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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-09-04 · Heft 36 (4.9.1903) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 36 (4.9.1903)
Date
1903-09-04
Page
Seite 423 (sequence 5)
Language
German
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423 au die deutschen Studenten gerichtet und sich dabei beonders an die katholischen Couleurstudenten gewendet, zu vergessen, was sie trenne, und sich zu nutzbringender Arbeit in >en einzelnen Fakultäten zu vereinigen. Es hatten sich dann irrige Bemerkungen angeschlossen, die einen Kommentar zu Obigem bilden sollten und den Protest eines katholischen Studenten herausgefordert. Nun kommt, um das Trifoliunl ul vervollständigen, dort ein Dritter, augenscheinlich ein Jude, Ui Wort, dessen Auslassungen hier wiedergegeben seien. Derselbe schreibt: „Unter dem Titel: „(Sin Appell an die deutschen Studenten" beschäftigt sich an dieser Stelle „Ein Student" mit den religiösen Verbindungen, d. h. richtiger mit den konfessionellen Verbindungen, wie -ms seinen Ausführungen hervorgeht. Leider wirft der Einsender die onsessionellen Verbindungen wahllos zusammen, während doch ein iroßer Unterschied besteht. Die einen wollen, die anderen müssen ich absondern. Kein politisches, fein soziales, kein nationales Moment, auch kein akademisches treibt zur Trennung, nein, blos die Konfession. >,Semit" und „Germane" und ähnliches sind die Schlagvörter an§ der Rassenfrage, wie man sie gebrauchen kann, mit denen >ie Sache „national" oder „wissenschaftlich" begründet wird. Nachdem io die akademische Jugend an den deutschen Universitäten in christliche Deutsche oder Germanen und in jüdische Deutsche oder Juden schlechthin zerfallen war, was heute im Korps- und Verbindungsleben durchweg An Faktum ist, führte die Notwendigkeit und das moralische Gewissen ganz von selbst zu jüdischen Verbindungen, die sich in ihrer besten Gestalt als Kampfverbindungen mit bewußter Tendenz in einem Kartellverband, dem „K.-C.‘k, zusammenschlossen. Die Verbindungen, frei von aller religiösen oder nationalen Sonderpolitik, vielmehr im Ursprung und Ziel rein akademisch, fallen freilich auch unter den Begriff „konfessionelle Verbindungen", sind aber ganz anderer Natur als etwa die katholischen oder protestantischen Verbindungen. Sie mtftatiben als ein Produkt der Intoleranz, selbst nicht intolerant, während jene aus dem willkürlichen Willen herauswuchsen, ein Zonderdasein zu führen. Ich gebe dem Einsender vollständig recht, es ist ein Unglück, wenn man bei der Jugend liberale Gesinnung sucht und sie nicht findet; nur Engherzigkeit reißt sogar den Christen vom Christen. So bedauerlich derartige Erscheinungen im akademischen 2eben sind, so sehr wird man jene konfessionellen Verbindungen begreifen und anerkennen, bei denen konfessionelle Begrenzung Bedingung des seiner selbst sich bewußten Charakters und der freien menschlichen Persönlichkeit ist. — Auch ein Student." Wir wären begierig zu erfahren, was die „Kölnische Zeitung" diesem jüdischen Studenten zu antworten hätte! * Nichts mehr und nichts weniger als die Aufhebung des kürzlich erlassenen rumänischen Handwerkergesetzes, durch das Tausende von jüdischen Existenzen ruiniert wurden, wird in der angesehenen „Romania Econonica“ energisch befürwortet. Das Blatt schreibt: Die mit der Anwendung des Handwerkergesetzes betrauten Organe überzeugen sich von Tag zu Tage immer mehr, daß es soviele Lücken niib verfehlte Bestimmungen enthält, daß es nicht bloß seinem Wortlaute, sondern auch dem Geiste nach, der seine Schaffung diktiert hat, nicht angewendet werden kann. Infolgedessen verbreitete sich in er Presse zuerst das Gerücht, daß der Handels- und Domänenminister ein Projekt kür die Modifikation des Handwerkergesetzes vorbereite, und zuletzt die Nachricht, daß der Minister vor der Abänderung des Gesetzes ach genötigt sehen werde, die Anwendung desselben zu suspendieren. Daß das Handwerkergesetz abgeändert werden muß, unterliegt gar ieinem Zweifel; es ist blos problematisch, ob die Regierung sich entfließen wird, die Anwendung desselben zu suspendieren, bevor sie es abändert. In jedem Falle indessen ist es bereits ein Vorteil, daß das Domäneuministerium anerkennt, wie schlecht das Gesetz aus gearbeitet ist, und daß es nicht in ernster Weise angewendet werden kann, bis nicht alle seine verfehlten Bestimmungen abgeändert und alle seine Lücken ausgesüllt werden. Wir haben