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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-09-11 · Heft 37 (11.9.1903) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 37 (11.9.1903)
Date
1903-09-11
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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67. Jahrgang. No. 37, Berlin, 11. September 1903. Der Gemeindevote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums" Lorrelponvenren und Aschrichten. Deutschland. 8. Berlin, 6. September. Nach den Sommerferien fanden sich heute die Re Präsentanten zur ersten Sitzung wieder zusammen. Die reiche Tagesordnung wurde in schnellem Tempo erledigt. Syndikus Dr. Minden berichtete über den Ausfall eines Rechtsstreits, den die jüdische Gemeinde gegen den Fiskus anhängig gemacht hatte. Es handelt sich hierbei um ein Legat, das, wie wir zur Zeit ausführlicher berichtet hatten, der seit langem bestehenden Troppau- Stiftung zugesügt worden war; der Fiskus hat für dieses Legat an Stempelsteuer 131 Mark liquidiert. Die Gemeinde stützte sich aus die Bestimmung, wonach alle Zuwendungen, welche deutschen Kirchen und anderen deutschen Religionsgesellschaften zufließen, denen die Rechte einer juristischen Person zustehen, von der Steuer befreit sind unb strengte die Klage gegen das Erbschaftssteueramt an. Die Entscheidung ist in erster Instanz zu Ungunsten der Gemeinde ausgefallen. Nach dem Grundsätze des Reichsgerichts ist angenommen worden, daß auch subjektiv stempelsteuersreie Personen, wie Kirchen rc., dann Steuer zahlen müssen, wenn sie Legate bekommen, die außerhalb ihrer Sphäre liegen und nicht zu ihren eigenen Zwecken dienen. Die Troppau- Stiftung ist nämlich errichtet worden, um jüdischen Mädchen Beihilfen zur Aussteuer zu gelvähren. Wenn — so folgerte der entscheidende Richter — die Stiftung die Bestimmung enthielte, „arme" jüdische Mädchen auszustatten, so könnte das Legat unter die Armeuverwaltung der Gemeinde fallen; in Ermangelung einer solchen Bestimmung diene das Legat nicht den Zwecken der Gemeinde. Der Gemeiudevorstand und dessen Syndikus sind der Ansicht, daß die generelle Entscheidung betreffs der Steuerfreiheit völlig gewahrt sei, halten es aber für unlohnend, zur Entscheidung der speziellen Frage den Prozeß in die zweite Instanz überzuführen. Der Referent befürwortete diesen Beschluß und die Versammlung erklärte sich ebenfalls damit einverstanden. — Eine längere Debatte erhob sich bei dem wichtigen Bericht der geniischten Kommission zur Beratung über die Art der Vorbereitung von Gemeindebeschlüssen hinsichtlich der Wahl von Mitgliedern der Verwaltungskommissionen. Die auf Antrag Minden ad hoc eingesetzte, ans zwei Aeltesten und vier Repräsentanten bestehende gemischte Deputation ist zu folgenden Beschlüssen gelangt: 1. eine Wahl im Sinne des § 46 des Gemeindeftatuts solle auch daun als vorliegend erachtet werden, wenn über eine Vorlage des Gemeindevorstandes betreffend die Wahl eines Gemeindemitgliedes in eine Verwaltungskommission seitens der Repräsentantenversammlung mit Ja oder Nein abgestimmt wird; 2. vor der Wahl eines Gemeindemitgliedes soll die Verwaltungskommission ersucht werden, einen Kandidaten in Vorschlag zu bringen; 3. eine ständige freie Kommission zu wählen, bestehend aus 2 Aeltesten, 4 Repräsentanten und 2 Mitgliedern der jeweilig in Betracht kommenden Kommission, um die Wahlen von Gemeindemitgliedern vorzubereiten; 4. der Geschäftsgang soll folgender sein: der Gemeindevorstand holt die Vorschläge der Verwaltungskommission ein, übergibt diese der freien Kommission, welche sie prüft, und ein Protokoll hierüber dem Gemeindevorstand znrückgibt, alsdann werden die Vorschläge erst den Repräsentanten unterbreitet. Die Vorschläge der freien Kommission sollen für Gemeindevorstand und Repräsentant ohne formelle Verbindlichkeit sein, doch werde die Erwartung ausgesprochen, daß sich beide Körperschaften durch die Beschlüsse der freien Komnlission in der Regel gebunden erachten.. Der Gemeiudevorstand hat diese Vorschläge, von deren Zweckmäßigkeit er sich nicht hätte überzeugen können, kurzweg abgelehnt. Der Referent Dr. Minden erblickt in den Beschlüssen der Deputation ein Mittel, urn einer Wiederholung der Szenen vorzubeugen, die sich im vorigen Winter bei den Kommissionswahlen abgespielt hätten. Er schlägt vor, die Angelegenheit auf drei Monate zu vertagen mrd die gleiche Kommission nochmals mit der Prüfung der Frage