Widerspruch setzt. Uebrige»:s ist das Verhalten der Justizverwaltung immer noch etwas weniger inkorrekt als das anderer Verwaltungen, insbesondere der Militärverwaltung. Schon die Uebung, die Osfiziersstellen gewisser Regimenter dem Adel vorzuhalten, ist greifbar; es werden hier zwar nur bestimmte Aemter den Bürgerlichen verweigert, aber doch in bedenklich hoher Zahl. Aber auch sonst bietet das Verfahren bei der Annahme von Offizieren schwere Angriffspunkte. Die Militärverlvaltung entnimmt ihre Osfiziere nur aus sogenannten „guten" Fanülien. Sofern dies nicht mehr bedeuten soll, als daß in der Familie des Bewerbers nichts Ehrenrühriges vorgekommen sein darf, ließen sich verfassungsrechtliche Bedeicken gegen diese Anforderungen nicht erheben. Sofern aber darnit ganze Bevölkerungsktassen von den Ossizierstellen ausgeschlossen werden, ist das Verfahren verfassungswidrig. Freilich ist es eine Schwierigkeit, die benachteiligten Klaffen abzugrenzen, überhaupt die Bildung einer gleichartigen Uebung nachznweisen, da die Annahme der Bewerber bei den Regimentern erfolgt.