uns so oft mit diesem unglücklichen Gesetze beschäftigt und haben so oft den Fehler hervorgehoben, der begangen wurde, als man den Straßenskandalen nachgab und in aller Eile das Handwerkergesetz redigierte und votierte, daß wir darauf verzichten dürfen, neuerdings auf alle Bestimmungen hinzuweisen, welche es bewirkten, daß es diesem Gesetze von Hause aus an Lebenskraft fehlte. Die einzige Tatsache bloß wollen wir hier hervorheben: daß dieses Gesetz nicht das Resultat einer zwingenden sozialen Notwendigkeit und auch nicht die Frucht der Konstatierung war, daß unsere Gewerbe nicht existieren können und nicht fähig wären sich zu entwickeln, ohne in Korporationen organisiert zu werden, vielmehr blos ein Wunsch gewisser lärmender arbeitsloser rumänischer Handwerker, denen die Anstifter gesagt hatten, daß nach Erlangung eines Haudwerkergesetzes alle Arbeit in Rumänien ihnen zufallen werde, da ein solches Gesetz die fremden Handwerker aus Rumänien vertreiben würde, während gleichzeitig die Preise der Arbeit und der Verdienst infolge Mangels an ernsterer Konkurrenz steigen werden. Und unsere Regierung, erschreckt durch das Geschrei dieser Handwerker, welche keine Arbeit hatten, weil die wirtschaftliche Krisis der letzten Jahre alle öffentlichen und privaten Arbeiten im Lande in empfindlicher Weise vermindert hatte, beeilte sich, ein unanwendbares Bastardgesetz zu schaffen, daß überdies noch ungerecht war. Die Schwierigkeiten entstanden vom ersten Augenblicke an. Die fremde Presse wurde durch die sremdenfeindliche Tendenz des Handwerkergesetzes alarmiert, und Rumänien wurde in der ganzen Welt verspottet. Selbst die Kabinette der fremden Mächte wurden von ihren diplomatischen Vertretern in Rumänien alarmiert, deren Pflicht es war, die Handwerker zu schützen, die ihrem Schutze unterworfen sind. Und unsere Regierung, von allen Seiten bedrängt, gab sich alle Mühe, die schreienden Ungerechtigkeiten des Gesetzes zu mildern und ein Anwendungsreglement auszuarbeiten, das in vielen seiner Bestinunungen vom Texte des Gesetzes abweicht. Aber selbst diese leichten Verbesserungen waren nicht genügend, um ein seiner ganzen Grundlage nach verfehltes und ungerechtes Gesetz in ein anwendbares Gesetz umzuwandeln; und deshalb erkennt man heute an, daß das Handwerkergesetz wird abgeändert werden müssen, ja daß es sogar bis zur Abänderung suspendiert oder, richtiger gesagt, aufgehoben werden solle. Das Vernünftigste, was die Regierung tun könnte, wäre das Handwerkergesetz einfach aufzuheben. Dann möge das ernste Studium aller mit der Lage unserer Gewerbe in Verbindung stehenden Fragen beginnen, und erst nachdem man das Wesen, die Fähigkeiten und Gewohnheiten sowie den Grad der Kultur und der technischen Entwicklung unserer Handwerker aller Kategorien und aller Nationalitäten kennen gelernt haben wird, erst dann möge die Negierung mit einem neuen Handwerkergesetze kommen, welches den Resultaten der gemachten Studien und der bei dem gegenwärtigen Zustande unserer Gewerbe möglichen Summe voll Ref.ormen Rechnung tragen soll. Wenn man in anderer Weise Vorgehen sollte, dann werden alle künftigen Handwerkergesetze das gleiche Schicksal wie das jetzige habeil: sie werden nur Schwierigkeiten schaffen und unanwendbar sein." Wenn man sieht, welches Urteil von rumänischer Seite selber über das berüchtigte Handwerkergesetz gefällt wird, ist die Erinnerung daran um so peinlicher, daß das Gesetz selbst in gewissen Kreisen Deutschlands beschönigt wurde, und diejenigen, die es in Deutschland bekämpften, bei uns manchen gehässigen Angriffen ausgesetzt waren. « Zu dem Bericht der englischen Fremdenkommission bemerkt „Daily Expreß", es sei ein drastisches Aktenstück, das hauptsächlich gegen den nicht wünschenswerten Ausländer gerichtet sei. Gegen den Ausländer als Ausländer wäre, sei es auf Grund seiner Abstammung, seiner Nationalität oder seines Glaubens, eine Schranke niemals gewünscht worden. Wenn er nützlicher Bürger werde, ivie dies oft der Fall ist, sei er durchaus willkommen, aber gegen den nicht wünschenswerten Ausländer sei eilte wirksame Schranke geboten, weshalb es sehr befriedigend sei, daß die Kommission zu solch gesundeil und praktischen Vorschlägen gelangt sei. Soweit das Blatt, das durch seine Propaganda wohl am meisten dazu beigetragen hat, daß die Fremdenfrage zuiil Gegenstand einer Staatsenquete gemacht worden ist. Wann die Vorschläge der köllig-

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