zu betrauen. Rechtsanwalt Dr. Cohn hält die Einsetzung einer freien Kommission sür das ratsamste, um zu einem friedlichen Ausgleich in dieser Angelegenheit zu kommen, und beantragt in die sofortige Beratung über die Vorschläge einzutreten. Justizrat Dr. Lachmann begründet die Ablehnung des Gemeindevorstandes dahin, daß letzterer häufiger in die Lage kommen könne, selbständig Vorschläge machen zu müssen, ohne die Vorschläge der Verwaltungskommisfion zu hören. Es sei ferner dem Gemeindevorstande nicht klar, wie die freie Kommission zu registrieren sei. Selbst bei Bestehen der freien Kommission könnte immer noch eine gemischte Deputation in Vorschlag gebracht werden, in welche die für den jeweilig vorliegenden Fall geeigneten Personen hineingewählt werden könnten. Aus diesen beiden Gründen hätte sich der Vorstand nicht entschließen können, den Vorschlägen zuzustimmen. Inzwischen ist ein Antrag Louis Sachs eingegangen, den Gemeindevorstand zu ersuchen, die Gründe der Ablehnung in einer Vorlage der Repräsentantenversammlung zur Kenntnis zu bringen. Der Antragsteller erblickt zwar in den Vorschlägen auch kein Radikalmittel, doch könnten sie zweifelsohne eine Besserung herbeiführen. Er weist auf das Muster der freien Kommission in der städtischen Verwaltung hin und ist der Ueberzeugung, daß die freie Kommission wahrscheinlich eine Vertrauenskommission für die Versammlung bilden werde. Nachdem noch Herr Manheimer das alte System der Kommissionswahlen verteidigt, ziehen Syndikus Minden und Rechtsanwalt Cohn Anträge zu Gunsten des Sächsischen Antrages zurück, der alsdann mit großer Majorität angenommen wurde. — Ein Legat des Bankiers Albert Arons an die Armenverwaltung in Höhe von 5000 Mark findet debattelose Zustimmung, ebenso ein Legat des Rentiers Lewin Louis Cohn, welcher 1000 Mark testiert hat mit der Bestimmung, in Beträgen nicht unter 100 Mark an würdige und bedürftige Personen zu verteilen, und ferner 10 000 Mark unter der Bedingung, das Erbbegräbnis in dauernde Pflege zu übernehmen und durch eine Vertrauensperson die Fürsorge für den geisteskranken Sohn des Testators ausüben zu lassen. — Die Abänderung des Gemeindestatuts soll erst in einer gemischten Deputation vorberaten werden. — Die feierliche Gestaltung der Barmizwahfeier ist mehrfach als notwendig bezeichnet worden; vor allen Dingen soll der Unterschied der festlichen Ausgestaltung in Synagogen alten und neuen Ritus in Fortfall konunen. Die Rabbiner Dr. Maybaum und Dr. Rosenzweig haben zu diesem Zweck ein neues Ritual vorgeschlagen. Dasselbe wird nach dem heutigen Beschluß in einer gemischten Deputation vorberaten werden, welcher zwei Aelteste und die Herren Pros. Geiger, Pros. Blaschke, Sieskind und Weinberg angehören. — In die gemischte Kommission zur Vorbereitung der Wahl eines Mitgliedes für den Schul- und Talmud-Thora-Vorstand werden die Herren Geheimrat Blumenthal, Rechtsanwalt Cohn und Jmanuel Sachs vorgeschlagen; von liberaler Seite wird noch die Wahl des Herrn Louis Sachs beantragt. Gewählt wurden die drei erstgenannten Herren, was bei der Zusammensetzung der heutigen Versammlung nicht zu verwundern war. Als Vorsteher für die Altersversorgungsanstalt werden alsdann noch die Herren Max Mecklenburg, Max Sperling, Moritz Zutrauen und Hans Friedländer, in die Kommission zur Verwaltung des Qnellbades Herr- Aron Hirsch abgeordnet. Damit schließt die öffentliche Sitzung, der eine geheime mit unwichtiger Tagesordnung folgt. ---- Berlin, 7. September. Man schreibt uns: Der Beschluß der Berliner Konferenz, die Emigration aus Kischinew nach Kräften zu verhindern, scheint sich bis jetzt wirksam erwiesen zu haben. Die Zahl der Auswanderer wenigstens, die Berlin passieren, ist eine außerordentlich geringe. Ehe dieser Beschluß gefaßt wurde, resp. ehe derselbe in Kischinew bekannt sein konnte, kamen jedoch 29 Leute hier an, deren Beförderung zunächst vom Hilfsvereiu der deutschen Juden abgelehnt wurde, weil derselbe die Leute nicht planlos in die Welt hineinschicken wollte. Nachdem die Jewish Colonisatioa Association sich bereit erklärt hat, diesen Emigranten in Kanada Unterkunft zu verschaffen, sind dieselben aus gemeinsame Kosten des Hilfsvereins der deutschen Juden und der Alliance israellte universelle dorthin expediert worden. Stärker als die Zahl der passierenden Auswanderer ist in Berlin die Zahl der Rückwanderer nach Kischinew, welche von

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